Welcher Preis gilt?

Diskutiere Welcher Preis gilt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, eine Frage an die Experten. Von meinem Bauträger habe ich ein Nachtragsangebot vorgelegt bekommen in Höhe von 5.993 € netto. So habe ich...

  1. #1 JoeMontana, 19.11.2013
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    Hallo,

    eine Frage an die Experten. Von meinem Bauträger habe ich ein Nachtragsangebot vorgelegt bekommen in Höhe von 5.993 € netto. So habe ich es auch unterschrieben.

    Normal war ich bisher immer der Meinung, dass der Verweis netto, wie in diesem Fall unzureichend ist und Preisangaben immer als Endpreise inkl. Mwst. auszuweisen oder die Mwst zumindest sep. auszuweisen sind.

    Mein GU sieht dies naturgemäß natürlich anders. Es handelt sich hier im Ganzen um einen BGB Vertrag

    Wer hat jetzt Recht?

    Für ein zeitnahes Feedback danke ich im voraus.
     
  2. #2 saarplaner, 19.11.2013
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    Aha, du unterschreibst also ein Nachtragsangebot mit einem Netto-Preis sehenden Auges und hast schon im Hinterkopf, dass du dir die 19% MwSt. als Rabatt nimmst?

    Toller Geschäftspartner! Respekt!

    Was für eine Art Geschäftsführer bist du denn?

    Manchmal kann man nur noch den Kopf schütteln...

    Unabhängig vom Formfehler des BT oder GU. (Was denn nun eigentlich?)
     
  3. #3 JoeMontana, 19.11.2013
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    Also,

    eigentlich hatte ich nicht vor, mich hier runter machen zu lassen.

    Der "Nettoausweis" ist mir vorher nicht ins Auge gefallen. Erst später mit der Aufrechnung, wurde diese Betrag erst als Netto ausgewiesen. Erst dann bin ich munter geworden.

    So, und jetzt kannst Du mich wieder runter machen, warum ich als GF das vorher nicht gesehen habe!!!!

    Danke für Deinen konstruktiven Beitrag. Es ist gut zu wissen, dass Leute gibt, die offenbar nie Fehler machen. TOLL!!!
     
  4. #4 feelfree, 19.11.2013
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    feelfree Gast

    Da kann ich nur sagen: Heul doch!

    Im Ernst: Jeder macht Fehler. Aber nicht jeder gesteht sie ein und sucht sie dann bei den anderen. Ich kann saarplaner nur zustimmen.
     
  5. #5 JoeMontana, 19.11.2013
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    Ihr seid mir tolle Kameraden.

    Klare Sache, wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann stehe ich dafür auch ein.

    Bis jetzt kam dazu noch keine klare Aussage, wer den Hut auf hat ..., leider.

    Ansonsten lasst doch Eure Kommentare!!!!
     
  6. #6 Thomas B, 19.11.2013
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    Mooooment.

    Nachtragsangebot war netto ausgewiesen (also zB. EUR 5.993 + MwSt....diese aber nicht aufgerechnet).

    Oder einfach Nachtragsangebot für Leistung xy: 5.993 EUR.

    Bitte etwas mehr Input.

    Grundsätzlich interessieren den Kunden die Bruttopreise (also mit MwSt.) und diese sind auch auszuweisen. Außer Du wärst gewerblicher Kunde....
     
  7. #7 baufix 39, 19.11.2013
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    Ein Nettopreis ist der Preis ohne die eventuell noch hinzukommende Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer:[1]
    Nettopreis = Bruttopreis - Steuern.
    Das Nettogehalt ist das Gehalt (Arbeitsentgelt), das nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt:
    Nettolohn = Bruttolohn − Steuern − Sozialabgaben.
    Netto ist also immer die steuerbereinigte Version, während Brutto noch steuerbereinigt werden muss.
     
  8. #8 JoeMontana, 19.11.2013
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    Hallo Thomas,

    ausgewiesen wurde nach Aufführung der Einzelpositionen die Gesamsumme wie folgt:

    5.993,00 € netto

    Erwähnen sollte ich noch, dass alle Nachtragsangebote zuvor und auch danach als Bruttopreise ausgewiesen worden sind. Lediglich zwischendrin wurde die Maßeinheit einmal plötzlich getauscht.
     
  9. #9 Baufuchs, 19.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach Preisangabeverordnung hätte der AN den Endpreis, also den Preis inkl. MwSt angeben müssen.

    Ergo=Verstoss gegen Preisangabeverordnung

    Ob Du allerdings davon ausgehen durftest, dass es sich um einen Endpreis inkl. MwSt handelt, wage ich zu bezweifeln, da ja der Hinweis "netto" im Angebot enthalten war.

    Ob der Verstoss des AN gegen Preisrecht also gleichzeitig bedeutet, dass der AG nun Anspruch darauf hat, dass aus "Netto" ohne Aufschlag der MwSt "brutto" wird?

    Anwalt fragen.
     
  10. #10 ultra79, 19.11.2013
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    Das klingt wie der typische Fall an dem nur die Anwälte verdienen.

    Ich würde sagen: beide haben nen Fehler gemacht - einigt euch auf 50:50 - und gut is.
     
  11. Eric

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    Preisangabeverordnung spielt hier keine Rolle.

    Entscheident ist nur, wie JoeMontana den angegebenen Preis nach §§ 133, 157 verstehen durfte. Wenn im Nachtragsangebot ein Endpreis stand, d.h. kein Hinweis auf den zusätzlichen Anfall von Umsatzsteuer enthalten war, dann war das - auch im Hinblick auf die vorangegangene, gleichartige Handhabung - auch ein Endpreis und der BT kann nicht noch zusätzlich 19 % Umsatzsteuer fordern.

    @saarplaner: Bauchgefühl täuscht oft.
     
  12. #12 JoeMontana, 19.11.2013
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    Danach verfahren wir seit einem halben Kleinkrieg so. Nur ist bei mir mittlerweile auch mal der Geduldsfaden am Ende der Belastung angelangt.
     
  13. R.B.

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    Was zuerst einmal logisch klingt, muss nicht zwangsläufig logisch sein. Die Frage ist doch, genügt bei einem Angebot an einen privaten Endverbraucher die Angabe "netto" oder muss zwingend, wie in anderen Bereichen auch, der Endpreis (Brutto) genannt werden? Fällt so ein Angebot unter die PangV, dann wären Endpreise zu nennen.
     
  14. #14 JoeMontana, 19.11.2013
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    Hallo,

    nachdem ich heute morgen etwas überrollt wurde vom zuständigen Projektleiter, habe ich heute mir das betreffende Nachtragsangebot nochmals genauer angesehen.

    Also unterschrieben habe ich tatsächlich nur 5.993,53 € ohne Veweis auf einen Nettobetrag. Insofern sollte diese Tasse Tee getrunken sein.

    Anhang entfernt .... J.T.
     
  15. Yilmaz

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    Alle preise für Endverbraucher Endpreise (inkl. MwSt)!!!
     
  16. LaSina

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    Netto ist da beim alten Preis. Nicht heulen, zahlen !
     
  17. #17 JoeMontana, 19.11.2013
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    Der alte Preis einschl. der Bezeichnung Netto wurde von mir bewußt durchgestrichen. Warum soll es jetzt trotzdem noch ein Nettopreis sein?
     
  18. #18 saarplaner, 19.11.2013
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    Also hast du doch gewusst was du machst!?

    Ich bleibe dabei, dass das einfach eine Sauerei ist, was du da abziehst!
     
  19. H.PF

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    Mhhh... Wenn xxxxx noch so ist wie vor ein paar Jahren verstehe ich seine Verhaltensweise voll und ganz...
     
  20. Ortwin

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    Eindeutiger kann doch der Kunde seinen Willen nicht kundtun. Netto wurde klar ersichtlich durchgestrichen, weil Brutto gewollt wird. Wenn der AN das so akzeptiert, ist er doch selbst schuld, schließlich gilt: Vertrach ist Vertrach.
     
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