Leistung zu viel erbracht - wie ist die Rechtslage?

Diskutiere Leistung zu viel erbracht - wie ist die Rechtslage? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Ich brauche dringend einen Rat: Wir lassen ein EFH schlüsselfertig (z.T. mit Eigenleistung) über einen Generalunternehmer bauen. Nun...

  1. Darwin

    Darwin

    Dabei seit:
    14.10.2013
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Hessen
    Hallo.

    Ich brauche dringend einen Rat: Wir lassen ein EFH schlüsselfertig (z.T. mit Eigenleistung) über einen Generalunternehmer bauen. Nun haben wir festgestellt, dass das Subunternehmen welches den Innenputz macht, den Keller mit einem zusätzlichen Feinputz versehen und die Decken gespachtelt hat, obwohl dies nicht im Bauvertrag vereinbart wurde. Weder der Generalunternehmer noch ich als Bauherr haben diese Leistung bestellt und möchten diese natürlich auch nicht bezahlen. Bisher kam auch weder ein Angebot dafür, noch eine Rechnung, daher müsste man meinen, die Lage sei klar.

    Jedoch frage ich mich nun, wie ich mich verhalten soll, denn demnächst muss ich Wände und decken streichen. Implizit würde ich damit ja von dieser Leistung Gebrauch machen und sie erleichtert mir natürlich die Arbeit. Mache ich mich dadurch vielleicht automatisch zum Nutzer dieser Leistung und muss sie doch bezahlen? Wie ist die Rechtslage? Ich möchte den Putz natürlich nicht wieder entfernen lassen.

    Viele Grüße und danke schonmal.
     
  2. #2 Gast036816, 19.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du kannst doch im keller die anstricharbeiten zurückstellen, bis der nachunternehmer aus dem haus raus ist. dein ansprechpartner ist der gu, nur mit dem musst du reden. der subber muss sich wiederum an seinen vertragspartner wenden.

    zahlen musst du dafür nichts, wenn, dann machst du es freiwillig!
     
  3. Darwin

    Darwin

    Dabei seit:
    14.10.2013
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Hessen
    Ich sehe, ich muss es doch etwas genauer ausführen: Der GU schuldete mir einen Kalkzementputz und erbrachte ihn auch. Was jetzt zusätzlich fälschlicherweise gemacht wurde ist ein Kalkgipsputz oben drauf.
    D.h. die Wand war ja vorher nicht ohne Putz, ich habe dadurch also keinen Mehrwert, außer dass die Wand nun glatter ist und die Decke gespachtelt. Zudem ist es fragwürdig ob es mir aus bautechnischer Sicht nicht auch Probleme bringt. Die Option "Leistung rückgängig", sprich Putz wieder raus, ist ziemlich schwierig da nur die eine Putzschicht falsch ist. Mit dem Subunternehmer hatte ich schon Kontakt, denn er verputzte mir außerhalb des Bauvertrages einen anderen Raum. Daher könnte der GU evtl. denken ich hätte ihn beauftragt. Dem ist jedoch definitiv nicht so. Ich habe ja alle Dokumente. Ich hoffe die Lage ist jetzt klarer?
     
  4. #4 mastehr, 19.11.2013
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Ich würde, wie von rolf aib empfohlen, abwarten bis der Sub-Unternehmer aus dem Haus ist und dann mit dem Streichen beginnen. Wenn jemand eine Leistung erbringt, die nicht bestellt wurde, kann er dafür auch kein Entgelt erwarten.

    Edit: Ich hatte meine Antwort vor dem letzten Beitrag des TE geschrieben.

    Wenn ein gesonderter Vertrag mit dem Sub-Unternehmer existiert, muss geprüft werden, ob die Leistungsbeschreibung genau genug ist.
     
  5. #5 RMartin, 20.11.2013
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Rein theoretisch könnte man den GU sogar auffordern die nicht bestellte Leistung auf eigene Kosten wieder rückbauen zu lassen. Dieser würde dann wahrscheinlich den entspr. Sub in die Pflicht nehmen...
    Dann eröffnet man natürlich eine Front, die man wahrscheinlich nicht haben will.

    Daher rate ich aus der Ferne und anhand der vorliegenden Infos zum Vorschlag von rolf a i b.
     
Thema:

Leistung zu viel erbracht - wie ist die Rechtslage?

Die Seite wird geladen...

Leistung zu viel erbracht - wie ist die Rechtslage? - Ähnliche Themen

  1. Leistung nicht erbracht

    Leistung nicht erbracht: Hallo liebe Community, im Angebot als auch in der Schlussrechnung haben wir bei der Erneuerung unserer Heizung einen Hydraulischen Abgleich...
  2. Leistungen werden nicht erbracht

    Leistungen werden nicht erbracht: Moin, wir bauen mit einem Generalunternehmer und haben für das obere Bad eine ebenerdige Conoflat 90x120 Duschtrasse gekauft/geplant. Die...
  3. Flachdachsanierung nach erbrachter Leistung

    Flachdachsanierung nach erbrachter Leistung: Als "Neuling" in diesem Forum einen Gruß an die Runde. Meine Frage ist: Bleibt es einem Dachdecker überlassen, wie er, bei einem undicht...
  4. Abschlagszahlung bei nicht erbrachter Leistung

    Abschlagszahlung bei nicht erbrachter Leistung: Hallo zusammen, wir haben uns ein REH vom Bauträger gekauft. Dieser hat einen Bauleiter/Architekt eingestellt für die Bauüberwachung und...
  5. Wände nicht gewünscht - zu bezahlen ?

    Wände nicht gewünscht - zu bezahlen ?: Hallo, ich habe eine Neubau-Eigentumswohnung gekauft und steh kurz vor dem Einzug. Ich habe meinem Bauträger ein Schreiben zur Minderung...