Bauträgervertrag: Leistungsänderung 700% mehr als Leistungserstattung bei Heckentyp?

Diskutiere Bauträgervertrag: Leistungsänderung 700% mehr als Leistungserstattung bei Heckentyp? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, die Baubeschreibung des Bauträgervertrages sieht eine heimische Hainbuchenhecke (125-150 cm, 2,5 Pflanzen / lfm) auf dem Grundstück vor....

  1. #1 tombenz, 19.11.2013
    tombenz

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    Hallo,

    die Baubeschreibung des Bauträgervertrages sieht eine heimische Hainbuchenhecke (125-150 cm, 2,5 Pflanzen / lfm) auf dem Grundstück vor. Bei Verzicht auf die Hecke, zahlt der BT 25 EUR / Meter.
    Für wintergrüne Liguster Atrovirens will der BT einen Aufpreis von 180 EUR/pro Meter. Also Faktor 7.

    Kann mir helfen ob und in welchem Rahmen sich das bewegt und Argumentationshilfen geben?

    Danke, Tom
     
  2. #2 feelfree, 19.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Völlig egal ob sich das im Rahmen bewegt oder nicht, du hast die 3 Möglichkeiten. Das ist halt mal so bei Bauträgern.
     
  3. #3 tombenz, 19.11.2013
    tombenz

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    Alles ist erlaubt? Es gibt keine Grenzen? Keine Richtlinien? Marktüblich?
     
  4. #4 mastehr, 19.11.2013
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    Was verlangt der Gärtner Deiner Wahl für die Hecke?

    Edit: Alles ist erlaubt. Dich zwingt niemand, das Angebot anzunehmen.
     
  5. #5 tombenz, 19.11.2013
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    mehr als 25 und weniger als 180

    Edit: Ich verstehe den geringen Erstattungspreis nicht, hier habe ich ein merkwürdiges Gefühl. (Den hohen Preis kann ich eher nachvollziehen.)
     
  6. #6 feelfree, 19.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Dann nimm die 25 vom GU und beauftrage den BT für weniger als 180 minus 25.

    Der BT wäre im übrigen weder verpflichtet, dir für das Weglassen der Hecke irgendetwas zu vergüten, noch dir ein Angebot über eine andere Hecke zu machen.
     
  7. #7 tombenz, 19.11.2013
    tombenz

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    Schade, denn so wenig wußte ich schon vor dem Beitrag. Trotzdem danke.
     
  8. #8 feelfree, 19.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    ???? Warum fragst Du, wenn Du die Antwort schon gewusst hast ????

    Edit: Ein merkwürdiges Gefühl brauchst Du deshalb nicht zu haben. Das ist, wie oben geschrieben, absolut normal.
     
  9. #9 tombenz, 19.11.2013
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    Zielt diese Frage nicht weit am Thema vorbei?
     
  10. #10 feelfree, 19.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Sorry, Bahnhof.
     
  11. #11 Gast56083, 20.11.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    na mal langsam...das kann alles sein und bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Hast Du mal geschaut, was eine Hainbuchenhecke kostet? in 125-150cm gibts die ab 2,5€ das Stück. bei benötigten 3Stück/m also rd 7,5€/m. Bei Liguster kannst Du bei den schönen Solitärpflanzen im Ballen in der Größe (125-150) rund 50€/Stück ausgeben, brauchst vermutlich auch 3/m = 150€/m, jeweils zzgl. Arbeit.
    Frag doch erst mal den BT bzw. dessen GaLabauer, was das genau für eine Ligusterpflanze für den Preis ist. Entweder kleiner nehmen und machen lassen oder (und das würde ich machen) 25€/m nehmen (finde das eh großzügig) und selber kaufen und pflanzen.
     
  12. #12 RMartin, 20.11.2013
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    So was lese ich hier immer wieder in dem Forum und ist um es hart zu formulieren "absoluter Blödsinn".

    Natürlich zahlt man bei nachträglichen Änderungen mehr als wenn die Leistung direkt entspr. vertraglich vereinbart worde wäre.

    Aber hier den Bauherren immer wieder zu suggerieren, dass sie absolut auf Gedeih und Verderb dem BT oder GU ausgeliefert seien, ist Quatsch.
    Zusätzliche/ Geänderte Leistungen sind kein rechtsfreier Raum.

    Jede ausführende Firma muss vom Bauherren (oder dessen Bevollmächtigtem) entspr. geführt werden. Und wer dann sagt "Da kann ich nichts machen. Ist ja nicht vertraglich vereinbart... Jetzt kann er verlangen was er will." ist entweder zu faul oder zu schissig um der Firma bisschen Paroli zu bieten oder unfähig seine ihm zur Verfügung stehenden Werkzeuge entspr. einzusetzen.

    Jede zusätzliche/ geänderte Leistung kann einigermaßen plausibel selber nachkalkuliert werden. Merkt man dann unterm Strich, dass das Angebot haltlos zu teuer ist, muss man halt entspr. mit der Firma umgehen. Sollte eine freundliche Besprechung dsbzgl. nicht fruchten, dann kann man seinem Vertragspartner das Leben auch schwer machen. Da hat der Bauherr genug Möglichkeiten zu wenn er will.

    Beim Bauträger zugegeben etwas schwieriger als bei einem GU/ 'normaler' ausführenden Firma...aber auch hier gibt es Möglichkeiten.


    Ansonsten gebe ich hier Zellstoff Recht. Erstmal prüfen wie es sich wirklich in etwa mit dem Preis verhält. Das war ein erstmal konstruktiver Beitrag.
     
  13. #13 mastehr, 20.11.2013
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    Welche Möglichkeiten hat denn der AG gegenüber dem GU, wenn ihm das Angebot nicht zusagt?
     
  14. #14 Skeptiker, 20.11.2013
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    Gerne würde ich von Dir erfahren, wie man genau das bei einem Bauträger juristisch zwingend durchsetzt. (Es ist ja schon beim VOB-Vertrag kaum möglich).
     
  15. #15 RMartin, 20.11.2013
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    Ich ziele hierbei nicht auf feinste Juristereien einschl. langer Rechtsstreits ab. Eher das 'normale' Miteinander...

    Im Fall, dass der BT dem Bauherrn das Leben mit überzogenen Preisen schwer macht, gibt es immer Dinge, bei denen der Bauherr dem BT das Leben auch schwer machen kann.

    In jedem Vertrag gibt es Dinge, die der Bauherr für sich auslegen kann und seinerseits den BT pieksen kann. Und sei es nur der Zahlungsplan. Wie oft sind hier schwammige Formulierungen drin. XX % bei Fertigstellung Rohbau. xx% bei Fertigstellung Mauerwerk. Ja, wann ist der Rohbau fertig, wann ist das Mauerwerk fertig? Dann ist halt für mich als Bauherr das Mauerwerk erst fertig wenn auch der letzte kleine Durchbruch geschlossen ist (wenn nicht genau anders im Vertrag spezifiziert).
    Nur als Beispiel.

    Dann ein weiteres, jeden Tag vorkommendes Ereignis: Wie verhalte ich mich als Bauherr wenn der Bauträger was anderes als spezifiziert (aber für mich gleichwertig) einbauen möchte? Weil ers günstiger bekommt.... Kann ich immer sagen "Nö." "Will ich nicht." "Erfüll Du bitte den Vertrag."

    Usw.Usf. Wenn man sucht, dann findet man immer was bei einem Bauprojekt womit man als Bauherr oder in dem Fall auch als Käufer von einem BT ein Riesenfass aufmachen kann - ohne direkt vor den Kadi zu ziehen.

    Und wenn die andere Seite merkt, dass man sich nicht alles gefallen lässt, dann behandeln sie einen natürlich (meist) anders.


    (Klar. Noch mehr Möglichkeiten habe ich bei GU. Da wird hier in dem Forum aber auch häufig kommuniziert, dass nun nach Vertragsschluss entweder "friß oder stirb" gilt. Und dem ist bei fachgerechtem Leiten eines Projekts/ einer Baustelle definitiv nicht so.)
     
  16. #16 Thomas B, 20.11.2013
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    Kein gutes Beispeil.

    Warum?

    1. Durchbrüche werden erst nach erfolgter Rohuinstallation geschlossen. Dafür gibt es zumeist einen eigenen Abschlag. Das impliziert, daß solche Arbeiten also eher im Gewerk Installation zu verorten sind.

    2. Es wäre nicht der erste BT, der bei ausbleibender Zahlung seine Prioritäten anderweitig setzt. Also: andere Baustelle, Deine wird einfach eingestellt. Mit entsprechendem Schreiben bzgl. Behinderung durch bauherren und das somit vertraglich vereinbarte Zeitplanungen nicht mehr gelten usw. usf.

    Der längere Hebel ist auf der Seite, auf der der BT sitzt. Und letztenbdlich gilt tatsächlich die "Friß Vogel oder stirb" - Verfahrensweise. Das einzige "Druckmittel" ist, daß man dan eben die Nachträge nicht beauftragt. Tolles Druckmittel....
     
  17. #17 RMartin, 20.11.2013
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    Dies war ein mögliches Zahlungsplanbeispiel. Gibt in fast jedem Zahlungsplan noch zig andere Unklarheiten, die nie 100%ig unmissverständlich niedergelegt sind.

    Was einfach klar sein muss: Es gibt immer Situationen bei denen auch der BT mal auf die Kulanz/ Freundlichkeit/ Hilfsbereitschaft des Bauherrn/ Käufers setzen muss. Das ist immer so - bei jedem Bauvorhaben.

    Nur diese Situationen zu identifizieren ist die Arbeit, die seitens Bauleitung des Bauherrn häufig fehlt. Beispiel anderweitig verbautes Produkt, Abweichungen vom Soll (sprich Mängel) und vieles mehr, wofür man aber immer auch das Vertragswerk kennnen muss, sind hervorragende Möglichkeiten für den AN erfolgreich rumzuknasen.


    Ich habe Bauprojekte als AN (Baufirma) und auch als AG ausgeführt. National wie international. Und wenn man auf seine Rechte pocht und das Gegenüber merkt, dass es nun ungemütlicher wird, ändert sich manches. Auch so manches Preisgefüge eines Nachtrags.

    Aber klar muss natürlich sein, dass eine Nachtrags-/ gänderte Leistung (fast) immer teurer ist als wenn sie vorher bereits im Vertragswerk enthalten gewesen wäre.
     
  18. #18 Bauliesl, 20.11.2013
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    Das setzt aber voraus, dass der TE eine eigene Bauleitung hat... oder?

    Und ob er das Recht hat, darauf zu pochen, dass er eine andere Hecke ausgeführt haben will... das wage ich auch vorsichtig zu bezweifeln.
    Gruß,
    Liesl
     
  19. #19 tombenz, 21.11.2013
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    dutzende Jahre Erfahrung des BT und ein winziger Bruchteil Erfahrung auf Seiten des Bauherrn bzw. hier des Käufers sind schon Grund genug, ein einvernehmliches Miteinander zu suchen.
    Meist hat der Käufer auch wenig Zeit und Energie für rechtliche Wege, weil er mit einem ehrlichen Job versucht die Preise irgendwann zu tilgen und vielleicht noch eine Familie die auch ab und zu etwas außer essen und trinken möchte ;)

    Deshalb hilft das Forum hier sehr den Spielraum und die Grenzen abzufragen ohne sie zu testen. Danke für die kostruktiven Beiträge.
    PS.: Aktuelle Tendenz: 25 EUR nehmen und Spaten kaufen ;) - na mal sehn - mit den GaLaBauern kann ich sicher besser verhandeln - die obere Preisgrenze glaube ich ja nun zu kennen.
     
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