Absturzsicherung für Dachdecker

Diskutiere Absturzsicherung für Dachdecker im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, mich würde einmal interessieren, ob man irgendwo nachlesen kann, welche Sicherheitsmaßnahmen ich als Bauherr zu treffen habe im...

  1. #1 Tagiwara, 20.11.2013
    Tagiwara

    Tagiwara Gast

    Hallo zusammen,

    mich würde einmal interessieren, ob man irgendwo nachlesen kann, welche Sicherheitsmaßnahmen ich als Bauherr zu treffen habe im Bezug auf die Dachdeckung.

    Unser Haus erhält ein Satteldach mit 30 Grad Dachneigung.

    Ich habe zwei Dachdecker zur Auswahl. Dachdecker 1 möchte, dass an beiden Seiten eine Fangnetzabsicherung installiert wird, Dachdecker 2 rüstet beide Seiten selber komplett ein, stellt mir die benötigten m² Gerüst allerdings in Rechnung.

    Was mich eine Fangnetzabsicherung kosten wird weiß ich noch nicht.

    Unabhängig davon, welche Variante günstiger ist, würde mich interessieren, was denn nun tatsächlich erforderlich bzw. vorgeschrieben ist.

    Schräg gegenüber von unserer Baustelle wurde bereits das Dach eingedeckt und hier gab es gar keine Absicherung. Und das Dach ist um einiges steiler als meins. Ich schätze größer als 40 Grad.

    Könnt ihr mir da Infos geben?

    Gruß
    Frank
     
  2. #2 saarplaner, 20.11.2013
    saarplaner

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    Hallo,

    wie sowas auszusehen hat schreibt die BG eigentlich sehr klar vor:

    Dachfanggerüst

    Was andere auf Ihren Baustellen machen sollte dir erstmal egal sein. Wichtig ist, dass du für die notwendige Arbeitssicherheit sorgst. Das ist die Aufgabe des Bauherrn, die er aber deligieren kann, gegen entsprechende Entlohnung.
     
  3. #3 Tagiwara, 20.11.2013
    Tagiwara

    Tagiwara Gast

    Super....vielen vielen dank.
     
  4. Neutal

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    Gerüst ist ab 3 m traufhohe vorgeschrieben. Dachfang richtet sich nach der Sparrenlange und der Giebel muß meisten eh eingerustet werden. Sorry wegen der umlaute, aber die gibt das handy nicht her ;-)
     
  5. #5 OLger MD, 20.11.2013
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    Ich würde das Gerüst und die Sicherungseinrichtungen durch den jeweiligen Handwerker bringen lassen (Planung, Lieferung, Aufbau, Abnahme, regelmäßige Kontrollen, ggf. Umbau/Erweiterung nach Baufortschritt, Standzeitgebühren, Abbau, Ausbesserung von Verankerungspunkten, usw. usf.) weil es dann in dessen Verantwortungsbereich liegt.
    Bei ggf. längerer erforderlicher Standzeit (Wetter, Unvorhergesehenes, ...) muss sich der Handwerker um die Verlängerung kümmern. Was wäre im Extremfall, wenn Dein Gerüstbauer sagt, er braucht das Gerüst nach vereinbarter Standzeit auf einer anderen Baustelle....
    Gerüst und Sicherrungseinrichtungen müssen regelmäßig kontrolliert und ggf. wieder in Ordnung gebracht werden.
    Ein kleines Missverständnis bei der Abstimmung mit dem Dachdecker und schon steht das Gerüst zu weit von der Wand oder zu nah dran.

    Preislich gesehen wärst Du beim Gerüstbauer ein Neukunde, der Dachdecker schafft ggf. mit einem langjährigen Geschäftspartner.
    Ich glaube nicht, dass das Selberbesorgen des Gerüstets einen lohnenswerten Vorteil bringt.

    Gruß
    Holger
     
  6. #6 Tagiwara, 20.11.2013
    Tagiwara

    Tagiwara Gast

    Ich glaube die Standzeit wird nicht wirklich ein Problem. Eingeplant für die Dachdeckung sind 3 Tage. Das sollte also unproblematisch sein.
     
  7. #7 Biber53, 20.11.2013
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    Übrigens,

    der Errichter/Betreiber baulicher Anlagen ist verantwortlich, daß jeder Punkt vom Dach zu Reparaturzwecken mit Dachleitern und Anseilschutz, erreichbar ist.
    Dafür ist der Einbau von Sicherheitsdachhaken vorgeschrieben.

    mfg
     
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Absturzsicherung für Dachdecker

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