Doppelhaus, Keller vs. ohne Keller

Diskutiere Doppelhaus, Keller vs. ohne Keller im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Gemeinschaft, ich habe mich hier angemeldet, da ich hoffe, ihr könnt mir bzw. meinem Freund helfen. Er hat sich ein Grundstück...

  1. Aloese

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    Hallo liebe Gemeinschaft,

    ich habe mich hier angemeldet, da ich hoffe, ihr könnt mir bzw. meinem Freund helfen. Er hat sich ein Grundstück gekauft, dort soll eine Doppelhaushälfte darauf entstehen. Seine DHH mit Keller, die Nachbarn wollen ohne Keller bauen. Dies war von Anfang an auch klar. Jetzt im Zuge der ersten Baumaßnahmen fangen die Nachbarn an den Sachverhalt zu hinterfragen und wollen für ihr zusätzlich zu errichtendes Fundament (wird wohl ein Streifenfundament) Geld von meinem Freund. Er soll ihre zusätzlichen Kosten bezahlen. Ist er rechtlich dazu verpflichtet? (es gibt keine Kostenvoranschläge oder ähnliches, sondern er soll hinterher die Rechnung bezahlen) Der Keller wird eher stehen, da die Baugenehmigung bei uns schon erfolgt ist.

    Wenn er dies bezahlen muss wonach? (er baut im Umland von Düsseldorf) Womit hat er sonst noch zu rechnen, da nichts abgesprochen ist und auch nicht wird, da man derzeit nicht miteinander redet? Muss er auch eine Tiefergründung der möglichen Terasse oder die Trennfuge zwischen den Häusern oder den Dachanschluss, wenn er später da Dach deckt etc. bezahlen? Wir wollen uns doch nur unseren Traum verwirklichen und müssen wegen der Finanzierung auspassen, wenn hier aber noch zusätzliche Kosten auf uns zukommen... Danke für alle hilfreichen Meinungen.
     
  2. #2 SteveMartok, 20.11.2013
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Das fängt ja schon gut an bei euch. Ein Grund, warum ich den Leuten, die mich bezüglich Eigenheim-Neubau fragen, nie ein RH oder eine DHH empfehlen würde.

    Wie wird das denn begründet mit den zusätzlichen Kosten und wer begründet überhaupt? Was muss dort zusätzlich gemacht werden? Einfach so irgendeine Rechnung bezahlen kommt mir reichlich unseriös vor.
    Entweder, es wird da genau belegt, was an zusätzlichen Arbeiten beim Nachbarn aufgrund Eures Kellers notwendig wird inklusive der möglichen Kosten etc. oder eben nicht, dann würde ich auch nichts bezahlen.
    Mit einer Rechnung nach Abschluss irgendeiner Arbeit kann ja jeder kommen und irgendetwas behaupten!
     
  3. #3 rokker33, 20.11.2013
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    Hallo,
    kann nur persönliche Erfahrung wiedergeben.

    1. Rechtsberatung und / oder Guitachter einschalten. Habt Ihr eine RS Versicherung? Die bieten oft kostenlose Erstberatung. Oder ihr seid hoffentlich in einem Bauherrenverband?

    2. Das Haus das rangebaut wird hat nach meinem Wissen Pech gehabt, zumindest was Hausanschluss angeht. Unser Nachbar musste die Kosten für Trennfuge, Dachanschluss etc. komplett tragen (war bei uns / ihm auch keine Diskussion). Im Gegenzug hatte er sich ja auch nicht an den Kosten zum Verputzen unserer Außenwand zu seiner Seite hin beteiligt (weil unsere DHH längere Zeit einzeln stand).

    3. Beim Fundament habe ich keine Erfahrungswerte, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir das Selbe wie bei Punkt 2. Bei uns musste auch der Nachbar dafür sorgen, dass seine Gründung unsere bestehende nicht gefährdet. Meiner Meinung nach trägt jeder seine Kosten.

    Wenn es schon so gut anfängt, dann würde ich Punkt 1 in jedem Fall empfehlen. Vielleicht sollte der Nachbar besser ein freistehendes Haus bauen ;) Er hat ja anscheinend noch nicht mal nach einer Beteiligung sondern gleich nach einer Übernahme der Kosten gefragt :mauer
     
  4. #4 Baufuchs, 20.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn Bau in NRW mal hier die §21 + 22 lesen.
     
  5. Aloese

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    Er begründet seine Kosten in dem er sagt, das er ohne meinen Freund nicht tiefer gründen müsste und ihm zu seinem Bauvertrag keine weiteren Kosten entstehen (Fertighaus mit 300 000 Euro). Sein BV enthält diese Tiefergründungskosten nicht und er müsste die aus eigener Tasche bezahlen (man weiss allerdings nicht wie hoch die Kosten sind). Deshalb will er, dass mein Freund das bezahlt. Man würde halt die Tiefergründung machen lassen und die Rechnung an uns weitergeben. (ggf auch halbieren, da man selber einen Nutzen hat, was allerdings nicht klar ist)

    Wir wissen nur nicht, wie wir mit einer möglichen Rechnung umgehen sollen - ausser erstmal nicht bezahlen. Aber sind wir rechtlich verpflichtet?
     
  6. Aloese

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    die hab eich gelesen werde aber nicht so richtig schlau daraus...

    (1) Auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks hat der Erbauer die Grenzwand so zu gründen, daß bei der Bebauung des Nachbargrundstücks zusätzliche Baumaßnahmen vermieden werden.

    Können ja aber nicht, da man sonst keinen Keller bauen kann. Ist aber im Bebauungsplan nicht untersagt.

    (2) Der Eigentümer des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks hat dem Eigentümer des Nachbargrundstücks unter Übersendung des Bau- und des Lageplans sowie unter Mitteilung des Namens und der Anschrift des Bauherrn schriftlich anzuzeigen, daß eine Grenzwand errichtet werden soll. Die Anzeige an den Nutzungsberechtigten oder den unmittelbaren Besitzer des Nachbargrundstücks genügt, wenn dessen Eigentümer nicht bekannt, nur schwer feststellbar oder unbekannten Aufenthalts ist oder wenn er infolge Aufenthalts im Ausland nicht alsbald erreichbar ist und er auch keinen Vertreter bestellt hat. Wird die Anzeige schuldhaft unterlassen, so hat der Eigentümer des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks dem Eigentümer des Nachbargrundstücks den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

    Ist passiert, da man ja schriftlich festhalten musste, dass man auf die Grenze baut. (liegt alles bei der Stadt, unterschrieben von beiden Parteien)

    (3) Der Eigentümer des Nachbargrundstücks kann das Verlangen nach Absatz 1 nur innerhalb von zwei Monaten seit Erstattung der Anzeige dem Bauherrn gegenüber stellen.

    2 Monate sind um und es wurde ja nie bestritten, dass mein Freund mit Keller baut

    (4) Die durch das Verlangen nach Absatz 1 entstehenden Mehrkosten sind dem Bauherrn zu erstatten, sobald der Vergütungsanspruch des Bauunternehmers gegen den Bauherrn fällig wird. In Höhe der voraussichtlich erwachsenden Mehrkosten ist auf Verlangen binnen zwei Wochen Vorschuß zu leisten. Der Vorschuß ist bis zu seiner Verwendung mit 4% zugunsten des Zahlenden zu verzinsen. Der Anspruch auf die besondere Gründung erlischt, wenn der Vorschuß nicht fristgerecht geleistet wird.

    so und den absatz versteh ich nicht. Geht es da hier um den Bauherren der die Grenzwand als erstes errichtet oder nachträglich? also sprich wenn mein Freund seine Grenzwand so baut, dass keine Kosten auf den Nachbarn zukommen, bekommt er von ihm Schadensersatz? Oder geht es hier einzig allein um die Mehrkosten, die der zukünftige Nachbar hat? wie kann ich dann aber seine Kosten kontrollieren?

    (5) Soweit der Bauherr die besondere Gründung auch zum Vorteil seiner baulichen Anlage ausnutzt, beschränkt sich die Erstattungspflicht des Eigentümers des Nachbargrundstücks entsprechend. Bereits erbrachte Leistungen können zurückgefordert werden.

    der absatz wird erst logisch wenn der vorherige Absatz komplett verstanden ist. Wenn ich jetzt vorraussetze mein Freund müsste dem Nachbarn seine Mehrkosten bezahlen, dann heisst es hier, wenn er selber Vorteile hat, bechränkt sie die Erstatungspflicht. Also muss er nicht bezahlen oder nur einen Teil?

    und §22 sagt:

    (1) Steht auf einem Grundstück eine bauliche Anlage unmittelbar an der Grenze und wird später auf dem Nachbargrundstück an dieser Grenze eine bauliche Anlage errichtet, aber ohne konstruktiven Verband angebaut, so ist deren Erbauer verpflichtet, den entstandenen Zwischenraum auf seine Kosten in geeigneter Weise so zu schließen, daß Schäden im Bereich des Zwischenraumes, insbesondere durch Gebäudebewegungen und Witterungseinflüsse, an der zuerst errichteten baulichen Anlage vermieden werden. Die hierzu notwendigen Anschlüsse haben sich hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe der vorhandenen baulichen Anlage anzupassen.

    Die Hälften werden ja fast zeitgleich gebaut, auch wenn der Keller schon steht. Dann muss sich man Freund um nichts kümmern solange er überall der erste ist?
     
  7. Aloese

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    zu 1) das Gesetz ist teilweise schwammig bei solchen Sachen, wie hatten da schon mal die Fühler ausgestreckt als es hieß man baut ohne Keller... RS zahlt bei dieser ARt von Sachverhalt nicht
    BHV sind wir noch nicht... War ihm bisher nicht logisch

    2) also wenn man Freund im Keller jetzt schneller ist (weil der steht schon) und z.b. auf dem Dach hinterher langsamer, weil die ja nur ab Bodenkante fertig machen müssen, kann es sein, dass er da die A-Karte hat. Ok, so würde ich das erstmal auch sehen §1 jedermacht seins...

    §) ja so kenne ich das auch besonders wenn ein Haus ohne Keller schon steht und der Nachbar dann anbaut mit Keller, dann muss er ja auch das Gebäude abfangen.

    Freistehend kann man sich nicht leisten, der Nachbar ist knauserig! Aber wir freuen uns schon auf das nebeneinader wohnen :-)
     
  8. #8 Baufuchs, 20.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dem Nachbarn mit Bodenplatte entstehen u.a. auch deshalb Mehrkosten, weil der Bauherr der DHH mit Keller das Nachbargrundstück für die Kellerbaugrube abgegraben hat.

    Wenn nun dem Bauherren ohne Keller Mehrkosten dadurch entstehen, dass im Bereich der ehem. Baugrube das Erdreich nicht wie gewachsener Boden tragfähig ist, warum sollte er dann die Mehrkosten für aufwändigere Gründung nicht dem Bauherrn anlasten, der das (wg. Baugrube) verursacht hat?
     
  9. #9 SteveMartok, 20.11.2013
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Ja, gut, mir z.B. ist klar, dass jemand, der des Nachbarn Grundstück aufgräbt, um seinen Keller bauen zu können, die Baugrube wieder verfüllen und das Füllmaterial wieder verdichten muss.
    Ein Teil des Bodens muss ja sowieso meist weg und durch tragfähigen Untergrund ersetzt werden für die Gründung, da hätten die anderen Bauherrn ohne Keller auch so Kosten zu tragen. Da könnten sich die Bauherren doch sicher einigen, dass man dann den Bereich, den man wieder verfüllen muss, gleich mit tragfähigem Material nach Bodengutachten für die andere DHH auffüllt. Die Kosten dann entsprechend teilen.
    Oder sehe ich das falsch?
    DHH für 300000 €....das allein wäre schon ein NoGo für mich.
     
  10. Aloese

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    Angebot meines Freundes war: alles wieder zu verdichten und dies durch einen Sachverständigen begleiten zu lassen - möchte der Nachbar aber nicht (also den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, dies geht laut Statiker)
    Wenn er das Angebot ausschlägt warum sollte mein Freund sich dann an den Mehrkosten beteiligen?

    Das so gebaut wird bzw. gebaut werden muss war aber von vorn herein klar und nie ein Thema bis die Bauleitung beim Nachbarn wechselte. Wir hätten den Boden auch abfangen müssen, wenn er eher gabaut hätte. Also hat immer der der mit Keller baut Pech gehabt?
     
  11. #11 SteveMartok, 20.11.2013
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Ich verstehe das nicht ganz!?!
    Warum wird nicht seitens der Nachbarn gesagt, was genau notwendig ist zur Bodenplattengründung? Dann berechnet man die Flächen, die ihr mit der Kellergrube tangiert und von dieser Fläche bezahlt ihr dann die Hälfte oder zwei Drittel der Maßnahmen, die aufgrund eurer Baugrube notwendig sind! Wenn Ihr da keine Grube gehabt hättet, müsste der Nachbar ja trotzdem für diese Fläche sicherlich notwendige Erdarbeiten bezahlen, deshalb diese entsprechend abziehen.
    So sehe ich das.
    Da muss man sich doch einigen können. Ihr werdet ja da möglicherweise Jahrzehnte Wand an Wand und Terrasse an Terrasse wohnen, wie wird das dann für euch??!!
     
  12. #12 Baufuchs, 20.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was willst Du da abziehen?

    10m Hauslänge x 3m Grubenbreite = 30m² Mutterbodenabtrag x 3.-€ = 90 €
     
  13. Aloese

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    So sollte es sein, aber ist es nicht. Der Nachbar ist direkt zum Anwalt gelaufen und hat erstmal Stress gemacht. Seitdem finden keine Absprachen mehr statt. Es geht ja nicht nur am den Fundament, sondern auch um Posten wie, Trennfuge, Dacheindeckung, Bodenaushub, Zaun etc... bevor wir irgendwas zahlen wollen wir uns erstmal informieren wozu wir verpflichtet sind. Wir wollen ja gern, aber nicht überhöht und überteuert. Wir wollen ja auch nicht auf unseren Kosten sitzen bleiben.
    Und es war ein Haus für ab 100 000 Euro (habe mich vertan, sry)
     
  14. Aloese

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    Wenn es ein Nachbar in 5-10 jahren wäre, hätte er sicherlich alles selber bezahlen müssen, da der boden sich immer hin wieder verdichtet und man ihn verdichtet einbaut... eine Solche Rechnung wäre für diesen Fall wahrscheinlich sinnvoll, aber für alles andere nicht... wir hatten damals schon Tage zum einigen zugebracht, aber keine Einigung erzielt...
     
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    naja so einfach ist es nicht, immerhin wird noch in die Teife abgetragen, da kommt nicht nur Mutterboden zusammen... und oben ist die Grube breiter als unten. Der Nachbar will aber Streifenfundamente machen die übers komplette Grundstück gehen. Da wäre schon die Frage wieviel davon wirklich nötig ist.

    trotzdem danke fürs hinterleuchten
     
  16. #16 SteveMartok, 20.11.2013
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Zum Beispiel. Plus die notwendigen Kosten für weitere Maßnahmen wie Einbau von tragfähigem Material, der sowieso an der Stelle notwendig gewesen wäre. Ist ja eher selten, jedenfalls, was ich so ausm Norden kenne, dass da 30 cm Mutterboden abgeschoben werden und da dann die Bodenplatte draufgedonnert wird. Oder...?:wow
    Dass der Keller-Bauherr seine Grube wieder verfüllen muss und dass möglichst gleich mit richtigem Material, damit der Nachbar nicht für sein Bodenplatte wieder aufgraben muss, ist doch eigentlich klar. Ich versteh nicht, wie sich Leute wegen so einem Mist derart beharken, dass sie schon bevor überhaupt ein Steinchen vom haus steht, nicht mehr miteinander reden und zum Anwalt rennen.
     
  17. #17 rokker33, 20.11.2013
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    Weil man einen Keller nicht anders bauen kann und ein Keller erlaubt ist? Warum musste mein Nachbar dafür sorgen, dass mein Fundament abgefangen wird, obwohl ich ihm einen Keller an die Grenze gesetzt habe?

    Wer DHH baut muss damit rechnen, dass der Nachbar direkt an die Grenze baut ;)
     
  18. Aloese

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    nochmal zur Verdeutlichung:

    wir haben zuerst angefangen, der Kelleraussenwände stehen schon. Wir haben angeboten, dass wir wieder alles verfüllen und verdichten (wie gesagt, dass geht technisch) und so den Ausgangzustand wieder herstellen. (schaden also wieder gut machen) Der Nachbar war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Lange zu sagen, ob es eine Baugenehmigung für ihn geben wird. Mittlerweile hat er diese und möchte uns die Rechnungen zuschicken sobald der die vom Bauunternehmer hat wegen der Tiefergründung des Gebäudes wie auch der Terrasse.

    Deshalb nochmal meine Frage, sind wir dazu verpflichtet oder nur zum Ausgleich des Schadens? (den man nicht ersetzt haben wollte, sondern darauf bestand, dass die Baugrube bleibt)
    (immerhin hatten wir auch auslagen wie Bodenaushub, Abtransport, Absicherung der Baustelle)
     
  19. #19 rokker33, 20.11.2013
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  20. #20 rokker33, 20.11.2013
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