Auftragsstorno

Diskutiere Auftragsstorno im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Ich habe gestern einen Fertigungsauftrag unterschrieben,habe dann per eMail eine Nachricht erhalten. Danke für ihren Auftrag,bla bla....

  1. #1 carsten d, 22.11.2013
    carsten d

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    Hallo

    Ich habe gestern einen Fertigungsauftrag unterschrieben,habe dann per eMail eine Nachricht erhalten.

    Danke für ihren Auftrag,bla bla.

    Der Vertreter hat uns einen guten Preis für eine Flächenbündige "außen/innen" gemacht.
    Mündlich abgesprochne Preis lag bei 3300 euro.

    Ich habe den Vertreter drei mal darauf angesproch,das ist das was wir zahlen müssen,er hat dieses in beisein meiner Frau bejat.
    Die Aufragsbestätigung beläuft sich über 4000 euro.

    4000 ist halt der Brutto Preis,habe gleich angerufen.
    Jetzt tut der Vertreter so also wenn er das nie gesagt hat das die Tür 3300 euro kosten soll.

    Darauf habe ich Ihn angesprochen,und gesagt das er sich vertan hätte und Brutto und Netto vertauscht hat.

    Dann die Antwort,Brutto Netto ist für Ihn das selbe.

    Der Vertreter verkauf normalerweise nicht an den Endkunden.
    Das Geschäft ist durch einen Bekannten zustande gekommen.

    In der Auftragsbestätigung fehlt die Rechtsbelerung,nur der Anhang,mit Ihrer Unterschrift bestätigen sie Ihren Auftrag und kann nicht wiederrufen werden.


    Jetzt meine Frage.

    Ich habe doch als Endkunde immer eine Woche Wiederrufsrecht.:wow
     
  2. #2 feelfree, 22.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Zum Verständnis: Du hast einen Auftrag unterschrieben, auf dem kein Preis stand?
     
  3. #3 carsten d, 22.11.2013
    carsten d

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    Nein der Endpreis stand drunter,4000 euro.

    Der Vertreter hat gesagt das ist nur für seine Bücher.

    Nach dem einbau wird dann mit 3300 Euro abgerchnet.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 22.11.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Reingefallen. Nix zu machen.
     
  5. Julius

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    Dann ist der Betrieb im Recht, was den Preis angeht.
    Und Du warst schön blauäugig (gelinde gesagt).

    Bezüglich eines evtl. Widerrufsrechts kommt es darauf an, wo und unter welchen Vorzeichen der Abschluß zustandekam.

    Wenn Du z.B. den Vertreter zu Dir nach Hause bestellt hast, besteht KEIN Widerrufsrecht.

    Nein, sowas gibt es in D nicht. Wie kommst Du darauf?

    Nur für echte Haustürgeschäfte (z.B. wenn der Vertreter Dich UNAUFGEFORDERT aufgesucht hat) oder beim Fernabsatz (z.B. Bestellung über Telefon oder Internet).
    Und selbst dann nicht, wenn der Artikel extra für Dich angefertigt wird (Türe also nicht im Standardmaß - Lagerware, sondern als Sondermaß).
     
  6. #6 feelfree, 22.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Nun ja. Noch hat er das Geld nicht. Ich würde ihm klar machen, dass er das auch nicht so einfach bekommen wird und es evtl. besser für ihn ist, den Storno zu akzeptieren.
    Rein rechtlich sehe ich aber auch so gut wie keine Chance. Es sei denn, Du findest noch mehr Opfer, dann könnte man ihn evtl. drankriegen.
     
  7. #7 Gast23627, 22.11.2013
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Aha, nur für die Bücher...

    ...wie kann man nur so "Blauäugig" oder besser "Geizgeilig" sein.

    Und jetzt nach einer Email geht Dir ein Licht auf? :think :yikes

    Ich denke da bleibt nur, zahlen und freundlich sein.

    Gruß
     
  8. Julius

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    Du kannst den Auftrag selbstverständlich einseitig stornieren.
    Nur eben nicht ohne Kosten für Dich!
    Der Vertragspartner kann bereits angefallenen Aufwand (z.B. die Provision für den "Schlauschwätzer für Dummkunden") sowie den entgangenen Gewinn von Dir verlangen.
     
  9. #9 Gast943916, 22.11.2013
    Gast943916

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    kopfschüttel
     
  10. #10 carsten d, 22.11.2013
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    Toller Bauexperte.

    Nix reingefallen.

    Habe gerade anruf vom Rechtsanwalt erhalten,brauch ich nicht zahlen,Fehler liegt beim Vertreter.
    Ist nicht für Endkunden.:bef1021:
     
  11. #11 Gast943916, 22.11.2013
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    Gast943916 Gast

    wo ist hier der Fehler?
     
  12. Julius

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    Na, dann warten wir mal ab, ob der Richter das genauso sieht...
    Zumindest darfst Du annehmen, daß der Vertreter sich dann gang anders erinnter. Und die Dokumentenlage stützt SEINE Version, nicht Deine. Die allgemeine Gesetzeslage ebenso.

    Worauf genau bezieht sich Dein Anwalt?
    Mit "ist nicht" wird er nicht weit kommen!

    Wenn Du das nächste Mal mit Deinem Anwalt spricht, laß Dir erklären, daß an einem Auftrag keine "Rechtsbelehrung" sein muß. Auch nicht, wenn der von einem Endverbraucher kommt.
     
  13. #13 Gast943916, 22.11.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    vor Gericht und auf hoher See.....
     
  14. Yilmaz

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    Den Auftrag kannst du ohne gründe Kündigen. Den Auftragnehmer stehen 4000 Euro zu...
     
  15. #15 Baufuchs, 22.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Anwälte gibt's.............

    Du weißt schon, dass Du den auch bezahlen musst, wenn das Ding vor Gericht den Bach runtergeht?
     
  16. Julius

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    Nicht ganz.
    4000€ abzüglich seiner ersparten Aufwendungen (und das dürfte hier den Gutteil ausmachen, wenn das Ding noch nicht in die Fertigung eingesteuert wurde).

    Welche Zahlungsweise war denn vereinbart?
    Wurde schon eine Anzahlung geleistet?
     
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