DIN 277: Nettogrundfläche, Bruttogrundfläche, Bruttoraumhinhalt?

Diskutiere DIN 277: Nettogrundfläche, Bruttogrundfläche, Bruttoraumhinhalt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe mal eine Frage an die Architekten hier, welche sicherlich häufiger als ich "Rechenknecht" mit der DIN 277 zu tun haben:...

  1. #1 Alfons Fischer, 22.11.2013
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    Hallo,
    ich habe mal eine Frage an die Architekten hier, welche sicherlich häufiger als ich "Rechenknecht" mit der DIN 277 zu tun haben:
    Bezüglich der 277 bin ich tatsächlich Laie...

    für einen dena-Antrag muss ich für ein Gebäude folgende Daten angeben, die ich leider so explizit nicht im Bauantrag finde.:
    • Nettogrundfläche nach DIN 277
    • Bruttogrundfläche nach DIN 277
    • Bruttorauminhalt nach DIN 277
    ich habe ein Gebäude mit folgendem Grundriss und Schnitt:
    S-B EG.jpg
    S-B Schnitt.jpg
    Umfasst die Bruttogrundfläche auch die Grundfläche des nicht als Wohnraum ausgebauten Spitzbodens?
    Wie unterscheiden sich Nettogrundfläche und Wohnfläche?
     
  2. #2 Alfons Fischer, 24.11.2013
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    ich hege gerade die Vermutung, dass deswegen niemand schreibt, weil die abgefragten Werte zumindest zum Teil äußerst ungewöhnlich sind und in der Regel nie ermittelt werden, oder?
     
  3. #3 Skeptiker, 24.11.2013
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    Ich kann nach dem Frühstück mal in die Schneider Bautabellen schauen. So speziell sind die Fragen nicht, aber Präsenzwissen ist's eben auch nicht.

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  4. #4 Gast036816, 24.11.2013
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    den ansatz des daches muss ich auch erst nachschauen. der rechenansatz ist mir so nicht untergekommen.
    nettogrundfläche kommt mehr aus dem wirtschaftsbau. dort werden nutzflächen, verkehrsflächen, funktionsflächen zusammengefasst zur nettogrundfläche.
     
  5. #5 ManfredH, 24.11.2013
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    ManfredH Gast

    Die Grundfläche des nichtausgebauten Spitzbodens zählt nicht zur Netto- bzw. Bruttogrundfläche.

    Ich zitiere mal aus dem Buch "Normengerechtes Bauen" von F.K: Weiss:
    "Die Brutto-Grundfläche ist als Summe der einzelnen Grundrissebenen anzugeben. Sie wird für alle nutzbaren Grundrissebenen - auch die der Nichtvollgeschosse - ermittelt. ... Flächen, die keine nutzbaren Grundrissebenen darstellen (Dachflächen, Flächen von Hohlräumen unter dem Bauwerk bei Hangbebauung), gehören nicht zur Bruttogrundfläche."

    Bezüglich der Unterscheidung Wohnflächen / NGF kommt eine Vergleichstabelle per PN.
     
  6. #6 MoRüBe, 24.11.2013
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    :offtopic:Die Treppe funktioniert nicht :mega_lol:
     
  7. #7 Alfons Fischer, 24.11.2013
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    habe ich Recht, wenn ich sage:
    Nettogrundfläche ist die Summe der jeweiligen Raumgrundflächen. Abzüge für Flächen unter 2m bzw. 1m lichte Raumhöhe gibt es nicht.
    Brutto-Grundfläche ist die Summe der Grundrisse (Außenmaßbezug) der ausgebauten Geschoße, also unter Hinzuzählung der Konstruktion zur Nettogrundfläche?
    zum Brutto-Rauminhalt habe ich das hier gefunden: http://www.archifee.de/hilfen/bri.html

    Warum in aller Welt fragt die dena solche Daten ab...?
     
  8. #8 ManfredH, 24.11.2013
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    ....
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 24.11.2013
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    Bitte erste einmal erruieren, welche Normstand gemeint ist. Bei Wertermittlungen z.B. wird immer noch mit der 277 aus den 50ern gearbeitet.
    Das hat beim Rauminhalt Bedeutung
     
  10. #10 ManfredH, 24.11.2013
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    ManfredH Gast

    Wenn ich das Eingangsposting richtig verstanden habe, dann geht es um einen dena-Antrag und nicht um eine Wertermittlung.

    "Eruieren" schreibt man übrigens nur mit 2 r, und nicht mit 3. Kommt nämlich von eruere, nicht von errare...
     
  11. #11 Alfons Fischer, 24.11.2013
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    Vielen Dank Kollegen, Ihr habt mir sehr geholfen! :biggthumpup:
    Damit werde ich es probieren.

    Ich glaub, die dena holt sich über solche Daten nur die Gewissheit, dass man sich auch wirklich mit den Plänen beschäftigt hat. Ein paar andere Hintergedanken könnte ich mir auch noch vorstellen, aber das hat eher mit der Aufnahme der Daten am konkreten Objekt zu tun...
     
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