Abdichtung gegen drückendes Wasser DIN 18195 vs. Praxis

Diskutiere Abdichtung gegen drückendes Wasser DIN 18195 vs. Praxis im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Was DIN angeht liegt es daran welche Lobbyisten in der Ausschuss sitzen... Da hast Du ganz pauschal sowieso recht. Zum konkreten Fall hatte ich...

  1. #21 Skeptiker, 24.11.2013
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    Da hast Du ganz pauschal sowieso recht. Zum konkreten Fall hatte ich weiter oben schon geschrieben. Ob die Geschichte stimmt weiß ich nicht aus eigenem Erleben.
     
  2. McCorc

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    Naja das Problem ist, dass man nicht weiß ob derjenige der die Abdichtung konkret ausführt ein Qualifizierter ist oder nicht doch ein Bauhelfer. Man hat ja keinen direkten Kontakt zum Ausführenden sondern meist nur mit Außendienstmitarbeitern (=Verkäufer).
    Ich schließe aus den Aussagen, dass Schweißbahnen fehlertoleranter sind als KMBs, korrekt?
     
  3. #23 Gast036816, 24.11.2013
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    eine fehlertoleranz ist kein kriterium, entweder es gibt einen technisch-funktionalen mangel oder es gibt keinen.
     
  4. #24 Skeptiker, 24.11.2013
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    Naja, Dir ist anscheinend nicht klar, welche Konsequenzen diese Vorgehensweise für Dich je nach Regelkenntnis des Abdichters für Dich haben wird:

    1. Der Abdichter kennt die DIN 18 195 und verlangt von Dir vor Ausführung einen Gewährleistungsausschluß für sich, weil Lastfall und Abdichtung nicht zusammenpassen. Wenn's dann doch 'mal undicht wird, darfst Du das Problem zu 100 Prozent auf Deine Kosten beseitigen lassen.

    2. Der Abdichter erkennt nicht, dass er gegen die Festlegungen der DIN 18 195 ausführen wird. Für Dich ist das erstmal schön, weil Du die billige Lösung bekommst. Wenn's dann irgendwann doch im Keller nass wird, hast Du einen Dummen, der für Dich die billige Suppe auslöffeln darf. Sollte er von Dir nicht den anstehenden Lastfall nach DIN 18 195 erfahren haben, so wärst Du möglichweise trotzdem dabei.

    Wenn Du in KMB ausführen lassen willst, musst Du also im Wortsinne einen Dummen finden.
     
  5. #25 Skeptiker, 24.11.2013
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    Das ist juristisch irrelevant. Bereits die einfache Abweichung von den a.R.d.T. (hier DIN 18195) stellt an sich juristisch einen Mangel dar. Du willst also eine per Definition mangelhafte Leistung bestellen. Das muss Dir klar sein.
     
  6. McCorc

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    Bzgl. Gewährleistungsausschuss oder nicht, gibt es ein Merkblatt was der Auftraggeber unterzeichnen muss. Darin heisst es:

    "Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen sind als Abdichtungsmerkmal gegen den Wasserbelastungsfall "drückendes Wsser" in der aktuellen DIN 18195 nicht aufgeführt.
    ..
    Diese Form der Abdichtung entspricht dem Stand der Technik und wird bei einer Vielzahl abzudichtender Gebäude für die Abdichtung gegen den Lastfall "drückendes Wasser" eingesetzt.
    ..
    Bei einer Verarbeitung gemäß der Firmeneigenen Qualitätsrichtlinie zur Außenabdichtung sowie der "Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit KMB -erdeberührter Bautele- und dem WTA-Merblatt "Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile" übernimmt der Hersteller für das firmeneigene Produkt ".." die volle Produkthaftung für eine Abdichtung gegen den Wasserbelastungsfall "drückendes Wasser"."

    Die Firma (Franchisenehmer) überträgt also die Haftung auf den Hersteller des Produkts.

    Wenn beide Seiten dies unterschreiben gibt es wohl keinen Mangel allein durch die Abweichung zur DIN.
     
  7. #27 Skeptiker, 24.11.2013
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    Vorweg: Eigentlich habe ich keine Lust mehr, diese Diskussion weiterzuführen. Du willst dieses Produkt und Zweifel daran nicht hören. Weshalb fragst Du dann?

    Stand der Technik ist nicht identisch mit den "anerkannten Regeln der Technik" (hier der DIN 18 195 Teile 1 - 9). Die Einhaltung der a.R.d.T. wird aber immer geschuldet. Der (vielleicht vermeintliche) "Stand der Technik" ist juristisch irrelevant. Da steht übrigens "eingesetzt", nicht "schadensfrei eingesetzt" o.ä., nur nebenbei bemerkt.

    Steht da irgendwo, dass Dir ein trockener Keller garantiert wird? Für sein Produkt haftet bei richtiger Verarbeitung in D jeder Hersteller, ohne irgendeine besondere Erklärung. Und was ist bei falscher Verarbeitung (nach meiner Beobachtung fast mind, 75 % der mir begegneten Schäden)? Da haftet allenfalls der Verarbeiter, der ein für diesen Fall nicht zugelassenes Produkt verarbeitet hat. Als juristischer Laie vermute ich aber, dass die Haftung mit Deiner Unterschrift anteilig bis ganz auf Dich übergegangen ist, denn Du weißt ja jetzt, dass entgegen der 18195 gearbeitet werden soll.

    Äh, Du unterschreibst, dass Du Kenntnis von der Abweichung der DIN 18195 erhalten hast, also weißt, was Du (mangelhaftes) bekommst. Na herzlichen Glückwunsch! Frag dazu einen entsprechend erfahrenen Anwalt. Aus meiner oberflächlichen juristischen Laiensicht ist das ganze ziemlich clever so gemacht, dass die Haftung voll bei Dir liegt, ohne dass Du dies merkst. Klappt ja offensichtlich. Ich lasse mich zum juristischen Teil gerne belehren, zum technischen nicht.
     
  8. McCorc

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    Nein ich will definitiv keine mangelbehaftete Sanierung erhalten, deswegen führe ich beide Argumente auf.
    Yilmaz bspw. meint ja dass die KMBs deutlich aufgeholt haben und beide Varianten 100% sicher sind. Anscheinend gehen also die Meinungen auseinander. Insofern kann ich auch verstehen, dass die meisten Abdichtungsfirmen die "einfachere" Variante mit KMBs wählen.
    Dennoch werde ich wohl die DIN-gerechte Variante wählen, auch weil mein SV dies so vorschreibt.
    Wäre noch die Frage nach der Übergangsstelle: Flüssigkunststoff, Dichtungsschlämme und/oder Dämmkeile? Gibts hierfür noch einen "kostenlosen" Tip?
     
  9. #29 Skeptiker, 24.11.2013
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    Na, dann hätten sich meine Anstregungen hier ja vielleicht sogar gelohnt?

    Ich habe die DIN 18195-9 nur im Büro und würde morgen hineinschauen. Vorweg schon 'mal aus dem Gedächtnis: Dichtungsschlämme als Übergangsmaterial geht garnicht, hält nicht auf bituminösen Stoffen. Flüssigkunststoff weiß ich nicht auswändig, könnte eventuell gehen, ist bei drückendem Wasser aber fraglich. Ich erinnere mich, dass bahnenförmige Abdichtungen auf WU-Bauteilen nach 30 cm Überlappung mit Pressleiste verklemmt werden dürfen, bin mir nur nicht sicher, ob das auch bei drückendem Wasser gilt. Morgen folgt verbindliches!
     
  10. #30 H.PF, 24.11.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25.11.2013
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    bei Flüssigkunststoff würd ich mal bei der Firma XXXXX anrufen und direkt dort nachfragen. Es gibt Flüssigkunststoffe die sogar auf Beton halten, der von HINTEN durchnässt wird...
     
  11. #31 Skeptiker, 25.11.2013
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    Auszug aus DIN 18195 - 9 (2010-05):[h=4]"6.2.2.2

    Zu verwendende Stoffe und Ausführung[/h] Für Übergänge an WU-Betonbodenplatten dürfen Stoffe nach DIN 18195-2:2009-04, Tabelle 6, verwendet werden, die für diesen speziellen Anwendungszweck über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis verfügen, mit dem die Eignung des Produktes für die Verwendung im Übergang auf die WU-Betonbodenplatten nachgewiesen wurde. Die zugrundeliegenden Prüfungen erfolgen nach den „Prüfgrundsätzen zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Produkte für Bauwerksabdichtungen im Übergang zu Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes Wasser — PG-ÜBB“ in der jeweils gültigen Fassung, veröffentlicht im amtlichen Teil der DIBt-Mitteilungen. Sie müssen einen Nachweis über die Dauerhaftigkeit der Dichtheit des Überganges beinhalten. Es gelten die im abP genannten Verarbeitungsanweisungen.

    Bei Übergängen an Bodenplatten ist die Abdichtung mindestens [​IMG] breit auf die Stirnfläche der Bodenplatte zu führen. Auf den Schutz der fertig gestellten Abdichtung im Übergangbereich ist zu achten."


    Möglicherweise gibt mein Zitat die Anforderungen nur teilweie wieder, weitere Lektüre, Erläuterungen oder Recherchen dazu übersteigen momentan meine zeitlichen Möglichkeiten und den Rahmen eines Forums.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2013
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    Sorry, Skeptiker, aber das ist falsch.

    DIN-Normen haben per se und mit Inkrafttreten die Vermutung auf Ihrer Seite, sie stellen die a.R.d.T. dar. Vermutung, weil das widerlegbar sein kann. Das hat aber bisher nur wenige Malwe und dann immer nach oben (also aRdT höhere ANforderungen als DIN) geklappt.

    Nix noch 10 Jahre schauen. Das ist Stand der Technik. Der darf sich erstmal in der Praxis bewähren, um dann vielleicht in die DIN Eingang zu finden.
     
  13. McCorc

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    Also die Tabelle 6 erläutert die Eigenschaften der KMBs!? Wenn in der Hohlkehle KMB angebracht werden soll, haften die Bitumenbahnen doch gar nicht daran? Dann könnte man ja genausogut alles aus KMB+Dichtbahnen erstellen?
     
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