Fehlkalkulation der Massen durch Architekt

Diskutiere Fehlkalkulation der Massen durch Architekt im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Tag allerseits, folgende Sachlage: Für den Bau unseres EFH mit Keller erhielten wir vom Tiefbauer ein Angebot über 250 m3 Baugrube...

  1. #1 Lubecarius, 24.11.2013
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    Guten Tag allerseits,

    folgende Sachlage: Für den Bau unseres EFH mit Keller erhielten wir vom Tiefbauer ein Angebot über 250 m3 Baugrube ausschachten und Aushub abfahren sowie 290 m3 Füllsand liefern, einbauen und verdichten (nach dem Kellerbau). Mehr Einfüllen als Aushub kommt daher, dass eine Terrasse aufgeschüttet werden sollte, wo der Geländeverlauf zuvor niedriger war. Das Angebot wurde vom Architekt geprüft und dann ein Einheitspreisvertrag abgeschlossen.

    Nun stellte sich nach dem Aushub heraus, dass anstelle der im Angebot/Vertrag festgehaltenen 250 m3 Ausshub rund 600m3 Aushub angefallen sind, mit entsprechenden - erheblichen - Mehrkosten. Daraufhin eine Entschuldigung des Architekten, sowas hätte nicht passieren dürfen usw. Wir dachten, ok, es hätte ohnehin weg gemusst, also gut. Aber wir baten noch einmal darum, die Menge für das Verfüllen zu überprüfen. Nach Auskunft des Architekten vor Ort sollte die benötigte Menge bei 250 m3 liegen.

    Nun fand das Verfüllen statt und es waren - wer hätte es gedacht - erheblich mehr Kubikmeter Füllsand, nämlich rund 450.

    Meine Frage lautet nun also, nachdem der gute Wille doch geschwunden ist und sich ein gewisser Unmut über den Architekten/die Bauleitung breit gemacht hat, inwiefern der Architekt für solche Fehlkalkulationen hinsichtlich der Kosten haftbar ist. Kostenprognose und -schätzung im Vorfeld der Arbeiten lagen bei 10.000 - 15.000 Euro für Erdarbeiten, die tatsächlichen Kosten dürften sich bei rund 23.000 Euro einstellen (von der Kostenersparnis durch Eigenleistung bei anderen Posten des Angebotes/Vertrages will ich gar nicht sprechen, ohne welche die Gesamtkosten noch erheblich mehr wären). Gelten die 20% bzw. 10%, um welche sich der Architekt verkalkulieren darf, nur für die Gesamtsumme oder auch für einzelne Posten?

    Mit besten Grüßen,

    Lubecarius
     
  2. Julius

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    Wurde denn der Einheitpreis auf Grund der erheblich größeren Mengen nachträglich gemindert?
     
  3. Julius

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    Wurde denn zumindest der Einheitpreis auf Grund der erheblich größeren Mengen nachträglich angemessen gemindert?
     
  4. #4 Lubecarius, 25.11.2013
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    In Sachen Preis trat ein zweites Problem hinzu: Wir haben als Bauherr ein Angebot erhalten, also gingen wir von Bruttopreisen aus. Bei der ersten Rechnung (nach dem Aushub) stellte sich heraus, dass der Unternehmer dies als Nettopreise ansah und MwSt berechnete. Diese haben wir nicht gezahlt, wozu der Unternehmer zähneknirschend zustimmte, aber eine Minderung des Preises wurde aufgrund der Mehrmenge nicht angesprochen.

    Das Verfüllen erfolgte nun unter der Bedingung, dass zum Angebot noch MwSt berechnet wird. Aber eine Minderung des Preises wurde auch hier nicht angesprochen, auch nicht seitens unseres Architekten.

    Ist dies denn rechtlich möglich? Wobei es mir in erster Linie noch um die Frage der Haftung des Architekten geht wegen der falschen Mengen.

    Dank und Gruß, Lubecarius
     
  5. #5 Baufuchs, 25.11.2013
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    Google mal nach "Sowiesokosten"
     
  6. Baumal

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    war das angebot auf einem bierdeckel niedergeschrieben?
    bei einem angebotsschreiben sollte doch zumindest summe xxxx€ + 19% Mwst stehen?
     
  7. #7 Skeptiker, 25.11.2013
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    Die Mehrkosten an sich stellen demnach i.d.R.keinen Schaden im juristischen Sinne dar. Ein "Schadensersatz" würde sich deshalb regelmäßig auf die nachgewiesenen Mehraufwendungen des Bauherren ohne Gegenwert, also die anteiligen Kosten einer Nachfinanzierung o.a. beschränken.

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  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2013
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    Lubecarius, irgendwie klingen Deine Geschichten alle -sagen wir mal- sehr dünn.

    Ein Architekt, der LP 6 im Auftrag hat, aber nur mit Angeboten von Firmen arbeitet, fehlende Leistungen, die erst in der Rechnung bemerkt werden, obwohl der Architekt die Angebote geprüft haben soll.
    Dann erst 250 m³ (was offensichtlich nicht passen - 10*10*2,5 m), daraus werden 600, von denen 410 (450-40) wieder verfüllt werden sollen, Angebote, bei denen MWST fehlt, Gerüste, die hin und her geschoben werden, .......

    Ich weiß ja, dass es Kollegen (und Kolleginnen) gibt, deren grösste Fähigkeit im Bereich der Arbeitsverschlankung zu finden ist, aber das ist schon sehr dick aufgetragen.

    Daher erlaube ich mir leise Zweifel am hier vorgrachten Sachverhalt zu äussern. (mit der Option des Irrtums)
     
  9. #9 Lubecarius, 26.11.2013
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    Hi nochmal.

    Nachvollziehbar, dass das ganze "dünn" wirkt. Aber in genau der Situation sind wir derzeit, dass wir uns Fragen, welch einen Architekten wir dort haben... Das erste Gewerk, wo nun eine Leistungsbeschreibung auf unser Drängen hin erstellt wird, ist der Heizungsbauer. Ansonsten lief bislang alles über Angebote auf Grundlage der Bauantragszeichnungen... Und ja, wir haben alle LP beauftrag und ausführlich im Vertrag stehen...

    Zu obigen Mengen ist vielleicht noch zu sagen, dass es ein Hanggrundstück ist und der Keller nur zu ca. 2/3 im Erdreich ist. Anschließend wurde jedoch eine Seite bis auf Erdgeschossniveau verfüllt, daher die ursprünglichen Kubikmeter für Verfüllen mehr als Aushub.

    Die Grundfrage lautet ja aber eigentlich auch nur, ob die Kostenschätzung/Kostenprognose in LP 1 und 2 Verbindlichkeit für die Gesamtsumme oder auch für einzelne Gewerke hat.

    Mit besten Grüßen und Verständnis für eine gewisse Ungläubigkeit,

    Lubecarius
     
  10. #10 Lubecarius, 26.11.2013
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    Kurzer Nachtrag:

    Auf einem Fax-Schreiben (Positionen und Mengen aus dem Angebot eines anderen Tiefbauers - als Vordruck sozusagen - mit handschriftlich eingetragen Preisen). Und klar, hinterher ist man immer schlauer, mittlerweile wird alles sehr viel gründlicher und schriftlich(er) geregelt...
     
  11. #11 Cglan05, 26.11.2013
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    Was mich stutzig macht ist der Preis. Bei uns zahlt man 5,80€/m³ Füllsand mit verdichten. Ich habe für meine gesamten Erdarbeiten 1/10 deines Preises bezahlt und habe mich von der Menge in den selben Regionen bewegt.
     
  12. #12 Lubecarius, 26.11.2013
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    Bei uns rund 15€/m3 sowohl "Ausschachten und Abfahren" als auch "Füllsand liefern und verdichten"... Das war aber noch der günstigere Preis bei 5-6 Angeboten...
     
  13. #13 MoRüBe, 26.11.2013
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    15 Euro netto ist für HL seeeeeeehr günstig. Da ist die Grube entweder direkt nebenan, oder ein Zoni hat nix zu tun...
     
  14. #14 Cglan05, 26.11.2013
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    Ich kenn auch nur den Preis den ich gezahlt hab. Aber lustig wie breit die Streuung dabei ist.
     
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