Kosten Tragwerksplanung

Diskutiere Kosten Tragwerksplanung im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, für unseren Neubau steht aktuell die Statik/Tragwerksplanung an. Aktuell liegt mir ein Angebot eines Statikers über brutto...

  1. #1 neo0711, 25.11.2013
    neo0711

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    Hallo zusammen,

    für unseren Neubau steht aktuell die Statik/Tragwerksplanung an.
    Aktuell liegt mir ein Angebot eines Statikers über brutto 5200 EUR (ohne Wärmeschutzberechnung, etc.) vor.
    Ich hatte nach Rücksprache mit dem Architekt mit ca. 1500 EUR weniger gerechnet.

    Ist das Angebot zu teuer?
    Oder war unsere Schätzung zu niedrig?
    Ein 2. Angebot wird aktuell eingeholt; es ist jedoch nicht einfach einen fähigen Planer für Holzrahmenbau zu finden und bei dem zuerst angefragten ist der Archi sicher, dass er fähig ist.

    Zum Haus:
    EFH mit Keller + Einzelgarage
    Keller (Beton)
    Haus + Garage (Holzrahmenbau)

    Das Haus hat eine einfache Geometrie (10,5*11,5m) und ein Satteldach.

    CBM umbauter Raum (Haus): 1150 cbm
    Garage: 150 cbm

    Baukosten inkl. NK: ca. 500.000 EUR

    Gruß, neo
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    zu billig. jedenfalls dann, wenn man, wie du schreibst, die twp, d.h.
    alle lph der twp zugrundelegt.

    1150+150 m3 .. da passen die brutto-tutti-kosten nur dann, wenn
    die planerhonorare garnienicht passen ...
    ob es in rlp preisoasen gibt, die das eventuellvielleichtmontags
    ermöglichen, bezweifle ..
     
  3. #3 neo0711, 25.11.2013
    Zuletzt bearbeitet: 25.11.2013
    neo0711

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    Mit günstigen (nicht billigen) Preisen kann ich gut leben ;-)

    Folgende Info habe ich im Angebot noch gefunden.
    Wurde wohl zw. Archi und TWP so vereinbart:

    twp2.jpg

    twp.jpg
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wer macht den Rest?
     
  5. #5 Gast036816, 25.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das honorarangebot ist viel zu niedrig. da würde ich dann schon mal detailliert nachfragen, was in den leistungsphasen 4 und 5 alles weggelassen wird, um auf die prozentzahlen zu kommen. bist du dir über die folgen im klaren, wenn du die phasen 1 - 3 nicht beauftragst?
     
  6. #6 neo0711, 25.11.2013
    neo0711

    neo0711

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    Das Angebot wurde von unserem Architekten eingeholt.
    Er sollte doch eigentlich wissen, was er anfragen muss und was nicht. Ich weiß es nicht, aber dafür habe ich ja den Architekten.
    Möglicherweise macht er den Rest (was immer der Rest ist?) selbst oder ein Teil der TWP wird vom Häuslebauer gemacht.
     
  7. #7 Gast036816, 25.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann viel spass bei der schnittstellendefinition und der klärung der gesamthaftungsfrage.
     
  8. #8 feelfree, 25.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Wenn ihr da Probleme seht, dann klärt den TE doch auf!
    Bzgl. Haftungsfrage hätte ich da eine klare Laienmeinung: Der Architekt holt Angebot ein, empfiehlt es dem Bauherren und dieser beauftragt. Der TE kann ja - wie jeder andere Laie - überhaupt nicht verstehen, was da wie und warum vereinbart wurde. Deshalb haftet der Architekt.
    Falls das falsch sein sollte, muss man wohl beim Bauen mit Architekt auch noch externen Sachverstand (Fachanwalt für Baurecht) einkaufen, der die Arbeit des Architekten überwacht... :wow
    Und wer überwacht in diesem Fall dann den Fachanwalt? :winken
     
  9. #9 Gast036816, 25.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eben - der letzte zitierte satz ist der richtige. der architekt haftet wegen falscher oder unvollständiger beratung. alles was du danach geschrieben hast, ist unfug.

    was sollen wir denn dem TE raten, wenn niemand den leistungsinhalt des honorarangebots kennt.
     
  10. #10 feelfree, 25.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Diesen Satz habe ich so verstanden, dass das eben nicht klar ist.
    Ist es aber wohl doch.
    Du solltest deinen Ironiedetektor mal neu justieren...
     
  11. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ich glaube nicht, dass der architekt haftet.
    für den bauherren gilt laienschutz, also muss
    der twp sehen, wie er aus der nummer rauskommt.
    40% der leistungen anbieten und 100% abrechnen,
    wird ohne weiteres nicht funktionieren. fallstricke
    zum nachteil des bauherren kann ich mir trotzdem
    vorstellen - das beginnt mit einem nachtragsangebot
    über das erforderliche honorar und endet mit einer
    anpassung der leistung an den preis.
    genauso wahrscheinlich ist einfaches honorardumping.
     
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