Neubau Ferienanlage. Gilt da die EneV?

Diskutiere Neubau Ferienanlage. Gilt da die EneV? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich war gerade im Urlaub in einem Häuschen eine bekannten Ferienpark Kette. Der Park wurd erst im Sommer eröffnet. Gilt für so einen...

  1. #1 Witzbold, 25.11.2013
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    Hallo,

    ich war gerade im Urlaub in einem Häuschen eine bekannten Ferienpark Kette. Der Park wurd erst im Sommer eröffnet. Gilt für so einen Park auch die EneV wie für ein EFH-Neubau?
    Ich frage deshalb, weil die Häuschen mit eine "anwesenheitsgesteuerten" Heizung ausgestattet sind. Also nachts und wenn keiner vom Bewegungsmelder erfasst wird schaltet die Heizung runter. Ich war erstaunt wie schnell die Temperatur runter geht.
     
  2. #2 Achim Kaiser, 25.11.2013
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    Guckst du in Paragraph 1.8 der EnEV .... da wird festgelegt wo sie anzuwenden ist.

    Wenn die Gebäude weniger als 4 Monate im Jahr beheizt werden ... keine EnEV.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Witzbold, 25.11.2013
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    der es ganz ernst meint
    Die werden aber doch ganzjährig vermietet. Oder zählt dann, ob sie wirklich gebucht werden?
     
  4. Julius

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    Weder, noch.
    Sondern eben, ob sie tatsächlich beheizt werden.
     
  5. #5 Witzbold, 25.11.2013
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    der es ganz ernst meint
    Versteh ich jetzt nicht so ganz was du meinst mit weder noch. Wenn sie doch vermiete sind, wird logischerweise auch beheizt.

    Aber wie gesagt, die Heizung hat ja nur eine Absenkung, daher läuft sie also immer.
     
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