Büroräume in Fotostudio

Diskutiere Büroräume in Fotostudio im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Das verwundert mich nicht. Ich hätte schon eher gestaunt, wenn jemand hier hätte Auflagen nennen können. Mir sind keine bekannt. Eine...

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  1. #21 karo1170, 26.11.2013
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    Eine "Fotostudioverordnung" kenne ich auch nicht. Aber die Beschreibung "Räume sind in einem Gewerbehaus" deutet zumindest darauf hin, das es sich dabei um einen Sonderbau handeln könnte. Daraus könnten sich irgendwelche Sonderauflagen ergeben, z.B Räume mit BMA überwacht. Und optische Rauchmelder und Blitzleuchten in einem Raum?
     
  2. #22 OLger MD, 26.11.2013
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    Es war eine gewerbliche Nutzung der Räume und es bleibt eine gewerbliche Nutzung der Räume. Eine "Nutzungsänderung" kann aber einen Einfluss haben, z.B. auf die erforderliche Anzahl Stellplätze:
    Schülernachhilfe -> 5 Fahrradstellplätze; Gewerbe mit Kundschaft im Geschäft: x Kfz-Stellplätze.
    Außerdem musst Du dem Bauamt klarmachen, dass ggf. die Arbeitsstättenverordnung und die BildSchArbV nicht greift, solange Du keine Angestellten beschäftigst.
    Dann wäre zu prüfen, ob nicht die vorgesehene "Nutzungsänderung" verfahrensfrei ist (§50 LBO BW), das hängt aber von den Einzelheiten der Räume und der geplanten Nutzungsänderung ab.
    Ggf. hat das Amt auch Sorge, dass die Änderung der Nutzung zu mehr Immissionen führen könnte (Lärm, Staub, Verkehr, etc.) und somit zu Beschwerden der Nachbarn.

    Das Wort Nutzungsänderung ist für die Beamten wie ein Wecker: denn laut LBO:
    Demnach heißt Nutzungsänderung = Errichten von baulichen Anlagen.
    Lass das Wort 'Nutzungsänderung' am besten weg.

    Ich denke nicht dass ein Fotostudio als Sonderbau einzustufen ist. Welche baul. Anlagen darunterfallen steht in §38 LBO BW

    Gruß
    Holger
     
  3. #23 Jennymauzi, 26.11.2013
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    Angefragt hatte ich eigentlich nur weil ich wissen wollte ob es Auflagen gibt. Das mit der Nutzungsänderung hat der mir um die ohren geworfen.

    Der einzige grund soll der brandschutz sein. Aber wie schon gesagt. Wieso genau geben sie keine Auskunft...
     
  4. #24 KlausWernerB, 26.11.2013
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    Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst!
    Wichtiger Lehrsatz für Deutschland.

    Vielleicht Baurechtsanwalt: frage den, ob Du nicht einfach so reinkannst und welche gefahren das hätte. Kostet ca 50-100 Euro.
    Letztendlich... wenn du den Raum einfach nutzt (wie der Vermieter zu recht empfahl), kann höchstens ein Querulanten-Nachbarn dir theoretisch Probleme machen. Aber die Gefahr sehe ich nicht, bei dem Sonnenstudio in der Nähe.

    Ansonsten Worst Case: Wegen dir brennt das Gebäude ab.
    Eine Betriebshaftpflicht haftet auch bei Fährlässigkeit, sofern die Gebäudeversicherung des Vermieters dich überhaupt in Regress nehmen würde und könnte. In dem Fall hätte wenn auch eher der Vermieter ein Haftungsproblem
     
  5. #25 KlausWernerB, 26.11.2013
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    Ich denke, da haben wir ein Bestandsproblem:

    Schulungsraum gebaut 1998 hat BEstandsschutz
    Fotostudio Nutzungsänderung 2013 -> Aktueller Brandschutz

    Keine Ahnung ob es da eine Verschärfung der Anforderungen gab (denke mal ja)
     
  6. #26 Achim Kaiser, 26.11.2013
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    Wenn mir jetzt mal einer erklären würde was an einem Fotostudio besonderen baulichen Brandschutz erforderlich macht, dann kann ich dem ganzen Geeier hier vielleicht mal folgen.

    Die gemieten Räume sind zur gewerblichen Nutzung anscheinend gebaut und auch so genehmigt.
    Ich kann mir nicht vorstellen das ein paar Strahler und ein bischen Blitzlicht bei den Fotoshootings baurechtlich irgendwas gravierendes auslöst.

    Wenn man keine Probleme hat, dann kann man sich auch welche machen ...
    Das Spiel dass hier vermutlich grundlos begonnen wurde kostet Zeit, Geld und endet wies Hornberger Schießen ... ausser Spesen nix gewesen ... und die Wellen im Pudding gabs gratis oben drauf.

    Wenn große Lust hast ein paar tausend Euros zu versenken .... einfach so weitermachen.
    Ich bin mir ziemlich sicher ... dir wird da gehelft :).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. R.B.

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    Moment mal, Du wirst doch nicht ernsthaft die TE zu einem rechtswidrigen Verhalten anstiften wollen. Das geht aber gar nicht.

    Noch einmal zum mitschreiben. Es gibt für ein Fotostudio keine verschärften Anforderungen an den Brandschutz.

    Hier ist noch nicht einmal klar, ob es überhaupt einer Nutzungsänderung bedarf, denn wenn die Räume bisher gewerblich genutzt waren, dann können diese problemlos auch weiterhin gewerblich genutzt werden. Deswegen muss zuerst mal der Ist-Stand geprüft werden.
     
  8. #28 KlausWernerB, 26.11.2013
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    Im Gegenteil!!! Ich will die TE nur darauf aufmerksam machen, dass ich den Vermieter in der Pflicht sehe.
    Ob er das will oder nicht. Am ende hat der nämlich die probleme und nicht die Mieterin!

    Fotostudio wird rausgeklagt -> Schadenersatz
    Haus brennt ab -> Nutzung legal, fragt die Gebäudeversicherung


    Ich sagte nur, es kann sein dass sich die Brandschutzanforderungen zw. 1998 und 2013 für den hier unbekannten gebäudetyp sich ggf verändert haben bei Gewerberäumen.. unabhängig davon obn es ein Fotostudio oder Schulungsraum ist!
    (also vielleicht statt auf den putz hauen, mal konzentrierter den Text lesen)
     
  9. R.B.

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    Ich habe schon gelesen, und daher auch Deine Textpassage zitiert.
     
  10. #30 KlausWernerB, 26.11.2013
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    Dann hapert es wohl am verstehen. Weil beide Texte haben Sie leider, ich hoffe in Ihrem Sinne absichtlich, falsch verstanden.

    Teil 1) Statt "Aufruf zur Straftat" -> Hinweis dass der Vermieter Rechtsprobleme hat nicht der Mieter
    Teil 2) Statt "Fotostudio hat keine besonderen Anforderungen" -> Hinweis dass sich ggf die Brandschutzanforderungen generell änderten und bei jeglicher Nutzungsänderung neu bewertet werden müssen. (ob das so ist, habe ich ja offen gelassen)

    Vielleicht liege ich ja sogar falsch mit meinen beiden Thesen. Dann tut es mir natürlich leid.
    Jedoch verstehe ich zumindest nicht die Beiträge anderer Leute hier falsch (aufgrund eines intellektuellen Zugangsproblemes oder aus Absicht sei dahingestellt) und werde dann noch persönlich und anmaßend.
     
  11. Julius

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    Wenn Du schon mal einen Gewerbemietvertrag abgeschlossen hättest, wüßtest Du, daß dort gerne drinsteht, daß für evtl. erforderliche Änderungsgenehmigungen der Mieter zuständig ist.

    Und nur weil statt der Schreibwarenhandlung nun ein Antiquitätenladen einzieht, löst KEINE Notwendigkeit der Anpassung eines Altbaus an die heutigen (ggf. erheblich schärferen) Brandschutzbestimmungen aus. Nichtmal, wenn die Butze 200 ein Jahre altes Fachwerkgebäude mit F0-Decken ist...
     
  12. #32 Kastanienbaum, 26.11.2013
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    Das ist doch wohl eher der Oberquark!!! LOL
    Gebäude und Nutzung sind doch miteinander gekoppelt im Baurecht.
    Andere Nutzung, kein Bestandsschutz. Umnutzung und Umbau heben den Bestandsschutz auf und es gilt alles wie bei Neubau (gibt kleine Ausnahmen/Vereinfachungen)
    Würde das Bauamt eine Nutzungsänderung verlangen, ist das F0 hinfällig. Nur wenn nicht, darf alles so bleiben.
     
  13. Julius

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    Das Bauamt darf aber nicht willkürlich verlangen!
    Es liegt hier ja eben gerade KEINE andere Nutzung vor!
    Oder wie definierst Du "Bauexperte" diese im Detail?
    Bei Dir ist wohl auch Wohnungsmieter "Müller" ne geänderte Nutzung gegenüber Wohnungsmieter "Schulze"...
     
  14. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Leuts gaanz ruhig bleiben.

    Das Thema ist in BW. Bestandsschutz kent man dort als Begriff , Aufgabe und Herausforderung.

    Ich denke inzwischen, dass die TE abgeblockt wurde. Nach dem Motto, was will die... Hmm, jetzt nicht, schicken wir sie mal in eine Warteschleife.
     
  15. #35 Kastanienbaum, 26.11.2013
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    Süß, der Julius, hält sich für schlau und lustig... leider kompletter Müll

    Das Bauamt verlangt schonmal das jede geänderte Nutzung angezeigt wird, dann wird entschieden wie es weitergeht. Notfalls entscheidet halt das Verwaltungsgericht. Aufjedenfall nicht der Kabelaffe

    Schulungsräume - Fotostudio
    Allein die unterschiedlichen Öffnungszeiten sprechen schon dafür das eine Nutzungsänderung vorliegt.

    Bauexperte > Kabelaffe
    MUhahaha
     
  16. #36 feelfree, 26.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ui, und der Kastanienbaum kennt schon die unterschiedlichen "Öffnungszeiten" zwischen Schülerhilfe und Fotostudio. Das muss Bauexpertenwissen sein!
     
  17. #37 Skeptiker, 27.11.2013
    Skeptiker

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    Das Bauamt wird sicherlich die zusätzlichen Besuchertoilettender Schülerhilfe rausreißen lassen. Und eine Änderung von stillem Gewerbe mit wenig Publikumsverkehr zu genau so stillem Gewerbe mit noch weniger Publikum wird in jedem Falle zu mehr nachzuweisenden Stellplätzen führen.

    Aaaaahaaaaa. Wieder was gelernt. Die Frage ist ja vor allem, ob diese Nutzungsänderung genehmigungsrelevant sein könnte, und da bin ich jetzt sehr neugierig!
     
  18. #38 Gast036816, 27.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    naja - ein paar kastanien mit expertenwissen wurden gerade hier im forum gesucht???
     
  19. #39 Jennymauzi, 27.11.2013
    Jennymauzi

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    Hey Leute ohje ich wollte keine riesen Diskussion anzetteln.

    Wir versuchen es jetzt ohne Nutzungsänderung durch zu bekommen. Ein bauschutzbeauftragter wird mit dem herrn vom bauamt reden

    Ich habe Parkplätze und Toiletten. Ein raum wird als Büro, der andere als fotoraum genutzt.
    Meine blitze haben einen speziellen Überspannungs, Überhitzungs und Überlastungsschutz.
    Ich habe keine Angestellten, nutze den raum nicht jeden tag, habe keine feste Öffnungszeiten sondern nur Termine.
     
  20. #40 Gast036816, 27.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was ist das denn nun wieder für eine gattung am bau?
     
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