Abwasser-Kontrollschacht dichter Deckel zulässig?

Diskutiere Abwasser-Kontrollschacht dichter Deckel zulässig? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Die Kommune hat bei unserer Alptraum-Baustelle wegen der Herstellung eines Gehsteiges - wir hatten Strassenplatz zuvor abgetreten - unsere...

  1. #1 Kommunebaut, 26.11.2013
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    Die Kommune hat bei unserer Alptraum-Baustelle wegen der Herstellung eines Gehsteiges - wir hatten Strassenplatz zuvor abgetreten - unsere vorhandene, aber derzeit noch nicht genutzte Abwasserleitung verlängert. Da diese beschädigt war, sollte sie per Inlinerverfahren zusätzlich auch noch repariert werden.
    Da die vorhanden Anschlüsse aus mir unbekannten Gründen nicht gefunden wurden, und wohl auch noch im Straßenbereich lagen, hatte der Unternehmer ohne jegliche Weisung aus dem beauftragten Suchschlitz eine Suchgrube hergestellt in einer Größe von 4,0 x 4,0 m auf der Fundamentgrubensohle und dort noch 3,0 m tief. Oben hat die Grube eine Weiterführung mit der Abmessung von gesamt ca. 6,50 x 7,00 m und eine weitere Höhe bis 2,0 m. Um schnell weitermachen zu können - der Inliner war nicht nahtlos angeplant und auch wegen der Einsturzgefahr wurde also ohne lagemäßige Abstimmung mit uns - den Grundstückseigentümern - ein Abwasserkontrollschacht gesetzt. Keiner will den mehr rausmachen; auch ich nicht. Ein Alptraum wenn die Riesengrube wieder geöffnet würde.
    Diesen Schacht aber so dämlich dicht hinter die Stützmauer bei der vorderen Grundstücksgrenze gesetzt - ca. 50 cm Abstand - dass der Konus mitten in einer Böschungsknick sitzt die nicht zu vermeiden ist. Da das Baugrundstück vorläufig weiterhin landwirtschaftlich gepflegt werden muss (Teil einer großen Baumwiese) kann das so nicht überfahren werden - Unfallgefahr. Naja und letzten Endes so einen seltsamen Schachtkopf mitten im schönsten Sichtbereich auf das Grundstück wer will das. Bis jetzt liegt der Konus aber noch um ca. 35-60 cm unter der späteren Erdoberfläche.

    Lösungsvorschlag der Kommune:
    dichter Deckel drauf und erdüberfüllt!

    Was meinen die Experten dazu? Stichleitung ins Grundstück jetzt ca. 10 m lang. An höchster Stelle ein Kontrollschacht mit dichtem Deckel > Faulgase, Überdruck? Wird der Deckel durch Erdüberdeckung dann automatisch befahrbar?
    Ich habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kontrollschacht-Herstellers für Deckel und Überdeckung angefordert. Ist das eine Nichtigkeit, habe ich unnötige Ängste.

    Ich könnte das Gelände noch modifizieren und es gerade noch schaffen, den Deckel in die flachere Böschung ganz reinzukriegen, wenn der Konus ganz nach Norden gedreht (Steigeisen?) und ca. 50-60 cm erhöht wird, und der Deckel für Traktor befahrbar gemacht wird. Kann ich das unter den obwaltenden Umständen verlangen?


    PS: Die große Grube wurde lt. Angabe der Kommune lagenweise mit passendem Siebsschutt verfüllt bis jetzt auf Höhe ca. 50 cm unter Strassenniveau. Dieses Feld erstreckt sich in unser Grundstück in einer Breite von 6,50 und Tiefe von 5,50 m, die Höhe ab Strassenniveau noch rd. 1,60 bis zur ausgehobenen Böschungskrone und muss noch weiter angefüllt werden.
    Ich habe große Bedenken wegen der Gründung für spätere Bauteile in diesem Bereich und auch schon jetzt gleich wegen Geländesetzungen (immerhin gesamt bis zu 5,0 m tief, und wie o.e.der Befahrung mit Traktor. Außerdem habe ich eine Riesenkies/und Splittgrube im Grundstück die ich nie wollte. Und mich auch niemand fragte ob er denn das ursprüngliche Baufeld soweit erweitern darf. Also es ist eindeutig außerhalb der vereinbarten Arbeitsbereiche.
     
  2. #2 Manfred Abt, 26.11.2013
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    Schwer zu lesen, aber ich versuchs mal.

    Bzgl. Schacht:
    • Kommune bzw. deren AN hat den Schacht auf eurem Grundstück gesetzt, richtig?
    • Schacht gehört wem?
    • Schacht dient als Zwischenschacht in der von der Kommune verlängerten Anschlussleitung oder als Übergabeschacht?
    • Wem gehört die Anschlussleitung zuflussseitig des Schachtes
    • Verdeckte Schächte sind nicht schön aber wenns sein muss geht das schon.


    Bzgl. Baugrube:
    • von Fremden auf eurem Grundstück hergestellte und mit fremden Boden wieder verfüllte Grube liegt im Gründungsbereich einer für euch möglichen Bebauung
    • dabei Unterquerung einer Mauer
    • ich würde mich heftigst beschweren und -definitiv über Anwalt- Schadensersatzansprüche für ggf. später entstehende Schäden anmelden
    • ich würde unabhängig von der Schadensersatzanmeldung einen Nachweis der ausreichenden Verdichtung durch einen von dir zu wählenden unabhängigen Bodengutachter verlangen
    • weiterhin würde ich Unbedenklichkeitsnachweise bzgl. der eingebauten Boden
    • ich würde auch klären, ob die Unterhöhlung der Grenzmauer nicht die Bettung derselben gestört hat, ggf. auch hier Schadensersatzvorbehalt
     
  3. #3 Kommunebaut, 27.11.2013
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    Nun, ich versuche eine Antwort zu geben, die hoffentlich besser verständlich ist, als das bisher von mir geschriebene:

    Fragen Manfred Abt:
    Bzgl. Schacht:
    •Kommune bzw. deren AN hat den Schacht auf eurem Grundstück gesetzt, richtig?
    •Schacht gehört wem?
    •Schacht dient als Zwischenschacht in der von der Kommune verlängerten Anschlussleitung oder als Übergabeschacht?
    •Wem gehört die Anschlussleitung zuflussseitig des Schachtes
    •Verdeckte Schächte sind nicht schön aber wenns sein muss geht das schon.

    Meine Antwort:
    - Der Auftragnehmer der Kommune hat den Schacht auf unserem Grundstück gesetzt, richtig!
    Dass ein Schacht gesetzt würde, wurde zumindest uns - den Grundstückseigentümern - vorab weder mitgeteilt und schon gar nicht nachgefragt. Die Lage, Höhe, Ausgestaltung desselben ist nicht mit uns abgestimmt, und befindet sich jetzt ca.50 cm hinter der neuen - noch herzustellenden - Stützmauer an der neu mit der Kommune vereinbarten Grundstücksgrenze. Die Lage ist leider so dämlich gewählt, dass ich befürchten muss diesen ggf. später passend für eine Wohnbebauung wieder ändern zu müssen (wie gesagt ab Straßen OK noch über 3,0 m tief).
    - Der neu hergestellte Abwasserkontroll-Schacht wird vermutlich uns gehören?
    Die ursprünglichen Vereinbarungen dazu - auch schriftlich - lauteten: kein Schacht, lediglich Verlängerung der vorhanden Abwasserleitung von der alten Grundstücksgrenze bis hinter die Stützmauer an der neuen Grundstücksgrenze. Durch Fehler in der Ausführung wurde es erforderlich diesen Kontrollschacht zu setzen um weitere Gefahr abzuwenden. Dieser Schacht wird uns nun zusätzlich ständig als Gutpunkt für uns vorgehalten.
    - Der Schacht ist ein sogenannter Übergabeschacht!
    Ab dort werden dann unsere eigenen bauseitigen Leistungen zu beginnen sein, aber erst später z.B. in 1/3/5/8/10 Jahren.
    - es gibt noch keine Anschlussleitung zuflussseitig des Schachtes! Der Schacht bildet den höchsten Punkt der Stichleitung ins Grundstück!
    Es gibt noch keine Bebauungs-Planung zu dem Grundstück.
    - es muss nicht sein, dass der Schacht dicht gemacht wird und mit Erde überdeckt wird!
    mit Modifikation unserer Geländegestaltung - mit denen ich für diesen Fall dann eben einverstanden wäre - und Modifikation des oberen Abschlusses der jetzt vorhandenen Ausführung wäre es zu schaffen den Deckel halbwegs harmonisch vorläufig mal ins Grundstück einzupassen.
     
  4. #4 tkoehler78, 27.11.2013
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    Kontrollschächte (Übergabeschächte) werden nun mal i. d. R. 1 m hinter der Grundstücksgrenze gesetzt, was bei euch zutreffen dürfte!
    Sinnvollerweise hätte die lage- und höhenmäßige Einordnung natürlich mit euch abgestimmt werden sollen!
     
  5. Julius

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    Dann teile dem eigenmächtigen und voreiligen Ausführenden (bzw. der auftraggebenden Kommune) mit, daß der Schacht da wieder weg soll und gib eine besser geeignete Stelle vor.

    Welche "Ausführungsfehler" machten den Schacht überhaupt nötig?
     
  6. #6 Kommunebaut, 28.11.2013
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    @ Julius + tkoehler78

    Wo der Schacht idealerweise sitzen soll, kann jetzt ja noch keiner sagen, kommt auf die spätere Wohnbebauung an. Daher wollten wir im Moment auch gar keinen Schacht haben, sondern eben nur die Leitungsverlängerung bis hinter unsere neue Grundstücksgrenze. Der Schacht würde besser sitzen ca. 40 cm weiter von dem Fundament auf dem Foto entfernt als er jetzt ist. Aber mal ehrlich, dafür kann ich doch den Schacht nicht wieder umsetzen lassen; das wäre ja völlig unverhältnismäßig.
    Habe mich daher mit dem Schacht als solches notgedrungen abgefunden.
    Ganz wieder auszubauen davor graust es mir, ich lasse den Typ doch nicht wieder das halbe Grundstücke umpflügen, und auch das wäre doch unverhältnismäßig?

    Der "Fehler" der zu der Schachtsetzung führte, hängt ursächlich auch mit der beschriebenen Baugrube zusammen:
    Kommune hat vor einiger Zeit alle Kanäle in der Nähe mit Kamera befahren und festgestellt, dass unsere Anschlussleitung beschädigt sei. Im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben sollte daher dieser Kanal verlängert und im Inlinerverfahren repariert werden.
    Die vorhandene Anschlussleitung endete lt. Kommune direkt hinter dem Bordstein/Straße, wenige Zentimeter vor unserem Grundstück. Diese Anschlussleitung sollte also vor dem herstellen des neuen Gehsteigs bis hinter die neue Stützmauer an unserer Gehsteiggrenze verlängert werden, und dort einfach wie bisher blind enden. Wären wir so mit einverstanden gewesen.

    Die Inlinerfirma - keine Ahnung von wem beauftragt - war also da und hat die Kanalleitung geortet und dem Unternehmer die Endlage mitgeteilt. Das Kanalende war nicht auf der Straße oder sonstwo aufgesprüht? Waruuuuuum bloß nicht??????

    ab hier hörensagen: " Suchschlitz wurde erstellt und nichts gefunden. Weiter gesucht rechts und links wieder erfolglos. Dann den Suchschlitz zur Baugrube erweitert und zur Sicherheit rechts links und und hinten abgegraben bevor man fündig wurde: unter der Strasse!!!!! Das Ortungsgerät der Inlinerfirma soll angeblich versagt haben."

    Das ganze ohne Information oder Weisung des Ausführungsbauleiters, der Kommune und des Grundstückseigentümers. Der betroffene Aushub in unserem Grundstück letztendlich: 6,50 m lang und 5,50 m breit in unser Grundstück rein, alles das ist zum Teil, und muss wieder aufgefüllt. Wie schon gesagt durchaus in Bereichen in denen evtl. mal Bauteile zu sitzen kommen könnten.

    Da man zusätzlich auch verabsäumt hatte, die Spezialfirma für die Inlinerreparatur rechtzeitig zur Ausführung herbeizuzitieren, konnte diese erst 10 Tage später einplanen, so musste eben in der Not der Schacht gesetzt werden, die Baugrube hätte unmöglich 10 Tage lang so stehen bleiben können (letzteres sehe ich ohne weiteres auch so).
    Ich hatte abends die Grube gesehen und sofort den Bauleiter abends noch angeschrieben und darauf hingewiesen; der wusste noch nichts davon. Hätte mich anderntags ohne weiteres kurz zur Lagefestlegung Schacht rufen können; hatte der versäumt. Mittags wurde dann schon wieder angefüllt.
    Zum ganzen Vorfall zucken Bauleiter und Kommune nur hilflos mit den Schultern; der Unternehmer macht eben was er will, und darf das auch.
     
  7. #7 Kommunebaut, 28.11.2013
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    Alles davor bitte vergessen.

    Nur noch die Frage:
    darf ein Abwasser-Kontrollschacht-Deckel der das Ende einer Abwasser-Stichleitung in ein Grundstück dargestellt, mit der kommunalen Abwasserleitung verbunden ist, und keinerlei andere Entlüftungsmöglichkeit besitzt

    mit einer "dichten Abdeckung" versehen werden? Stichwort > Faulgase > Überdruck. Weiß das jemand definitiv?
     
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