Fehlende Dämmung im Dach nachrüsten- Zuständigkeiten

Diskutiere Fehlende Dämmung im Dach nachrüsten- Zuständigkeiten im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Folgender Sachverhalt: Ein Eigentumswohnung wurde gekauft- Gebäude von ca. 1900, Letzte Sanierung/ Renovierung, um 1990. Es handelt sich um eine...

  1. #1 Baufreundin, 26.11.2013
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    Folgender Sachverhalt:
    Ein Eigentumswohnung wurde gekauft- Gebäude von ca. 1900, Letzte Sanierung/ Renovierung, um 1990.
    Es handelt sich um eine Dachgeschoss- Maisonette-Wohung, beide Geschosse sind mit Dachschrägen.
    Jetzt wurde festgestellt, dass die alte Dachkonstruktion (Sparren, Zwischensparren anscheinende Strohfüllung, innenseitig verputzt,) bei der letzten Sanierung einfach von innen doppelt beplankt wurde und das war's.
    Als die abgehängte Decke geöffnet wurde, schien es, dass das Dach offen ist, nicht gedämpft und auch keinerlei Folie vorhanden ist. Es zieht hinein, bzw. die Zugerscheinung ist nur durch die Gipskartonverkleidung im Bereich Dachschräge und unter der Decke nicht spürbar.

    Nichtsdestotrotz soll jetzt die Wohnung nach dem Kauf umgebaut werden.
    Bei heutigen Energiepreisen, ist die Ertüchtigung der Dachflächen selbstredend.
    Wie ich schon rausgefunden habe ist Dämmung und Isolierung/ Dampgsperre Teil des Gemeinschaftseigentums.
    Wie ist die Lage, wenn es beides gar nicht gibt, obwohl der Raum schon als Wohnraum genutzt wurde?
    Wie steht es mit den Kosten? Müssen diese durch die Gemeinschaft getragen werden? Es handelt sich ja um eine energetische Maßnahme und das Dach ist ja auch Gemeinschaftseigentum. Was ist, wenn die Gemeinschaft nicht zustimmt?

    Zum Zeitpunkt des Kaufs war dieser Mangel nicht erkennbar, ist hier ggf. noch eine Kaufpreisminderung möglich? Gilt so ein Fall als "versteckter Mangel"?

    Oder gilt hier "gekauft wie gesehen", und quasi Pech gehabt.
    Wenn sich nun der Käufer (im worst case) dann durchringt, die Dachertüchtigung selbst zu veranlassen, muss dennoch die Zustimmung der Gemeinschaft vorliegen?

    Das Dach als Regenschutz und Raumbegrenzung funktioniert, aber viel mehr auch nicht.
    (Aufgrund der Kälte ist deutlich das Fugenbild im Trempel erkennbar)
    Die Hausverwaltung versucht das Thema erstmal wegzuschieben ("..wurde durch ehemaligen Besitzer ausgebaut.... über den Zustand/ Aufbau ist nichts bekannt..")
    Der Käufer ist natürlich davon ausgegangen, dass die Wohnung gut bewohnbar und zumindest dem Standard zum Zeitpunkt der letzten Sanierung entspricht, dem scheint aber nicht so.


    Ich hoffe der Sachverhalt ist klar geworden und jemand kann eine Einschätzung geben..
     
  2. #2 Barnabas, 01.12.2013
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    Ich würd sofort zum Anwalt gehen, schade das heut Sonntag ist.
     
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