Schall-/Lärmentstehung durch nachgerüstete Treppe im Nachbarhaus

Diskutiere Schall-/Lärmentstehung durch nachgerüstete Treppe im Nachbarhaus im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum mit dieser, unserer „kleine Geschichte“… Wir bewohnen ein ehemaliges Mehrfamilienhaus aus den 50ern...

  1. #1 Grandpa, 26.11.2013
    Grandpa

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    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier im Forum mit dieser, unserer „kleine Geschichte“…

    Wir bewohnen ein ehemaliges Mehrfamilienhaus aus den 50ern nun quasi als „Doppelhaushälfte“. Wie wohl für das Baujahr üblich teilen wir uns die Trennwand gemeinsam mit den Nachbarn. Ins Nachbarhaus sind nun neue Eigentümer gezogen, die das Erdgeschoss und 1. Obergeschoss zur Eigennutzung verwenden wollen und das 2. Obergeschoss als Wohnung vermieten wollen. Aus diesem Grund haben Sie nun eine zusätzliche, innenliegende Treppe direkt an die gemeinsame Hauswand gesetzt (das ursprüngliche Treppenhaus befindet sich an der abgewandten Außenwand). Das bereitet uns jetzt natürlich gewisse Sorgen bzgl. Lärmbelästigung.

    Die momentane „typische“ Lärmbelästigung ist tatsächlich überraschend gering, was jedoch eher darauf zurückzuführen ist, dass generell wenig Leben nebenan stattfindet und die Treppe wahrscheinlich auf Zehenspitzen oder gar nicht genutzt wird. Das 2.OG ist nämlich (noch) nicht vermietet.

    Was für ein Lärmpotential die Treppe bietet, haben wir jedoch mal vor einigen Wochen erleben dürfen als nebenan mal Besuch mit Kindern im Haus war. Beim Treppe rauf und runter konnte man bei uns kaum mehr sein eigenes Wort verstehen (ich mag übertreiben aber es war echt laut). In diesem Zusammenhang übrigens nichts gegen Kinder! Wir sind selbst sicherlich nicht die Ruhigsten, halten Lärmquellen aber von der gemeinsamen Trennwand fern so gut es geht.

    Mit dem momentanen Zustand könnten wir wohl ganz gut leben. Unsere Sorge geht eher dahin, dass entweder eines Tages tatsächlich mehr Leben einkehrt und/oder wir mögliche Verluste bei einem späteren Verkauf unserer Hälfte hinnehmen müssen. Und meines Wissens müssten wir jetzt handeln, da eine Verjährungsfrist von 3Jahren (?) existiert.

    Die nachbarschaftliche Beziehung ist unabhängig von der Treppe leider recht schnell abgekühlt. Somit kann man den oft gehörten/gelesenen ersten Rat, das Gespräch zu suchen um zu einer nachbarschaftlichen Einigung zu gelangen wohl leider getrost überspringen.

    Wir fragen uns nun wie wir mit dieser sporadischen oder potentiell drohenden Lärmbelästigung umgehen sollen?
    Wie finden wir raus ob dieser Zustand unzumutbar ist oder wir uns nur anstellen? Wer ist hier mein geeignetster nächster Ansprechpartner vor Ort? Gibt es hierfür spezielle Sachverständige / Gutachter? Wie würde eine Schallmessung aussehen, wenn nicht bekannt ist wann der Lärm auftritt?

    Wir wollen gar keinen Streit vom Zaun brechen sondern erst mal unsere Handhabe verstehen…

    Danke für Rückmeldungen…
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Nachdem Du für´s Wochenende sicherlich noch nichts vor hast, hier ein bisschen Lesestoff. ;)

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?12215-Schallschutz-Anforderungen-M%E4ngel

    Das betrifft zwar viele verschiedene Fälle, hilft Dir aber vielleicht ein Gefühl für die Materie zu bekommen.

    Für Schallmessungen gibt es normierte Verfahren, da ist es egal ob in der Wohnung jemand ist, oder gerade die Treppe hoch geht, oder Samba tanzt. Google mal nach Normhammerwerk. Für die Durchführung der Prüfungen und die Erstellung einer Dokumentation gibt es Sachverständige.

    Was für Euch aber erst einmal viel wichtiger sein dürfte als Normen und Urteile (Achtung Laienmeinung), der Nachbar darf sicherlich keine baulichen Veränderungen vornehmen die den bisher vorhandenen Schallschutz verschlechtern, oder gar erst zu einer Beeinträchtigung durch Schall führen. Das kann Dir ein Fachanwalt sicherlich noch besser und detaillierter erklären.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Grandpa, 27.11.2013
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    Wow...der Link scheint in der Tat mächtig geladen zu sein. Da lese ich mich mal rein...
    Danke!

    Über das Bild eines Normhammerwerks bin ich tatsächlich schonmal gestolpert. Die Methode setzt aber nun wohl vorraus, dass entweder der Nachbar einwilligt & "mitmacht" oder sie von höherer Instanz verfügt wird, was dann wohl eine gerichtliche Konfrontation vorraussetzt.
    Durchführen könnte das dann warscheinlich ein entsprechend zertifizierter Sachverständiger.

    Ich habe mal kurz geschaut, was es für Anwalts-Disziplinen so gibt. Ich nehme an ein Fachanwalt für privates Baurecht wäre dann die nächste Station, oder?

    Danke & Gruß
    der Granny
     
  4. R.B.

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    Da bin ich jetzt überfragt, aber für so etwas gibt es Anwälte. Ich würde mal davon ausgehen, dass er den Zugang nicht gewähren muss. In dem Fall könnte man nur noch durch Schallpegelmessungen in Deinem Haus eine Lärmbelästigung feststellen, was zugegebenermaßen schwierig wird, oder man geht gleich den offiziellen Weg.
     
  5. #5 Grandpa, 27.11.2013
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    Diese Option der Schallpegelmessung hatte ich da wohl bereits mal vorher aufgeschnappt. Klingt alles in allem aber schwammiger und ist wohl auch von der Problematik "überschattet" dass es momentan ja selten störend ist.
    Ich denke da werde ich mich wohl eher auf die Schiene der hoffentlich nicht zulässigen baulichen Veränderung begeben. Ein kurzer Blick in die Landesbauordnung (LBO) NRW ergibt natürlich mal wieder eine dieser Klarheiten wie ich sie liebe:

    § 18 Wärmeschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz

    (3) Erschütterungen oder Schwingungen, die von ortsfesten Anlagen oder Einrichtungen in baulichen Anlagen oder auf Baugrundstücken ausgehen, sind so zu dämmen, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.


    Gibt's hier zufällig Erfahrungswerte, was als unzumutbar anzusehen ist wobei ich wieder bei meiner ursprünglichen Frage wäre...
     
  6. #6 jscheller, 09.01.2014
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    Baurechtlich sind die Anforderungen aus DIN 4109 (1989) fuer die Trittschalldaemmung von der Treppe anzusetzen - wenn die unterschritten sind ist i.d.R. eine unzumutbare Situation gegeben. Das ist nur durch eine normgerechte Messung wirklich zu beurteilen, und fuer die muss man in der Tat bei den Nachbarn rein. Eine einseitige Messung der Laermpegel ist zwecklos.
    Die Messung sollte von einem bestellten Sachverstaendigen oder einer Pruefstelle der VMPA erfolgen. Wenn eine einvernehmliche Vorgehensweise mit Kooperation des Nachbarn (die in jedem Fall zu empfehlen ist) nicht geht, muss man da wirklich klagen und das ggf. den Gerichtssachverstaendigen pruefen lasse. Dafuer muss man allerdings auch Kosten einplanen.

    Abgesehen von der reinen Feststellung der Trittschalluebertragung muss es ja auch um geeignete Verbesserungsmassnahmen gehen, wie die Treppe kostenguenstig umgeruestet werden kann. Wenn beide Parteien die Beauftragung eines geeigneten Bauakustikers (Messung und Massnahmenvorschlaege) teilen, sparen sie (im Vergleich zur Klage) beide enorm Geld und Aerger. Denkbar waere z.B. folgendes: Wenn die Messung ergibt dass die Trittschalluebertragung i.O. ist, zahlt der TE allein. Andernfalls teilen sich beide die Rechnung. Sowas sollte man schriftlich fixieren, der beauftragte Bauakustiker kann ggf. bei der Formulierung helfen.
    Wenn der Nachbar die Vorschlaege dann nicht umsetzt, kann man immer noch klagen.
     
  7. #7 jscheller, 09.01.2014
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    Sorry das stimmt so nicht, es ist die zum Baujahr einschlaegige Norm anzusetzen - in diem Fall nach mE die von 1944.
     
  8. #8 Corinna72, 09.01.2014
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    Moment, die neueingebaute Treppe ist aber wohl Bj 2013!
     
  9. #9 Bauliesl, 09.01.2014
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    Hallo Grandpa,
    gab es für den Umbau der Nachbarn einen Bauantrag, bzw. liegt eine Baugenehmigung vor?
    .....evtl. hätte man ja auch daraus erkennen können, dass das schalltechnisch knifflig wird....
    Bei uns im Landkreis weisen die Bauämter bei solchen Genehmigungen auf den einzuhaltenden Schallschutz hin.

    Gruß,
    Liesl
     
  10. #10 jscheller, 09.01.2014
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    Das Haus aber nicht.
     
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