Nachträgliche Baugenehmigung und Nutzungsänderung ?

Diskutiere Nachträgliche Baugenehmigung und Nutzungsänderung ? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich bin wirklich verzweifelt und hoffe Ihr Sie/ Ihr könnt mir ein wenig helfen. Vor 3 Jahren haben wir eine Eigentumswohnung in...

  1. #1 TiBu1976, 26.11.2013
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    Hallo zusammen,
    ich bin wirklich verzweifelt und hoffe Ihr Sie/ Ihr könnt mir ein wenig helfen. Vor 3 Jahren haben wir eine Eigentumswohnung in einem 2-Familienreihenhaus gekauft. Das Haus ist Baujahr 1983 und war zuerst ein Einfamilienhaus. 1993 wurde es aufgeteilt in das 2-Familienhaus, alles offiziell und ohne Probleme.
    Wir wohnen im EG und KG. Im KG befinden sich Badezimmer mit Wanne und Dusche. Schlafzimmer, Kinderzimmer + Vorzimmer, Hauswirtschaftsraum und ein Abstellraum. Das Problem ist, wie wir es erst vor wenigen Tagen erfahren haben, das im ursprünglichen Bauplan die Räume im Keller anders gennant wurden.
    Im Plan der genehmigt wurde, steht nur was von Trocken und Waschküche, Vorratsraum und HWR. Wir vermuten, das nach Genehmigung des Plans eben alles geändert wurde. Es wurde noch im Rohbau geändert, nicht Jahre später umgebaut. Alle Räume bis auf der HWR haben eine Heizung und die Deckenhöhe beträgt überall mind. 2,40 m. Im Bad das Fenster ( Doppelflügel) hat die Maße Höhe 80cm x Breite 1,90 cm. Vom Boden bis zur Fensterbank Oberkante sind es 1,40 m. Im Kinderzimmer beträgt das Fenstermaß 2 x 90cm x 2 x 125 cm. Höhe Boden bis Fensterbank Oberkante 77cm. Im Schlafzimmer beträgt das Fenstermaß 2x 90 cm x 2x 125cm. Höhe Boden bis Fensterbankoberkante 80cm. Man kann sowohl aus dem Kinderzimmerfenster als auch dem Schlamzimmerfenster direkt ins freie, da wir zum Garten hin Hanglage haben. Vom Badezimmerfenster aus, könnte man auch nach draussen, weil davor kein Lichtschacht montiert ist sondern Hangflorsteine. Ich würde gern wissen ob wir Chancen haben die Räume im Keller nachträglich als Wohnräume genehmigen zu lassen ? Falls nicht, hätten wir ein riesen Problem.
    Ich hoffe ich habe alles nicht ganz so verwirrend geschrieben und würde mich über Ihre/Eure Hilfe freuen.

    MfG
    T.B.
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wenn es als 2-fam Haus offiziell mit EIgentumswohnungen aufgeteilt wurde. ... Wo ist nun das Problem?
    Sind die Räume im KG in der Teilungserklärung keine Wohnräume?
     
  3. #3 TiBu1976, 26.11.2013
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    In der Teilungserklärung steht EG-Wohnung nebst Kellern. Wir haben die Wohnung über einen Makler gekauft und sie 3 Mal besichtigt. Es hatte nie den Anschein das da irgendwas nicht in Ordnung war. Der Makler versicherte uns,allerdings nur mündlich aber unter Zeugen, das alles so wie es ist genehmigt war.
    In den Bauplänen bzw. Aufteilungsplan, stand Maschinell geschrieben die ursprünglichen Räume, darunter handschriftlich die Änderungen. Ist aber ein Stempel der Baubehörde darauf. War heute aber beim Bauamt und hatte Akteneinsicht. In diesen Plänen steheh noch die urpsrünglichen Bezeichnungen. Die Räume im Keller werden schon 30 Jahre so benutzt, wobei wir erst seit 3 Jahren da wohnen.
     
  4. Julius

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    Das kann nur vor Ort geklärt werden.
    Ziehe einen Archi hinzu!
     
  5. #5 TiBu1976, 26.11.2013
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    Was würde das in etwas kosten ?
     
  6. #6 TiBu1976, 27.11.2013
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    Es wurde von Anfang an so gebaut, nichts irgendwie später umgebaut. Wir nehmen an, das das geändert wurde, als der ursprüngliche Plan genehmigt wurde.
    Alles Maße sind so wie sie im Plan aufgezeichnet sind. Nur die Räume sind anders benannt und haben eine andere Nutzung. Wenn es uns zufällig nicht jetzt aufgefallen wäre, würde man nie auf den Gedanken kommen, dass die Räume anders geplant wären. Das Nachbarhaus links wurde zeitgleich vom gleichen Unternehmer gebaut. Habe mit dem Nachbarn gesprochen und er meint es wäre alles so genehmigt. Zu 100% weiß er es aber auch nicht. Das Haus vom Nachbarn rechts, ist 2 Jahre eher gebaut worden. Auch er hat im KG Schlafräume und Badezimmer. Da ist alles genehmigt, hat mir seinen Plan gezeigt.
    Ich hoffe nur, dass es bei uns auch nachträglich genehmigt werden kann.
    Weiß jemand wie teuer ein Architekt oder Bauingenieur ist, der das ganze mal prüfen kann ? Bedanke mich vorab schon mal für Eure Hilfe !!!
     
  7. BJ67

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    Woher kam jetzt das Ansinnen die Hunde zu wecken, nach 3 Jahren ???
     
  8. #8 TiBu1976, 27.11.2013
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    Bisher habe ich keine Hunde geweckt. Mein Miteigentümer, der übrigens der damalige Bauherr ist, erpresst mich damit es der Baubehörde zu melden. Nur draufhin sind wir darauf aufmerksam geworden. Ich möchte das alles nachträglich genehmigen lassen um dem Miteigentümer den Wind aus den Segeln zu nehmen und generell auf der sicheren Seite zu sein. Evtl. will man ja später auch mal verkaufen.
     
  9. #9 KlausWernerB, 27.11.2013
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    wie groß ist die wohnung denn? (mit und ohne dem keller)
    für wieviele Euro haben sie die whg gekauft?
     
  10. #10 TiBu1976, 27.11.2013
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    80qm EG und 80 qm KG
    130000.- Euro
    Dann nochmal ca.30000.- Euro in die Renovierung.
    Schon alles sehr ärgerlich, weil wir ja auch über einen Makler gekauft haben und uns darauf verlassen haben.
     
  11. #11 KlausWernerB, 27.11.2013
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    ich wollte nur Rückschlüsse aus dem Verkaufspreis zielen.

    ~815 Euro pro m² "Wohnraum" also.

    Das ist ja schon recht günstig.
    Neheme ich den "neupreisd" von 160 * 2000 Eurp pro m² derzeit und ziehe ca 45% für die 30 Jahre Nutzungsdauer ab, lande ich immer noch bei 208.000 Euro.

    Ist die Wohnung im Niemandsland? No-Go-Area? oder nette Gegend? Was muss man da sonst noch bezahlen für den m² "gebrauchte ETW" ?

    Verdacht.. der "Betrug" war von Anfang mit eingepreist und KG wuirde nur als "abstellraum" verkauft
     
  12. #12 ManfredH, 27.11.2013
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    ManfredH Gast

    Und welche Rückschlüsse ziehen Sie aus Ihren Spekulationen über den Kaufpreis und die Lage der Wohnung nun in Bezug auf die im Eingangsposting gestellte Frage nach der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Räume als Wohn- bzw. Aufenthaltsräume?
     
  13. #13 TiBu1976, 27.11.2013
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    Den Preis konnten wir so weit runterhandeln, weil die Verkäufer Geld zwecks Scheidung brauchten. Die Gegend ist top ( Verkehrsberuhigt, zum Garten hin unverbautes Land und dennoch nah genug an der Stadt. Betrug ist schwer nachzuweisen bezüglich des Verkaufs. Wir sind beim RA deswegen, stehen jedoch erst am Anfang und wollen erst klären ob es möglich ist die Räume nachträglich als Wohnraum genehmigen zu lassen. Der Fall ist für einen Nicht-Juristen schwer zu verstehen. Der Miteigentümer ist auch der Bauherr, er hat das Haus damals gebaut und selbst darin gewohnt. Dann hat er das Haus als 2-Familienhaus umschreiben lassen, alles soweit ok und genehmigt. Er wohnte dann in der Wohnung die wir jetzt haben und hat sie genauso genutzt, sprich im KG war sein Büro, Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie das Hauptbadezimmer. Später hat er die Wohnung im EG+KG verkauft und ist in die obere Wohnung gezogen. Als wir die Wohnung vom Makler angeboten bekommen haben, waren wir begeistert von der Lage und dem Schnitt der Wohnung. In den Gesprächen war auch immer die Rede von EG + Souterrain und das alles offiziell genehmigt ist. Im Kaufvertrag steht aber EG nebst Kellern, da haben wir nicht aufgepasst. Wie obern bereits geschrieben, kommt man nie auf den Gedanken, dass es sich um Kelleräume handeln würde, da überall normale Tageslichfenster und Heizungen vorhanden waren und sich noch befinden. Mir geht es darum, das wir alles nachträglich genehmigt bekommen wollen und hoffe das Beste für uns. Noch haben wir nichts offziell gemacht, wollen erstmal mit einem Bauingenieur oder Architekten reden und prüfen lassen ob wir Chancen auf Genehmigung haben.
     
  14. #14 KlausWernerB, 27.11.2013
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    @Manfred
    Das dem Verkäufer und Makler dies bewusst war und es ggf. ein Problem gibt mit der Gehemigungsfähigkeit, da man ja ggf dies hätte zur besseren Verwertbarkrit des Objekt einfach hätte machen können.
    Ich denke auch diese Info ist fürd en TE durchaus wertvoll, für eine einfache Problemlösung

    Auf der Sonderschule habe ich damals gerernt, erstmal alle relevanten Informationen zusammenzutragen, bevor man eine Lösung des Problemes effektiv angeht
     
  15. #15 TiBu1976, 27.11.2013
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    Das Problem ist falls es nicht nachträglich genehmigt werden sollte, das es schwer zu beweisen ist das der Verkäufer und auch der Makler von allem wusste und sie es bewusst so verkauft haben.
     
  16. #16 KlausWernerB, 27.11.2013
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    das stimmt natürlich.

    Warum will der Mitbewohner euch denn überhaupt was böses, kann man da nicht gute Stimmung wieder herstellen? Immerhin hat er auch keinen Vorteil wenn es Streit im Haus gibt
     
  17. #17 TiBu1976, 27.11.2013
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    Der Grund ist nicht wichtig zu wissen für Sie, sorry. Mir geht es auch darum das alles offiziell ist falls mal was passieren sollte.
     
  18. #18 TiBu1976, 27.11.2013
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    Was ich gern wissen würde ist, was passieren kann wenn es nicht achträglich genehmigt werden sollte ?
    30 Jahre lang wurden die Räume so genutzt. Kann man da auf ein gewisse Milde beim Bauamt hoffen ?
     
  19. #19 Alfons Fischer, 27.11.2013
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    Nur für den Fall, dass es genehmigungsfähig wäre: Möglicherweise müssten Sie dann Erschließungsbeiträge nachzahlen, sicher haben Sie Planungs- und Genehmigungskosten zu tragen.

    Mir ist auch mal so ein Fall untergekommen: Da war in der Baugenehmigung ein nicht ausgebauter Dachboden, tatsächlich wurde das Dach aber voll ausgebaut.
    Dann sollte verkauft werden (angepriesen mit toll ausgebauten DG) und diese Ungereimtheit ist aufgefallen. Hätte man nachträglich genehmigt, wären Planungs- und Genehmigungskosten und zusätzlich Erschließungsbeiträge angefallen. Mein Kunde (für den ich unterwegs war) hat dann (nicht nur deswegen, aber auch) doch nicht gekauft...
     
  20. #20 TiBu1976, 27.11.2013
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    Wieso Erschließungskosten ? Also Kosten für die nachträgliche Genehmigung verstehe ich aber warum noch möglicherweise Erschließungskosten ?
     
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