Definition Querstück versus Fenstersprosse

Diskutiere Definition Querstück versus Fenstersprosse im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo und einen schönen ersten Advent! Uns wurden mit Hilfe und Druck des Denkmalamtes neue Holzfenster ins Haus verordnet. Wie immer bei...

  1. Sören

    Sören

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    Hallo und einen schönen ersten Advent!

    Uns wurden mit Hilfe und Druck des Denkmalamtes neue Holzfenster ins Haus verordnet.
    Wie immer bei solchen Aktionen: es gibt Probleme.
    Daher würden wir uns über die Meinung anderer sehr freuen:

    1. Die Fenster im 1. Stock besitzen im Kämpferbereich außen ein Profil, die Fenster im EG nicht. Das sieht nicht gut aus.
    Hat man einen Anspruch auf gleiche Optik, wenn im Angebot nichts anderes vereinbart wurde? Oder ist die andere Optik baulich vorgeschrieben, wegen Wetterschenkeln und anderem?

    2. Drei Fenster im 2. OG waren mit Querstück geplant, haben aber jetzt nur eine Sprosse an dieser Stelle, die sehr schmal ist.
    Damit sehen die Fenster nicht gut aus.
    Und daher meine eigentliche Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Querstück und einer Sprosse?


    Vielen Dank an jeden, der sich in diesen Tagen die Zeit für uns nimmt!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Sören
     
  2. #2 Olaf (†), 29.11.2005
    Zuletzt bearbeitet: 29.11.2005
    Olaf (†)

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    Die Frage...

    ob das so geht, wird Ihnen das Denkmalsamt sehr ein eindeutig beantworten :irre .
    Hier ist es manchmal üblich, dass eine Ausführungszeichnung vorgelegt werden muss - mit nem Musterbau haben wir sogar schon Kunststoff durchgekriegt, nachdem der Begutachter erst bei < 2 m mitgekriegt hat, dass es Kunststoff ist :D
    Wer jetzt allerdings die Kosten für die Korrekturen trägt, wird sehr von dem angenommenen Angebot abhängen. Haben Sie denn keine Zeichnung oder die Beschreibung der Ausführung daliegen? Wenn Sie bloß "2-flügliche Fenschter aus Holzsch" dastehen haben, könnte es knapp werden bei der Durchsetzung eines Anspruchs auf ein einheitliches optisches Bild. Hilfskrücke: z.B. 15 Fenster zum gleichen Preis = einheitliche Ausführung. Ob das aber ein vielleicht damit befasster Richter genau so sieht - muss nicht sein.
    Auf jedenfall ist die unterschiedliche Geschosshöhe kein Argument überall was anderes zu machen.

    Mhm, was verstehen Sie denn darunter (Querstück)?

    >2. Drei Fenster im 2. OG waren mit Querstück geplant, haben aber jetzt nur >eine Sprosse an dieser Stelle, die sehr schmal ist.

    Variante a) einen Kämpfer, dann kann unten und darüber ein Flügel oder ne Festverglasung eingebaut werden, oder
    Variante b) ein Fensterflügel im ganzen (Drehkipp) der im oberen Bereich eine wie auch immer geartete Sprosse (glasteilend, aufgeklebt) hat, die dann ein nicht vorhandenes Oberlicht nachbildet.
    Klingt zwar böse, trifft aber leider zu: Was Sie geplant haben ist bei der gelieferten Ausführung völlig wurscht, solange Sie dem Fensterbauer das nicht im Rahmen der Auftragserteilung schriftlich verklickert haben.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 29.11.2005
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    Ohoh....

    Ich hab noch nicht eine denkmalrechtliche Genehmigung ohne Bestandszeichnungen (bei Originalfenstern) + Fensterdetails 1:1 + Ansichten > 1:20 bekommen. Und bei uns gehen die mit der Schieblehre nachmessen!!!!
    Wenn Sie also bestimmte Ausführungen genehmigt bekommen haben (Querstück) und statt dessen eine andere Ausführung einbauen(lassen) - Sprosse -, verstossen Sie gegen denkmalr. Auflagen -> BUSSGELD DROHT; Austausch sowieso.
    Fragt sich nur, wie genau die Vorgaben an die Firma waren.
    Je genauer, desto besser für Sie, je schwammiger, desto besser für den Unternehmer.
    Wusste der AN vom Denkmalschutz?????
    MfG
     
  4. Sören

    Sören

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    Vielen Dank für die Antworten!

    Hallo,

    es wurden ausführliche Schnittzeichnungen angefertigt und schriftlich festgelegt, das ein Querstück eine künstliche Trennung in "Hauptfenster" und "Oberlicht" herstellt. Ein Querstück ist für mich genauso breit wie eben das Querstück des Fensters ober- und unterhalb des Glases. Eine Sprosse ist bei uns ja nur halb so dünn.

    Der AN wußte natürlich vom Denkmalamt, was zu verschiedensten Problemen geführt hat. Meistens ausgehend vom Denkmalamt, nun jetzt in der Ausführung scheinbar auch vom AN...

    Eigentlich sind wir ja sehr genügsam und gewöhnen uns an vieles, aber da wurde nun über fast 9 Monate ein Riesengeschiß gemacht, sorry für das Wort, aber wir wollten eigentlich nur, daß es nicht mehr zieht und defekte Scheiben ausgetauscht werden. Schließlich haben sich die Kosten im Vergleich zu Kunststofffenstern mehr als verdoppelt, ok, vielleicht gibt es einen Zuschuß und uns gefallen Holzfenster auch besser, aber es wurde alles dreimal diskutiert und gemessen und vom Amt genehmigt..
    Und nun scheint dieser Aufwand etwas sinnlos zu sein, wenn dann doch Fenster eingebaut werden, wo man nicht so genau hinschaut und hernach auch wenig Einflußmöglichkeiten hat.

    Also wir sind schon ein wenig frustiert.

    Aber nochmal vielen Dank an die Antworter, wir werden nun mal schauen, was sich ergibt und dann berichten.

    Einen schönen Tag!

    Sören
     
  5. Sören

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    Ausgang der Geschichte

    Hallo zusammen,

    also auf die Fenster im EG wurden profilierte Leisten auf den Kämpfer aufgeklebt. Leider siehts nicht genauso aus wie bei den anderen Fenstern, aber ok, wir haben jetzt auch keine Lust mehr, es sieht besser und akzeptabel aus und fällt wahrscheinlich ohnehin nur uns auf...
    Man kann sich aber schon fragen, warum b ds. 5 cm kürzer gefräst wurde, aber naja.


    An die schmalen Sprossen im OG haben wir uns erstmal gewöhnt. Vielleicht lassen wir später nochmal eine "Verdickung" kleben.

    So long,
    Sören
     
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