Gewährleistung auf Massivhaus von Bauunternehmen

Diskutiere Gewährleistung auf Massivhaus von Bauunternehmen im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Wir haben in unserem 2011 von einem ortsansässigen Bauunternehmen erbauten Massivhaus Probleme mit der Lüftungsanlage. Die Ursache ist...

  1. #1 indianer2, 27.11.2013
    indianer2

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    Hallo,

    Wir haben in unserem 2011 von einem ortsansässigen Bauunternehmen erbauten Massivhaus Probleme mit der Lüftungsanlage. Die Ursache ist deutlich zu erkennen. Die Halterungen, mit der die Anlage an der Wand verschraubt sind lösen sich und die Lüftungsanlage neigt sich nach vorn. Hierdurch ist ein störungsfreier Betrieb nicht mehr möglich. Das Kondensierte Wasser kann durch den Schräghang der Lüftungsanlage nicht ablaufen, es sammelt sich im vorderen Bereich und tritt dort aus der Lüftungsanlage aus. Weiterhin besteht die Gefahr, dass die Anlage durch die mangelhafte Befestigung herunterfällt. Leider haben wir keine Einzelrechnungen oder Inbetriebnahmeprotokoll für die Lüftungsanlage. Die Anlage ist Bestandteil des Hausvertrags und wurde mit der Abschlagszahlung für erbrachte Leistungen für den Monat November 2011 an das Bauunternehmen überwiesen, die Hausübergabe erfolgte Dezember 2011. Auf eine kurze E-mail erhielten wir keine Antwort, darauf schickten wir eine Mängelanzeige an das Bauunternehmen und den Nachtunternehmer welcher die Sanitäranlagen installiert hat. Aus dem Bauvertrag ist für mich nur schwer ersichtlich wer für die Nachbesserung sorge zu tragen hat, dass Bauunternehmen oder der Nachtunternehmer.

    Lüftung1.jpg Lüftung2.jpg Lüftung3.jpg Lüftung4.jpg Lüftung5.jpg

    Meine Frage:

    Wer ist hier der Ansprechpartner, Bauunternehmen oder Nachtunternehmer, wobei ich mir bei letzteren nicht einmal 100% sicher bin ob dieser die Anlage vollständig in Betrieb-genommen und installiert hat.

    Wenn keine Reaktion auf die Mängelanzeige erfolgt ist es sinnvoll einen Sachverständigen einzuschalten oder gleich einen Rechtsanwalt?


    Vielen Dank im voraus, für die Hilfe hier im Forum

    Gruß aus Salzgitter

    indianer2


    Auszug aus dem Bauvertrag:

    § 7 Gewährleistung _

    Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre.
    Für den Wärmeezeuger, d.h. Gastherme, Wärmepumpe etc., sowie für die Lüftungsanlage und bewegliche Bauteile beträgt die
    Gewährleistung 2 Jahre. Zusätzlich tritt der Auftragnehmer seine Ansprüche gegenüber den Nachunternehmern und Lieferan-
    ten an den Auftraggeber ab. Dem Auftra$nehmer bleibt jedoch zur Geltendmachung und Durchsetzung der Gewährleistungs-
    rechte gegenüber Nachunternehmern und Lieferanten weiterhin berechtigt. Der Auftragnehmer haftet nicht für
    Bauherreneigenleistungen, daraus resultierenden Folgeschäden und übernimmt hierfür auch keine Gewährleistungshaftung.
    Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, Überbeanspruchung, ün-
    sachgemäßer Behandlung, Veränderung, Beschädigung oder unzureichender Wartung bzw. nicht fachgerechter Pflege zurück-
    zuführen sind keine Gewährleistung übernommen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere die
    Heizungsanlage, Fenster, Türen und Silikonfugen gem. Herstellervorschriften fachgerecht zu warten sind. Holzbauteile, die der
    Witterung ausgesetzt sind, müssen regelmäßig, mind. alle 2 Jahre, mit einem Schutzanstrich versehen werden.
     
  2. #2 feelfree, 27.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Laienmeinung 1: Mit den Nachunternehmer hast Du nichts zu tun, dein Ansprechpartner ist der GU.

    Laienmeinung 2: Dann nimm einen Schraubenschlüssel und schraub das Dingens wieder fest. Oder frag' jemand, der es für dich macht.
     
  3. #3 Gast56083, 27.11.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    wenn Du mit einem GU (Generalunternehmer) gebaut hast, dann ist dieser Dein Ansprechpartner im Falle eines Mangels und sonst keiner.
    Ob das hier ein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist, mögen andere beurteilen, für mich ist es erst mal keiner in diesem Sinne. Du müsstest nachweisen, dass die Anlage von Beginn an unzureichend montiert war (ggf. falsche Dübel/Schrauben nachweisen).

    Und zuletzt: warum schraubst Du denn das Ding nicht einfach wieder an? Ein Schlosser sollte das können...

    edit feelfree war schneller...
    aber bitte...SV und RA für sowas? ist das ein Witz?
     
  4. #4 feelfree, 27.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    OOps, die Berufsbezeichnung habe ich gar nicht gesehen. Unglaublich. Wie lange hast Du für den Beitrag und die Fotos hier gebraucht? In der Zeit hättest Du das Dingens auch wieder anschrauben können.
     
  5. #5 Baufuchs, 27.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1. Gewährleistungsfrist läuft nicht ab dem Tage der Bezahlung der Rechnung, sondern ab dem Tag der Abnahme. Ich gehe mal davon aus, dass diese mit "Hausübergabe", also Datum Dezember 2011 erfolgte.

    2.) Selbst wenn die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren (bzgl. Heizungsanlage) wirksam auf diese Frist beschränkt wäre, ist dann der Gewährleistungszeitraum nicht abgelaufen.

    Du müsstest allerdings beweisen, dass der Mangel am Tag der Abnahme schon "angelegt" war.

    Warum schraubst Du das Ding nicht selbst wieder an?
     
  6. bernix

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    ...ich vermute mal, der Fragesteller ist weniger Laie als Du.

    Anhand der Bilder sag ich mal: mit Schraubenschlüsse alleine ist es nicht getan. Sehr wahrscheinlich halten die Dübel nicht und haben sich gezogen.
    Also: Anlage abbauen..einschließlich aller Anschlüsse, Fehler beheben (Wandmaterial?), Anlage wieder hinhängen und anschliessen.
    Alles machbar...aber nicht so nebenher ...
     
  7. #7 Corinna72, 27.11.2013
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    also für mich sieht das so aus, als seien evtl. für das entsprechende Mauerwerk nicht geeignete Dübel genommen worden. Vielleicht auch die flaschen Schrauben? (zu kurz?) Schrauben müssen immer länger sein als die Dübel und auch stark genug.
    An sich müsste es doch auch möglich sein, die Dübel zu tauschen, ohne gleich die ganze Anlage abzubauen,oder? Sicher braucht man aber dann Helfer dazu.

    Frage: Was wiegt denn die Anlage?
    Gibt es eine Montageanleitung? Ansonsten dort mal nachlesen, wie die Befestigung eignetlich sein soll.

    SV und RA halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für total übertrieben
     
  8. #8 Gast56083, 27.11.2013
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    Gast56083 Gast

    nein Corinna, ohne Abbau geht das nicht, auch nicht mit Helfer...4 Rohre ab, Siphon ab, Gerät ab, Leiste neu setzen, Gerät dran, Siphon dran, Rohre dran..
    Und wenn ich Recht drüber nachdenke, gibt es auch schöneres als dafür nen Samstag Nachmittag zu opfern.
    Nur bezweifle ich, dass der GU das als Mangel annimmt...könnte ja durch "Gewalt" von oben verursacht worden sein.
     
  9. #9 Kater432, 27.11.2013
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    Sieht es nur für mich so aus, als ob auf Bild 2 (also wo noch alles ok war) die Schraube nicht richtig fest angezogen ist? Also das der Kopf nicht bis zum Blech gedreht wurde? Somit ist natürlich klar, das die Schiene irgendwann etwas nach vorne Rutsch bis zum Schraubenkopf.

    Das Bild ist zwar nicht das beste, aber ich finde s sieht definitiv so aus.
    Und jetzt an die anderen ---- Augen auf und nochmal schauen.

    Kater432
     
  10. #10 indianer2, 27.11.2013
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    Danke für die Antworten,

    mit schrauben nachziehen ist das leider nicht erledigt! wie einige hier richtig erkannt haben ziehen sich die Dübel aus der Wand und die Anlage muss komplett demontiert werden. Aber die Anlage hängt noch keine 2 Jahre und ich bin der Meinung, von einem Fachbetrieb kann man erwarten das es die Anlage sachgerecht befestigt . Wenn ich hier jetzt selber anfange, brauche ich wegen Gewährleistung nie wieder Anfragen.
     
  11. #11 feelfree, 27.11.2013
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    feelfree Gast

    Ich vermute einfach mal, Bild 2 ist gemacht worden, während ein Helfer das Dingens wieder temporär an die Wand gedrückt hat.
     
  12. #12 Gast56083, 27.11.2013
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    Gast56083 Gast

    dito...genau das habe ich mir auch gedacht. Warum sonst sollte man so ein Bild auch machen wenn noch alles gerade hängt ;)
     
  13. #13 indianer2, 27.11.2013
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    Für das Bild wo die Anlage richtig anliegt, haben wir sie unten angehoben. Gewalteinwirkung von oben kann ich definitiv verneinen.
     
  14. #14 Achim Kaiser, 27.11.2013
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    Mangelanzeige mit Bild schreiben, Aufforderung zur kurzfristigen Mangelbeseitigung ... und der Dinge harren die da kommen. Nicht vergessen ... bald ist Weihnachten und kurz vor Neujahr ist Weltuntergang.
    Kiste gegen *von der Wand fallen* sichern ... wäre nicht schlecht ;)

    Tut sich nix oder nicht viel, weisste eh wo dran bist.
    Die Frage dann ist ... großer Bahnhof ... dauert lange, kostet Zeit, Geld und Nerven ...
    mit ziemlicher Sicherheit bekommste Recht ... aber obs dich weiter bringt ---> ?

    oder
    2 Std Zeit investieren, Kiste abhängen, 2 bis 3 größere Löcher bohren, Gasbetondübel rein, Kiste wieder drauf und *habe fertig*.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. vOlli

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    Als Bauherr, der schon irgendwie das Recht hat, mangelfreie Leistungen zu erhalten, stellt sich die Frage nach "Selbstbehebung" nicht grundsätzlich.

    Wie hier schon erkannt, geht es nicht darum, einfach die Schrauben anzuziehen. Es muss eine Demontage und Neumontage mit den Anschlüssen an Zu- und Abluft erfolgen. Diese muss am Ende auch dicht sein.

    Fängt der Bauherr an, das jetzt selbst zu bereinigen und geht irgendwas schief, kann er jegliche Garantieleistung am Lüftungsgewerk vergessen.

    Daher Achim folgen. Mängelanzeige, Frist setzen und kooperativ zeigen, sprich freundlich sein.
     
  16. #16 indianer2, 27.11.2013
    indianer2

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    Die Mangelanzeige habe ich schon versendet, dass setzen die aber einfach aus. Haben sich vor Vertragsunterzeichnung selbst gepriesen, dass sie auch nach bauende bei Problemen immer weiterhelfen, soviel dann dazu!

    Um die Anlage nicht vollständig demontieren zu müssen baue ich einen Stützrahmen, eventuell kann man ja damit auch leben!

    In Ordnung finde ich es allerdings nicht, dass die damit wieder durchkommen.

    Sollte sich etwas ergeben, melde ich mich hier im Forum erneut.
     
  17. #17 Gast56083, 27.11.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    so richtig saubere Mängelanzeige mit Fristsetzung und allem drum und dran per Post und Zustellabsicherung (z.B. als Belegbrief?), mit Säbelrasseln (z.B. ziehen der Gewährleistungsbürgschaft falls vorhanden, SV und RA schon mal namentlich nennen die zum Einsatz kommen werden usw usf...?
    Die müssen den Eindruck kriegen, dass Du es Ernst meinst. Nur ein Brief mit "Bitte beheben" liegt schnell in der Ablage P.

    Ob Du es dann durchziehst, oder den Heizungsbauer o.ä. z.B. bei der nächsten Wartung der Heizung damit zusätzlich beauftragst und die Sache selber zahlst, ist eine andere Frage. Aber die 1h Aufwand und die 20€ Kosten für den Brief wären es mir Wert, wenn es eh schon nicht das beste Verhältnis zum GU gibt, es zumindets zu versuchen...je länger ich drüber nachdenke, verstehe ich Dich immer mehr...so ne KWL ist ja auch nicht gerade ein Schnäppchen in der Anschaffung.
     
  18. uban

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    Ich würde mit voller Breitseite, d.h. mit Anwalt, gegen die Fachfirma vorgehen.
    Wozu Fachfirmen beauftragen wenn die die falschen Dübel verwenden, dann kann es gleich richtig günstig in Eigenleistung bzw Nachbarschaftshilfe gemacht werden.
     
  19. #19 feelfree, 27.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Hallo??? Wir reden hier von 2 Dübeln!

    siehe #14:
    Den einzigen, den es weiterbringt, ist der Anwalt, der verdient sein Geld auf jeden Fall. Alle anderen verlieren nur Zeit, Nerven und evtl. Geld.
     
  20. #20 Kater432, 27.11.2013
    Kater432

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    Ok, liege ich also doch daneben :Brille
    Hatte mich auch schon gefragt, wer so genau den Ist Zustand festhält beim Aufbau ;-)
     
Thema: Gewährleistung auf Massivhaus von Bauunternehmen
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