Gewährleistung auf Massivhaus von Bauunternehmen

Diskutiere Gewährleistung auf Massivhaus von Bauunternehmen im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich würde mit voller Breitseite, d.h. mit Anwalt, gegen die Fachfirma vorgehen. ...und ich würde dort erst mal anrufen und das Problem schildern.

  1. #21 Alfons Fischer, 27.11.2013
    Alfons Fischer

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    ...und ich würde dort erst mal anrufen und das Problem schildern.
     
  2. vOlli

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    Das ist erstmal der wichtigste Schritt. Natürlich musst Du am Ende entscheiden, ob Du den Mangel beheben willst / kannst.

    Sollte nichts passieren, Fristsetzung und Hinweis, dass es sich um einen Mangel handelt, den der Lieferant zu verschulden hätte und dass Du den nicht beseitigen kannst. Auch auf die geringen Kosten zur Mangelbeseitigung hnweisen, die jetzt entstehen.

    Beim dritten Brief erneut darauf hinweisen. Dann letzte Frist setzen und androhen, dass Du den Mangel fachmännisch beseitigen lässt. Dies jedoch nicht bevor ein gerichtliches Beweisverfahren den Schaden bestätigt hätte. Diesen Weg, teile mit, willst Du nicht gehen, siehst aber keine andere Möglichkeit. Dass dies die Kosten in Höhe treibt ist auch dem GU bekannt. Ich denke nicht, dass er die Mangelbeseitigung weiter verdrängt.

    Wenn doch, dann solltest Du diesen Weg nur gehen, wenn Du dann tatsächlich den Schaden vor Gericht bringen willst.

    In dem Zusammenhang müßte doch wirklich eine Einigung herbeiführbar sein.... Ich gleube und hoffe aber auch immer, dass alles gut wird. Manch einer bruacht aber manchmal weng Druck, bis er reagiert - das Verhältnis kann sich deswegen trotzdem wieder einpegeln.

    Greetz
     
  3. vOlli

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    unbedingt!

    Mein Thread ging schon von einer Basiseskalation aus.
     
  4. #24 Baufuchs, 27.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn die Einschränkung der Gewährleistung für die Lüftungsanlage auf die Dauer von. 2 Jahren wirksam ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche im Dezember 2013.

    Gehemmt wäre die Verjährung dann, wenn AG und AN in Verhandlungen wg. des Mangels stünden.
    Das weiß der AN offenbar und schweigt einfach.

    Eine Mängelrüge -auch mit Zustellnachweis- hemmt die Verjährung nicht.

    Was in diesem Fall möglich ist, weiss ein Anwalt.

    Den fragen.

    PS:
    Gehe von BGB Vertrag aus.
     
  5. vOlli

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    Was bedeutet, dass schnell gehandelt werden müsste, wenn man die Mangelbeseitigung nicht selbst in die Hand nehmen will.
     
  6. #26 Mycraft, 27.11.2013
    Mycraft

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    So wie es aussieht kommt da eh nix...also einfach mal die 4 Rohre aushängen und die Dübel erneuern...hinterher ist auch alles wieder dicht, da ja die Kanäle in der Regel mit Gummidichtung versehen sind...
     
  7. #27 indianer2, 15.12.2013
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    Aktuelle Schlussmeldung: Gewährleistung auf Massivhaus von Bauunternehmen!

    Es hat sich weder das regional ansässige Bauunternehmen noch der Nachtunternehmer auf den Mangelbescheid gemeldet. Ich habe nach Rücksprache eines sachkundigen Fachbetriebs aus Braunschweig, welches das Zeichen zertifizierter Pluggit Lüftungsanlagen Betrieb trägt die Lüftungsanlage instandsetzen können. Auf weitere Maßnahmen gegenüber dem Bauunternehmen habe ich verzichtet, um meine Nerven wegen der in Anführungsstrichen Kleinigkeit zu schonen. Das ganze verdeutlicht aber wie viel die Gewährleistung beim Bau eines Massivhaus nach der offiziellen Hausübergabe wert ist. Auch wenn die netten Damen und Herren vor dem Vertragsabschluss im Musterhaus etwas anderes sagen. Zum Glück waren es bei uns nur einige Kleinigkeiten und das Dach was nicht zufriedenstellend ausgeführt wurde. Aus den gesammelten Erfahrungen würde ich dazu raten, viele technischen Sachen aus dem Vertrag zu nehmen und an persönlich bekannte Unternehmen vergeben. Die nicht nur an den schnellen Euro interessiert sind ,sondern auch für die geleistete Arbeit gerade stehen.

    Nochmals vielen Dank an die Forum Mitglieder, für Ihre Meinungen und Erfahrungen!

    Gruß aus Salzgitter

    indianer

    Dach_Massivhaus_für_Forum.jpg
     
  8. #28 Gast036816, 15.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sind denn die wellen im dach von unten oder von der strasse aus erkenbar? aus der perspektive sind solche abweichungen nicht zu bewerten.
     
  9. rodopp

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    Komisch, da hat mir mein Anwalt aber etwas ganz anderes erzählt ...
     
  10. Julius

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    Was denn?
    Und hoffentlich hat er auch dazugesagt, daß ein Gewährleistunganspruch nur so gut (werthaltig) ist wie der Schuldner, der jeweils dahintersteht!

    Was die Frage allerdings mit dem Umstand zu tun hat, ob das ein Massivhaus, eine Holzhütte oder ein Iglu ist, entzieht sich meinem Verständnis...
     
  11. #31 brandeins, 16.12.2013
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    Hast du schon mal persönlich mit denen gesprochen? Und nicht nur per Mail oder Brief... Wenn nicht, ruf an und sprich "normal" mit den Leuten. Damit habe ich bis jetzt immer die besten Erfahrungen gemacht....

    Edit: hatte den Threat nicht zu Ende gelesen... Somit könnt meinen Betrag vergessen.
     
  12. #32 indianer2, 16.12.2013
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    Sämtliche Abschlagszahlungen wurden innerhalb zwei Werktagen von uns beglichen. So gesehen sind wir "gute" Schuldner.
     
  13. #33 Achim Kaiser, 16.12.2013
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    @Indianer2

    denke mal hast du falsch gelesen ....
    Drehs rum dann wird ein Schuh draus.
    Julius meint deinen Vertragspartner.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. Julius

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    Richtig!
    In Bezug auf evtl. Gewährleistungansprüche bist ja Du (AG) der Gläubiger und der BU/Handwerker (AN) der Schuldner. Mit der Zahlung hat das insoweit nichts zu tun.
     
  15. #35 SteveMartok, 17.12.2013
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Hallo,

    nun ja, man muss ja leider sagen, dass der Baubereich insbesondere aus Sicht privater Bauherrn ein fast rechtsfreier Raum ist. Man hat nur mit sehr viel Kraft, Zeit, Nerven und fianziellen Mitteln die Chance, Baumängel o.ä. durchzusetzen. Oder man hat das Glück, an eine Firma geraten zu sein, die sich noch um ihre Kunden kümmert...was leider immer weniger wird.
    Rechtsschutz gibt es nicht, Verfahren dauern ewig, Baufirmen gehen insolvent und machen unter neuem Namen auf, sind dann nicht mehr greifbar usw. usf.

    Was mich aber noch interessiert...was für Mängel hat das Dach genau?


    Gruß Martok
     
  16. #36 Friedl1953, 17.12.2013
    Friedl1953

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    Vielleicht nochmals ne Frage zum Dach. Ist das ein Pfetten oder ein Sparren- Kehlbalkendach? Die Erscheinung kenne ich eigentlich aus zig Fällen ziemlich gut.
     
  17. rodopp

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    Komisch, da hat mir ein Anwalt BEVOR die Gerichtsprozesse losgingen erzählt, solche Prozesse dauern nicht lange. Er hat mich gefragt "WAS soll da so lange dauern? Die von ihnen behaupteten Mängeln sind gut sichtbar und eindeutig belegbar, da wird nichts jahrelang dauern" .... ;-)

    Tja, zuerst muss es bewiesen werden, dass die Prozesse jahrelang dauern, dann zuckt der Anwalt einfach mit den Schultern "tja, dann ist es halt in diesem einem AUSNAHMEFALL so ..." ;-)
     
  18. #38 SteveMartok, 17.12.2013
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Also, seltendst haben Prozesse der Baubranche eine kurze Dauer, das ist alles ein dermaßen lahmes System, welches kaum Unterstützung für Leidtragenden bietet, dass es eigentlich zum Heulen ist. Das der Anwalt da mit den Schultern zuckt, kann ich gut verstehen, die leben von diesem System, die werden daran kaum etwas ändern wollen.
    Das Ganze wissen natürlich auch die Unternehmen und dann kommt es eben oft dazu, das die Mängelansprüche der Bauherren von den Unternehmen mehr oder weniger ausgesessen werden. Ich behaupte sogar, dass Mängel oft wissentlich fabriziert werden, indem beim Material, bei der Ausführung oder weiß der Geier schon von Vornherein gespart wird. Ich wundere mich oft, dass nicht noch viel mehr beschi.s.s.en wird in der Baubranche bei den wenigen rechtlichen Möglichkeiten, den Auftraggeber haben.
     
  19. Julius

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    Die Auftraggeber sollten auch weniger nach rechtlichen Möglichkeiten suchen, sondern faktische Möglichkeiten nutzen (eigenen bezahlten Sachverstand engagieren)!

    Denn Vorbeugung ist besser als Heilung (oder gar Ablöse)...
     
  20. rodopp

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    ja klar, der Sachverständige, der den Sachverständigen überwacht, der den Bauleiter überwacht - das wäre dann aber teuer! ;-)
    Genauso, wie man mir hier im Forum mitgeteilt hat, das ganze Verfahren wäre dann deutlich teurer, wenn die Baubehörde beim Bauantrag zumindest "quantitativ" kontrollieren würde, ob ihr zumindest alle notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden ... ;-)
     
Thema: Gewährleistung auf Massivhaus von Bauunternehmen
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