Nicht ordnungsgemäße Baugrube auf Nachbargrundstück

Diskutiere Nicht ordnungsgemäße Baugrube auf Nachbargrundstück im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Tag, ich habe folgendes Problem, zu dem ich gerne Rat hätte. Unser Nachbar hat auf seinem Grundstück eine Baugrube errichtet (Tiefe bis...

  1. Grenze

    Grenze

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    Guten Tag,
    ich habe folgendes Problem, zu dem ich gerne Rat hätte.
    Unser Nachbar hat auf seinem Grundstück eine Baugrube errichtet (Tiefe bis zu ca. 5 m). Der Böschungswinkel ist meines Erachtens zumindest abschnittweise ( im wesentlichen im unteren Teil der Böschung) über 60° (Lehmboden). Ein unbelasteter Schutzstreifen ist nicht vorhanden. Die Baugrube beginnt praktisch direkt an meinem Zaun. In der Grube steht Wasser (vom Regen). Die Böschung wird ab und an mit einer Folie (ca. 3m Breite) an der Abbruchkante abgedeckt. Der untere Teil der Böschung ist nicht abgedeckt. Aufgrund der Windsituation fliegt die Plane häufig weg, so dass tagelang die Böschung durch Regen aufgeweicht wird.

    Meine Fragen:
    1.) Besteht akute Gefahr für meinen direkt auf der Abbruchkante stehenden Zaun?
    2.) Besteht langfristig für mein Haus Gefahr aufgrund des zu steilen Böschungswinkel?
    3.) Falls eine der beiden obigen Fragen mit "Ja" beantwortet wird, was muss/sollte ich jetzt tun?

    Vorab schonmal Danke für alle Antworten.
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Wie die Baugrube ausgeführt werden müsste hast du gut recherchiert (DIN 4124 bzw. BG Baustein D 114). Die 60° bei Lehm setzen den Schutz der Böschung voraus, 60 cm Schutzstreifen ist Pflicht.

    http://www.bgbau-medien.de/html/bausteine/d_114/d_114.pdf

    Was noch fehlt, ist die Angabe der Entfernung deines Hauses von der Baugrube und die Angabe Keller oder nicht. Wenn ich nicht völlig danebenliege, darf gemäß DIN 4123 neben bestehenden Gebäuden nur so tief ausgeschachtet werden, dass eine 2 m breite waagrechte Berme auf der Höhe OK Fundament und ab da eine Böschung 1:2 stehen bleiben muss. Die Baugrube darf nicht in diese Linie einschneiden.
     
  3. #3 Gast036816, 27.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hast du kinder, die im garten spielen? ist zwar selten bei dem schmuddelwetter, aber......
    um den zaun würde ich mir wenig gedanken machen, mehr um einen personenschutz.
    am besten den zutritt auf mindestens 3 m vor dem zaun im einflussbereich der baugrube absperren, damit niemand da rein rennt. ansonsten die behörden einschalten, die sperren die baustelle, bis geeignete maßnahmen zur gefahrenabwehr vorhanden sind.
     
  4. Bruno

    Bruno

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  5. Bruno

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    Hier ist ein skizziertes Beispiel mit OK Kellerboden 2,00 m unter Gelände. Dann müsste die Baugrubenkante 5,11 m vom Haus entfernt sein, damit die Baugrube nicht in die Aushubgrenze nach DIN 4123 einschneidet.

    Den Anhang 4123_beispiel.pdf betrachten
     
  6. #6 peterk61, 27.11.2013
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    Bitte beachten, dass die DIN 4124 nur auf Baugruben bis 5 m Tiefe angewandt werden darf. Die 60° Böschungswinkel für bindige Böden, ich nehme mal an, dass der vorliegende Lehmboden hier zuzuordnen ist, dürfen nur angesetzt werden, wenn diese mindestens eine steife Konsistenz aufweisen. Ob dies der Fall ist im vorliegenden Fall nicht klar und kann nur mit gewisser geotechnischer Erfahrung beurteilt werden.

    Die Anwendung der DIN 4123 für Ausschachtungen im Gebäudebereich sieht ebenfalls mehrere geotechnische Randbedingungen wie z. B. Grundwasserspiegellage vor, die im vorliegenden Fall ebenfalls nicht geklärt sind.

    Letztendlich können die Fragen des TE nur vor Ort mit etwas Sachverstand geklärt werden.

    Je nachdem wie die Nachbarschaft sich in Zukunft gestalten soll, empfehle ich mal mit dem Bauherrn bzw. seinem Bauleiter die Bedenken mündlich zu erörtern.

    Sollten berechtigte Zweifel bestehen, reicht ein Anruft bei der Gewerbeaufsicht. Die schauen sich Baugruben immer gerne an und können erforderliche Sicherungmassnahmen oder eine Begutachtung durch einen Fachmann auch durchsetzen. Allerdings ist das natürlich Verpetzen und wird das nachbarschaftliche Verhältnis auf Dauer trüben.
     
  7. Grenze

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    Erstmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
    Ich versuche mal die aufgeworfenen Fragen zu beantworten.
    @Bruno
    1) Unser Haus hat einen Keller. Das Haus der anderen Nachbarn, die an das Grudnstück angrenzen aber nicht. Bei diesen ist die Situation noch extremer, da die "hangaufwärts" liegen.
    2) Abstand Haus zu Grenze muss ich schätzen: ca. 5 bis 6 m
    3) Wo ist das mit der Berme in Höhe der Oberkante Fundament festgelegt?
    @Peterk61
    Was ist die Gewerbeaufsicht?
    Bauherr wurde mündlich und per Email informiert. Seitdem hat er die Arbeiten eingestellt und schweigt. Die anderen Nachbarn haben die Bauaufsicht informiert. Diese hat offenbar Standfestigkeitsnachweis für die Baugrube angefordert.
    Aber das beantwortet alles nicht meine Fragen.

    - Kann meine Tochter im Garten spielen?
    - Besteht mittelfristig Gefahr für mein Haus?
    - Was sollte ich unternehmen?

    Bin beunruhigt und ratlos
     
  8. #8 Pascal82, 28.11.2013
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    hallo,

    wie wärs mit bildern das man sich das vorstellen kann.
    ein 5 meter tiefer keller???
     
  9. Grenze

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  10. #10 Corinna72, 28.11.2013
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    habe schon wesentlich abenteuerlichere Baugruben gesehen...
     
  11. #11 Manfred Abt, 28.11.2013
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    Stimmt, aber eine Einschätzung des Risikos ist aus den Bildern auch nicht möglich.
     
  12. Grenze

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    Die waren ja auch nur für einen optischen Eindruck gedacht. Was also würden die Fachleute an meiner Stelle jetzt machen?
     
  13. #13 peterk61, 28.11.2013
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    Wenn Dein Haus unterkellert ist und 5 m bis 6 m Abstand zur Grube hat, ist das Haus nicht in Gefahr.

    Das Töchterchen sollte beim Spielen im Garten sich auf jeden Fall nicht an den Zaun hängen. Es kann vom Bildschirm aus nicht beurteilt werden, ob die Böschung hält. Vorsichtshalber sollte der Garten nur bis 2 m Abstand zum Zaun betreten werden. Auf jeden Fall beobachten, ob der Boden im Bereich der Böchungsschulter sich bewegt und Risse bekommt.

    Gibt es in Hessen kein Gewerbeaufsichtsamt?

    Wenn die Standsicherheitsnachweis der Grube untersucht wird, sollte erst mal das Ergebnis abgewartet werden.
     
  14. Grenze

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    Danke für die Antworten. Wir warten mal auf den Standfestigkeitsnachweis.
    Auch werden wir den Garten vorerst nicht nutzen, was ja angesichts der derzeitigen Witterung nicht so schwer fällt.
    Dennoch ist es verwunderlich, dass eine solche Baugrube erstellt werden darf, die die Nutzbarkeit meines Gartens einschränkt und ich noch nicht mal auf die eingeschränkte Nutzbarkeit hingewiesen werde. Ohne mein hartnäckiges Nachfragen, hätte meine Tochter direkt am Zaun stehend täglich den Bagger bestaunt und wäre womöglich mit Zaun in die Grube gerutscht. :bef1005:
     
  15. #15 peterk61, 29.11.2013
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    Als Nachbar kann man das Baugesuch einsehen und seine Einwände der Genehmigungsbehörde mitteilen. Das wäre der richtige Zeitpunkt für die Nachfrage gewesen.
     
  16. Bruno

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    Für einen Laien ist es allerdings schwer, anhand des Eingabeplans, der das fertige Objekt zeigt, eventuelle Probleme mit der Baugrube zu erkennen.

    @Grenze: Die Angaben zu den 2 m Berme stehen in der DIN 4123, sind aber auch dem oben verlinkten BG-Baustein D 207 zu entnehmen, der auf die DIN 4123 verweist.
     
  17. #17 peterk61, 29.11.2013
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    Das stimmt.
     
  18. Grenze

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    Nochmal vielen Dank für die bisherigen Kommentare.

    Habe gerade weitere Informationen bekommen. Der Architekt/Bauleiter des Nachbarn hält einen Standfestigkeitsnachweis für die Böschung zu unserem Grundstück für nicht erforderlich, da
    - die 60° im Mittel eingehalten worden wären und
    - auf einem Streifen von 60 cm Breite (der ja auf unserem Grundstück liegt) keine Lasten von mehr als 10KN/qm zu erwarten wären.

    Ist die Antwort, für die er jetzt 3,5 Wochen gebraucht hat, überzeugend?
     
  19. #19 peterk61, 03.12.2013
    peterk61

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    Die Antwrt des Architekten ist überzeugend wenn die 60° eingehalten und die weiteren Vorgaben der DIN 4124 für den Ansatz der 60 ° Böschung gegeben sind:

    - Tiefe Grube max. 5 m
    - Grubensohle oberhalb Grundwasser
    - An der Böschung steht bindiger Boden in mindestens steifer Konsistenz an
    - lastfreier Streifen an der Böschungsschulter

    Trotzdem nicht an den Zaun anlehnen.
     
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