Planungsfehler des Archi: "Bauteil vergessen"

Diskutiere Planungsfehler des Archi: "Bauteil vergessen" im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir bauen gerade ein Haus mit Archi (Lph 1-9) und einzeln beauftragten Gewerken. Habe hier auch schon manchen Tipp im Forum...

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  1. nonius

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    Hallo zusammen,
    wir bauen gerade ein Haus mit Archi (Lph 1-9) und einzeln beauftragten Gewerken. Habe hier auch schon manchen Tipp im Forum gefunden und sage vielen Dank dafür. Für mein aktuelles Problem habe ich jedoch noch keinen Hinweis gesehen:
    Wir haben einen Erker (halbes 12-Eck) und im EG und OG in jeder Erkerseite ein Fenster, die aneinander anschließen. Auf meine Nachfrage beim Archi zu Planungszeiten sagte er, dass dann "Stützen in die Verkleidung zwischen den Fenstern" kommen. So auch seine Auskunft bei einem Ortstermin wegen der Form der Verkleidung. In den Planungsunterlagen des Archis sind keine Stützen eingetragen, wohl aber in der Statik, die ich mir mal für einen Tag ausgeliehen hatte.
    Als die Fensterbauer kamen, um die Fenster einzubauen, sind sie gleich wieder abgezogen, weil "die Stützen noch fehlen". Daraufhin hat der Rohbauer dann Stützen anfertigen lassen, die Ecken des Erkermauerwerks herausgeschlagen und die Stützen auf der Rohdecke aufgestellt. So ist wohl die Vorgabe der Statik.
    Jetzt stehen im Innenraum also diese Stützen (60x40mm) vor den Fenstern. Und auf der Rechnung des Rohbauers taucht eine Pos. "Nachtrag Stützen" auf, von der wir noch nie etwas gehört hatten. Erst auf Nachfrage beim Archi habe ich gestern (28.11.) den Nachtrag zu Gesicht bekommen, der auf den 8.10. datiert ist.
    Für mich sieht das jetzt so aus: Der Archi hat die Stützen in seiner Planung und in der Ausschreibung vergessen (beides liegt mir vor). Den Nachtrag und die Kosten will er mir jetzt ohne weiteren Kommentar "unterjubeln".
    Ich gehe davon aus, dass mir alle Mehrkosten (=Nachträge) angezeigt werden müssen und auch von mir beauftagt werden müssen. Für mich handelt es sich hier um einen Planungsfehler des Archis für den ich ihn in die Verantwortung nehmen möchte. Wer teilt hier meine Einschätzung? Kann ich die Kosten des Nachtrags voll an den Archi weitergeben (bzw. von seinem Honorar abziehen)?

    Vielen Dank für zahlreiche Antworten.
    Gruß Rainer
     
  2. #2 Mikalaya, 29.11.2013
    Mikalaya

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    Die Stützen hättest du doch ohnehin bezahlen müssen oder sind da irgendwelche zusätzlichen Kosten angefallen? Also wurden die Ecken erst komplett hochgemauert und jetzt wieder eingerissen und du musst dafür was zahlen oder wurden "nur" die Stützen nachträglich berechnet?
    Dass die Ausschreibung nicht ganz passt, hatte ich auch schon. Das ist dann etwas blöd, weil einen der Handwerker dann natürlich in der Hand hat mit der Höhe des Nachtrags (kannst du zahlen oder erstmal jemanden anders suchen, der es macht und den Bau so lange warten lasen). Hat bei uns aber keiner gemacht, das war immer fair. Die Kosten trägt man selbst, da sie ohnehin angefallen wären.
     
  3. #3 Thomas B, 29.11.2013
    Thomas B

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    Wahrscheinlich hat sich im Inneren des Architekten irgendwas gesperret...wg. des gräulichen Erkers...aber egal.

    Stützen wären sowieso zu zahlen gewesen. Im Idelaflle hättest Du die Kosten nur schon (korrekterweise) vorher gehabt. Gebraucht aber hättest Du sie sowieso (Thema "Sowieso-Kosten"). Sind Mehraufwendungen angefallen (wg. der nicht vorab eingebrachten Stützen, z.B. Abbruch/ Umbau/ etc.), so sind das die Kosten, die man mE im Rahmen eines Schadensersatzes einfordern könnte.

    Hierbei wäre aber auch zu beleuchten wer hier alles gepennt hat. Zum Beispiel der Architekt. Aber auch der Rohbauer, der sich ja üblicherweise auch nach den Vorgaben (Plänen) des Statikers zu richten hat.
     
  4. mls

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    spätestens bei baubeginn muss die statik vorliegen - jedenfalls lt. den meisten lbo´s ..
     
  5. #5 Gast036816, 29.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ...und jetzt soll der architekt das ganze stützengedöns bezahlen? die stützen sind doch sowieso bauherrensache.

    du kannst ihm allenfalls den fehler unterjubeln, dass er nicht den nachtrag durchgestellt hatte.

    es sei denn, er hat persönlich die fehlenden stützen beim unternehmer schriftlich beauftragt, dann kannst du sagen: wer die musik bestellt, darf die band auch bezahlen. dann muss der unternehmer die stützen auch dem architekten persönlich in rechnung stellen.
     
  6. #6 Thomas B, 29.11.2013
    Thomas B

    Thomas B

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    ...dann gehören sie ihm aber auch!!!!
     
  7. #7 Gast036816, 29.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    genau - und er verkauft sie dem bauherrn als gestalterische sonderausstattung, passend zum erkerdesign.
     
  8. Markul

    Markul

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    Ach wir schön wenn sich die Architekten mal wieder lustig machen.....
     
  9. #9 Baufuchs, 29.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @nonius
    Lies mal unter der Rubrik "Hilfestellung für Neulinge" das Thema "Warum bin ich gelöscht worden?"

    Dann lass mal beim Admin "Josef" deine Angaben zu Beruf und Wohnort ändern.

    Bis dahin ist hier zu.
     
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