ENEV 2014: Ab wann gültg für Neubau? Weiterhin Ersatzleistungen möglich?

Diskutiere ENEV 2014: Ab wann gültg für Neubau? Weiterhin Ersatzleistungen möglich? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, wir planen derzeit ein EFH nach ENEV 2009 Norm. Wir planen die Solaranlage weg zu lassen und dafür mehr zu dämmen. Verbauen aber...

  1. #1 noname84, 29.11.2013
    noname84

    noname84

    Dabei seit:
    20.10.2013
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Software Engineer
    Ort:
    Berlin
    Hallo,

    wir planen derzeit ein EFH nach ENEV 2009 Norm. Wir planen die Solaranlage weg zu lassen und dafür mehr zu dämmen. Verbauen aber zumindest eine zentrale KWL mit WRG.

    Soweit man es in News/Zusammenfassungen liest gilt die ENEV 2014 ab Frühjahr 2014. Ich verstehe nur nicht ganz, was hier "gilt" bedeutet, da in der Norm selbst erst von 01/2016 die Rede ist (höhere Anforderungen für Neubauten).
    Was genau bedeutet das also für mich, wenn nä. Sommer (wenn ENEV 2014 "gilt") eine Bauanzeige stelle für ein Haus, das nach ENEV 2009 geplant wurde?

    Weiterhin wurde mir von einem GU gesagt, dass die Ersatzleistung von 15% mehr Dämmung nicht mehr gilt und man nun eine Solaranlage zur Erfüllung des EEWärmeG benötigt. Leider konnte ich nirgends etwas über eine Änderung/Verschärfung des EEWärmeG 2009 finden. Mich hat auch noch kein anderes GU darauf hingewiesen. Benötige ich nun also zwingend eine Solaranlage oder nicht?

    Gruß
    Christian
     
  2. #2 noname84, 07.12.2013
    noname84

    noname84

    Dabei seit:
    20.10.2013
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Software Engineer
    Ort:
    Berlin
    Keine Antworten? :cry
     
  3. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
  4. #4 Alfons Fischer, 07.12.2013
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    jetzt erst gelesen.

    Also, ich habe mich ein "bisschen" damit beschäftigt (ok, ich habe gestern einen Vortrag dazu halten dürfen) und weiß trotzdem nicht alles:
    Die EnEV 2014 tritt am 01.05.2014 in Kraft. Es wird eine Reihe von Änderungen geben, Verschärfung der Anforderungen an Neubauten kommen aber erst ab 01.01.2016. Ab 2016 wird die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf um 25% und die an die Wärmedämmung der Gebäudehülle um rund 20% verschärft. "rund" deshalb, weil die Anforderung etwas anders definiert ist: Es ist Qp einzuhalten und gleichzeitig darf das HT des Referenzgebäudes nicht überschritten werden (eine ähnliche Anforderung gibt es jetzt schon, wenn Nichtwohngebäude z.B. über die KfW gefördert werden sollen).
    Gleichzeitig gibt es aber auch eine Verringerung des Primärenergiefaktors von 2,6 auf 2,4 (ab 01.01.2016 sogar nur 1,8) und gleichzeitig wird der bisherige "Mittlere Standort Deutschland" von Würzburg zur "Region Potsdam" geändert. Dort sind die Witterungsdaten etwas milder, was einer geringfügigen Verringerung der Anforderungen entspricht.
    Das bedeutet in der Konsequenz, dass die Anforderung an den Primärenergiebedarf nicht ganz um 25% verschärft wird, sondern vielleicht nur um 20%.

    So, jetzt passiert aber was ganz komisches (m.E. eine kleine Schwäche der EnEV 2014):
    Am 01.05.2014 tritt die EnEV 2014 in Kraft, der Primärenergiefaktor für Strom verringert sich auf 2,4 und das Referenzklima ändert sich auf Potsdam.
    Aber: Die Anforderungen an Qp und HT werden erst am 01.01.2016 verschärft.

    Das bedeutet faktisch, dass in der Zeit des Bauantrags zwischen 01.05.2014 und 30.12.2015 es sogar zu einer Verringerung der Anforderungen kommt! :mauer
    Da ich mir vorstellen könnte (reine Spekulation!), dass in der Zeit zwischen Mai 2014 und Dezember 2016 die KfW die Anforderungen verschärft, könnte man auf die Idee zu kommen, zu zocken und den Bauantrag (wenn's geht) sogar in diese Zeit zu verlegen.

    ok, was ähnliches hatten wir schonmal, als fp für Strom sich zuletzt verringert hat.

    Meine Meinung: die Verringerung auf 1,8 ist ja quasi ein direkter Ansporn, eine strombasierte Heizung zu bauen (zu Ungunsten konventioneller Heizungen bzw. zu Ungunsten echter regenerativer wie Solaranlagen oder Biomasse. Jawoll!), darum sehe ich das als ein vollkommen falsches Zeichen der Politik an! (Erfolg von Lobbyarbeit???)
    Man könnte auch behaupten, es ist ein Anreiz, mehr Strom zu verbrauchen!
     
  5. #5 Alfons Fischer, 07.12.2013
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    noch ein Punkt:
    ich sehe vor Allem das Problem, dass sich Luft-Wärmepumpen noch besser darstellen und damit dem Baulaien suggeriert wird, dass diese besonders effizient sind (die Häuser werden ja in eine schön niedrige Effizienzgruppe eingeteilt). Blöd nur, dass die Verbrauchskosten sich davon nicht beeinflussen lassen und hoch bleiben, häufig höher als bei Erdgas...

    EDIT: kleine Korrektur zum letzten Beitrag:
    Es muss heißen:
    Was bezüglich des EEWärmeG kommt, weiß ich leider auch nicht. Es wird zwar immer wieder geschrieben, dass man Verordnungen zusammenlegen will, passiert ist aber bisher nichts. Ich wünsche mir, dass EEWärmeG und EneV zusammengelegt wird, weil das immer wieder zu Verwirrung führt...
     
  6. #6 ralf9000, 07.12.2013
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    Hallo Alfons,

    vielen herzlichen Dank :28: für diese tolle Zusammenfassung, die ist echt sehr gut, kurz und knapp um sich um die Änderungen zu informieren.

    Grüße,

    Ralf
     
  7. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Hey Alfong vielen Dank für deine tolle zammenfassung.

    DAs ist Politik.

    Problem beim Strom verbrauch ist leider, dass man immer dann Strom braucht ... wenn es nicht da ist.
     
  8. #8 Alfons Fischer, 08.12.2013
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    wenn's nur ne Zusammenfassung wär... Dies ist nur ein kleiner Teil der Änderungen durch die kommende EnEV 2014! :konfusius
     
  9. #9 MoRüBe, 08.12.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Gibts hier nen like? :D
     
  10. #10 mastehr, 08.12.2013
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Psst, nicht, dass noch einer in Berlin geweckt wird.
     
  11. raaner

    raaner

    Dabei seit:
    16.10.2009
    Beiträge:
    204
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Frankfurt
    Verstehe ich nicht so ganz. Das Referenzklima und fp für Strom ändern sich sowohl für das Referenz- als auch für das "ist"gebäude. Das Einzige was in diesem Zeitraum übermäßig bevorteilt wird sind Stromheizungen (gegenüber dem Referenzkessel). Auf HT hat es gar keinen Einfluss.
     
  12. #12 Alfons Fischer, 09.12.2013
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    Ah, richtig @ raaner.
    guter Hinweis, vielen Dank dafür. Vielleicht habe ich das auch nicht richtig hinterfragt...! An das Referenzgebäude jedenfalls habe ich nicht gedacht... Nobody is perfect...
    Man wird mal die ersten Nachweise gerechnet haben müssen, um die Auswirkungen einschätzen zu können.
     
  13. #13 noname84, 10.12.2013
    noname84

    noname84

    Dabei seit:
    20.10.2013
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Software Engineer
    Ort:
    Berlin
    Wenn ich alles richtig verstanden habe ist das die einzige Verschärfung des Gesetzes, die auf mich nä. Jahr zukommt. Ist es damit weiterhin möglich mit einer Gastherme ohne Solar, aber KWL mit WRG zu bauen? Müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um das zu ermöglichen (z.B. mehr Dämmung)?
     
  14. #14 mastehr, 10.12.2013
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Die Verringerung des Primärenergiefaktors gilt nur für Wärmepumpen. Bei einer Gasheizung ändert sich diesbezüglich nichts.

    Die Verschärfungen des Primärenergiebedafs und die der Dämmung betreffen Dich natürlich auch.
     
  15. #15 noname84, 10.12.2013
    noname84

    noname84

    Dabei seit:
    20.10.2013
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Software Engineer
    Ort:
    Berlin
    Aber nicht, wenn ich nä. Jahr baue, oder!? Siehe
     
  16. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    So wie ich das sehe ist es möglich Gastherme ohne Solar. Als Ersatz kannst du Dämmung und auch KWL mit WRG nehmen. Man kann sogar ohne Probleme mit KWL und etwas mehr Dämmung Kfw 70 erreichen.
    Wenn man z.B. Kfw 70 nur Gastherme ohne Solar und ohne KWL haben will, dann ist das schon fast ein Passivhaus Hülle.

    Nur das muss man durch rechnen, aber Möglich sollte das weiterhin sein.

    Mir haben die meisten GU noch Anfang dieses Jahres erzählt, dass es nicht möglich ist: Gastherme ohne Solar. Also nicht drauf hören.
     
  17. #17 DerBjoern, 10.12.2013
    DerBjoern

    DerBjoern

    Dabei seit:
    29.02.2012
    Beiträge:
    317
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    NS

    Tja man kann schon mutmaßen wem es hauptsächlich dient den Primärenergiebedarf um 25% zu senken und gleichzeitig den Primärenergiefaktor für strombetriebene Wärmepumpen um 25% zu senken. ;)
    Da wird die Luftwärmepumpe noch mehr zum Liebling der GÜ/GU/BT und Bauherren.

    Nebenbei, kennt jemand einen Hersteller der sein Gleld hauptsächlich mit Wärmepumpen für den Privathaussektor verdient und gleichzeitig Börsennotiert ist? :D :D :D
     
  18. #18 Spardorfer, 13.01.2014
    Spardorfer

    Spardorfer

    Dabei seit:
    29.12.2013
    Beiträge:
    76
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Spardorf
    Mir wurde erklärt, dass wenn man den Bauantrag bis 31.3.2014 angibt, auf der sicheren Seite ist, also bauen kann nach dem bisherigen Standards

    Und, wenn ich es richtig verstanden habe, wäre dann nach EnEV 2014 eine Belüftungsanlage Pflicht
     
  19. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Ah du dazu gibt es auch 1000 Meinungen. Eigentlich ist seit 2009 Belüftungsanlage pflicht, weil Fensterlüften keine gültige Norm mehr ist oder so. Und trotzdem bauen so viel ohne Lüftungsanlage.
     
  20. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    QUATSCH !!!

    Die enev fordert in §6 (zukünftig Abs. 2, bisher Abs. 3) immer noch nur, dass der Mindestluftwechsel sicherzustellen ist.

    HÖRT ENDLIICH AUF IRGENDWELCHEN MARKTSCHREIERN UND VERSCHWÖRUNGSTHEORETIKERN ZU FOLGEN!
     
Thema:

ENEV 2014: Ab wann gültg für Neubau? Weiterhin Ersatzleistungen möglich?

Die Seite wird geladen...

ENEV 2014: Ab wann gültg für Neubau? Weiterhin Ersatzleistungen möglich? - Ähnliche Themen

  1. Fenstermontage nach EneV 2014 im Altbau (1984)

    Fenstermontage nach EneV 2014 im Altbau (1984): Hallo, ich habe bei mir vor kurzem zwei neue Fenster montieren lassen, da die alten durchgegammelt waren. Zuvor waren es Holzfenster welche gegen...
  2. Fassadendämmung gemäß EnEV 2014 erforderlich?

    Fassadendämmung gemäß EnEV 2014 erforderlich?: Hallo, wir haben vor in diesem Frühling die Fassade von unserem Haus zu sanieren. Geplant ist dabei den bestehenden Putz ggf. auszubessern und...
  3. Anrechnung Kaminofen (Holzbefeuert EnEV 2014)

    Anrechnung Kaminofen (Holzbefeuert EnEV 2014): Hallo, wir stehen grade vor der Entscheidung der Heizanlagen, Luft-Wasser-Wärmepumpen sind mir aus einigen Gründen unsympatisch, von daher...
  4. ENEV 2014 / 2016 bei Innendämmung

    ENEV 2014 / 2016 bei Innendämmung: Hallo, Ich plane eine Resthof zu erwerben und anschliessend zu sanieren und bin mir nicht ganz sicher inwieweit die ENEV 2014 oder 2016 bei der...
  5. EnEV 2014 bei Sanierung, wann gültig?

    EnEV 2014 bei Sanierung, wann gültig?: Hallo Gemeinde. Planen derzeit den Umbau eines EFH in Hessen. Bauantrag wurde im Oktober 2013 genehmigt. Baubeginnanzeige bereiten wir gerade...