Einbaufeuchte - Nachtrocknen

Diskutiere Einbaufeuchte - Nachtrocknen im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Alfons Fischer zeigt den Rechenweg auf der zum Faktor Zeit führt und ist von den Randbedingungen wie Holzfeuchte Aussentemperatur und...

  1. #21 weisduwas, 01.12.2013
    weisduwas

    weisduwas

    Dabei seit:
    12.03.2008
    Beiträge:
    68
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betreuer von Schafen
    Ort:
    oberpfalz
    Hallo
    Alfons Fischer zeigt den Rechenweg auf der zum Faktor Zeit führt
    und ist von den Randbedingungen wie Holzfeuchte Aussentemperatur und -Feuchte abhängig.
    Bei Frostperioden lässt sich dadurch das die Aussenluftfeuchte geringer ist mehr Feuchte abführen
    Die Ausgleichfeuchte von Holz aussen trockengelagert ist im Winter in Frostperioden am geringsten
    Früher wurden dann die Tennenböden montiert die dicht sein mussten
    Gruß
     
  2. #22 Friedl1953, 01.12.2013
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Nur dumm, dass sich Holz so gar nicht an Rechenbeispielen orientiert.
     
  3. #23 KBDFrank, 01.12.2013
    KBDFrank

    KBDFrank

    Dabei seit:
    29.11.2013
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    16306 Casekow
    Dann waere ja jegliche Garantieanforderung sinnlos :-) Zum Beispiel eines GU"s, der eine solche vom NU haben moechte.
     
  4. #24 KBDFrank, 01.12.2013
    KBDFrank

    KBDFrank

    Dabei seit:
    29.11.2013
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    16306 Casekow
    Denke mal, man wird es so machen muessen. Dem Bauherrn "reinen Wein" einschenken und ihm klarmachen, dass man jegliche Terminplanung zum Einzug ins schoene neue Heim "erst mal in die Tonne werfen kann" bis die Huette ausgetrocknet ist. Dann eben erst wieder Feuchigkeit durch weitere Baumassnahmen wie den Estrich usw "eingefahren" werden kann.
     
  5. #25 Friedl1953, 01.12.2013
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Nee will Dir damit nur sagen, dass solche Rechenbeispiele nur bedingt im kontrollierten Klima funktionieren (heißt Trockenkammer im Sägewerk). Dort wird mit einer aufwendigen Computer gesteuerten Regelung, Temperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit in Abhängigkeit von der Holzart und den Holzdimenssionen die Trocknung durchgeführt und selbst dann kannst Du dich nicht hundertprozentig darauf verlassen. Deshalb werden z.B. in Leimbaubetrieben die Lamellen fortlaufend Feuchte gemessen und die Möglichkeit geschaffen zu feuchte Lammellen aus der Produktion auszuschleusen. Hier hast Du egal was Du tust kein kontrolliertes Klima und dann schert sich Holz einen Dreck darum was wir glauben ihm zu sagen wie es sich verhalten soll. Deshalb kannst Du auch keine Zeit angeben.
    Also stelle fest welche Holzfeuchtigkeit im Kern vorhanden ist und entscheide dann wann Du es weiter beplankst. Die vorgeschrieben Holzfeuchtigkeit nach DIN musst Du nicht wortgetreu einhalten es geht ja nicht um Verleimung. Ein bisschen gesunder Menschenverstand ist da schon angebracht.
    Das Holzfeuchtemessgerät muss dich auch nichts kosten. Ich glaube kaum, dass ein Holzhändler oder Tischler in der Nähe eine freundlich vorgebrachte Bitte so was mal auszuleihen abschlägt.
     
  6. #26 KBDFrank, 01.12.2013
    KBDFrank

    KBDFrank

    Dabei seit:
    29.11.2013
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    16306 Casekow
    Als "oller Sack und jemand, der mal einen Baubetrieb uebernahm vom "Alten" arbeite ich fast immer mit dem gesunden Menschenverstand. Vor allem schon deswegen in Sachen Holz, weil in der Gegend wo mein Vater seinen Laden hatte, sehr viel Fachwerkhaeuser stehen. Und seine Staerke, waren eben jene kleine Kunstwerke. Auch wenn man das nun nicht studierte, so weiss man um genau das, was du sagst. Das Holz macht eh was es will. Und so muss man sich nur eben (im Fachwerk) in denjenigen "Meister seines Faches" hineinversetzen koennen, wie er das Haus gebaut hat. Und das brachte mir mein "Alter Herr bei".

    Aaaaber, heute geht nichts mehr ohne die rechnerische Beweisfuehrung. Und da sind solche Spezialisten gefragt, die tatsaechlich auf einer halben Seite, zudem noch in einem Forum wie diesem hier, den rechnerischen Beweis erbringen koennen. Und da habe ich wirklich die groesste Hochachtung vor. Ich sehe, eben als oller Sack mit einer Menge an Jahren Erfahrung als Unternehmer, dass meine Freunde sich von dem GU ihr Geld muessen vor Gericht erstreiten. Ein GU, der so handelt wie ich (oder ihr alle ) es nun mitbekommen habt, ist im Grunde ein Scharlatan, der seinen Bauherrn beschei... und sicher kommt das Folgefazit: Sicher auch seine Nachunternehmer. Und .. nu ja, die Firma, die da sicher beschi...werden soll, ist die Firma von Freunden. :-) Und da beginne ich mal fruehzeitig damit zu versuchen wirkliche Fakten zu erfragen von wirklichen Profis. Und da kam schon eine Menge im Gehirnskasten des ollen Sackes Frank an... Ich denke, ich kopiere mal einen Teil des Vertrages hier ein. Es wird sicher noch lebhaft werden.
     
  7. #27 KBDFrank, 01.12.2013
    KBDFrank

    KBDFrank

    Dabei seit:
    29.11.2013
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    16306 Casekow
    Jetzt zitiere ich mich schon selbst :-)

    1. Vertragsgegenstand
    Die Auftraggeberin überträgt der Auftragnehmerin die Ausführung von Bauarbeiten für ihr Bauprojekt in _______CH gemäss den Übergebenen Montageplänen vom_________

    Die Leistungen der Auftragnehmerin sind:
    Montage des Wohngeschosses I und II, sowohl des Dachgeschosses in Holzständerbauweise
    Montage der sichtbaren Holzdecke im Wohngeschoss I (nicht in den Badräumen)
    Schließen der Außen- und Innenwände und Decken inkl. Dämmung
    Montage der Styropor Außendämmung
    Dachdeckung (Rispenband, Folie, Lattung, Dacheindeckung mit Betondachsteinen, Spenglerarbeiten)

    Frage 1:
    Ja, die sichtbare Decke liegt nun auch schon seit mehr als 3 Monate in Folie verpackt auf der Baustelle. Computergenau laut den Planunterlagen gefertigt, verpackt, transportiert und gelagert. Was wird passieren ???

    Oder noch besser: "wer wuerde denn eine solche Decke einbauen und dann die Garantie dafuer uebernehmen" ?

    Frage 2
    nach der Formulierung des Vertragsgegenstandes ist die Montage des Dachstuhls nicht vergeben worden an den gleichen Unternehmer, der die Holzstaenderkonstruktion und die "Dachdeckerarbeiten" uebernimmt.

    Oder anders: "Sieht das jemand anders "
     
  8. #28 Gottried, 05.12.2013
    Gottried

    Gottried

    Dabei seit:
    02.12.2013
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rechtsanwalt
    Ort:
    Krakau
    Nach der Nachfrage des Themas zu urteilen, scheint es noch erheblichen Klärungsbedarf in der Anwendung der DIN Vorschriften zur Einbaufeuchte von tragendem Holz in Rahmenkonstruktionen zu geben. Aus beruflichen Gründen, wir vertreten einige osteuropäische Firmen in dem westlichen Ausland . So auch in Deutschland, die per Werkvertrag als General- oder Nachunternehmer arbeiten. Falsche Materialwahl wird als häufiger Grund angegeben, Rechnungen zu kürzen oder oft nicht zu bezahlen. Und so kam ich über Google-Suche auf dieses Forum. Jedoch, bis auf den klaren Rechenweg des Herrn Fischer, sind die Antworten der Experten für mich nicht so nachvollziehbar wie erhofft. Der Thementarter kann mich über die Nachrichtenfunktion erreichen, wenn der Bedarf noch vorhanden ist. Der eingestellte Werkvertrag im Auszug, besagt zumindest auf den ersten Blick nicht, dass auch der Dachstuhl selbst Vertragsbestandteil wäre.
     
  9. #29 Alfons Fischer, 05.12.2013
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    nur noch mal zur Verdeutlichung: ich habe keine Rechenweg zur Austrocknung von Holz angegeben, sondern eine Abschätzung gemacht, wieviel Feuchtigkeit man aus einer Baustelle durch Lüften abtransportieren kann.
    Und ich habe auch nicht geschrieben, dass es zwei Wochen dauert, bis feuchtes Holz trocken ist, sondern nur ein willkürliches Beispiel zur Erläuterung dargestellt...
     
  10. #30 Friedl1953, 05.12.2013
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Vielleicht auch von meiner Seite was zur Verdeutlichung. Ich habe es so verstanden, dass der Themenstarter Ratschläge haben wollte, wann und unter welchen Voraussetzung er den halboffenen naß geregneten Bau schließen kann (beidseitig beplanken). Dazu gibt es klare Feuchtigkeitsgrenzen für die Holzkonstruktion bei doppelter Beplankung. Ich persönlich, dass trifft aber nur auf mich zu, würde diese nicht wortgetreu erfüllen. Jahrzehnte lange Erfahrung hat mir gezeigt, dass auch bei etwas nasserem Holz es zu keinen Schäden kommt. Aber die Grenzwerte für den Neubau mit normalen Abläufen sind schon sinnvoll. Hier ist die Situation aber ein bisschen anders gelagert und Eile ist angesagt.
    @ Alfons: Ich habe Deinen Rechenansatz nicht kritisiert sondern nur darauf hingewiesen, dass dort kein kontolliertes Klima vorhanden ist und deshalb schlußendlich nichts berechnet werden kann. Aber ich denke da sind alle 3, Du, ich, Themenstarter sich einig.
    @ Gottfried schön wenn es hier auch einen Rechtsprofi gibt. Aber ich glaube das Thema ist hier nichts für Dich. Frank will doch nur seine Freunde in der Schweiz beraten wie sie jetzt schnell und ohne technische Probleme in Ihr Häuschen kommen. Oder habe ich was falsch verstanden Frank?
     
  11. #31 KBDFrank, 06.12.2013
    KBDFrank

    KBDFrank

    Dabei seit:
    29.11.2013
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    16306 Casekow
    Richtig, ich will meine Freunde, die ein polnisches Unternehmen besitzen und auf einen schweizer Scharletan als Generalunternehmer hereingefallen sind, - der mit meinen Freunden einen Werkvertrag schloss- vor weiterem Schaden bewahren. Kurz-Mitteel bis Langfristig. Im Werkvertrag verpflichtet sich eben das polnische Unternehmen zu Garantieleistungen. Kurzfristig werden Rechnungen nicht beglichen und mittelfristig sollen Arbeiten ausgefuehrt werden, die vertraglich nicht erfasst sind. -Dachstuhl- Nasse Decke einbauen..usw.

    Nach einigen Tagen Foren-Abstinenz bin ich wirklich erstaunt, dass fast 7000 mal hier gelesen wurde. Auch werde ich mich mit dem Rechtsanwalt unterhalten. Schade nur, dass ich nicht vorher hier reinschaute, weil gestern noch war ich im tiefsten Oberschlesien, ganz nah bei Krakau.

    Bezogen auf das schweizer Bauvorhaben gibt es was ganz tolles NEUES zu berichten, naemlich Nichts GUTES, wieder mal. Tatsaechlich ist nicht mal der Dachstuhl aufgeschlagen, geschweige denn das Dach dicht. Warum? Der GU schafft es nicht, weiteres Geruest auf die Baustelle zu bringen. Die Post haeuft sich. In einem der Mails teilt der GU mit, dass er selbst eine Feuchtemessung vorgenommen hat . Nur dort wo direkt der Schnee auf den Balken gelegen haette, waere es etwas feuchter. Aber jetzt waere der Schnee abgekehrt und die Balken wieder trocken. Und sowiso, da das Holz in der Trockenkammer getrocknet sei, koenne nur oberflaechlich etwas Naesse aufgenommen werden. Ist doch Klasse.
     
  12. #32 Friedl1953, 06.12.2013
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Hast Du aber nicht mal geschrieben, dass das Holz von einem deutschen Sägewerk kam. Ist der Ablauf jetzt so, die Polen kaufen Holz in Deutschland, binden es in Polen ab und packen weiteres Material dazu (Dämmung, Platten usw), fahren es zur Schweizer Baustelle, dort baut ein Schweizer GU das gelieferte Material auf? Habe ich das so richtig verstanden?
    Vom Text des Vertrages her könnte man schon annehmen, dass das Richten des Dachstuhls nicht dazu gehört. Aber insgesamt so einfach und schwammig formuliert, ich nehme fast an da gingen beide Parteien stiilschweigend davon aus. Klärungsbedarf!!!!
    Was generelles! Kaum jemand lässt sich von den Polen Leistungen erbringen weil die so besonders gut sind, egal ob Sie es sind oder nicht. Es herrscht allgemein die Vorstellung da mache ich ein besonderes Schnäppchen. Übrigens trifft auch immer noch in gewissem Rahmen auf uns hier zu. Dies hat zur Folge, dass man auch ein Kundenklientel anzieht was mit Vorsicht zu genießen ist. Im Umkehrschluss geht es den Polen bei der Auswahl eines GU wohl ähnlich. Auf Grund des niedrigen Preises holt man sich halt dann auch einen besonders billigen heran. Das Ganze ist ein Teufelskreis. Insofern mag es durchaus richtig sein mit dem Anwalt mal Kontakt aufzunehmen (ein deutscher in Polen???). Damit sich Deine Freunde in Polen mal über hieb- und stichfeste Vertragsgestaltung schlau machen. Wäre hier das A und O.
    Das mit dem Holz ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Es dauert schon seine Zeit bis das kammergetrocknete Holz durchfeuchtet ist. Und es kann sein das hier nur eine Oberflächenfeuchte vorliegt. Ja und wenn das Holz gefroren ist, wie Du auch mal geschrieben hast, dann geht die Durchfeuchtung nicht vorwärts. Aber alle Ferndiagnosen sind für die Katz. Warum setzt Ihr euch nicht einfach mal ins Auto, nehmt ein Feuchtemessgerät mit und macht vor Ort Nägel mit Köpfen. Die Reise kostet zwar auch was, aber mein langes Berufsleben hat mich gelehrt, ein persönliches Gespräch ist mehr wert als tausend Mails, Telefonate und vielleicht sogar Anwaltsbriefe.
    Haben Deine Freunde eine web-site, wenn ja kannst mir mal per PN schicken.
    Gruß
     
  13. #33 Alfons Fischer, 06.12.2013
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    Da hat Friedl schon recht. Auch mich hat mein bisschen Erfahrung gelehrt, dass derjenige, der vor Ort ist, immer den besseren Standpunkt hat.

    Beispiel: Wenn man in der Ferne einen Anruf bekommt von der Baustelle, wo jemand sagt: "ich stehe gerade hier und messe die Holzfeuchte, und das Holz ist pitschnass", wie wollen Sie beurteilen ob das stimmt?
    Wenn Sie vor Ort sind, würden Sie aber sehen, dass er gerade ein Holz gemessen hat, was offensichtlich schon drei Wochen im Wasser lag... Das sieht man am Telefon nicht.
     
  14. #34 Friedl1953, 06.12.2013
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    :bierchen:
     
  15. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    So ein paar grundlegende Dinge verstehe ich auch nicht:

    Die Wände sollten doch frühestens geschlossen werden, wenn die Hütte dicht ist, kein Wassereinbruch mehr in Hohlräume und auf die Konstruktion.

    Dann mal eine Heizung und einen Bauentfeuchter aufstellen, wie von MoRüBe erwähnt, sollte auch möglich sein.

    Was bringt es Feuchten zu messen und rumzudiskutieren, solange die Hütte noch nicht zu ist?
     
  16. #36 Friedl1953, 06.12.2013
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Das ist schon mehrfach weiter oben angesprochen worden.
     
Thema: Einbaufeuchte - Nachtrocknen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. holz auf 12 % nachtrocknen