Verzicht auf die Einrede Verjährung

Diskutiere Verzicht auf die Einrede Verjährung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi Freunde! Was bedeutet der Verzicht auf die Einrede der Verjährung für mich? Dieses fordert der GU durch heutiges Schreiben von mir....

  1. oberh

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    Hi Freunde!

    Was bedeutet der Verzicht auf die Einrede der Verjährung für mich?

    Dieses fordert der GU durch heutiges Schreiben von mir.

    Ende November 2012 habe ich ihm einen Gegenvergleichsvorschlag gemacht.
    Heute habe ich seine erneute Schlussrechnung in der Post, in dem er meinen Vorschlag ablehnt.

    Ursprünglich wollte ich nicht klagen, weil ich es mir schlichtweg nicht leisten kann.
    Hatte vor, mit dem eingehaltenen Geld alle Mängel zu beheben.
    Diese hatte ich form- und fristgerecht gerügt, worauf ausser Versprechungen leider nichts kam.

    Werde ich dadurch nun doch in eine Klage gezwungen?

    Muss ich den Verzicht aussprechen?
    Was kann mir passieren, wenn ich es nicht mache?
    Was, wenn ich es mache?

    Danke im Voraus!
     
  2. rodopp

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    Warum können Sie sich die Klage nicht leisten? Falls Sie nicht ausreichend Geld für Anwalt usw. haben, dann stellen Sie einfach einen Antrag auf Prozeskostenhilfe und schon kann es losgehen.
     
  3. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Es dürfte doch umgekehrt sein:

    Wenn er eine Erklärung des Verzichts auf die Einrede der Verjährung fordert, spielt die Zeit DIR in die Hände.

    Daher: KEINESFALLS solch eine Erklärung abgeben, ohne daß Dein Anwalt Dir das ausdrücklich geraten hat!
     
  4. #4 Corinna72, 01.12.2013
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    Also wenn Du zu Recht Mängel gerügt hast und Nachbesserung gefordert hast und dabei formal korrekt vorgegangen bist, dann darfst Du den vorgenommenen Einbehalt behalten, falls der GU tatsächlich nicht nachbessert.
    Wenn es wirklich so ist, dann hat der GU kein Recht , noch etwas zu fordern.
    Ich würde ihm entsprechend antworten. Entweder er bessert nach, oder er hat sein Geld gesehen. Dann kannst Du mit dem Einebahlt die Nachbesserungen vornehmen (lassen).

    Ich würde mich da auf nichts anderes einlassen.
     
  5. oberh

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    Hallo Ihr drei ...

    ... und danke erst einmal.

    Nun, um die Mängel "rechtskräftig" werden zu lassen, müsste ich erst einmal vom Gericht einen vereidigten SV bestellen lassen.

    Lt. einem bekannten SV können sich hier die Kosten auf ca. 7500 € belaufen.

    Bisher habe ich zudem knapp 2500 € an Anwälte bezahlt - Geld, welches ich viel lieber in mein Haus gesteckt hätte.

    Würde ich also weiter vorgehen, müsste ich hier die Hälfte vorlegen - für den Anwalt ebenso.

    Für die Prozesskostenhilfe verdiene ich zu viel - auch wenn alles in die Tilgung fließt.
    Bin ja schon froh, dass ich dieses Jahr die Terrasse habe machen können, die Einfahrt fürs Pflastern vorbereiten konnte und noch ein paar Kleinigkeiten ...
    Dies auch nur dank eines 400 € Jobs, den ich jedoch noch nicht mal voll verdienen konnte, da ich hier nur auf Abruf bestellt werde - und den Eigenleistungen.

    LG
    Olaf
     
  6. #6 Corinna72, 01.12.2013
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    Was ich nicht verstehe ist, warum Du schon so viel Deinen RA hast machen lassen.
    Nomrale Mängelrüge mit Zahlungseinbehalt macht man doch als Bauherr normalerweise ohne Anwalt.
    Kannst Du nicht mal konkretisieren, was für Mängel bestehen?

    Außerdem: der GU will ja an sein Geld, also muss ER klagen, wenn er was will.

    Ist denn die Abnahme schon erfolgt? Bis zu Abnahme ist nämlich der GU beweispflichtig und muss dann auch die SV Kosten tragen. Nach Abnahme bist Du beweispflichtig.
    Falls also Abnahme schon erfolgt: sind die entsprechenden Mängel auch protokolliert?
     
  7. #7 Pruefhammer, 01.12.2013
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    Julius hat m.E. die einzig richtige Antwort gegeben, der Rest von Corinna ist unbeachtlich und teilweise sind die Ratschläge juristisch gefährlich.
    So einen Verzicht auf Einrede der Verjährung ist nur zuzustimmen, wenn über die Sache zwischen den Parteien verhandelt wird und sich eine einvernehmliche Lösung abzeichnet. Wie julius schreibt sollte man sowas nicht ohne Anwalt machen nur der kann dir wirklich sagen, ob ein Kompromiß wasserdicht ist, ob andere Möglichkeiten bestehen etc. Wenn du ihm nicht erklärst auf die Einrede verzichten zu wollen, kann es sein, daß er sich gezwungen sieht zu klagen (allein schon aus Gründen der drohenden Verjährung). Wie gesagt, einen Anwalt würde ich an deiner Stelle in jedem Fall konsultieren, das zu beurteilen kann hier niemand leisten.
     
  8. rodopp

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    @oberh - Also wenn Sie ausreichend verdienen (weil Prozesskostenhilfe nicht möglich), dann würde ich zuerst Geld in den Prozess stecken und erst nach dem Prozess mit dem Bau weiter machen. Nach 2-3 Jahren ist dann der Prozess zu Ende und dann kann man weiter machen.
     
  9. oberh

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    Guten Morgen zusammen!

    Zum Gehalt - wenn ich sparsam bin, dann habe ich 100 € im Monat übrig.
    Hinzu kommen dann noch - wenn ich Glück habe - ein paar € durch den SV, für den ich auf 400 € - Basis arbeite.

    Ich habe im Laufe der Zeit drei Anwälte für drei Dinge konsultiert - die Beträge haben sich also "geläppert".
    Der Letzte hat für knapp 3 h Arbeit 1200 € kassiert - gebracht hatte es nichts. Im Gegenteil - er wollte noch einmal über 800 € - wogegen ich mich aber gewehrt habe.

    Zuerst die wichtigen Dinge zu erledigen, bevor ich am Haus weitermachen kann, ist genau das, was ich selbst auch möchte.
    Doch so einfach ist das nun mal nicht.
    Ich habe mit meiner Schwester und meinem Schwager gebaut - also muss ich auch dafür sorgen, dass zumindest die Aussenanlagen in Ordnung sind.
    Die KFW verlangt eine Bestätigung, woraufhin ich gerade einen Gutachter dafür beauftragt habe.
    Was der kostet, steht für mich noch in den Sternen, da der GU nichts liefert, um die Sache zu vereinfachen (einzige Ausnahme - der damals durchgeführte Blowerdoortest).

    Ein großflächiger Reibeputz wartet bereits seit drei Jahren - eine Treppenlochverkleidung - eine Glastür - ein großflächiger Spiegel - ein Geländer als französichen Balkon - die Beplankung des Spitzbodens - eine T30 Tür zum Schwager muss noch gesetzt werden - die Aufteilung nach WEG fehlt noch.
    Gardinen? Wer kommt mir hier mit so einem Fremdwort? :winken

    Nein - im Ernst - ich will hier nicht auf die Tränendrüse drücken - schließlich wusste ich ja im voraus, dass einige Dinge einfach ein paar Jahre warten müssen.
    Da werden aus zwei bis drei jahren schnell 10 und mehr ...

    Die Mängel ... Da gibt es viel Kleinkram, jedoch auch z.B. die Fassade und die fehlende Hohlkehle. (Eine Seite wurde schon mal saniert, da sie undicht war.)
    Ich muss einen Schreiner kommen lassen, der eine Zarge ausbaut und neu einbaut. Eine Zimmertür fehlt - die Bodeneinschubtreppe ist undicht.
    Der französiche Balkon fehlt. Die Fachunternehmerbescheinigung für die Heizungsanlage fehlt.
    Verteilerkästen müssen demontiert werden und neu angeschraubt.
    Dadurch müssen Fliesen gewechselt werden - im EG der Erstrich geöffnet und die Heizzungsrohre geändert werden.
    Der Putz, den ich noch nicht selbst überarbeitet hatte, ist Q-garnix.
    Da die Aufteilung nach WEG sogar im Vertrag benannt worden ist, fehlt die Tür zum Heizungsraum des Schwagers - Planungsfehler.
    Gutschriften fehlten in der Rechnung.
    Die Bauzeitverzögerung (oder -verschleppung?) wurde nicht angesetzt.
    Um die Kellerfenster fehlt ein vernünftiger Putz - Regenwasser kann seitlich der Blechfensterbank eintreten und den wasserfesten Unterputz beschädigen. (Kompriband ist von aussen sichtbar).
    Die Einsätze in den Kellerschächten können nicht gesetzt werden, da die darunter angebrachten Drainagerohre zu klein sind.
    Die Roste sind nicht mehr begehbar - und das im Stellplatzbereich.
    Ja ... und so geht es weiter ...

    Um die meisten dieser Dinge kann ich mich selber kümmern - und dies war auch Gegenstand meines Vereinbarungsentwurfs.

    LG
    Olaf
     
  10. #10 Corinna72, 02.12.2013
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    Sind diese Mängel im Abnahmeprotokoll festgehlaten, oder hast Du sie zumindest vor der Abnahme schriftlich gerügt?
     
  11. oberh

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    Hi Corinna!

    Es gab kein Abnahmeprotokoll.
    Vor Einzug habe ich dem GU mitgeteilt, dass mein Einzug keiner Abnahme gleich kommt.

    Ergänzung: Sollte der Gutachter mir die KFW 55 nicht bescheinigen können, dann verliere ich den KFW-Kredit und muss teuer - sprich zu den damaligen Konditionen - nachfinanzieren.
     
  12. rodopp

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    Hm komisch, ich dachte immer, wenn einem nur 100€ im Monat bleiben, dann bekommt man Prozesshilfekosten zugestanden, schließlich will ja der Staat doch, dass jeder zu seinem Recht kommt, nicht nur diejenigen, die reich sind.

    Eine weiter Möglichkeit wäre, einen Prozessfinanzierer einzuschalten - vielleicht fragst Du bei einem nach?

    10 Jahre Dauer bei einfachen, leicht zu beseitigenden Mängeln - das hört sich unglaublich an ... Mir haben Anwälte auch fanatisch behauptet, so lange dauern die Prozesse nicht weil "WAS soll da so lange dauern?"
     
  13. #13 Corinna72, 02.12.2013
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    Nun, ich bin keine Juristin und dies ist auch nur meine Meinungsäußerung und keine Rechtsberatung, aber wenn Du ohne Abnahmeprotokoll einziehst, kann Dir das als stillschweigende Abnahme ausgelegt werden.
    Mit der Abnahme findet tatsächlich die Beweislastumkehr statt und Du musst dem GU beweisen, dass die Mängel vor der Abnahme schon bestanden und nicht beseitigt wurden.
    Gab es zuvor schriftliche Mängelrügen?
     
  14. rodopp

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    das kann nach meinen Informationen und Erfahrungen juristisch unterschiedlich ausgelegt werden, aber ich bin auch nur ein juristischer Laie, da kann nur ein Gericht eine endgültige Aussage treffen
     
  15. rodopp

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    So würde ich das auch sehen - ebenfalls als juristischer Laie. Deshalb wollen ja die Bauunternehmen möglichst schnell eine Abnahme irgendwie eintreten lassen, dann ist die wahrscheinlichkeit groß, dass der Bauherr sich teure sog, "Begutachtungen" und "Prozesse" nicht leisten kann ...
     
  16. oberh

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    Hi!

    Daher bin ich auch erst ein Jahr nach meinem Schwager eingezogen.
    Seitdem sind wieder 25 Monate vergangen.

    Ich zahle momentan noch einen privaten Kredit zurück - sprich - ist er getilgt, erhöht sich dieser Betrag.
    Trotzdem werde ich heute abend mal das entsprechende Formular ausfüllen, um es dann mit zum Anwalt zu nehmen.

    Bezüglich der PKH habe ich auch noch nichts darüber gefunden, ob die Gutachterkosten mit abgedeckt sind.
     
  17. Stoni

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    oberh,

    Recht haben und Recht bekommen.......
    So, wie Du Deine finanzielle Situation geschildert hast, bist Du gar nicht in der Lage, einen längeren Prozeß ohne eigenen Ruin durchzustehen.

    Du bist, leider, ein gefundenes Fressen nicht nur für Deinen GU, sondern auch für alle anderen an einem möglichen Prozeß Beteiligten.

    Selbst bei einem für Dich günstigen Prozeßausgang hast Du dann noch lange nicht das Dir zustehende Geld.
    Mein Tip: Mach lieber ein Ende mit Schrecken - einige Dich mit dem GU, auch wenn's weh tut, aber erspare Dir den Schrecken ohne Ende.

    Übrigens mal so ganz nebenbei:
    Hat der GU bei Deinen Mitbauherren auch so gemurkst?
    Und wenn ja - wie haben die das Problem gelöst?

    Gruß Stoni
     
  18. oberh

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    Hi Stoni!

    Na klar haben sie dort auch gemurkst - nur meinem Schwager war es egal.
    Flasche Dämmstärken, die durch meine Intervention doch noch rechtzeitig korrigiert wurden ... ich könnte hier Bände erzählen ... wurden schlichtweg vergessen.
    Warum? Weil der GU bei ihm sich um ca. 7000 € vertan hat ... zugunsten meines Schwagers.

    Sie haben mir ja einen Entwurf für eine Vereinbarung zukommen lassen.
    Der war nicht nur lächerlich, sondern absurd hoch drei.
    Meinen Entwurf haben sie 13 Monate liegen lassen, bevor sie ihn jetzt vor der Verjährung ablehnen.

    Gegenstand ihrer Vereinbarung war, noch fehlende Gewerke auszuführen.
    Doch was ich von deren Versprechungen zu halten habe, habe ich zu Genüge erfahren.
    Die kommen mir nicht mehr auf meine Baustelle.

    Nun denn ... wir weichen aber weit vom Thema ab ...
     
  19. oberh

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    Nur zur Info!

    Morgen Nachmittag habe ich einen Termin beim Anwalt.
     
  20. rodopp

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    gut, dann berichte nachher bitte, was er empfohlen hat ...
     
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