Verzicht auf die Einrede Verjährung

Diskutiere Verzicht auf die Einrede Verjährung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Allerdings! Und schon wieder: Das Ganze ist in einem Monat gegessen. Abnahme verlangen mit Frist 2 Wochen. Wenn nichts passiert Nachfrist mit 2...

  1. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Allerdings! Und schon wieder:
    Wie und warum sollte er (der AG) eine Abnahme "verlangen"???
    Wo er doch selbst der einzige ist, der sie durchführen kann. Jederzeit.
    Und keiner kann ihn daran hindern! Noch nicht mal der AN...

    Immer unter der Voraussetzung, daß der AG bereits Eigentümer ist (also GU/GÜ/Einzelvergabe vorliegt). Ist es hingegen ein BT, der weder fertigstellen noch übergeben will, dann hat der Käufer ganz andere Probleme!
     
  2. oberh

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    Hi!

    Nein er hat nie abgelehnt die Mängel zu beseitigen - im Gegenteil - er hat es versprochen - doch passiert ist nix.

    Doch, die Verjährung trifft zu. Würde ich nicht agieren, kann er Klage einreichen oder einen Mahnbescheid schicken.
    Der Ball würde also hin und her geschoben ...

    Und noch zur Klarstellung - ich bin Eigentümer.

    So ... komme - unschwer zu erkennen - gerade vom Anwalt.

    Für knappe 2200 € wird er zunächst einmal den Verzicht in meinem Namen befristet aussprechen.
    Zudem werde ich am WE die Mängelliste überarbeiten, um eine Basis zwischen meinem Anwalt und der Gegenseite zu schaffen.
    Dabei werde ich sicherlich noch einmal die Hilfe der Experten hier im Forum bemühen.
    Als Beispiel - ein Belüftungskonzept für meinen Spitzboden - was kostet es?
    (Hatte hier im Forum darüber berichtet - muss mir die Threads aber noch mal durchlesen um Fragen zu klären ala Ist es zwingend erforderlich?)

    Muss schon wieder weg ... Ihr hört noch von mir ...

    Allen einen herzlichen Dank - auch einfach nur fürs Zuhören.
     
  3. #43 Friedl1953, 04.12.2013
    Friedl1953

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    Reden wir aneinander vorbei, oder was meinst Du? VOB "B" § 12

    Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen zuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des Auftragnehmers. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.
    Die förmliche Abnahme kann in Abwesenheit des Auftragnehmers stattfinden, wenn der Termin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist dazu eingeladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer alsbald mitzuteilen.

    Wenn es keine Abnahme des Bauwerks gab, der Auftraggeber aber einziehen will und der Auftragnehmer nichts tut, muss er doch aktiv werden.
    Wenn der Auftraggeber aber doch ohne Terminvereinbarung und Nachfristsetzung einzieht dann passiert folgendes:

    Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

    Dann ist die Beweislast umgekehrt. Heißt der Auftraggeber muss nun dem Auftragnehmer beweisen, dass Mängel vorhanden sind.
     
  4. #44 Friedl1953, 04.12.2013
    Friedl1953

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    Na vielleicht stehe ich ja wirklich auf dem Schlauch. Ich habe es so verstanden, dass er von Dir verlangt, dass Du auf die Einrede der Verjährung verzichtest. Warum solltest Du das tun? Die Verjährung seiner Forderung tritt nach 3 Jahren ein.

    Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
    1. der Anspruch entstanden ist und
    2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.


    Die Verjährung wird unterbrochen durch schriftliche Geltendmachung des Anspruches.

    Also warum solltest Du auf die Möglichkeit verzichten, sollte die Verjährung eingetreten sein?
    Er hat doch Angst, dass er seine Forderung verliert, was ist da schlecht für Dich?
    Er kann die Verjährung einfach selbst hemmen, siehe oben.
    Übrigens die Verjährung sollte sie eingetreten sein entsteht nicht automatisch, die Verjährung musst Du erklären.
     
  5. #45 Friedl1953, 04.12.2013
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    Das kann er so oder so, soviel wie er lustig ist wenn Du im Verzug bist.

    Nach dem neuen Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde.

    Und Du kannst genauso dem Mahnbescheid ohne Begründung wiedersprechen. Dann ist die Sache abgeschlossen. Einziger Vorteil dann für Ihn, er kann dann direkt damit vor Gericht gehen.
    :yikes
     
  6. #46 rodopp, 04.12.2013
    Zuletzt bearbeitet: 04.12.2013
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    Das ist zwar nicht direkt zum Thema, aber nur als Idee - ich finde es nicht gut, dass die Beweislast nach der Abnahme sofort umgekehrt wird, aber ich verstehe, dass die Bauunternehmen das so wollen und deshalb sicherlich Druck gemacht haben, damit das so gesetzlich umgesetzt wird. Meiner Meinung nach z.B. in der kurzen Zeit der Rohbauerstellung (einige Wochen bis Monate in der Regel) werden viele Mängel gar nicht erst sichtbar und nach der Abnahme muss der Bauherr sofort alles zahlen. Wenn Mängel vorliegen, dann ist doch mit hoher Wahrscheinlichkeit klar, dass die Baufirma diese zu verantworten hat, schließlich hat sie gebaut, nicht der Bauherr.
    Konkretes Beispiel: Bei uns wurde die Abdichtung der hangseitigen Kellerwand falsch ausgeführt. In den Wochen des Rohbaus herrschte trockenes Wetter, der Mangel war also "versteckt". Erst nach der Abnahme kam eine "Starkregenperiode" und plötzlich war im Keller viel Wasser. Die Baufirma hat es abgelehnt, irgendetwas zu machen und hat uns beschuldigt, wir haben den Keller absichtlich mit eine Schlauch "geflutet", nur damit wir sie ärgern können. Also mussten wir auf eigene Kosten alles aufmachen lassen, alte Abdichtung ab, neue dran usw., zuerst Privatgutachter bezahlen, damit wir wissen, was eigentlich Sache ist, dann Kosten für Anwalt usw. und schließlich für ein gerichtlich bestelltes Gutachten (weil privates Gutachten könnte ja parteiisch sein) - viele zehntausende Euro. Bis das alles abgelaufen ist und weil das Haus noch voller anderer Mängel war, hat sich das zwischen 2006 bis 2011 in die Länge gezogen - das Gericht hat schließlich bestätigt, dass die Abdichtung falsch ausgeführt war.

    Meiner Meinung nach müsste die Baufirma zumindest 2-3 Jahre beweispflichtig sein, dass Alles in Ordnung ist, dann würde sie sich viel mehr Mühe machen, eine ordentliche Leistung abzuliefern, so macht man schnell schnell auf Abnahme und dann hofft man, dass der Bauherr keine Lust/Geld hat auf langjährige Gerichtsverfahren, nach denen die Firma schon mal vielleicht insolvent ist usw. und es dann sowieso nichts zu holen gibt...
     
  7. #47 Friedl1953, 04.12.2013
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    Hmm, so sehr ich Deine Verärgerung verstehe, bitte bedenke aber auch, dass es nicht nur nette und unnette Unternehmer gibt, sondern auch nette und unnette Bauherren. Überlege Dir mal die Folgen wenn man nicht, wenn der Unternehmer seine Leistung erbracht hat und damit seine Kosten hatte, zum Schlusstrich kommt. Egal ob Mängel vorhanden sind oder nicht. Der unnette Bauherr könnte einfach nur durch die Behauptung, es sind Mängel vorhanden, Geld ohne Ende einbehalten. Ich denke weit mehr als 80 % der Baufirmen würde das nicht überleben.
     
  8. rodopp

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    tja, ich weiß, es ist schwierig, aber in wivielen Fällen würde z.B. der Bauherr nur so mal aus Spass und ohne einen Grund behaupten: an der hangseitigen Kellerwand ist die Abdichtung nicht in Ordnung, mach sie das auf und schauen sie nach, ob das wirklich in Ordnung ist. Der Bauherr will doch weiter bauen und will in der Regel, dass die Bude fertig wird und will in der Regel nicht nur so aus Spaß daran herumdoktern.

    Dagegen - denke ich - werden 99% der Baufirmen in solchen Fällen (Mängel, die man nicht direkt sehen kann) behaupten, da liegt kein Mangel vor und den Bauherren in jahrelange Prozesse hineinziehen. Ich weiß nicht, ob viele Firmen Pleite gehen würden, wenn sie doch mangelfrei arbeiten würden, dann müssten sie doch nichts befürchten, oder? So überleben zwar viele Baufirmen solche Fälle (wo Mängel auftreten), dafür gehen dann entsprechend viele Bauherren pleite (weil sie auf eigene Kosten die Mängel sanieren müssen und dann bleibt kein Geld für die Prozesse usw.) - aber warum eigentlich, sie waren doch an der Baustelle gar nicht tätig und haben die Mängel nicht zu verantworten. Man wälzt also die Kosten auf die unschuldigen ab ...
     
  9. bento

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    Hallo Olaf,

    ist denn in deinem Fall die VOB/B überhaupt rechtsgültig vereinbart? Das sollte einer deiner Anwälte bisher zumindest schon mal festgestellt haben.
     
  10. rodopp

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    Es muss nicht um "Einbehalten des Geldes" gehen, das kann gesetzlich so geregelt werden, dass nach der Abnahme das Geld gezahlt werden soll. Aber der Zeitraum, bis wann die Baufirma beweisen soll, dass alles in Ordnung ist, müsste länger sein, weil wie gesagt - viele Mängel werden in den wenigen Wochen des Rohbaus gar nicht sichtbar.

    Und die Firmen könnten das auf unterschiedliche Art und Weise lösen - mir fällt da z.B. nur eine entsprechende Versicherung ein, die dann in solchen Fällen zahlen würde. Wenn die Firma weiß, dass ihre Leute schlecht arbeiten (z.B. falsch erstellte Abdichtung ganzer Wände kommt nicht "zufällig" oder weil an dem Tag die Sonne schien, oder weil der Arbeiter schlecht geschlafen hat, das hat schon System ...), dann muss sie sich entsprechend Versichern und ihre Versicherung zahlt die Begutachtung bis bewiesen ist, was die Sache ist. Wie gesagt, sind halt nur mal Überlegungen, ich behaupte nicht, dass ich ein besseres System aufstellen kann.
     
  11. vOlli

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    Die Frage bzgl. Abnahme sagt doch nur aus, wer wem Beweispflichtig ist und wer im Falle eines Prozesses das finanzielle Risiko tragen wird.

    In diesem Fall wird es definitiv der TE sein, wenn er auf Mangelbeseitigung klagt. Das wäre er aber auch ohne Abnahme so, wenn der GU die gerügten Mängel nicht anerkennt.

    Daher warten, ob der GU die Rechnung vor Verjährung einklagen will. Tut er das, können die Mängel aufgerechnet werden und das finanzielle Risiko wird der GU tragen, wenn der TE vorträgt, dass er Rechnungen auf Grund von Mängeln nicht bezahlt. Hier stellt sich dann die Frage, ob die Summe gerechtfertift ist oder ob der Einbehalt ggf. reichen würde, die Mängel tatsächlich zu beseitigen. Wenn sie denn noch vorliegen.
     
  12. #52 Friedl1953, 04.12.2013
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    Braucht er doch gar nicht, eine einfache Mahnung reicht aus die Verjährung zu unterbrechen.
     
  13. #53 Friedl1953, 04.12.2013
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    Ich glaube, dass dies für diesen Fall gar nicht so wichtig ist. Auch wenn die VOB nicht rechtswirksam vereinbart worden ist, bleiben die Regeln für Verjährung, Abnahme und Beweislastumkehr gleich, bzw. ein Richter wird danach entscheiden.
     
  14. #54 Friedl1953, 04.12.2013
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    Ja Rodopp, wenn es so einfach wäre. Ich glaube, dass die Regeln zum Schutz des Bauherren wirklich sehr streng sind. In den meißten anderen Bereichen sind die Kunden bei weitem nicht so geschützt. Wenn Du mal auf der anderen Seite gestanden hättest, wüsstest Du zu was Bauherren alles fähig sind.
    Was ich allerdings zu schwach geregelt finde, ist der Schutz gegen Insolvenz, bzw. er ist nicht vorhanden. Dadurch werden viel mehr Bauherren geschädigt.
     
  15. rodopp

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    ja, ich stand noch nicht auf der anderen Seite - aber so wie das jetzt ist, treibt es halt eher den Bauherren in den Ruin. Wenn eine Baufirma schlecht baut, dann kann sie das - meiner Meinung nach - eher überstehen, auch wenn sie bei einem Prozess in Vorleistung gehen müsste. Der Bauherr - wenn z.B. die Abdichtung falsch ist und der Keller voll Wasser steht - kann nicht einziehen, bevor er das nicht teuer saniert usw., hat also neben der Kosten für "Beweise, Anwälte usw." auch weitere Kosten - die hat die Baufirma nicht ... Wenn sich das Jahre zieht, hat die Baufirma neben den Kosten rund um das Gericht keine weiteren Kosten, der Bauherr muss aber vielleicht zusätzliche Kredite aufnehmen für die Sanierung der Mängel, vielleicht für das Mieten einer Wohnung, in der er wohnt, bis alle Mängel geklärt und beseitigt sind usw. Wer ist also besser dran, der Bauherr? Und eben, Insolvenz, dass kann die Firma dann machen, ist das beim Bauherren auch so einfach? ;-)

    Ich habe jetzt nicht so viel nachgedacht, wie das mit dem Schutz in anderen Bereichen ist. Wenn ich das aber nur mal schnell mit Autokauf vergleiche - ich kaufe ja einen Neuwagen mit 3 Jahren Garantie und bezahle es voll (=Abnahme?). Ich fahre nicht nur beim schönem Wetter ein Paar Wochen aber auch z.B. 2 Winter, wenn dann ein Mangel kommt, dann muss ich doch keine Gutachten zahlen usw., ich melde doch die Sache der Werkstatt und die beseitigt das auf Garantie (sofern es Garantie betrifft) - so ist das bei mir jedenfalls bis jetzt immer gelaufen. So müsste es doch auch bei Leistungen von Maurern usw. gehen, oder?

    Ist nicht böse gemeint, nur halt Meinungsaustausch ...
     
  16. #56 Skeptiker, 04.12.2013
    Skeptiker

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    Ja, manchmal ist das auch bei Dachdeckern, Fensterbauern oder Maurern so. Manchmal ist es aber auch bei Autowerkstätten gerade nicht so, dass der Mangel unverzüglich und kostenfrei auf Garantie beseitigt wird.
     
  17. #57 Baufuchs, 04.12.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Als erstes solltet ihr euch mal über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung klar werden.
     
  18. vOlli

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    Wo hast Du denn das her? Du kannst täglich Mahnungen verschicken, damit wird keine Verjährung unterbrochen, gehemmt oder beginnt neu.

    Die Zahlungsverpflichtung verjährt, egal wie viele Mahnung geschrieben werden. Nur ernst gemeinte Verhandlungen zwischen den Streitparteien können die Verjährung unterbrechen, ob eine Reaktion nach 11 Monaten eine ernsthafte Verhandlung darstellt wage ich jedoch zu bezweifeln.

    Am Märchen, dass durch das Versenden von Mahnungen eine Unterbrechung der Verjährung stattfindet, ist jedenfalls nichts dran.
     
  19. vOlli

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    Machst Du das mal?
     
  20. #60 Baufuchs, 05.12.2013
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    Baufuchs Gast

    google mal "Garantie Gewährleistung"
     
Thema: Verzicht auf die Einrede Verjährung
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