Öffentlicher Bau Treppe Aussenbereich

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  1. Bonsai

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    Hallo,
    bei der Erstellung einer Kinderkrippe wurde durch einen unglücklichen Umstand im eine Treppe mit 20 Steigungen ohne Podest erstellt. Da ich ja laut BayBo nur 18 Stg. machen darf, muss ich diese wieder abreissen. Meine Frage: gibt es grundsätzlich eine Möglichkeit eine Änderung zu vermeiden? Ich denke da an Sachverständigen o. ä.

    Mfg Tom
     
  2. #2 Thomas B, 02.12.2013
    Thomas B

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    ?????

    welches Unglück darf man sich da vorstellen?

    Beim bauen solcher Gebäude sind mehrere Planer involviert (Architekt plant, Statiker rechnet/ dimensioniert das Geplante...). Offensichtlich hat der Architekt (oder der Statiker oder beide...) hier nicht so recht aufgeaßt. Dumm gelaufen, würde ich sagen.

    Interressant wird so etwas jetzt funktionstüchtig umzuplanen. Denn eine Treppe mit Podest benötigt natürlich auf Grund der Podestlänge auch mehr Platz (mehr Länge). Zudem sind -gerade bei Kinderkrippen- weitere Randbedingungen (z.B. Steigungshöhe!!!) zu beachten, dei durchaus von der Norm abweichen. Kleinkinder haben einfach kürzere Beine....
     
  3. Baumal

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    der gesunde menschenverstand sagt einem, dass bei 20 steigungen
    ein podest hingehört. aber dass die BayBO nur 18 Stg. zulässt, ist mir neu.
     
  4. #4 OLger MD, 02.12.2013
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    Da der Kindergarten auch ein Arbeitsplatz für die Erzieher ist, gilt auch hier auch die Arbeitsstättenverordnung.
    ASR 17/1,2 Abs. 4 (18-Stufen-Regel)
    Ansonsten: "Treppen, funktionell, nutzerfreundlich, sicher" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz., BGI/GUV-I 561 Information der Berufsgenossenschaften und natürlich die 'UVV Kindergarten' jetzt GUV-V S2 Kindertageseinrichtungen

    Gruß
    Holger
     
  5. #5 OLger MD, 02.12.2013
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    18 Stufen:
    siehe auch DIN 18065 Kap. 6.3.2
     
  6. #6 Thomas B, 02.12.2013
    Thomas B

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    Stimmt schon. Ist die DIN 18065. Und die sagt, daß nach 18 Steigungen ein Zwischenpodest angeordnet werden soll. Soll!

    Dann noch ASR (siehe #4). Was bei Kindertagsstätten explizit gefordert ist, müßte ich auch erst recherchieren...auch im Bezug auf das max. zul. Steigungsverhältnis.
     
  7. Baumal

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    ??????.

    ich stelle mal die leise frage, weißt du überhaupt was du da tust?
     
  8. #8 ralf9000, 02.12.2013
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    u.a. gilt hier auch GUV-R 181 (Bodenbeschaffenheit) sowie, wie oben schon erwähnt, GUV-I 561 (Treppen) und GUV-V S 2 (Kindergärten) ...
     
  9. #9 OLger MD, 02.12.2013
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    WENN alle anderen Randbedingungen passen (18 Stufen wären zulässig für dieses Bauvorhaben, Steigungsverhältnis, Breite, Geländerhöhen, Handlaufanzahlen, Füllstababstände, Rutschfestigkeitsanforderungen, Optik in Bezug auf Sicherheit, ggf. Anforderungen an behindertengerechtes Bauen, lokale Anforderungen, usw. usf. ...) kann man OK Gelände am unteren Treppenende so weit auffüllen, dass 3 Stufen weniger erforderlich sind aber das aufgefülllte Gelände darf nur wenig Gefälle haben, damit es nicht als Rampe eingestuft wird.

    Trotzdem würde ich Treppen in einer KiTa kürzer konstruieren mit mind. 1, besser 2 Zwischenpodesten.

    Bei der Podestgröße dann bitte auch die Anforderungen an Rettungswege beachten.


    Gruß
    Holger
     
  10. Bonsai

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    Ich habe weder die möglichkeit das gelände zu verändern, noch den platz ein Podest einzubauen. die mehr-anzahl der steigungen resultiert daraus, das die granitblockstufen eine höhe von 15 cm hatten und im Plan 17,5cm gezeichnet sind. der bgm. hat diese gewünscht, ohne vom architekt auf die konsequenzen hingewiesen worden zu sein. Und meine Leute waren einfach zu schnell und haben sie gebaut. Die Treppe liegt an der Rückseite des Gebäudes und hat nichts mit dem Kinderkrippenverkehr zu tun. Sie ist aber eine öffentliche Treppe. Und wenn wer runterfällt will natürlich keiner die Haftung übernehmen.
     
  11. Baumal

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    jetzt hast du auf zuruf, entgegen der ausführungszeichnung
    eine treppe erstellt. hast aber nichts schriftliches in der hand?
     
  12. #12 Thomas B, 02.12.2013
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    Der Bürgemeister will was, umgeht den Planer und der Ausführende hat die A****karte. Schön!
     
  13. Bonsai

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    genau, und bevor ich die abreisse wäre evtl. eine Abweichung vom Gesetz möglich?! Hat man auch öfters beim Brandschutz, daß zwar etwas im Gesetz steht, aber der Gutachter sein ok gibt.
     
  14. Ortwin

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    Wenn der Bgm das so wollte, ist das ja wohl jetzt SEIN Problem. An deiner Stelle würde ich ihn schriftlich darauf hinweisen und in aller Ruhe seine Reaktion abwarten.
    Don't panic.
     
  15. #15 Nutzername, 02.12.2013
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    Das Zwischenpodest nach 18 Stufen ist nur eine soll-Bestimmung, wie Thomas bereits erkannt hat.

    Viel spannender ist die Frage, ob der Bürgermeister überhaupt berechtigt ist, Änderungsanordnungen zu treffen...
     
  16. Ortwin

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    Genau Nutzername.
    Und sollen heißt im juristischen Sinn müssen wenn man kann. Wenn der Bgm das so anordnet, KANN bonsai ja gar net anders. Im übrigen kann der Bgm selbstverständlich solche Anordnungen treffen.
     
  17. Bonsai

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    der bgm hat in diesem fall weisungsbefugnis. der architekt sagt im nachhinein mehr wie 18 darf nicht sein, dann sagt natürlich bgm. dann ändern. Das heißt also daß es eine abweichung geben kann? wer kann mir sowas schriftlich geben?
     
  18. #18 ManfredH, 03.12.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Oh Mann ..... der Bürgermeister ist Laie, der Maurer Fachmann. Schon mal was von dem Begriff "Hinweispflicht" gehört?

    Wenn´s dem Bürgermeister mit der Treppe zu langsam geht und er den bonsai anweist, mit 150 km/h durch die Ortschaft zum Lagerplatz zu fahren, um die Treppenstufen zu holen.... kann der bonsai dann auch gar "net" anders - weil´s der Bgm ja so angeordnet hat?
     
  19. #19 Gast036816, 03.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sehe ich wie Manfred. das läuft auf änderung zu lasten des bauunternehmers hinaus. es sei denn der bürgermeister steht zu seiner anordnung, entlässt die beteiligten aus der haftung überrnimmt persönlich die verantwortung.

    schon gibt es angstschweiss auf der stirn des gewählten volksvertreters!
     
Thema: Öffentlicher Bau Treppe Aussenbereich
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