Energieausweise - wie halten es die Kollegen?

Diskutiere Energieausweise - wie halten es die Kollegen? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; weil ich gerade die neue EnEV 2014 durcharbeite kommt ein bei mir altes Thema wieder auf den Tisch... Und zwar: der Energieausweis. Als...

  1. #1 Alfons Fischer, 02.12.2013
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    weil ich gerade die neue EnEV 2014 durcharbeite kommt ein bei mir altes Thema wieder auf den Tisch...

    Und zwar: der Energieausweis.

    Als Aussteller hafte ich ja für dessen Richtigkeit.
    Jetzt gibt es ja den "normalen" Fall, dass ich in der Planungsphase die Berechnungen zum Wärmeschutz nach EnEV aufstelle.
    Stelle ich dann zu diesem Zeitpunkt einen Energieausweis aus, hafte ich zunächst einmal dafür, selbst wenn in der Ausführung Änderungen vorgenommen werden und ich hiervon nicht unterrichtet werde.
    Es ist ja fast der normale Fall, dass ich den EnEV-Nachweis auf Grundlage des Bauantrags aufstelle. Fenstergrößen und Abmessungen ändern sich ja quasi immer, oft aber auch Bauteilaufbauten... Es muss man nicht immer schlechter werden, aber trotzdem.

    Bisher habe ich den Energieausweis zwar mitgeliefert, aber nicht unterschrieben. Ohne, dass ich dafür einen Anlass hätte, komme ich aber zunehmend zur Erkenntnis, dass dies ggf. nicht ausreichend sein könnte.
    Evtl. müsste ich ein "Wasserzeichen" mit "vorläufige Ausfertigung" oder so ähnlich einfügen.

    In der Regel lautet der Auftrag ja sinngemäß: "machen Sie mal einen EnEV-Nachweis"... Klar, ich rechne und ermittle die Anforderungen, der Bericht geht an den AG raus... Aber das ist oftmals das Letzte, was ich zu diesem Bauvorhaben höre... Ich bekomme in der Regel ja nichtmal den Baubeginn mit, geschweige denn die Fertigstellung.
    Richtigerweise müsste ich aber nach Baufertigstellung kontrollieren, dass es auch tatsächlich so ausgeführt wurde. Nur werde ich (bisher) dafür nicht beauftragt, es sei denn, es handelt sich um KfW-geförderte Wohnhäuser...

    Vor allem mit dem Hintergrund, dass die künftige EnEV ja eine Kontrolle von Energieausweisen vorsieht, treibt mich dieses Thema wieder mal um. Ein nicht unterschriebener Ausweis würde vermutlich sofort durchfallen. Gut für mich.

    Wie handhaben Sie es, liebe Kollegen?
     
  2. Taipan

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    Der Energieausweis ist, wie schon lange im §16 Abs. ausgeführt ist (Wird ein Gebäude errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm [...] ein Energieausweis [...] des fertig gestellten Gebäudes ausgestellt wird.)

    Ich stelle auf der 2. Seite der Berechnung immer die Ergebnisse der Berechnung zusammen (Ergebnis öffentlich-rechtlicher Nachweis u. ggf. kfw-Nachweis). Den Energieausweis gibt es immer erst mit Fertigstellung des Gebäudes, nachdem ich mich von der Ausführung überzeugt habe UND nach dem ich alle notwendigen Fachunternehmererklärungen gesehen und in Kopie habe.

    Heisst natürlich auch, dass ich ein Angebot erstelle, in dem die Berechnung und die Ausstellung des Energieausweises mit Prüfung der Ausführung und der Unterlagen als 2 Positionen angeboten werden. Wenn es im Zuge der Ausführung oder Ausführungsplanungen zu Änderungen kommt, muss nachberechnet werden und damit fallen dann Stunden an, die mit Ausstellung des Energieausweises ebenfalls (nach vorher festgesetztem Stundensatz) in Rechnung gestellt werden.
     
  3. Bruno

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    Auf der Grundlage der Planung erstelle ich höchstens die Wärmebedarfsberechnung und prüfe, ob die EnEV eingehalten wird, "integrale Planung" alter Schule :) . Ausweise mit einem Datum vor dem Datum einer dokumentierten Fertigstellung/ Abnahme/ Inbetriebnahme des Objekts erstelle ich nicht. Manche Kunden springen übrigens auf das Argument an, dass ein möglichst spät erstellter Ausweis länger gültig ist.
     
  4. #4 Alfons Fischer, 03.12.2013
    Alfons Fischer

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    Vielen Dank Kollegen für Eure Meinungen. :28:
    So in der Art will ich es in Zukunft auch halten...
    Ich muss aber sagen, dass ich Kollegen kenn, die das volle Programm schon lange ausgegeben haben, noch bevor der erste Stein gesetzt wird...

    ich weiß zwar, dass der Bauherr verpflichtet ist, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Aber wieviele Eurer Kunden lassen denn dann wirklich noch einen E-Ausweis erstellen (der ja zusätzlich kostet), wenn schon ein Wärmeschutznachweis vorliegt? Und für den Kunden klingt die Einhaltung der EnEV ja ein bisschen nach E-Ausweis...?

    weitere Meinungen würden mich aber freuen! ;)
     
  5. #5 Achim Kaiser, 03.12.2013
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    Kennzeichne deinen Ausweis vor der Fertigstellung doch einfach als *vorläufig* :).

    Bis dann einer mit nem Autogramm ums Eck kommt *gebaut wie geplant* ...
    oder Änderungen .....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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