RW und SW Anschlüsse Rechnung deutlich höher als Angebot

Diskutiere RW und SW Anschlüsse Rechnung deutlich höher als Angebot im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, bei meinem Neubau wurden vom Erdbauer die SW und RW Leitungen verlegt. Kontrollschächte für beides sind bereits vorhanden. Für...

  1. #1 MacDisein, 03.12.2013
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    Hallo Forum,
    bei meinem Neubau wurden vom Erdbauer die SW und RW Leitungen verlegt.
    Kontrollschächte für beides sind bereits vorhanden.

    Für diese Arbeiten habe ich im Vorfeld ein Angebot erhalten, dabei wurden 30m KG Rohr inkl. Verlegung auf 1,5 m Tiefe angeboten.
    Der Grundriss des Hauses sowie der Lageplan des Grundstücks inkl. der Kontrollschächte lag dem Erdbauer vor.

    Jetzt, nachdem die Arbeiten ausgeführt wurden, erhalte ich eine Rechnung, in der 47,5m KG Rohr abgerechnet wurden.
    Ich bin jetzt doch ein wenig überrascht, dass sich die Rechnung erheblich vom Angebot unterscheidet. Auf dem Angebot steht ein Satz wie "Alle Angaben sind Schätzwerte, die genauen Werte stehen erst nach Aufmaß fest" (so sinngemäß) - vermutlich kann sich der Erdbauer auf diesen Satz berufen und ich habe keine Chance die Rechnung anzufechten oder zu kürzen - oder?

    Hätte mich der Erdbauer während der Arbeiten informieren müssen, dass jetzt statt der angebotenen 30m tatsächlich 47,5m verlegt werden müssen?


    MacDisein
     
  2. #2 RMartin, 03.12.2013
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    Erstmal bleibt zu prüfen ob die 47,5m wirklich verlegt wurden.
    Nachvollziehbare Abrechnung einschl. Mengenermittlung muss vom Erdbauer schon vorliegen.

    Nach welchen Unterlagen wurde gebaut?
     
  3. #3 MacDisein, 03.12.2013
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    Ich würde sagen, dass die 47,5m stimmen, ich wollte das noch mal nachmessen, aber abends wenn ich aus dem Büro komme, ist es schon dunkel und das Grundstück ist noch etwas unwegsam, deswegen wollte ich mir das für das Wochenende aufheben.
    Er hat auch eine Skizze mit der Rechnung mitgeschickt, auf denen die Maße und Leitungswege eingezeichnet sind.

    Für die Erstellung des Angebots sowie dann bei der Ausführung lagen dem Erdbauer die offiziellen Pläne der Gemeinde bzw. des Architekten vor.
     
  4. #4 RMartin, 03.12.2013
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    Wenn ihm schon fürs Angebot die Ausführungspläne vorlagen ist diese Mengenerhöhung (um mehr als 50% der angebotenen Menge) natürlich unschön.

    Aber ich vermute mehr als 'ein ernstes Wörtchen' mit ihm reden und einen 'kleinen' Nachlass des Einheitspreises aushandeln (aufgrund der Mengenüberschreitung) wirst Du nicht machen können.

    (Hier im Forum wird meist dazu geraten selbst die Ausschreibungen einschl. Mengenermittlungen zu erstellen/ erstellen zu lassen um eben gerade solche Überrraschungen zu minimieren. Wenn man sich diese Arbeit jedoch spart, dann passiert manchmal genau sowas wie bei Dir.)
     
  5. #5 OLger MD, 03.12.2013
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    Waren in den Unterlagen Angaben zu den Haltungslängen und zum Gefälle enthalten?
    Oder musste er sich diese Angaben aus einem (möglicherweise) unmaßstäblich verkleinerten Ausdruck herausmessen?
    War in den Unterlagen der Gemeinde der Schacht möglicherweise ungenau positioniert?

    Welche Länge kannst DU diesen Unterlagen entnehmen?

    Gruß
    Holger
     
  6. #6 Manfred Abt, 03.12.2013
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    sucht doch nicht die Fehler auf der Seite des Anbieters wenn es so sonnenklar ist wie hier!

    Fehler liegt auf Seite des Ausschreibenden/Anfragenden/Angebotsprüfenden/Vergebenden
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 03.12.2013
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    Nö - auf beiden Seiten!

    Der TE, der die Leistung Massenermittlung an das Erdmännchen deligiert und hinterher nicht prüft.
    Das Erdmännchen, dass einfach mal "irgendwelche" Massen ansetzt.

    Da haben sich zwei gesucht und gefunden.
    Gerechte Strafe wäre, dass 38,75 m vergütet werden. Der TE zahlt mehr als erhofft, der Tiefbauer bekommt nicht alles vergütet.

    Aber das ist Moral und keine Jura
     
  8. Julius

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    Auf Moral wird man sich da leider nicht berufen können.

    Es ist vielleicht nur das eingetreten, was in solchen Fällen gerne vorkommt:
    Wer am meisten vergißt (bzw. den niedrigsten Mengenansatz trifft) bekommt den Auftrag. Wegen "unten rechts"...

    Fazit: Wenn kein unnötiger Umweg genommen wurde, sind das schlicht Sowiesokosten.
    Also hoffe auf einen kleinen Nachlaß beim Einheitspreis und bezahle.
    Schließlich hast Du es ausdrücklich mit Abrechnung nach Aufmaß bestellt und bekommen.
     
  9. #9 Kater432, 03.12.2013
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    Ich frage mich warum man nicht mal selber auf die Idee kommt, anhand der Lagepläne die Längen abzuschätzen/messen. Zumal diese ja der Firma übergeben worden sind. Dann hätte der TE schon selber erkannt, das 30m niemals hinkommen würden (wenn es nicht an der falschen Lage der Schächte liegt) Wir haben jedes Angebot nochmals überprüft und verglichen ob dies mit unseren "errechneten" Werten hinhaut. Zumal die Lagepläne idR ja maßstabsgetreu sind.

    Da finde ich den Satz von Julius auch wieder schön zutreffend
    "Wer am meisten vergißt (bzw. den niedrigsten Mengenansatz trifft) bekommt den Auftrag"

    Kater432
     
  10. #10 Taddel0815, 30.12.2013
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    Ich gehe davon aus, dass Ihr im Vertrag die VOB vereinbart habt. Wenn ja, ist der AN seiner Anzeigepflicht bezüglich anfallender Mehrmengen nicht nachgekommen.
    Der AN ist nämlich verpflichtet, dem AG nicht beauftragte Mehrmengen vor Ausführung der Mehrleistungen anzuzeigen.

    Ungeachtet dessen besteht auch nachträglich grundsätzlich das Recht, die Einheitpreise neu zu verhandeln, eben wegen der Mengenüberschreitung um mehr als 10% der beauftragten Leistung.

    http://dejure.org/gesetze/VOB-B/2.html
     
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