Pultdach mit Split level wieviel Geschosse ?

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  1. #1 Jokaeen, 03.12.2013
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    Hallo Forumsmitgleider,

    Um es kurz zu fassen -habe ein Grundstück in Feldrandlage mit einem großen Baufenster (ca 15 x 30 Meter) auf dem ich aber nur 1 geschossig Bauen darf mit maximal 1,30 m Drempelhöhe.
    Dachgestaltung 30 - 45 Grad Dachneigung (keine Vorgabe ausser kein Flachdach - was ich wollte) Die strassenseitige Traufhöhe ist auf 7,5 m begrenzt - eine Angabe zur Firsthöhe gibt es im Bebauungsplan nicht.
    Ich habe schon einmal gebaut vor ca 8 Jahren (Stadtvilla 2 geschossig 10 x 12 m) und möchte gerne das Abenteuer nochmal starten. Ursprünglich wollten wir im modernen Bauhaustil bauen jedoch scheint das mit der Dachvorgabe nicht möglich zu sein. Also hatte ich mir ein Pultdachhaus ausgedacht mit Verglasung in Richtung Garten um den Ausblick zu genießen. Jetzt kommt aber das Problem mit der eingeschossigen Bauweise (Grundstück ist in Hessen, Gemeinde Ranstadt) und den 1,30m Drempel.

    Geplant ist ein modernes Haus (Pultdach, Bauhausstil ....) Vorerst als EFH - später zwei Familienhaus. Sprich unten eine 4 Zimmerwohnung oben eine 3 Zimer Wohnung.
    Derzeit sind wir 2 Erwachsene und 3 Kinder (15, 9, 5 Jahre) 2 Hunde und 2 Hasen - brauche garnicht fragen ob ich irgendwo was mieten kann!-Also muss ich wieder bauen.

    Folgende Frage beschäftigt mich seit gestern.

    Wenn ich einen Baukörper mit Strassenseitiger Traufhöhe von 7,5 Meter plane und darauf ein 30 Grad Pultdach setze bin ich nach 11 Meter Tiefe bei einer Firsthöe von ca 14 Metern (angeblich gibt es beim Pultdach kein First!?!) Ich glaube das wäre etwas Hoch. Aber egal! Wie schaffe ich es dort mehrere hohe Räume auf versetzten Etagen zu platzieren sodass es noch eingeschossig ist. Sprich kann ich mit einem Split Level trotzdem die Eingeschossigkeit einhalten und auf den Drempel verzichten?

    Nicht falsch verstehen ich möchte kein eingeschossiges Hochhaus bauen - Nur soviel mögliche Räume ohne Dachschräge schaffen wie benötigt.

    Vielen Dank schonmal im voraus.


    Pultdach 30 Grad.jpg
     
  2. #2 Thomas B, 03.12.2013
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    und

    ...will nicht so recht zusammenpassen. Obwohl natürlich Raumhöhen von 7 und mehr Metern auch was haben...was turmartiges....

    Sicher, daß Du den B-Plan richtig interpretiert hast????
     
  3. #3 Jokaeen, 03.12.2013
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    Ja so steht es:
    Die strassenseitigen Traufhöhen sind in den Mischgebieten auf 7,50m, in den Gewerbegebieten auf 11,0m begrenzt. Die Traufhöhe wird gemessen von der OK natürlichen Geländes bis zur oberen Kante der Traufe. Ende danach steht nichts mehr!

    Wie verhält es sich beim Split level ?

    Danke für die Antwort
     
  4. #4 Gast036816, 03.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hier passt vieles nicht zusammen, angefangen beim pultdach mit 45 grad und bauhausstil. ich stelle mir die turmartige rückansicht grauenhaft vor und bezweifel, dass so etwas genehmigt wird.
     
  5. #5 Thomas B, 03.12.2013
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    Wie aber kann ein B-Plan vorscheiben:

    Bebauung 1-geschoßig + Traufhöhe max. 7,50 m

    Sinnund Zweck einer (gewollt) 1-geschoßigen Bebauung ist idR eine Begrenzung der Größe/ Höhe der Gebäude. Diese wird sinnvollerweise zusätzlich mit einem Höchstmaß der Traufhöhe begrenzt. Sonst könnte ein jeder der 1-geschoßig bauen muß durch eine entsprechend große Geschoßhöhe den Gestaltungswillen aushebeln.

    Bei einer 1-geschoßigen Bebnuung wäre also beispielsweise eine Traufhöhe von max. 3,00 m oder 3,50 m sinnvoll. Das würde einen ausreichend großen Gestaltungsspielraum für eine 1-geschoßige Bauweise locker hergeben und gleichzeitig die Gebäudehöhen begrenzen.

    Aber 1-geschoßig und Traufhöhe max. 7,50 m will so überhaupt nicht zusammenpassen....gar nicht....
     
  6. #6 ralf9000, 03.12.2013
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    Mich erinnerte die ganze Zeit die Stichworte "Split-level" und "1,3m" an irgendetwas, jetzt habe ich den Link wiedergefunden ...

    Dieses Beispiel zeigt mir, wie schwierig Bebauungspläne und Split-Level-Bauweise übereinander zu bringen ist und selbst wenn die halbe Hütte dann steht noch lange nicht alles ok sein muss.
     
  7. #7 Thomas B, 03.12.2013
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    ...naja...daß architekten immer und für alles haften (besonders gerne auch für die Fehler Anderer) ist ja nun hinlänglich bekannt....

    Dennoch würde zur Beurteilung der hier eingestellten Situation ein entsprechender Ausschnitt aus dem B-Plan + textlicher Festsetzungen wirklich hilfreich sei um das Ganze verstehen zu können....
     
  8. #8 Jokaeen, 03.12.2013
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    Genau das will ich vermeiden - es soll harmonisch, modern sein. - Ich dreh mich halt derzeit im Kreis und ärger mich über den Bebauungsplan.
     
  9. #9 Jokaeen, 03.12.2013
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    Vielen Dank für das Arrangement.

    anbei mal den Bebauungsplan als jpeg - Hoffe man kann es erkennen!

    Bebauungsplan Ranstadt-1.jpg Bebauungsplan Ranstadt-2.jpg Bebauungsplan Ranstadt-3.jpg Bebauungsplan Ranstadt-4.jpg
     
  10. #10 Thomas B, 03.12.2013
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    Da haben wir's doch schon!

    Die 7,50 m beziehen sich auf die Mischgebiete bzw. Gewerbegebiete. In dem B-Plan wird es wohl Bereiche für Allg. Wohngebite geben (WA) und eben Mischgebiete (MI) und Gewerbegebiete.

    Du mußt natürlich "nur" die Forderungen erfüllen, die Deine "Nutzungsschablone" für dein (Teil)gebiet fordert.

    In der Nutzungsschablone stehen mehrere kryptische Dinge zusammengefaßt drinnen...z.B. WA, DN xy°, SD,...

    und in den Festsetzungen werden diese Kürzel dann erläutert.
     
  11. #11 Jokaeen, 03.12.2013
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    Aha, Danke!

    Diese "Nutzungsschablone" liegt mir leider nicht vor! Ist dort gereglt wie hoch ein Wohngebäude sein darf ?
    Was mich im nachhinein ärgert ist dieser Bürokratismus! Ich habe das letzte Feldrandlagengrundstück - hier wird nicht von dem Bebaungsplan abgewischen - zwei Strassen weiter dürfen die Leute jetzt 2 Vollgeschosse bauen inkl Flachdach. Ich hab kein Bock auf ein Flair 113 oder wie die "Dinger" da heißen von der Stange! - Ich habe prinzipell nichts gegen so Häuser - sind bestimmt auch wirtschaftlich super - vorallem bekommt man die auch immer schnell verkauft. Aber ich glaube ich bin da irgendwie anderst.
     
  12. #12 Thomas B, 03.12.2013
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    Nutzungsschablone ist nicht auf jedem einzelnen Grundstück, sondern eine solche gibt es immer für ein ganzes Gebiet mit den gleichen Festsetzungen. Kann also durchaus sein, daß es nur eine einizige gibt, oder mehrere, wenn nämlich verschiende Festsetzungen geplant sind.

    Hier einfach mal googeln...bringt sehr viele Ergebnisse :)

    Evtl. verläuft dazwischen eine "Grenze", also eine Wechsel in den Festsetzungen ... B-Plan einstellen könnte helfen. Oder mal den link hierfür (viele Gemeinden haben ihre B-Pläne online!)

    :konfusius
     
  13. #13 mastehr, 03.12.2013
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    Nicht alles, was sinnvoll ist, wird auch von dem Ämtern gemacht. Ein qualifizierter B-Plan braucht keine Höhenbeschränkung. Ich habe selbst in einem Gebiet gebaut, in dem 2-geschossige Bauweise ohne Höhenbeschränkung zulässig ist.
     
  14. #14 Thomas B, 03.12.2013
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    ......ich glaube eher, daß der TE hier die textlichen festsetzungen aus zwei unterschiedlichen Nutzungsabschnitten zusammenwürfelt (WA + MI).
     
  15. #15 Jokaeen, 03.12.2013
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    ...habe nur die Unterlagen die ich hochgeladen habe.

    am allgemeinen Wohngebiet grenzt das Michgebiet. Ich gehe davon aus das die Gemeinde diesen Bebauungsplan geändert hat um diese Grundstücke auch an den Mann zu bringen.

    Werde die Tage mal beim zuständtigen Bauamt nachfragen. Bin nämlich am überlegen ob ich den Kauf nicht rückabwickel da ich der Bauverpflichtung dann lieber nicht nachkommen möchte - zuviel Kompromisse.
     
  16. #16 Thomas B, 03.12.2013
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    Schreib' doch mal wo das Teil stehen soll (Name des B-Planes?). Vielleicht können wir dann helfen.
     
  17. Julius

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    Vielleicht in Ranstadt (Wetteraukreis, Hessen)...?
     
  18. #18 Jokaeen, 03.12.2013
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    Alte Unterlage von mir aus 2011
    Flurstück 289.jpg


    Bebauungsplan von 10/2012 - hier wird auf einmal von 2 geschossiger Bauweise geschrieben und Dachneigung bis 30 Grad im allgemeinen Wohngebiet. (Ich bin im allgemeinen Wohngebiet)
    hier die zwei Links der Gemeinde - jetzt bin ich komplett verwirrt -

    http://www.ranstadt.de/fileadmin/user_upload/pdf/wirtschaft/baugebiet/bpl_entw_ran_mo_text.pdf

    Mein Grundstück ist das mit der Nr. 289. Damals sagte die Dame von der Gemeinde mein Grundstück würde das nicht betreffen als ich gefragt hatte ob sich in der Zwischenzeit was geändert hat. Oder wollte Sie einfach keine schlafenden Hunde wecken - da viele aus der Feldrandlage 2 geschossig bauen wollten. ?!?

    Aber da steht doch jetzt anders im aktuellen Bebauungsplan. - Oder ist der nochmal nach Straßen unterteilt?

    http://www.ranstadt.de/fileadmin/user_upload/pdf/wirtschaft/baugebiet/bpl_entw_ran_mo_plan.pdf
     
  19. #19 ralf9000, 03.12.2013
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    Die beiden verlinkten Teile des Bebauungsplan beinhalten keine Parzelle 289. Du brauchst den Bebauungsplan, wo Deine Parzelle 289 mit farbig eingegrenzt ist.
     
  20. #20 ralf9000, 03.12.2013
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