Bauen im Aussenbereich

Diskutiere Bauen im Aussenbereich im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, ich habe eine verzwickte Situation und hoffe ihr könnt mir dabei evtl weiterhelfen. Ich besitze zusammen mit meinen Eltern...

  1. #1 Wotandog, 03.12.2013
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    Hallo Bauexperten,

    ich habe eine verzwickte Situation und hoffe ihr könnt mir dabei evtl weiterhelfen.
    Ich besitze zusammen mit meinen Eltern ein Haus im Außenbereich und will dort anbauen/erweitern um
    wieder dort einziehen zu können. Das vorhaben wurde dem Landratsamt (Bayern) vorgelegt und diese haben
    uns das OK gegeben. Jetzt sind sie auf die Zufahrt gestoßen und haben festgestellt dass die Zufahrt keine Gemeindestrasse ist
    und auch kein Geh und Fahrtrecht auffindbar sein soll. das Haus wurde von meinen Grosseltern 1946 erbaut und ist legal errichtet worden.
    meine Tante hatte ca 1975 einen Teil des Grundstücks bekommen und ein Haus darauf gebaut. Auf ihrer Baugenehmigung wurde die Zufahrt als
    Gemeindestraße bezeichnet was sie aber eigentlich nicht ist. Nun nutzen wir die Strasse als Zufahrt schon seit über 60 Jahren, diese wurde
    auch von der Gemeinde geteert und damals der Kanal und co darunter verlegt. Es gibt nur diese eine Zufahrt zu unserem Haus.
    Meine Frage ist nun, was kann ich machen damit ich dieses Problem lösen kann. In meinen Augen ist es die Sache der Gemeinde dies zu regeln, da diese die
    Strasse geteert und den Kanal darunter verlegt hat. Da diese Strasse über 5 Grundstücke/Felder geht mit insgesamt 8 Eigentümern weiss ich nicht
    wie ich das am schnellsten und besten lösen kann.
    Danke schon mal.

    MfG Michael
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 03.12.2013
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    Wichtig wäre es erstmal, zu wissen, wem denn der Grund unter der Strasse gehört.
    Wenn DAS:
    bedeutet, die Strasse hat kein eigenes Flurstück, kann ist das ne ganz heisse Nummer, weil Ihr (und die Gemeinde) illegal oder zumindest nicht legal abgesichert Wegerechte auf fremdem Grund nutzt.

    Ob hier schon ein Gewohnheitsrecht vorliegt, mögen die Juristen beurteilen
     
  3. #3 Geodesy, 03.12.2013
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    Mach Dich mal beim Vermessungsamt schlau wem dieser Weg gehört oder gehörte. Das der Weg andere Flurstücke quert ist ja nicht ungewöhnlich. Links und rechts davon ist es meist ein Flurstück mit Übergangshaken, sprich einem Eigentümer. Dann ist auch der Weg ein eigenständiges Flurstück. Ist der Weg jedoch nur als Weg in der Karte dargestellt, ohne Grenzen, ohne ein eigenständiges Flurstück zu sein, dann sind die jeweiligen Eigentümer des durchquerenden Flurstücks die rechtmäßigen Eigentümer. Schwierig wirds wenn die 8 Eigentümer oder Ureigentümer sich gegenseitig ein Recht einberäumt haben unter 42% Kartoffelschnaps.
     
  4. #4 Wotandog, 03.12.2013
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    Hallo, danke für die schnellen Antworten.
    Ja beim Vermessungsamt war ich schon, die Strasse liegt auf den Grundstücken und ist keine eigenes Flurstück.
    Da mein Grossvater dies nach dem Krieg gebaut hat und leider verstorben ist, kann mir keiner genau sagen wie und was da gelaufen ist.
    Die Strasse wurde ca 1980 von der Gemeinde geteert und auch der Abwasserkanal... lag darunter, schon bevor diese geteert wurde.
    Komisch dass mir die Gemeinde dazu nichts sagen kann wieso sie diese Strasse damals geteert haben wenn es eine "Privatstrasse".
    Ich brauch dringend eine lösung damit ich das Haus erweitern kann und auch die Zufahrt zum Haus ohne Erweiterung gesichert ist, man weis
    ja nie was einem der Besitzer mal einfallen könnte :(
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 03.12.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Das einzige, was dann geht, ist das Gespräch mit allen 8 Besitzern (ja - schlafende Hunde wecken) und diew dazu bringen ein Wegerecht dinglich eintragen zu lassen.
    Aber vorher zum Anwalt und das Thema Gewohnheitsrecht abklären.

    Und die Gemeinde mit ins Boot holen, schliesslich hat die ein Interesse, ihre Investitionen nicht auch noch kostenpflichtig wieder abreissen zu müssen.
     
Thema: Bauen im Aussenbereich
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