Herstellerrichtlinien verbindlich bei einem VOB-Vertrag?

Diskutiere Herstellerrichtlinien verbindlich bei einem VOB-Vertrag? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe folgendes Problem bei der Sanierung von drei Bädern für ein EFH: Grundlage: Schriftlich vereinbart wurden als Vertragsgrundlagen...

  1. #1 martin m, 28.11.2005
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    Hallo, habe folgendes Problem bei der Sanierung von drei Bädern für ein EFH:

    Grundlage:
    Schriftlich vereinbart wurden als Vertragsgrundlagen das Angebot vom ..., VOB/B i.d. gültigen Fassung, die allgemeinen technischen Vertragsbedinungen VOB/C

    In einer etwas knappen und pauschalen Beschreibung über die Ausführungsqualität ist außerdem festgehalten, dass eine Abdichtung mit Dichtband und Dichtschlämme erfolgen soll.

    Frage:
    1. Muss sich der Auftragnehmer bei einem Vertag nach VOB auch an die Herstellerrichtlinien halten.
    D.h. a) die vom Hersteller geforderte Abdichtungsstärke einhalten?
    b)systemkonforme Produkte einsetzen z.B. Abdichtung und Flexkleber vom selben Hersteller verwenden?

    Der AN hat aller Wahrscheinlichkeit nach für Fliesen auf bestehenden Fliesen keine Haftgrundierung verwendet, auf einer zu dünnen alternativen Flüssigabdichtung von einem Hersteller mit Flexkleber von einem anderen Hersteller weitergearbeitet und als Dichtband ein normales Klebeband anstelle eines Gewebedichtbandes verwendet. (Abdichtung wurde vom AG beigestellt)

    2. Abdichtung
    habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass bei einem EFH eine Abdichtung lt. Norm nicht vorgeschrieben ist - lt. Merkblatt bei feuchteempfindlichen Umfassungsbauteilen aber schon..
    Kann ich mit meinem Vertrag eine normgerechte Abdichtung verlangen lt. Herstellerangaben verlagen? Innenputz ist ein Gipsputz, Wände Ziegel, Zementestrich, Bäder liegen im OG.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 28.11.2005
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    Hauehaueha....

    So viele Fragen mit so wenig Input.
    Wenn für das Produkt eine baZ vorliegt, sind alle in der Zulassung genannten Systemkomponenten lt. Herstellerangaben zu verarbeiten.
    Abdichtung von A, Kleber von B ist nicht zu beanstanden, solange A nicht (s.o.) in der Zulassung den Verweis auf Kleber von A hat.
    Fürs Dichtband brauchts keine Herstellervorgaben, da gibts auch noch die a.R.d.T. - die kein Paketband kennen.
    Spannend wirds schon wieder bei
    Warum hat der AG nicht auch die Dichtbänder/-manschetten beigestellt??
    Was stand dazu im LV/Vertrag??
    Wieso Norm für Abdichtung??
    Laut LV/Vertrag sollte doch abgedichtet werden. Wenn da nicht ein dicker Bolzen im LV drin ist, ist die Abdichtung fachgerecht auszuführen. Die Norm setzt Mindestanforderungen. Und die kann ich jederzeit höher schrauben -wenn ich´s bezahl.
    MfG
     
  3. #3 martin m, 28.11.2005
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    "..wenig Input..." tut mir leid bin noch nicht so lange dabei, verspreche mich anzustrengen.

    "Warum hat der AG nicht auch die Dichtbänder/-manschetten beigestellt??
    Was stand dazu im LV/Vertrag??"
    .....zum Beistellen der Abdichtung gibts im LV keine Angaben, Lastogum von PCI stand auf der Baustelle bereit, weil der Bauherr ursprünglich Abdichtung in Eigenleistung erbringen wollte. Dichtbänder standen auch zur Verfügung - war selbst nicht immer auf der Baustelle, weiss nicht warum sie nicht eingebautwurden

    Leider gibt's kein richtiges LV mit Vorbemerkungen usw., mach ich nicht wieder, kann ich jetzt leider nicht mehr ändern

    "Wieso Norm für Abdichtung??"
    .....weil der BSV der Firma behauptet, dass eine Abdichtung in einem EFH lt.DIN 18195 nicht erforderlich sei. Ich weiss einfach nicht, auf was ich mich berufen kann: auf die DIN, auf das Abdichtungsmerkblatt, auf die a.R.d.T..

    Im LV steht "Abbrucharbeiten ..qm, Wände spachteln und grundieren, Abdichtungsarbeiten mit Dichtband und Dichtschlämme, Wand- und Bodenfliesen im Dünnbett verlegen und verfugen, Sockelleisten einbringen, Abmauerung Badewanne mit Ytong-Steinen, Abmauerung Duschwanne m.., Silikonfugen" Diese Pos. gibt es für jedes Bad.

    Ausserdem ist noch das Material pauschal in einer weiteren Pos. angeboten:
    "Fliesengrund, Flexkleber, Dichtband, Dichtschlämme, Ytong-Steine, Gipskarton, Goldbandgipsputz, Fugenmaterial, Silikon, Akryl" ... Preis
    Pauschal dafür ist pro Bad ein Preis angeboten.

    Ausser dieser Beschreibung ist nur VOB/C vereinbart.

    Es steht auch leider nicht genau drin, dass auf die bestehenen Bodenfliesen ein Haftgrund sollte, dann alternative Abdichtung ... .
    vielen Dank derweil.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 28.11.2005
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    Steht doch da...

    +
    Über die Begrifflichkeiten mag man streiten und viel ist es wirklich nicht, aber der Wille ist doch eindeutig erkennbar. Also Vertrag mehr als DIN, why not?
    MfG
     
  5. #5 martin m, 28.11.2005
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    aha super,
    d.h. ich kann also eine fachgerechte d.h. ausreichend dicke Abdichtung mit Dichtbändern fordern? Der Bauherr hat damit die Wahl, zwischen Fliesen wieder runter dann sauber abdichten - oder Minderung

    Was mach ich mit dem fehlenden Haftgrund am Boden?
    Ist in dem Angebot nicht beschrieben, nur mündlich gefordert. Meiner Meinung nach ist eine Haftgrundierung aber automatisch erforderlich, weil PCI das als Grundierung auf bestehenden Fliesen vor dem Auftrag des Lastogums vorschreibt. Der Handwerker ist doch verpflichtet sich nach den Herstellerangaben zu richten? oder,seh ich das falsch?
    Könnte eine teure Lastzugprüfung veranlassen - aber was sagt das über das Langzeitverhalten aus. Wer garantiert mir, dass die Fliesen sich nicht in 8Jahren lösen (ah Fussbodenheizung gibts auch noch, hat vielleicht auch einen Einfluss)
    Ich würde gerne die Kuh vom Eis bringen.


    bezahlt solls auf jeden Fall werden, das stand nie zur Debatte, der Bauherr hätte eben gerne auch eine richtige Abdichtung bezahlt und Fliesen die auch dauerhaft halten. Bevors ums bezahlen geht würde ich gerne zuerst klären was technisch Sache ist.
    mit vielen freundlichen Grüssen ;) danke
     
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