Venezianische Spachteltechnik (Putz), drüber Tapezieren?!

Diskutiere Venezianische Spachteltechnik (Putz), drüber Tapezieren?! im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; grelle und bekloppte farben braucht sich ein nachmieter nicht antun ... schon, aber ist ja der Eigentümer. Bei den mir erinnerlichen Urteilen...

  1. #21 Skeptiker, 06.12.2013
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    schon, aber ist ja der Eigentümer. Bei den mir erinnerlichen Urteilen ging es immer darum, dass der Vermieter das Entfernen starker oder greller Farben einordern konnte. Ob der nun natürlich umgekehr auch ... ?
     
  2. Baumal

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    wenns nicht gefällt, sollte man stoffbahnen vor die wand hängen.

    ich jedenfalls, würde nicht in eine wohnung einziehen wollen,
    in der ich mich entfalten kann:
    mal ein bild dort aufhängen, mal an anderer stelle.

    das wäre kein mietverhältnis für mich.

    die vermieterin ist messi geschädigt, und
    hat die wohnung aufgehübscht.

    ob man dann direkt mit venezanischer spachteltechnik
    vorgehen muß, sei dahingestellt.

    ein stück weit kann ich sie verstehen, die vermieterin,
    dass sie keine lust mehr hat auf messis.

    da prallen dann halt welten aufeinander.
     
  3. #23 DavidPurand, 09.12.2013
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    Naja die Wände sehen ja ansich gut aus, nur irgendwann will Man(n) eben doch ne andere Farbe haben und den Flür würde ich gerne in ner anderen Farbe haben wenn dies machbar ist.

    Laut Mietvertrag soll man ja streichen.

    Wie ist es rechtlich, darf man die Wand einfach so "ändern". Ich will ja schließlich keinen Putz abkloppen oder so sondern nur drüber streichen irgendwann zum Beispiel man bzw. Tapezieren?!
     
  4. #24 guidobg, 09.12.2013
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    Altes, neues oder ganz neues Mietrecht, da gibt es keine zwei Meinungen. Die Vermieterin darf selbstverständlich die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordern, insbesondere, wenn es sich - wie hier - um eine Individualvereinbarung handelt. Das Eigentumsrecht (Art. 14 GG) bricht unter anderem auch das Recht auf guten bzw. individuellen Geschmack.

    Gruß, Guido
     
  5. #25 Pascal82, 10.12.2013
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    @ david,

    du mietest dir eine wohnung mit einer hochwertigen teuren sonderausstattung, nach absparche mit der EIGENTÜMERIN muss diese nach auszug in unbeschädigtem zustand sein und fragst hier ob das laut mietrecht zulässig ist????
    mach ein foto wie es aussieht, maler pinsel putz streich tapezier was du willst und lass nach auszug nen maler/stukkateur kommen der den urspungszustand von DEINEM teuer geld wieder herstellt, ansonnsten leb damit oder such dir ne andere wohnung ohne diese ausstattung. du wusstest vorher das der stuckmarmor drin ist.
     
  6. #26 DavidPurand, 10.12.2013
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    Es geht mir ja nicht darum DAS es da ist, sondern wenn man IRGENDWANN mal diese Farbe satt hat. Jeder normale Mensch streicht irgendwann mal seine Wohnung etc. weil man was neues haben will.

    Laut Mietvertrag ist kein Detail zu einer besonders verputzen Wand oder sonstwas vorhanden und es steht auch nichts im Mietvertrag.
    Der Mietvertrag ist ein Standard Mietvertrag, wie wenn die komplette Wohnung mit Tapete ausgestattet wäre zum Beispiel.

    Es geht mir lediglich darum dass ich
    1. Kein Assimieter bin der einfach macht was er will
    2. Ich einen guten Kontakt zu der Vermieterin haben möchte (Privatvermietung)
    3. Der Vermieterin es laut heraushören nur darum geht weil die Wand sehr teuer war und es schade drum wäre diese zu "zerstören" wenn man da irgendwelche Sachen raufklatscht und ich es genauso sehe

    Deshalb war meine Grundlegende Frage ob es möglich ist zum Beispiel mit Vliestape zu tapezieren mit der Möglichkeit die eigentliche Wand so zu erhalten wie sie Momentan ist.
     
  7. Baumal

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    nö, zerstörungsfrei wirst du diese wand. mit vliestapeten oder ähnlichem nicht erhalten.
     
  8. #28 Pascal82, 11.12.2013
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    hi david,

    dann hab ich dich falsch verstanden, ich dachte du bist gerade eingezogen und willst jetzt die wand ändern...
     
  9. Jogie

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    Das teure an der Arbeit sind ja eigentlich die Vorarbeiten. Die super glatte Wand ist ja schon vorhanden.
    Also köntest Du die ggf. vorhandene Trennschicht (was auch immer vorhanden ist) runterschleifen und mit ner Glättetechnik in deiner Farbwahl drüber gehen. Je nach Anzahl der Arbeitschritte könnte es ein sehr schönes mehrfarbiges Ergebnis geben. Vielleicht ist deine Vermieterin damit ja einverstanden. Eine kleine abgeschlossene Wand als Probefläche wäre natürlich ratsam.
     
  10. sarkas

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    Nö, funzt nicht!
    Da schleifst Du nix runter (außer alles kaputt)

    Wenn eine Kalkglättetechnik einmal gewachst wurde, ist es vorbei mit überarbeiten.
     
  11. #31 DavidPurand, 11.12.2013
    DavidPurand

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    Echt schade das es keine zerstörungsfreie Lösung gibt.

    Und Wechselgrund würde auch nicht funktionieren und dann später einfach wieder abwaschen?!
     
  12. Baumal

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    neee gibts nicht, glaubs einfach.
     
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