Sanierung im Außenbereich bei Unterschreitung der Abstandsfläche

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  1. #1 Laila75, 06.12.2013
    Laila75

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    Hallo liebe Experten,

    kurz ein paar Worte zu dem bestehenden Gebäude bzw. zu den geplanten Umbauten. Wir sind Eigentümer eines kleinen - vor der Wende errichteten - Eigenheims und bewohnen das Haus selbst. Aktuell näßt es etwas durch (25 Jahre alte Bittumen-Schindeln, die hier und da etwas undicht sind) daher wollen wir das Dach neu machen lassen. Da keine nennenswerte Isolierung des Daches vorhanden ist und die Kniestockhöhe lediglich 20cm beträgt planen wir z.Z. eine etwas umfangreichere Sanierung. D.h. das alte Walmdach soll runter und durch ein Satteldach ersetzt werden. Bei der Gelegenheit soll auch der Kniestock erhöht werden.
    in einer späteren Bauphase muss die Heizungsanlage (Energieverordnung 2014) neu gemacht werden. Davor wollen wir noch die Fenster und die Isolierung der Gebäudehülle erneuern bzw. ergänzen.

    Das Haus ist zu DDR-Zeiten mit Baugenehmigung errichtet worden. Es liegt im Außenbereich. Die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück ist um ca. 1m unterschritten. Uns liegt jedoch - zumindest mündlich - die Zusicherung des Nachbarn vor, die Abstandsfläche auf sein Grundstück im Rahmen einer Grunddienstbarkeit zu übernehmen. Flächennutzungs- oder Bebauungspläne existieren nicht. In dem Bereich, wo wir wohnen kann man von einer Splittersiedlung ausgehen.

    Wir fragen uns jetzt wie die Chancen für eine Genehmigung des Bauvorhabens unter der Vorraussetzung stehen, das der Nachbar die Grunddienstbarkeit einträgt bzw. wie die Chancen stehen, falls der Nachbar es sich doch anders überlegt. Wie stehen die Chancen einen kompletten Neubau genehmigt zu bekommen?
    Welche Unterlagen müssen wir beim Bauamt einreichen und welche Unterlagen sollten wir zusätzlich von unserem Architekten bekommen bzw. sind im Rahmen der Umsetzung sinnvoll?

    Ich hoffe ich hab jetzt nichts wesentliches vergessen. Falls doch bitte einfach fragen.

    Ganz herzlichen Dank,
    Laila
     
Thema: Sanierung im Außenbereich bei Unterschreitung der Abstandsfläche
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