Ist ein Angebot verbindlich?

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  1. #1 feuerassel, 06.12.2013
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    Hallo,
    wir haben bei unserer kürzlich erworbenen DHH vor, einen Kamin einzubauen. Dafür musste der Schornstein über der Dachfläche neu aufgebaut werden. Dafür haben wir uns von verschiedenen Dachdeckern Angebote machen lassen und uns für das günstigste entschieden. Wir haben wirklich intensiv verglichen und da wir keine der Firmen kannten, haben wir nur nach den einzelnen Positionen und Gesamtpreis entschieden welchen wir nehmen wollen. Alles schön und gut, der Dachdecker hat bis auf Kleinigkeiten gute Arbeit geleistet, allerdings kam mit der Rechnung eine Überraschung. Da waren zusätzliche Positionen aufgelistet die den vereinbarten Endpreis erheblich erhöhten. Z.B. zusätzliche Gerüste (die außerdem gar nicht gestellt wurden), Transport und Anlegen von Leitern, Transport (von irgendwas...) durchs Treppenhaus, eine Anfahrpauschale, usw.
    Jetzt meine eigentlich ganz allgemeine Frage: Ist ein Angebot von einem Handwerker mit festgelegten Positionen zu dementsrechend schriftlich festgehaltenen Preisen nicht verbindlich? Darf der Handwerker zusätzliche Dinge auf die Rechnung schreiben?
    Danke für die Antworten
    LG
    Jitka M.
     
  2. #2 Kalle88, 06.12.2013
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    Ja darf er. Du hast ja kein Pauschalpreis vereinbart, lediglich Kostenvoranschläge eingeholt. Ich meine, die Schlussrechnung darf 10% der Angebotssumme nicht überschreiten. Da will ich aber keine Gewähr für geben. VoB vertraglich vereinbart?
     
  3. #3 feuerassel, 06.12.2013
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    Auf dem Angebot stand was von VOB. Aber auf dem Zettel steht doch drauf dass es ein Angebot ist und kein Kostenvoranschlag. Da gibt es doch Unterschiede.
     
  4. #4 wasweissich, 06.12.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    bei den angebotenen positionen sind die preise doch gleich ? oder ?
     
  5. #5 feuerassel, 06.12.2013
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    wo? bei Angebot und Rechnung?
     
  6. #6 Gast036816, 06.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mal wieder die alte weisheit, es bekommt der den auftrag, der im angebot das meiste vergessen hat!

    hat er im angebot irgend etwas geschrieben: im angebot sind folgende leistungen nicht enthalten: gerüste. leitern, transporte - werden auf nachweis abgerechnet oder eine ähnliche aussage?

    ansonsten kannst du dich mit ihm auch über die nicht beauftragten positionen streiten.
     
  7. #7 feuerassel, 06.12.2013
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    also ich meinte, dass es allgemen Unterschiede gibt zwischen einem Angebot und einem Kostenvoranschlag. Und wir haben uns ein Angebot machen lassen.
     
  8. #8 Kalle88, 06.12.2013
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    Warum sollte es da einen Unterschied geben? Die Rechtslage ist recht eindeutig, dass eben Überschreitungen bis zu 25% vor Gericht noch zu gunsten des HW durchgesetzt werden können. Hängt natürlich davon ab, wie "überschaubar" der Auftrag ist. Liegst du da aber nicht wesentlich drüber, dann solltest du es dir überlegen einen Rechtsstreit anzustreben.

    Im nächsten Fall, sich mit dem Vertragswerk vertraut machen. Sollte man ja so oder so, wenn man Verträge eingeht. Ob nun §2 Nr. 2 VoB/B oder § 650 Abs. 1 BGB.
     
  9. #9 feuerassel, 06.12.2013
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    genau das gefühl habe ich auch mittlerweile :motz
     
  10. #10 feuerassel, 06.12.2013
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    nein das hat er nicht gemacht.
    ich finds ne frechheit, wozu lass ich mir denn ein angebot machen wenn der handwerker dinge nicht raufschreibt, um es günstig aussehen zu lassen. und hinterher kann er die 25% voll ausreizen mit Anfahrpauschalen und Transportwegen durchs Treppenhaus (Hallo? das ist ein dachdecker, wie soll er denn sonst das zeug aufs dach bekommen?). es ist schon schwierig genug durch die "normalen" positionen auf so nem angebot durchzusteigen (woher soll ich denn bitte wissen wie so ein schornstein aufgebaut ist - Kopf und Abdeckung und Traufe und Einfassung und und und) da kann ich dann nicht auch noch die "vergessenen" Dinge erraten. Bin genervt :(
     
  11. #11 Kalle88, 06.12.2013
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    Über welche Summen reden wir hier denn? Immerhin hat er offensichtlich Arbeit abgeliefert die Ihnen gefällt, so verkehrt kann er dann ja garnicht sein.
     
  12. #12 feuerassel, 06.12.2013
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    erstmal: wir wollen da keinen rechtsstreit anstreben. Wir sind nur einfach sehr enttäuscht, weil der dachdecker eig gute arbeit geleistet hat und mit der rechnung unser vertrauen irgendwie kaputt gemacht hat. wir hatten bis jetzt mit fast allen firmen auf unsrer baustelle probleme und das ist so schade dass wir wieder enttäuscht wurden.
    dann zweitens: ich ging von dieser seite aus: unterschiede zwischen Angebot und Kostenvoranschlag. BGB paragraphen stehen dabei
    http://www.gruenderlexikon.de/magazin/kostenvoranschlag-vs-angebot-wo-liegt-der-unterschied
     
  13. #13 feuerassel, 06.12.2013
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    das angebot lag bei 1800 Euro, die rechnung beläuft sich auf 2400 Euro.
     
  14. #14 Der Bauamateur, 06.12.2013
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    Wenn du Lust auf Streit hast, solltest du nur das zahlen was angeboten und angenommen wurde, und für den Rest muss er dann halt rechtliche Schritte gehen, wenn es ihm die Sache wert ist. Wenn du dich geduldig verarschen lassen willst, dann schenk' Ihm die 33% mehr. Und wenn du was lernen willst, dann suche deine Anbieter beim nächsten Mal nicht einfach nach Preis aus.

    Im übrigen finde ich die Einstellung, dass 10% mehr als Angebotssumme wohl akzeptabel seinen ziemlich traurig. Eigentlich sollte es ganz einfach sein: Man vereinbart einen für beide Seiten akzeptablen Preis, dafür wird eine anständige Arbeit geleistet und dann pünktlich und vollständig gezahlt...
     
  15. #15 feuerassel, 06.12.2013
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    Ok und wonach soll ich dann auswählen? nach sympathie? Herzchen malen die leider nicht auf ihre Angebote. und an den dächern steht leider auch nicht dran wer sie wie gut oder schlecht gedeckt hat und wie fair er seine rechnungen schreibt.
    entschuldigung für die schnippische antwort aber das musste grad raus.
     
  16. #16 Kalle88, 06.12.2013
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    Und wie kalkuliere ich dann Arbeiten, die nicht ersichtlich sind? Gerade bei Sanierungen? Gott sei dank sehen Richter das neutraler wie Steuerberater...

    @ TS: Das Vorgehen ist nicht korrekt, was die Zusatzkosten angeht. Hier hätte man im Interesse aller besser handeln können. Konsultiere einen Baurechtler, der juristisch auch klar stellen kann was gerechtfertigt ist und was nicht.
     
  17. #17 feuerassel, 06.12.2013
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    so habe ich vor einen dreiviertel jahr als wir mit unserer sanierung angefangen haben auch gedacht. eigentlich das fairste und vernünftigste der welt. wir sind nie auf streit aus gewesen und bezahlen gern für ordentliche arbeit. aber mit der einstellung wurden wir bis jetzt nur veräppelt. komm mir mittlerweile vor wie "leichte Beute" für die Firmen. Ah Frischlinge im Baugeschäft, die wissen eh nicht wie man Angebote liest, die lassen sich abzocken :(
     
  18. #18 wasweissich, 06.12.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ist bei bauleistungen nicht immer einfach ,

    da fängt es an , problematisch zu werden ,
    gewünscht wird höchte qualität und äusserste sorgfalt .
    zu einem preis , der 30% unter den mitbewerbern liegt

    das geht wiederrum nicht bei -30% .....

    und wenn doch alle drei vorangegangenen punkte funktionieren ..... ist unter umständen hier schluss
     
  19. #19 Der Bauamateur, 06.12.2013
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    Nach Leumund. Architekten fragen. Bekannte fragen. Nachbarn fragen. Angebote erläutern lassen. Fragen warum ein Angebot teurer ist als ein anderes bringt auch manchmal interessante Dinge hervor.

    Da sage ich von vornherein: kann teurer werden! Gerade bei Sanierungen. Klar weiß ich nicht, was für ein Schmutz da plötzlich auftaucht, der alles teurer macht. Aber es ist schlichtweg unehrlich, die unerfahrene Gegenseite im Glauben zu lassen, dass der Preis schon passt und hinterher kommt dann die fette Überraschung. Ganz abgesehen davon, dass z.B. Anfahrtspauschalen, die nicht im Angebot aufgeführt werden, aber in der Rechnung auftauchen, schon ziemlich dreist sind. Ich habe ja grundsätzlich kein Problem mit einer Anfahrtspauschale, wenn mein Lieblingshandwerker nunmal eine Stunde Fahrtzeit zu meiner Baustelle braucht, nur sollte dies auch von vornherein im Angebot enthalten sein.

    Wie gesagt. Es SOLLTE einfach sein. Aber wenn eben nur nach Preis ausgesucht wird, bleibt der Rest halt auf der Strecke.
     
  20. #20 Rosmarin, 06.12.2013
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    Und ich hab immer gedacht, als Tierpfleger wüsste man, wie man nicht als "leichte Beute" aussieht.

    Verblüffender Weise scheint der TE ja schon öfter Lehrgeld bezahlt zu haben, ohne dass bisher ein Lerneffekt aufgetreten ist. Gerade wenn man mehrere deutlich unterschiedliche Angebote vorliegen hat, dann fragt man halt nach, wenn man selber keine Ahnung hat, wie hier schon geschrieben wurde. Oder man holt sich jemanden (bzw. zwingt ihn mit Geld), der Ahnung hat. Oder man lernt, dass man zweifelhafte Positionen hinterfragt, bevor man sie bezahlt. Oder man schaut in der VOB nach (so man diese vereinbart hat), was für das jeweilige Gewerk Nebenleistung und besondere Leistung ist und folglich evtl. im Angebot fehlt bzw. inklusive und nicht extra abzurechnen ist. Wenn man's geschafft hat, sich mit dem BGB auseinanderzusetzen, dann sollte das doch möglich sein.
     
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