Sichtbare Holzbalkendecke-Bläuepilz

Diskutiere Sichtbare Holzbalkendecke-Bläuepilz im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Vorschlag zur Güte: Sägespäne und Leim anrühren, Keilzinkung verfüllen und anschließend abschleifen und dann die Balken streichen. Dann ist die...

  1. #21 Kalle88, 07.12.2013
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    Vorschlag zur Güte: Sägespäne und Leim anrühren, Keilzinkung verfüllen und anschließend abschleifen und dann die Balken streichen. Dann ist die Bläue weg, die hässliche Keilzinkung und gut. Der BT übernimmt die Kosten dafür, ihr sucht Farbe aus und freundet euch mit dem Gedanken an.
     
  2. Neutal

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    Nein Kalle., nicht alle Leimsorten vertragen sich und im Zweifel habe ich keine Gewärleistungsansprüche mehr.
    KVH Si besteht oftmals aus ausgewählten KFV das zuäztlich gehobelt wurde, also nicht mehr maßhaltig ist. Da die Statik aber einen normalen Querschnitt vorgibt, weiß ich nicht ob die Reduzierung von gut 5 mm überhaupt zulässig ist.
     
  3. #23 Kalle88, 07.12.2013
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    Naja Flocke, das ja nun nicht so schwer die Leimsorte die verwendet wurde heraus zufinden? Telefone haben wir ja alle, auch der Zimmermann oder BT :p. Und ich sagte auch nicht, auch wenn es so rübergekommen zu seien scheint, das der Kunde da Hand anlegen sollte. Das auf keinen Fall, wie du ja schon sagtest.

    Es war nur ein Vorschlag, hier kann natürlich auch ein Prozess angestrebt werde und du weißt selber was das für den Kunden bedeutet. Vorallem Baustillstand, denn wenn die Decke wieder raus soll, dann ist es wohl ungünstig wenn oben drauf alles fertig ist. Zur Statik kann ich nix sagen, müsste dem Kunden aber doch vorliegen und da steht doch eigetlich die Holzgüte drauf, oder irre ich?
     
  4. #24 biene79, 07.12.2013
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    Das mit der Farbe und dem Streichen haben wir uns auch schon überlegt, allerdings bin ich trotzdem nicht sehr glücklich damit. Momentan ist noch kein Dach drauf, d.h. die Decke könnte auch ohne Probleme wieder ab. Entscheidend ist eben, wie schon gesagt, was der BT mit dem Zimmerer vereinbart hatte. In der Statik steht übrigens bezüglich der Holzqualität nichts drin. Ich bin von dem BT ziehmlich enttäuscht, weil wir mit ihm besprochen hatte, eine sichtbare Holzdecke zu bekommen, einen entsprechenden Aufpreis vereinbart haben und jetzt eine sichtbare Holzdecke zu haben aus Holz für den nicht sichtbaren Bereich...das ist für mich ein Unding, um es gemäßigt auszudrücken....
     
  5. #25 Friedl1953, 07.12.2013
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    Kenne ich zumindest aus unserer Produktion und den anderen Produktionen die ich kenne nicht. Heißt für KVH SI wird den Sichtkriterin entsprechendes Rohholz eingesetzt. Bei der Endkontrolle fliegt ein solcher Balken der diese Kriterien nicht erfüllt in NSI. Alles andere macht auch keinen Sinn, den ein solcher untermaßiger Balken müsste ja dann auf die nächste Regeldimension herunter gehobelt werden. Das wäre viel zu aufwändig. Maßhaltigkeit ist bei gehobelten und getrockneten Hölzern auch Pflicht. Ich rätsele was Du mit dem Kürzel KFV meinst. Außerdem gehe ich jetzt von 100 % NSI aus wenn ich das Bild 2 sehe.

    Aber trotz allem bleibt wenn SI nicht expliziet vereinbart wurde dann ist das so o.k.
    Und ob die etwas merkwürdig aussehende Keilzinkenverbindung nur optisch daneben ist oder ob das Auswirkungen auf Belastbarkeit der Verbindung hat kann nur in einem Ortstermin geklärt werden.
     
  6. #26 Friedl1953, 07.12.2013
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    Das mit der Statik sollte man gleich außen vorlassen. SI und NSI hat nur was mit der Optik zu tun.
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    Wenn SI nicht expliziet vereinbart wurde dann vergesst das bitte auch gleich.
    Die evtl. einzige Möglichkeit ist, dass der BT schon in SI denkt und der Zimmermann was anderes gemacht hat. Aber da bin ich mir sicher wird er seinen Zimmermann kaum hängen. Vielleicht intern aber nicht zu Deinen Gunsten.
    Du musst erkennen, dass Du auf Grund von mangelhafter Vertragsgestaltung, nicht das bekommen hast was Du dir erträumt hast. Du musst damit leben oder der GÜ macht mit Dir was im Rahmen von Kulanz. Aber dann würde ich all die bösen Begriffe wie oben geschrieben nicht in den Mund nehmen.
    Wieder für mich, Bauen geht so: Architekt-Bauingenieur-Baufachbetrieb. Wenn es unbedingt GÜ, GU, BT, schlüsselfertigbauer aller Coleur sein muss dann gehört ein Fachmann hinzugezogen. Aber so was kostet halt auch Geld.
     
  7. #27 Inkognito, 07.12.2013
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    Die Keilzinkung finde ich... gewöhnungsbedürftig. Da würde ich mein Hauptaugenmerk hinlegen und beim Hersteller nachhaken.

    Ansonsten, wenn im Vertrag "sichtbar" steht und der BT kommentarlos die Qualität NSI liefert würde ich einen Anwalt mit der Klärung beschäftigen, das geht hier im Forum nicht.
     
  8. Ortwin

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    Leute, Leute, was geht denn hier ab?
    Hier wird mit aller Macht versucht eine mangelhafte Holzbalkendecke gut zu reden. Bienes erstes Bild sagt mehr als 1000 Worte. Nie im Leben würde ich diese verfärbten Balken akzeptieren. Du hast KVH im sichtbaren Bereich (oder soll die Decke etwa von unten verkleidet werden?), und in diesem Fall sind keine Verfärbungen zugelassen. Steht übrigens auch genau so in der schlauen Tabelle, die Friedl in seinem Beitrag #15 verlinkt hat. (btw: ich hatte einen Lehrer in der Schule, der gesagt hatte: so weit müssen Sie im Leben mindestens kommen, dass Sie wenigstens ablesen lernen...sollte vielleicht der ein oder andere Experte auch mal beherzigen)
    Dass es auch anders geht, weiß ich aus eigener Erfahrung. Wir haben auch eine Holzbalkendecke, vereinbart war kammergetrocknetes Bauholz, gehobelt und gefast. Von Bläue keine Spur - und falls ja, hätte der Zimmerer die entsprechenden Balken sofort wieder demontiert, da könnt ihr Gift drauf nehmen!
    Also Biene...lass die verfärbten Balken sofort wieder ausbauen, falls es noch möglich ist, im sichtbaren Bereich gehen die gar nicht.
     
  9. #29 Friedl1953, 07.12.2013
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    @ Ach Ortwin, nichts wissen macht nichts. Aber für den Ton bist du schon verantwortlich.
     
  10. Baumal

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    um die diskussion mal etwas zu kürzen.
    die decke und die balken gehören dir (noch) nicht
    sondern dem BT.
     
  11. #31 Wachtlerhof, 07.12.2013
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    Wie auch immer die Rechtslage dazu und wie auch immer die (nicht) ausreichend formulierte Beauftragung ist, keiner der Handwerker, die das Gewerk gemacht haben, würde sich diese Verfärbungen im eigenen Wohnbereich als sichtbare Balkendecke bauen. Wenn es in der Beauftragung schon Sichtbalkendecke heißt, sollte doch wirklich soviel erwartet werden dürfen, dass der Handwerker darauf etwas achtet. Wenn der Handwerker sich schon mit dem Thema auskennt, was hätte es ihm ausgemacht, vor dem Verbauen des Holzes mal mit dem Bauherren kurz zu reden. Hätte sicherlich deutlich weniger an Zeit und Mühe ausgemacht, als das, was er jetzt nach dem Verbauen davon an "Unterhaltungen", Unmut, ... ab bekommt.

    LG - Gisela
     
  12. Baumal

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    streng genommen hat biene auf der baustelle
    gar nichts zu suchen.

    sie darf ohne erlaubnis des BT auch keine fotos
    machen und veröffentlichen. die balken gehören
    ihr nicht. die baustelle auch nicht.
     
  13. #33 Friedl1953, 07.12.2013
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    Gisela da hast Du zwar 100 % Recht. Aber hätte hilft hier nichts. Der Teufel liegt halt auch im Detail. Biene hat versprochen bekommen: "sichtbare Fichtenholzdecke (KVH)" und genau die hat Sie bekommen. Und wenn sie (jetzt mal ganz platt) eine schöne sichtbare Holzdecke hätte haben wollen, dann hätte diese halt auch vereinbart gehört. Deswegen sind die Ratschläge mit Anwalt und Co. wieder so toll weil da wieder ein bestimmter Berufsstand unnötig gefüttert wird. Wenn Sie irgendwas erreichen will, dann muss Sie halt das Gespräch mit dem BT suchen und eine Lösung, finden. Evtl. auch im Kulanzbereich. Verträge sind nun mal dazu da, dass genau definiert was man haben will.
    Nur mal etwas zum Unterschied: sichtbare Fichtenholzdecke (KVH/SI), schon wäre es klar gewesen.
    Ist alles bedauerlich ist aber so.
    Was die Keilzinkung angeht, die würde ich auf jeden Fall überprüfen lassen.
     
  14. #34 Inkognito, 07.12.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Sicher Friedl, das wäre eindeutig gewesen.

    Aber juristisch ist da meines Erachtens durchaus eine Handhabe. Wenn im Vertrag "sichtbare Holzdecke" steht, dann kann man sich trefflich streiten ob diese nur zu sehen sein soll oder ob damit nicht dann doch eine gewisse Qualität gemeint gewesen war. Nur weil die holzverarbeitende Industrie für den Laien unbekannte Kürzel verwendet um die Qualität genauer zu definieren heißt das noch lange nicht, dass diese im Vertrag als solche aufgeführt werden müssen, es geht nun mal um die Willensäußerung - und der Bauherr wollte mit Sicherheit keinen solch schäbigen Anblick. Und hier kommt dann die Juristerei ins Spiel, hätte der BT diese Annahme zugrunde legen müssen? Hätte er aufklären müssen?

    Ich bin auch kein Freund davon dauernd zum Anwalt zu rennen wegen Kleinigkeiten, aber hier wird jemand gewaltig über den Tisch gezogen - ich würde mir das nicht gefallen lassen, wenn das nicht auf Kulanz klappt (wer tauscht denn schon aus Nettigkeit einfach so eine Decke), dann wäre ich an dieser Stelle ganz sicher bei einer Rechtsberatung.

    Thema fragwürdige Keilzinkung außen vor - am Ende kommen die noch mit Laschen zum verstärken des Stoßes, wenn man solche Leute einfach machen lässt.
     
  15. Ortwin

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    Nochmal, in der Hoffnung, dass es endlich alle verstehen:
    Ist KVH sichtbar, sind keine Verfärbungen zugelassen. Wenn nicht sichtbar, zum Beispiel verkleidet, dann gilt DIN 4047 (Verfärbungen zugelassen).
    Da muss doch nicht noch extra KVH SI vereinbart werden. Eine sichtbare Decke ist eine sichtbare Decke und liegt im sichtbaren Bereich. Siehe Friedels link in #15.
    Übrigens...danke Gisela, dass wir einer Meinung sind.
     
  16. #36 Friedl1953, 07.12.2013
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    Hallo Baumal, ich könnte mir vorstellen wäre ein Thema was viele interessieren könnte/müsste, mich auch. Wenn es nicht zu aufwändig ist könntest Du das etwas näher erläutern? Allerdings glaube ich nicht, dass Biene tatsächlich eine Bauträgerobjekt hat. Ich denke viel mehr da baut jemand im Werkvertrag auf Ihrem Grundstück. Ist nur eine Vermutung. Da ist ja sicherlich die Eigentumsfrage etwas anders zu sehen, oder?
    :winken
     
  17. Ortwin

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    Auch dir stimme ich zu, Inkognito. Warst ein bisschen schneller als ich.
     
  18. Ortwin

    Ortwin

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    @Friedel
    Bitte jetzt wo es spannend wird, nicht das Thema wechseln. Lieber mal Butter bei die Fische geben. Verstehst du deinen Link anders als ich?
     
  19. Neutal

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    Auch wenn hier viele was anderes unter Sichtbalkendecke verstehe. Sichbalkendecke bleibt Sichtbalkendecke, egal ob Lau oder Holzfarben, ob mit Baumkante oder ohne. Es gelten für den Zimmerer lediglich andere Regeln für die montage, also nicht unnötig mit dem Hammer darauf rumzuprügeln oder Fußspuren zu hinterlassen.
    Die höhere Holzqualität muß gesondert vereinbart werden. Da hilft auch nicht: Ich habe mir da aber was anderes vorgestellt, oder: Das ist ja wohl selbstverständlich.# Vor allem hilft hier auch der Anwalt nicht wirklich weiter, außer das er vielleichtden BT zu einer kulanten Nachbessrung bewegt.
    Diese kleinen aber feinen formulierungen bestimmen schon seit langem den Alltag von Richtern und Gerichten. Der Anwalt bekommt immer sein Geld und tatsächlich kommt es meistens zu einem Vergleich
     
  20. mls

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    ja sicher. vielleicht. oder doch nicht? ;)
    den richtigen juristischen maszstab wird hier kaum jemand finden.
    zumal ein vertrag zwischen profi und laien anders bewertet
    werden kann, als ein vertrag zwischen zwei profis - die
    auslegung, was bei e. sichtbaren holzdecke als mittlere art
    und güte zu erwarten ist, schwebt im juristischen hyperraum.

    abgesehen von bläue - was würde man noch alles bei
    (fachlich geschultem) genauem hingucken feststellen?
     
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