Dämmung von Heizungsrohren

Diskutiere Dämmung von Heizungsrohren im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Bei der Wartung unserer Heizung hat uns der Monteur darauf hingewiesen, dass die Rohre nicht ordungsgemäß gedämmt sind. Seiner Meinung nach...

  1. khezia

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    Bei der Wartung unserer Heizung hat uns der Monteur darauf hingewiesen, dass die Rohre nicht ordungsgemäß gedämmt sind. Seiner Meinung nach müssten sie 100% gedämmt sein, die Dämmung beträgt aber nur 50%.
    Es handelt sich um ein nicht unterkellertes Haus, die Heizungsanlage steht im unbeheizten Wirtschaftraum, der auf der einen Seite an die (beheizte Küche) grenzt, zwei Wände sind Außenwände. Die Rohre gehen innen an der einen Außenwand nach oben in die Räume im ersten Stock.
    Ist hier tatsächlich nach der ENEV eine 100%ige Dämmung erforderlich?
    Vielen Dank schon mal für Tips und Antworten von Experten.
     
  2. #2 susannede, 29.11.2005
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    Was kann man sich unter einer 50% Dämmung vorstellen? Ein Meter Rohr gedämmt, der nächste Meter nakkich? Usw.?
    Natürlich müßen die Rohre auf ganzer Länge gedämmt sein. Alles andere wäre Geldverschwendung...zudem bei dem geringen Aufwand.
     
  3. khezia

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    Es geht um die Dicke der Dämm-Ummantelung der Rohre, mir ist im Moment der Fachbegriff entfallen.
     
  4. #4 Achim Kaiser, 29.11.2005
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    Wie alt ist das Gebäude bzw. die Anlage ?
    Liegt der Abstellraum innerhalb oder ausserhalb der thermischen Hülle ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. khezia

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    Thermische Hülle?

    2003 gebaut. Wann liegt denn ein Raum innerhalb der thermischen Hülle?
     
  6. khezia

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    Nachtrag

    Es gibt dazu eine Auslegung des Deutschen Instituts für Bautechik. Hier der Link dahin: http://www.dibt.de/de/72.htm
    Die dritte Staffel beschäftigt sich u.a. mit der Dämmung der Rohrleitungen.
    Nur, ich als Laie versteh es nicht ganz
     
  7. R.B.

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  8. #8 Jürgen V., 29.11.2005
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    Alle Menschen sind klug: die einen vorher, die and
    Die Belastung durch Umwelt durch Emissionen, die sich aus der Energieversorgung ergeben, ist zu einem ersten Problem für die Menschen geworden (z. B. Treibhauseffekt, Ozonloch).

    Diese Punkte waren für den Gesetzgeber der Anstoß zur Formulierung des Energieeinsparungsgesetzes vom 22.07.1976, mit dem die Bundesregierung ermächtigt wurde Verordnungen zu erlassen, die eine Reduzierung des Energieverbrauchs zum Ziel haben.

    Zu diesen Verordnungen gehört auch die heutige EnEV, deren heutige gültige Version per 01.02.2002 in Kraft getreten ist. Die EnEV schafft kein zusätzliches Regelwerk, sondern fasst zwei bestehende Verordnungen - die Wärmeschutz- und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlv) - zusammen.

    Was jetzt wie oder warums so gedämmt werden muss, darüber kann man treflichst streiten. Obs dann Sinn macht oder überhaubt möglich ist, nach
    EnEV zu dämmen fragt ja keiner, deshalb legen wir die Dämmungsrichtlienien mal so aus wie sie für das jedwege problem passt.

    Achim fragte ja nach der thermischen Hülle, m.M dazu 50% past schon.
    Ob jetzt etwas Wärme über die Rohrleitung den nicht beheitzten Wirtschaftraum zugute kommt, oder ob die angrenzende Küche, den WR mit aufheizt ist so egal, wie der Furtz einer Fliege.

    Warum man einen WR nicht beheizt, oder zumindest die Möglichkeit dafür herstellt begreife ich bis heute nicht.

    Merke: Jeder nicht beheizte Raum, wird von den angrenzenden Räumen mit beheitzt und somit bleibt die Wärme in der thermischen Hülle. ;)
    Oder haben Sie die verbleibenden 2 Innenwände so ausgeführt das diese keine Wärmebrücken haben. :eek:

    Dämmung nach EnEV

    Schönen Abend noch.

    So Achim jetzt darfst du wieder. :)
     
  9. #9 Achim Kaiser, 29.11.2005
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    Wenn sich der Aufstellraum der Heizungsanlage ausserhalb der thermischen Hülle befindet, so sind die Leitungen nach EnEV Anhang 5, Tabelle 1, Zeile 1 zu dämmen.

    Wenn sich der Aufstellraum der Heizungsanlage innerhalb der thermischen Hülle befindet, so kann u.U. der Nachsatz unterhalb der Tabelle

    zur Anwendung kommen und es müsste keine Wärmedämmung - zumindest nach EnEV - vorgesehen werden.

    Was tatsächlich für Anforderungen zu stellen sind...ist Auslegungs- und Ansichtssache.

    Was tatsächlich für Verbrauchsdifferenzen auftreten können kann man hier mal exemplarisch nachlesen :

    http://www.haustechnikdialog.de/forum.asp?thema=24699

    im hinteren Drittel gibts dann Datenwerte von 9 Watt Verlust pro Meter Rohrleitung bei 50% Dämmung und 8 Watt Verlust pro Meter bei 100% Dämmung bei 40 Grad Übertemperatur zum Raum....

    Fazit :
    Es kann Sinn machen Rohrleitungen zu dämmen, obwohl es nach der EnEV nicht zwingend notwendig ist.
    Andererseits hält sich der *Schaden* in engen Grenzen, sofern mit 50% gedämmt wurde und bei 2 oder 3 m die geforderte Dämmstärke nicht erreicht wird.

    Was jeweils zutrifft muss wie immer vor Ort beurteilt und entschieden werden.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. khezia

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    Vielen Dank

    erst für die vielen Antworten und hilfreichen Links.
    Obwohl ich immer noch nicht verstehe, was die "thermische Hülle" eines Hauses ist, aber vielleicht geht mir ja ein Lichte auf, wenn ich mir alles zu dem Thema durchgelesen habe.
    Im Energiebedarfsausweis steht jedenfalls, dass "die Wärmeabgabe der Wärme- und Warmwasserverteilungsleitungen nach § 12 Absatz 5 mit Anhang 5 EnEV begrenzt wird". Also muss wohl gedämmt werden, schließ ich daraus.
     
  11. #11 Achim Kaiser, 29.11.2005
    Achim Kaiser

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    Wenn den Anhang 5 genau liest, dann stellst fest, das mein Zitat für die *Nichtdämmung* eben genau daraus entnommen ist. Das sind die *Anforderungen*, die der Paragraph stellt - nämlich u.U. *keine*.

    Geht die Wärmedämmung *aussen* um den Abstellraum rum (Dämmung der Aussenwände), dann ist er innerhalb der thermischen Hülle angeordnet, lediglich *nicht beheizt*, da hier Wohnraumtemperaturen nicht erforderlich sind.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. khezia

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    Ehrlich gesagt

    versteh ich jetzt gar nichts mehr.
    Der eine Heizungsfachmann sagt, es muss gar nicht gedämmt werden, der andere sagt, es muss zu 100% gedämmt werden.
    Wer soll denn da noch durchblicken?

    Wann liegen denn die Rohre nicht in der thermischen Hülle? Wenn sie aussen am Haus entlang laufen?
     
  13. #13 Achim Kaiser, 29.11.2005
    Achim Kaiser

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    Zum Beispiel, wenn sie im Keller verlegt werden und die thermische Hülle im Fußboden des darüberliegenden Geschosses angeordnet ist bzw. endet.

    *Verstehen* ist auch immer so ne Sache, mit der sich alle schwer tun, wenn sie den Sinn und den Wortlaut der Vorschriften nicht *genau* beachten oder nachlesen.

    Bei z.B. Etagenheizungen sind die Anforderungen eher gering.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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