Ihre Meinung zu Mängel: Garage in Holzständerbauweise und Dachboden/Schwarzschimmel

Diskutiere Ihre Meinung zu Mängel: Garage in Holzständerbauweise und Dachboden/Schwarzschimmel im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an die Expertenrunde, ich bin Bauherr und neu hier, bitte also um Nachsicht. Vorausgeschickt sei, dass wir mit Architekt (der sich...

  1. #1 Meinenerven, 07.12.2013
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    Hallo an die Expertenrunde,

    ich bin Bauherr und neu hier, bitte also um Nachsicht. Vorausgeschickt sei, dass wir mit Architekt (der sich allerdings nicht mit Ruhm beckleckert hat), Generalunternehmer und unabhängigen Baubegleiter gebaut haben. Das würde ich wieder so machen, wenn auch vielleicht teilweise mit anderern Personen.

    Wir haben ein Haus gebaut, was bis auf die Mängelliste im Abnahmeprotokoll soweit fertig ist. Die Mängel, obwohl viele, sind auch fast alle nicht so gravierend, halt so dies und das an Macken, was noch behoben wird.

    Zwei Dinge sind allerdings so, dass ich Sie als die Experten mal nach Ihrer Meinung befragen wollte.

    1. Der Dachboden hat einzelne oberflächliche Schwarzschimmelflecken. Unser Baubegleiter hat das auf die Liste geschrieben, meinte aber, das sei nicht so gravierend. Wir sollten beobachten, ob der Schimmel sich ausbreiten würde und uns melden falls das so sei.

    Was meinen Sie? Ist das wirklich wahrscheinlich kein Problem? Ich habe extra darauf geachtet, dass die Bodentreppe während der "nassen" Bauphase mit Folie abgedichtet wird, aber es ist wohl doch Feuchtigkeit aufgestiegen. Ich dachte immer, Schimmel aller Art wäre so eine Art Super-GAU.

    2. Wir haben eine Garage in Holzständerbauweise. Abgedichtet ist sie mit Trespaplatten. Oben und unten ist jeweils ein Spalt offen, durch welchen Flugschnee, Regen etc. kommen.

    Abgesehen davon, dass ich denke, dass das "Holzkonstruktion im Außenbereich ist", bei dem der Bauunternehmer noch den Wetteranstrich der innenliegenden Holzkonstruktion nachreichen muss, fühle ich mich hier von unserem Architekten nicht gut beraten. Wir hatten lange und ausführlich besprochen, dass wir keinen Keller haben und diese Garage als Unterstellmöglichkeit für viele Sachen dringend brauchen. Sie war auch recht teuer, mit Carport ebenfalls in Holzbauweise 20.000 EUR. Und jetzt ist sie so undicht, dass innen alles feucht ist und man nichts lagern kann.

    Was meinen Sie? Hätte man das anders planen sollen - müssen?

    Viele Grüße

    Chrwe
     
  2. R.B.

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    zu 1.
    Da wäre ein Bild hilfreich. Den Kommentar des Baubegleiters verstehe ich nicht wirklich, denn Schimmel ist zwar kein Super-GAU, aber ein Risiko und gehört entfernt. Mag ja sein, dass er aufgrund der Größe nicht kriegsentscheidend ist, aber das bedeutet doch nicht, dass man den einfach so lassen kann. Also fachgerecht beseitigen und dann beobachten, und nicht einfach so lassen und schauen ob er sich ausbreitet.

    zu 2.
    Eine Garage ist kein Lagerraum, und somit gibt es andere Anforderungen. Es ist sogar von Vorteil, wenn die Garage nicht absolut "luftdicht" ist, denn im Winter bringt man mit dem Fahrzeug sehr viel Feuchtigkeit in die Garage, und wenn diese dicht wäre, müsste man sie zwangslüften damit die Feuchtigkeit aus der Garage kommt. Was hohe Feuchtigkeit und Nässe mit Holz anstellen kann, ist jha hinlänglich bekannt. Lüftung bedeutet aber nicht, dass da Regen und Flugschnee eindringen kann. Ich vermute eher, dass hier der Wunsch nach Lagerraum nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

    Wie groß ist der Spalt? Wie ist der angeordnet?

    Gruß
    Ralf
     
  3. mls

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    schimmel? so bestellt? zugesicherte eigenschaft? erfolg? ;)

    fotos? speziell garage?
     
  4. #4 Meinenerven, 07.12.2013
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    Ich versuche morgen mal, ein Foto hinzubekommen, wenn es heller ist.

    Mls, auch beim genauen Durchsuchen des Bauvertrags finde ich keinen bestellten Schimmel ;)

    Vielleicht sollte ich noch dazusagen, dass in der Garage gar kein Auto stehen wird, auch ist dort keine autogeeignete Tür, das war von Anfang an als Lagerraum konzipiert. Der Spalt ist nicht groß, ca. 3cm oben am Dach und ca. 5 cm unten an den Füßen.
     
  5. R.B.

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    Dann aufpassen dass kein Nachtrag kommt. Mehr geliefert als bestellt. ;)

    Was soll dort gelagert werden? In einem Raum mit solchen "Lüftungsfugen" kann man vielleicht Brennholz zum Trocknen lagern, aber dann hört´s doch schon auf. Ich bleibe bei meiner Vermutung, da gibt es anscheinend unterschiedliche Vorstellungen von "Lagerraum", entweder falsch kommuniziert, oder die Anforderungen wurden schlichtweg ignoriert. Jetzt darf der Schwarze Peter geschoben werden. ;)
     
  6. Julius

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    Wieso nennst Du das Nebengebäude dann ausdrücklich "Garage"?
    Nimmt sie etwa ein Grenzgaragenprivileg in Anspruch?

    In einem unbeheizten Außenlagerraum kann man übrigens auch dann viele empfindlichere Sachen nicht lagern, wenn kein Flugschnee eindringt. Denn Betauung tritt in jedem Fall auf!
     
  7. #7 Gast036816, 07.12.2013
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    Gast036816 Gast

    vielleicht wurde der schimmel mit der lagerware eingetragen!
     
  8. Eric

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    Hier lesen:

    http://www.knaeuper-stengle.de/pdf/deutsch/aktuell/aktuell-06.pdf

    Es kommt auf die nääheren Umstaände an: Wenn die " Garage " als Unterstellmöglichkeit für feuchteempfindliche Sachen vereinbart war, dann wird vom Unternehmer die Gebrauchtstauglichkeit zu diesem Verwendungszeck als Erfolg geschuldet. Wird der Erfolg nicht erbracht, ist die " Garage " mangelhaft und muß nachgebessert werden.
     
  9. Julius

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    Dann kommt es jetzt "nur" noch darauf an, daß der AN sich genau daran noch "erinnert"!
    Schriftlich niedergelegt worden wird es nicht sein, wenn ich das "besprochen" richtig verstanden habe.
    .
     
  10. #10 Gast360547, 08.12.2013
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    Gast360547 Gast

    Moin,

    das wirtd ja lustig: "Garage" ist mangelhaft und muss nacherfüllt werden. Danach ist sie ein Schwarzbau, weil sie ihrer eigentlichen Nutzung, nämlich dem Abstellen von Fahrzeugen, nicht gerecht wird, ja nicht einmal eine geeignete Durchfahrt- oder Einfahrmöglichkeit besitzt.

    Steinstark ;-)

    si
     
  11. #11 Rudolf Rakete, 08.12.2013
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    Ich weiß ja nicht wie es in Thüringen ist aber in NRW ist es möglich eine Grenzgarage nur zu Abstellzwecken zu benutzen. Dann bedarf es auch keiner Einfahrtmöglichkeit oder eines Garagentors.
     
  12. H.PF

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    Dann ist es aber keine Garage mehr! Hast du mal den Paragraphen? In einer Garage stehen AUTOS oder MOTORRÄDER, sonst nix... Mit Spielzeug, Werkzeug etc wird das ein Lager, ergo: Kein Grenzprivileg mehr.

    Wobei es genug Garagen gibt, die kein Grenzprivileg in Anspruch nehmen. Da wäre es wohl eher egal...
     
  13. #13 Baufuchs, 08.12.2013
    Baufuchs

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    Für NRW:
    BauONW Paragr. 6 (11) zulässig "Gebäude die als Garage/Gewächshaus oder zu Abstellzwecken genutzt werden"
     
  14. Baumal

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  15. #15 Baufuchs, 08.12.2013
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    Gleiches gilt auch für die Garage des TE, wenn mit dieser der erforderliche Stellplatz nachgewiesen wurde, kann sie nicht ohne weiteres ungenutzt werden.

    Im übrigen:
    Wenn Altenburg/Thüringen sind dort gem BauO außer Garagen auch Gebäude ohne Aufenthaltsräume auf der Grenze zulässig.
     
  16. H.PF

    H.PF

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    Danke, Baufuchs
     
  17. #17 Meinenerven, 08.12.2013
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    Wie Baufuchs schon sagte sind Garagen einschliesslich Abstellraum sowie Gebäude ohne Aufenthaltsraum bis xxx m (Masse sind ok) in Abstandsflächen zulässig und laut B-Plan sind solche Gebäude ebenfalls in den Abstandsflächen zulässig. Abgesehen davon sind Fahrräder und Roller drin. Das ist also kein Thema - solche Sachen habe ich versucht, genauestens einzuhalten, ich habe keine lust auf eine Rückbauverfügung. Ausserdem wäre das erst Recht ein Planungsmangel, denn eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung gehört zu den Grundpflichten der Architekten.

    Nun ja, ich werde ihn auch nicht in Haftung nehmen, aber so richtig toll ist die planung in diesem Punkt nicht. Mal sehen, was wir mit Dachpappe so hinkriegen. Dass innen unbehandeltes Holz nass wird macht mir allerdings Sorgen.

    Schimmelfotos kommen noch, heute war Schnee und Regen, also ägyptische Finsternis auf dem Dachboden. Lampen müssen erst noch angebracht werden.
     
  18. #18 Friedl1953, 08.12.2013
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    Holz darf auch nass werden wenn es wieder austrocknen kann. Staunässe ist zu vermeiden und da hilft auch Holzschutz oberflächlich aufgebracht nichts. Trotzdem um Vorschriften einzuhalten sind die Gefährdungsklassen zu beachten. Kann ich aus den bisherigen Info's nicht erkennen und angekündigte Bilder habe ich keine gesehen.
     
  19. #19 Rudolf Rakete, 08.12.2013
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    Doch hier bei mir in der Straße mehrfach geschehen und es ist nach Auskunft Bauordnungsamt keine Nutzungsänderung erforderlich.
    Der Stellplatz muss natürlich erhalten bleiben wenn die Garage als solch Stellplatznachweis erdacht war.
     
  20. #20 Meinenerven, 28.12.2013
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    Besser spät als nie einige Fotos. Gleichartig sind dutzende von Stellen. Einmal Schimmel-Ex hat sie zunächst grösstenteils beseitigt, der Schimmel kommt aber schon zurück. Ein Bautrockner läuft, scheint aber nicht viel zu bringen. Mein kleiner Sohn hat Asthma, daher ist für uns der Schimmel und vor allem die Schimmelsporen eine grössere Sorge.

    Foto 3.JPG Foto 1.JPG Foto 5.JPG
     
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