planl. Firstrichtung/Eigenheimzulage

Diskutiere planl. Firstrichtung/Eigenheimzulage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich beabsichtige ein bestehendes Haus umfassend umzubauen, nur noch die Außenwände und der Keller soll noch stehen bleiben. Auf die...

  1. #1 Ralfonso, 29.11.2005
    Ralfonso

    Ralfonso Gast

    Hallo,
    ich beabsichtige ein bestehendes Haus umfassend umzubauen, nur noch die Außenwände und der Keller soll noch stehen bleiben. Auf die Außenwände kommt ein "Vollgeschoss". Das Dach soll ein Zeltdach werden, somit ohne First. Eine Firstrichtung ist im BPl vorgegeben (sonst eigentlich nichts). Bevor ich auf der Gemeindeverwaltung alle verrückt mache würde ich gerne hier die Fragen von den Profis beantwortet haben. Nämlich: muss ein Dach ohne First eine Firstrichtung einhalten? Oder wie ist das zu sehen?

    Zweite Frage, Eigenheimzulage: Reicht ein entkernen eines Gebäudes und Aufstockung mit neuem Innenausbau und kompletter Erneuerung der Haustechnik aus um als Neubau im Sinne der Eigenheimzulage akzepiert zu werden? Die Bausumme wird denke ich weit über 125.000 € sein.

    Danke für die Anworten schon im Voraus.

    Gruß

    Ralf
     
  2. #2 ruediger, 29.11.2005
    ruediger

    ruediger Gast

    Wenn im Bebauungsplan von Firstrichtung die Rede ist, dann ist meist auch eine Dachart und/oder Dachneigung vorgeschrieben.
    Das erhebt dann die Frage ob das Zeltdach (was ist das eigentlich?) nicht von vornherein ausgeschlossen wäre.

    Gruß - ruediger
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Richtig. Ich würde im B-Plan (evtl. im Textteil) nach "Satteldach" suchen.
     
  4. HaJue

    HaJue

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    M.E. schwieriges Thema: Einerseits wurde eine Erweiterung dann als Neubau gefördert wenn der Wert der Baumaßnahmen den Wert der Altsubstanz (und in diese erheblich eingegriffen wurde) deutlich übersteigt, anderseits gibt es m.W. ein (zwar umstrittenens) BFH-Urteil, das eine Förderung verneint, wenn die Außenwände bestehen bleiben.

    Hierzu würde ich mir unbedingt fachkundigen steuerlichen Rat einholen und meine Kalkulation auf eine "Nicht-Förderung" aufbauen - wenn ie dann doch kommt, um so schöner

    Gruß
    HaJue
    (Laienmeinung, keine steuerliche od. rechtl. Beratung)
     
  5. #5 delphi2, 30.11.2005
    delphi2

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    Andere Frage: Lohnt sich das überhaupt? So wie sich das anhört könnte man die Hütte ja gleich plattmachen :mauer

    Willst bzw. kannst Du vieles selber machen? Es wird oft unterschätzt, dass solche Geschichten unheimlich lohnintensiv sind und schnell ist man bei oder über den Herstellungskosten eines vergleichbaren Neubaues.
     
  6. Ralfo

    Ralfo Gast

    Bin schon weiter auf dem Papier

    Hallo,
    heute habe ich einen Termin mit dem Archi beim Landratsamt (untere Baubehörde). Da werden wir mal klären, welche Vorschriften zwingend einzuhalten sind und für welche eine Befreiung möglich ist. Beim späteren Umbau trau ich mir zu, schon vieles selbst zu machen, bzw. mit zu arbeiten. Vieles ist nicht schwierig, aber zeitintensiv. Ein vollständiger Abriss kommt m. E. nicht in betracht, da die substanz stellenweise noch gut ist und ich augrund von Abstandsregeln nicht mehr auf den vorhanden Keller bauen könnte.

    Gruß
    Ralfo
     
Thema: planl. Firstrichtung/Eigenheimzulage
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