Zahlungsplan EFH

Diskutiere Zahlungsplan EFH im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, mich würde eure Meinung zum folgenden Zahlungsplan eines EFH interessieren: EFH 3 % nach Einreichung Baugesuch 15 %...

  1. Esox84

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    Hallo Bauexperten,

    mich würde eure Meinung zum folgenden Zahlungsplan eines EFH interessieren:

    EFH
    3 % nach Einreichung Baugesuch
    15 % nach Betonieren der Bodenplatte
    15% nach Betonieren der Decke über Erdgeschoß
    25 % nach Fertigstellung Rohbau, einschließlich Zimmererarbeiten
    10 % nach Fertigstellung Dacheindeckung
    20 % nach Fertigstellung Fenstermontage, Innenputz, ohne Zuputzarbeiten
    Rohinstallation, Sanitär - Heizung, Elektro
    7 % nach Einbau Estrich
    5 % nach Abnahme

    Würdet ihr etwas anders vereinbaren? Wo gibt es noch Verbesserungsbedarf aus eurer Sicht?
    Dank im Voraus
     
  2. #2 Kater432, 08.12.2013
    Kater432

    Kater432

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    Ich habe Beginns drauf geachtet, das nach Fertigstellung Rohbau nicht mehr als 50% verbraucht sind. Dies war bei uns mit Dacheindeckung wenn ich das noch richtig im Kopf hab.

    So ungefähr habe ich das glaube ich auch hier schon oft genug gelesen.

    So wie ich den 3letztens Punkt verstehe ist rohinstallation Elektro/Sani dort noch nicht mit drin? Dann würde für das alles (Sani/Elektro/Heizung/Fliesen) nur noch 12% bleiben? Das wäre mir zu wenig. Zumal die ganze Technik ja schon einiges kostet. Elektro und Sani rohinstallation sollte ja eigentlich vor dem innenputz sein, oder? Also was ist mit Zumutbarkeiten gemeint.
     
  3. #3 Gast036816, 09.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nein - benutze einmal die suchfunktion hier mit dem suchwort zahlungsplan. das thema wurde schon oft aufgerufen.
     
  4. Flip74

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    mir würde da was fehlen. Und zwar:

    Zahlung der einzelnen Gewerke, nach mängelfreier Abnahme durch einen eigenen Bauleiter oder so ähnlich ......

    weißt schon was ich meine .........
     
  5. #5 Baufuchs, 09.12.2013
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    Baufuchs Gast

    Wenn für einzelne Gewerke Teilabnahmen vereinbart werden, hat dies zur Folge, dass sich ab Abnahme die Beweislast bei Mängeln umkehrt und die Gewährleistungsfristen zu laufen beginnen.

    Der AN hat nach BGB ohnehin nur Anspruch auf Zahlung der Abschläge, wenn die betreffenden Leistungen "vertragsgemäß" d.h. ohne wesentliche Mängel erbracht sind. Bei nicht wesentlichen Mängeln kann der AG das 2-fache der vorr. Mängelbeseitigungskosten einbehalten. Auch das ist BGB geregelt und muss nicht gesondert vereinbart werden.
     
  6. #6 Corinna72, 09.12.2013
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    Wenn man die Kosten für das Grundstück herauslässt, ergibt sich nach der Makler und Bauträgerverordnung folgender (recht vernünftiger) Zahlungsplan:

    -Nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich Zimmererarbeiten 40 % (eventuell aufgeteilt in die einzelnen Stockwerke)
    -Für die Herstellung der Dachfläche und Dachrinnen 8 %
    -Für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung 10 %

    (Rohbau mit Dach und Fenstern also insgesamt 58%)

    für die Rohinstallation der Heizungsanlagen 3 %
    für die Rohinstallation der Sanitäranlagen 3 %
    für die Rohinstallation der Elektroanlagen 3 %
    für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten 6 %
    für den Estrich 3 %
    für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich 4 %
    nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe 12 %
    für die Fassadenarbeiten 3 %
    nach vollständiger Fertigstellung 5 %
    (die letzte Rate sollte möglichst 5% betragen. Liegt diese nur bei 2, oder 3%, ist es bei Mängeln schwierig, ausreichend Geld zurückhalten zu können)
     
  7. #7 Corinna72, 10.12.2013
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    Hab mir mal Deinen Zahlungsplan näher angesehen.
    Der ist definitiv NICHT akzeptabel.
    Du gehst hier sehr stark in Vorleistung und das beinhaltet ein enormes finanzielles Risiko!
    Rohbau inkl. Dacheindeckung macht bei Dir schon 68% aus, nach MaBV dürften es aber nur 48% sein!!

    Im Falles einer Insolvenz hast Du Deine 20% gesehen, Da wären dann also schätzungsweise EUR 60.000.- einfach weg!
    Und eine andere Baufirma stellt den Bau sicher nicht zum ursprünglich geplanten Preis fertig. Da werden dann sicher nochmal 10% - 15% Aufschlag fällig.

    Also Vorsicht und diesen Zahlungsplan keinesfalls unterschreiben!
    Sowas fällt unter Bautrüger Wunschkonzert...
     
  8. #8 Baufuchs, 10.12.2013
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    Vergiss mal die Makler/Bauträgerverordnung, die muss der BU nicht einhalten.

    Grundsätzlich:
    Wie hoch der Anteil Rohbau ist/sein sollte, richtet sich danach, welcher Gesamtleistungsumfang zu erbringen ist. Bei schlüsselfertig wäre Rohbau (ohne Dacheindeckung) ca. 40%.

    Die weiteren Zahlungen sollten auf mehr Teilraten als im Zahlungsplan des TE verteilt werden.
     
  9. #9 Corinna72, 10.12.2013
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    Muss er zwar nicht, der Auftraggeber sollte aber unbedingt darauf bestehen, dass diese eingehalten wird, sonst hat er ganz schnell das Nachsehen.
    Ich kenne 2 Fachanwälte für Baurecht und beide haben mir ständig eingetrichtert, dass ich auf gar keinen Fall einen Zahlungsplan akzeptieren soll, der zu meinen Ungunsten von der MaBV abweicht.
    Eine von den beiden Anwälten hat dann selber gebaut und mit ihrem BT genau diesen Zahlungplan abgeschlossen und darauf bestanden, dass die erste Zahlung erst erfolgt, wenn der Rohbau samt Dachstuhl steht. Vorher hat die glatt keinen Cent gezahlt!
    Der BT hat das tatsächlichso akzeptiert.

    "Nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich Zimmererarbeiten 40 %"

    Das hat sie wörtlich genommen.
     
  10. Julius

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    Bei einem BT geht sowas Krasses noch eher, weil der schon erstellte Rohbau ja im Eigentum des Erstellers verbleibt. Insofern reduziert sich dessen Ausfallrisiko.

    Bei GU/GÜ sieht das hingegen ganz anders aus und man dürfte daher kaum einen AN finden, der sich (ohne weitere Absicherungen) auf so ein Himmelfahrtskommando einlassen wird.
     
  11. #11 Corinna72, 10.12.2013
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    Ich persönlich finde es ja auch den Hammer, dass der AN mit 40% (!) der Bausumme in Vorleistung gehen soll.
    Im Rahmen gegenseitiger Fairness hätte ich von meinem GU dies auch nie verlangt, sondern wir haben die 40% auf die Stockwerke aufgeteilt.
     
  12. #12 berlinerbauer, 10.12.2013
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    Das ist richtig. Aus Sicht des Bauherrn aber trotzdem problematisch.
    Meine finanzierende Bank schreibt z.B. (keine Ahnung ob sie dass auch durchsetzen könnte/würde), dass sie nur passend zur Makler/Bauträgerverordnung auszahlt.
    Wenn dann der Zahlungsplan nicht passt, muss das EK die Lücken überbrücken, dass kommt dann wieder auf viele weitere Details an, ob das auch passt.

    Die Lösung mit am wenigsten nachdenken für die Auftraggeber wäre also, wenn der Zahlplan mit der Makler/Bauträgerverordnung übereinstimmt.
     
  13. #13 Baufuchs, 10.12.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fordern kann die Bank viel.

    Fakt ist, dass es für Abschlagszahlungen bei Werkverträgen eine Regelung in § 632a BGB gibt.
    Dieser Regelung muss ein Zahlungsplan in einem Werkvertrag entsprechen.
     
  14. #14 feelfree, 10.12.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich kenne einen Fall, wo der Zahlungsplan nicht mit dem von der Bank "bewilligten" Zahlplan übereingestimmt hat. Und die Bank hat dann tatsächlich erstmal nicht ausbezahlt - worauf hin der GU natürlich sofort von der Baustelle abgezogen ist.
    In so einem Fall gibt es nur Verlierer, außer der Bank vielleicht. Sollte man also unbedingt vermeiden.
     
  15. Esox84

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    Hallo Leute, danke für die zahlreichen schnellen Antworten. Habe ich das jetzt richtig verstanden????:
    es gibt die MaBV, diese gilt jedoch nur für Makler bzw. Bauträger. Da ich jedoch mit einem GÜ baue, greift diese MaBV nicht.
    Das würde bedeuten, dass mein GÜ sich auf die MaBV nicht einlassen muss und somit von seinem angebotenen Zahlungsplan nicht abweichen muss.
    Ich könnte jedoch auf dem § 632 a BGB verweisen: "(1) Der Unternehmer kann von dem Besteller für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, in der der Besteller durch die Leistung einen Wertzuwachs erlangt hat"
    Das heißt, ich muss ihm nachweisen, dass ich bei meinem Zahlungsplan bereits bei der zweiten Rate so und so viel in Vorleistung gegangen bin???
    Ich habe es nachgerechnet, nach der zweiten Zahlung hätte ich tatsächlich ca. 10.000 € mehr bezahlt, als der GÜ zu diesem Zeitpunkt erbracht hätte.
    Hier noch mal der Zahlungsplan, damit man nicht immer nach oben scrollen muss :-)
    3 % nach Einreichung Baugesuch
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    25 % nach Fertigstellung Rohbau, einschließlich Zimmererarbeiten
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    20 % nach Fertigstellung Fenstermontage, Innenputz, ohne Zuputzarbeiten
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    5 % nach Abnahme
     
  16. #16 Gast036816, 10.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du zahlst 68% vom bau nach dacheindeckung, das ist reichlich gut vorfinanziert. such dir lieber einen anderen vertragspartner.
     
  17. #17 Corinna72, 10.12.2013
    Corinna72

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    Hast Du denn schon unterschrieben?
    Wenn nicht, kannst Du das ganz einfach verhandeln.
    Du verlangst einfach, dass der Zahlungsplan nach MaBV eingehlten wird und fertig!
    Der GÜ darf aber natürlich für seine Planungsleistungen etwas fordern "3 % nach Einreichung Baugesuch"
    Dieser Posten wäre also natürlich zusätzlich in Ordnung, dafür beim Rohbau 3% oder anderen Posten insgesamt 3% wegnehmen, NICHT jedoch bei der Schlussrate. Diese sollte unbedingt 5% betragen!
     
  18. #18 Corinna72, 10.12.2013
    Corinna72

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    Genau das gleiche (nur etwas ausführlicher) hatte ich heute Morgen schon in #7 geschrieben. Schön dass wir einer Meinung sind!
     
  19. Esox84

    Esox84

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    Unterschrieben habe ich den Vertrag natürlich noch nicht, sonst wäre es ja eh zu spät mit verhandeln. Haben lediglich die Kostenübernahmeerklärung für den Baugesuch unterschrieben.
    Die Planungsunterlagen sind so gut wie fertig und der Architekt nimmt demnächst den Baugesuch vor. Demnächst soll es in Vertragsverhandlungen gehen. Der Zahlungsplan ist mir allerdings ein Dorn im Auge. :-(
    Vielleicht hat jemand nützliche Tipps für das nächste Gespräch mit dem Bauunternehmen.
     
  20. #20 Gast036816, 10.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zahlung entsprechend dem leistungsstand - ist für beide fair.
     
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