zulässige Bodenpressung

Diskutiere zulässige Bodenpressung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; ich zitiere mich selber: Die nächsten Annahmen sind für Realisten schwer erträglich, denn jetzt verlassen wir den Weg der Realität ein wenig:...

  1. sebi77

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    ich zitiere mich selber:


    wäre das ein tatsächlicher fall, dann wäre dein vorschlag natürlich normal. aber auf sowas wäre ih dann auch gekommen :D

    bei beachtung meiner eingangsfrage müßte dann klar werden, dass es mir nicht darum geht......ach egal. ich stifte nur noch mehr verwirrung

    nimm einfach weiterhin, dass außerirdische alle sonstigen bohrgeräte geklaut haben, samt derer, die in der lage wären neue zu bauen!!!! ;)
     
  2. JDB

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    Sachma, sind die da in Hameln alle so komisch ? :)
     
  3. sepp

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    wer weiss wo die der rattenfänger wieder frei gelassen hat :D
     
  4. PeMu

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    @sebi..: willste nicht kapieren?

    Ich hab's doch erklärt, dass der Plattendruckversuch mit der zulässigen Bodenpressung nix zu tun hat. Und mal nen Loch zu bohren und den Baugrund zu beurteilen ist was für Zeichendeuter (auch wenn die Baugrundgutachten manchmal den Anschein haben :-)).

    Also was willst Du eigentlich?

    Alles Fake oder wo ist das Kind in den Brunnen gefallen?
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    erklär´s doch bitte nochmal .. :shades .. :D
     
  6. sebi77

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    och...eigentlich habe ich eine recht schnelle auffasungsgabe

    wobei ich gestehen muss, dass ich mit dem satz nun doch verständnisprobleme habe

    OK, halten wir also fest...man kann vom einen nicht aufs andere schließen.
    Da der aufnehmbare Sohldruck eh nur ein vereinfachtes Verfahren ist sollt man wohl sowieso GZ1 und GZ2 Betrachtungen führen

    eine einfache nd schnelle methoden der beurteilung

    wieso fake?

    grüße, sebastian
     
  7. sebi77

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    bin kein hamelner

    bin noch nichtmal niedersachse...und das ist gut so :D

    man kann es sich halt nicht immer aussuchen wo es einen hinverschlägt!
     
  8. PeMu

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    Tja, wieviel verstehst Du von Grundbau, -beurteilung, Gründungsmaßnahmen?

    Man kann von einem Aufschluß allein keine brauchbare Baugrundbeurteilung abgeben.

    Und ob es eine einfache Kontrollmöglichkeit gibt, steht dann im Baugrundgutachten. Kann mal sein, wird meistens nicht sein.
     
  9. sebi77

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    sagen wir mal so...ich lerne noch!

    willst du auf die bestimmung der bodenparameter hinaus? Oder darauf, dass mehrere Bohrungen zu tätigen sind? Oder man das komplette Zusammenspiel zwischen bauwerk und -grund zu betrachten hat?



    wäre auch zu schön :)

    Danke für die Bemühungen,

    Sebastian
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wäre das mit dem Baugrund nur so einfach. Was ich hier weitergebe sind Auszüge aus der Realität und keine Annahmen - nur mal so zum Verständnis.

    Baugrundaufschluß 6 Sondierungen - Fels auf ca. 8m anstehend. Pfähle gerammt -> 1/3 der Pfähle versäuft erforderlich ca. 20m, da Felshorizont kleinräumig abgeht.

    Hanggrundstück: Gartenstützmauern mit Bohrpfahlwänden und Rückverankerung erforderlich - nach einigem hin und her festgestellt, dass Böschungs-Sicherheit real ca. 1,0 -> daher auch die Verwerfungen der Weinbergmauern.
    Wegen Geländeneigung Bohrpfähle mit Greifer und Meissel ausgehoben d=90cm. In einem Loch max. Versatz des Horizonts um 1m!

    Einziges Hausfundament auf Fels (lt. Planung - gefreut endlich was Anständiges) und bei Aushub mitten in der Sohle Abgang des Felshorizonts um 2 m Tiefe! Fundament 1,60x80cm!
    Und jetzt gründe hier mal einheitlich.

    Wie willste also mit ein bischen drücken hier und pieksen dort den Baugrund beurteilen?

    Ich hab noch mehr so Dinger auf Lager - das wird mehr und mehr Realität, da immer mehr Grundstücke bebaut werden, die man früher hat brach liegen lassen.
     
  11. #31 susannede, 02.12.2005
    susannede

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    Neugiere Nachfrage:

    Gibt es einen Link, der etwas über die "Korrekte Durchführung" eines Baugrundgutachtens besagt...? :confused:

    Das Gutachten war bisher eben "einfach da" (so aus dummer Architekten-Perspektive formuliert). :o

    PeMus Praxisbeispiele zeigen jedoch, es scheint dann doch richtig zu sein, zu fragen:
    "Was wurde da eigentlich gemacht bzw. angenommen, bzw. gerechnet?"

    Statiker: bitte nicht hauen - wegen der blöden Nachfrage... :o
     
  12. sebi77

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    aber bei kleinräumigen abgängen kann man das doch eigentlich erst merken wenn es zu spät ist? oder was willste da dann für ein bohrraster anlegen? das wird irgendwann auch mächtig teuer. oder verwendest du zur erkundung dann geophysikalische methoden (auch nicht gerade preiswert)?


    sehe ich ein

    waren wirklich interesante beispiele. dankeschön
     
  13. PeMu

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    @susannede: das ist der Unterschied - Statiker vs. Tragwerksplaner.

    Man muss da nachhaken, da bei Auftrag der Baugrundgutachter oft nicht weiss, wie bebaut werden soll. Und man die Konstruktion und die Baugrundverhältnisse abstimmen soll - sonst verbrät man unnötig Geld.

    Heute aktueller Fall: Architekt hat Baugrundgutachten für ein Baugebiet zugesandt. Ich: durchgelesen. Nachgefragt was der Bauherr so vor hat: Lagerhalle 500m² und 2-geschossig Büro. Und nun die möglichen Lösungen und welche Konstruktionen sinnvoll sind aufgedröselt. -> Mehraufwand für Gründung abgeschätzt - normal gründen scheidet aus. Heute sitzen Architekt und Bauherr zusammen und dann muß der Bauherr halt entscheiden, ob ihm das Grundstück den Mehraufwand wert ist.

    Und kauft er das Grundstück und bebauts -> Vorplanung und dann Kontakt mit Baugrundgutachter und dann die ganze Sache nochmals aufdröseln! Und ggf. Nachtrag zum Gutachten, denn ich hätte da einen Gründungsvorschlag, der nicht im Gutachten erwähnt wird...

    Und noch was anders:

    ich hatte da ein Gutachten, na ja Tiefergründung. Dann Vorschlag auf dem Schotter vom alten Parkplatz zu gründen. Nachgehakt. Dann kamen Werte für Einzelfundamente - Nachtrag??? Untergrund anscheinend total setzungempfindlich - nach den Angaben.
    Dann erste Fundamente gebaut, Rückzug - neue Werte für Streifenfundamente - jetzt ist es wohl eine nasse Wiese -> unbrauchbar für Fundamente und paßt nicht zu den vorigen Werten.
    Dann neue Werte: jetzt kann ich ein Hochhaus draufstellen. :confused:

    Und das heikle an der Sache: Der Bauherr wollte sich die Opotion für eine Aufstockung von 2+DG auf 4+DG offen halten. Nur mit den ersten Werten nicht machbar, da war bei 2+DG Schluss, sonst Pfahlgründung. Tja ist nun gelaufen.

    Letztendlich habe ich in Abstimmung mit meinem AG (GU) einen Gründungsvorschlag schriftlich zur Bestätigung dem Gutachter vorgelegt (vorgegeben). :Roll

    Das ist alles Alltag - bei 2500m² Halle und 500m² Bürogebäude. :mauer

    Die härtesten Geschichten schreibt das Leben, die kann man nicht erfinden. :yikes
     
  14. PeMu

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    Dafür gibt es die Baugrundgutacher. Er entscheidet und verantwortet dies.
    Ich hinterfrage und mach was draus.
     
  15. mls

    mls Bauexpertenforum

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    keine ahnung, ob´s einen link gibt - aber es gibt übereinstimmende mermale von baugrundgutachten, die sind dir bekannt?

    • art der untersuchung (rammkernbohrung, rammsondierung im bohrloch)

      ingenieurgeologische beschreibung (für den tragwerksplaner nicht nur zul. pressung, sondern u.a. abgestimmte bettungswerte; zustand inf. wasser, bodenklassen .. )

      gründungsempfehlung (ebenfalls in abstimmung)

      bemessungswasserstand, drainage, abdichtung

      umweltgeologische besonderheiten (belastetes aushubmaterial, betonagressive medien ..)

    mindestens genauso spannend, was wohl im gutachten stehen mag, ist das, was nicht drinsteht und was sich erst in der diskussion herausstellt .. stichwort: sonderlösungen für gründungsmassnahmen/wasserhaltungen/auftriebssicherung/abdichtung - eben auch das, was pemu exemplarisch aufgezeigt hat.

    ebenso interessant:
    angaben zum hhw,
    teamworkfähigkeit bei schlechten baugrundwerten,
    kreativität und fähigkeit/bereitschaft, risiken bei bauzuständen zu beurteilen .. besonders wenn die bebaubarkeit/finanzierbarkeit in frage gestellt ist.
     
  16. Bruno

    Bruno

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  17. PeMu

    PeMu

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    Und zur Übersicht Angaben zur geotechnisches Kategorie:

    Geotechnische Kategorie 1 (GK1) liegt vor

    - bei einfachen baulichen Anlagen,

    - bei waagerechten oder schwach geneigtem Gelände, wenn die Baugrundverhältnisse nach gesicherten örtlichen Erfahrungen und geologischen Bedingungen als tragfähig und setzungsarm bekannt sind,

    - wenn das Grundwasser unterhalb der Aushubsohle liegt oder durch örtliche Bauerfahrung nachgewiesen ist, dass der Aushub unter dem Grundwasserspiegel oder ein späterer Grundwassersnatieg ohne schädliche Auswirkungen bleiben,

    - wenn das Bauwerk gegen die örtliche Seismizität (Erdbeben) unempfindlich ist,

    - wenn die Umgebung (Nachbargebäude, Verkehrswege, Leitungen usw.) durch das Bauwerk selbst oder die dafür erforderlichen Bauarbeiten nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden kann,

    - wenn schädliche oder erschwerende äußere Einflüsse, wie benachbarte offene Gewässer, Böschungen, Auslaugungen, Erdfälle nicht zu erwarten sind.

    Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und - untersuchung bei GK1:

    - Einholen von Informationen über die allgemeinen Baugrundverhältnisse und die örtlichen Bauerfahrungen der Nachbarschaft.

    - Erkunden der Bodenarten bzw. Gesteinsarten und Ihrer Schichtung, z.B. durch Schürfe, Kleinbohrungen und Sondierungen.

    - Abschätzen der Grundwasserverhältnisse vor und während der Bauausführung.

    - Besichtigung der ausgehobenen Baugrube.


    Und GK1 ist ja die unterste Stufe und damit Ziel eines jeden Häuslesbauers.
    Also wer es verantwortet, der entscheidet.
     
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