Bauvoranfrage, selber oder via BU

Diskutiere Bauvoranfrage, selber oder via BU im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Habe quasi ein Grundstück erworben. Das Grundstück ist in einer kleiner Reihenhaus-"Siedlung", die vor einigen Jahren Endstand. Auf diesem...

  1. #1 malgucken, 12.12.2013
    malgucken

    malgucken

    Dabei seit:
    05.10.2013
    Beiträge:
    633
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektronik
    Ort:
    NRW
    Hallo.
    Habe quasi ein Grundstück erworben.
    Das Grundstück ist in einer kleiner Reihenhaus-"Siedlung", die vor einigen Jahren Endstand.
    Auf diesem Grundstück (letztes freies) gibt es ein Baufenstern, für quasi 2 DHH oder was auch immer. Das Grunstück ist einiges größer, als die der RH, vorallem viel breiter, mit Schräge.
    Das Grundstück ist das letzte in der Sackgasse, dahinter ein Firmenparkplatz der von einer anderen Straße erreichbar ist.
    Quasi vor dem Grundstück stehend links RH-Reihe, rechts Parkplatz, geradeaus durch den Garten EFH/MFH, im Rücken eine weitere von 3 Reihen RH.

    Nun war ich schon einige Male beim Bauamt bzgl. Bauvoranfrage, das Baufenster zu vergrößern. Habe gelernt, Fragen mit Worten sind nicht beliebt, ein Plan zum Abhaken, OK.
    Bisher sah der ältere Mitarbeiter es erstmal recht locker bzgl. dem größeren Baufenster. Ich soll mal zeichnen, es wird dann zusammgestrichen.
    Heute wo ich abgeben wollte bei jemand anders (stimmten die Farben doch nicht, OK meintewegen habe ich mich verhört, werde es nochmal ordentlich machen) sah es dieser doch nicht mehr so locker, mit der Veränderung.
    Die Abstände zum direkten Nachbar links passen.
    Nach hinten raus und rechts zum Parkplatz würde ich gerne mehr Platz haben, großes schöneres EG.

    Nun Frage ich mich, wie verfahren die auf dem Amt. Es gibt einen Bebauungsplan, aber Grenzabstände sind nur über die normale Regel geregelt, "irgendwie" 0,4*Höhe.
    Nach links zum Reihenendhaus ist quasi fest, OK.
    Jedoch würde ich das Baufenster in den Garten hinein erweitern und zum Parkplatz. Jeweils weit über 8m Abstand zu diesen Nachbarn.

    Können die sich "einfach querstellen" und sagen es passt einfach nicht zu den bisherigen gebauten RH?
    Wäre es clever die Sache einem Architekten/BU zu überlassen, weil der sauberer zeichnet, besser Beziehungen hat? (Meine Zeichnung ist nun nach einigen Versuchen OK, nur die eine Farbe stimmt nicht, danach passts. Aber ich weiß noch gar nit mit welcher Baufirma. Möchte das Baufenster ändern, und mir danach recht konkrete Angebote einholen).

    Oder soll ich einreichen und wenn mir das Baufenster danach immer noch zu klein ist, kann der Architekt es später nochmals einreichen?

    Würde ein Plan euch helfen, mich zu verstehen?
    Dann kann ich das hier nochmals löschen, und mich viel kürzer fassen (Ein Bild sagt mehr als ...) und ist viel Text hier.

    Es ist ja mehr eine "politische Frage", die man wohl gar nicht genau beantworten kann.
     
  2. #2 Friedl1953, 13.12.2013
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    @ malgucken "Es ist ja mehr eine "politische Frage", die man wohl gar nicht genau beantworten kann." Ist ja schon alles gesagt.
    Aber auch eine politische Antwort, können kann jeder Mensch alles (auch ein Beamter). Ob das aber Bestand hat ist eine andere Frage. Da eine Bauvoranfrage auch Lieschen Müller einreichen kann (@ Architekten: Ich hoffe da ist mein Wissen nicht veraltet.) kannst Du das auch. Ob es sinnvoll ist, ist die andere Frage. Wenn Du einen Fachmann hinzuziehst spricht er die gleiche Sprache wie die Leute auf dem Bauamt, er weiß wie er es darzustellen hat damit es der Andere versteht und er weiß was der andere mit seinen evtl. Einwänden meint.
    Also mach Dir Gedanken über welchen Weg Du an Dein Haus kommst und lass es dann die Fachleute machen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 13.12.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Die stellen sich nicht "einfach quer". Die halten sich an die geltenden Regeln, hier den B-Plan und die Baugesetze!
    Natürlich kann man Ausnahmen und Befrweiungen beantragen, aber ein ich will das so, also her damit reicht als Begründung bei weitem nicht aus!
    Da muss erheblich mehr und vor allem gebietsbezogenes kommen!

    Lassen Sie von einem Planer beurteilen, ob es überhaupt Chancen gibt und wenn ja, wie die am besten genutzt werden können.

    Das hat nichts mit "sauber zeichnen" zu tun und schon gar nichts mit "Beziehungen"!
     
  4. #4 Gast036816, 13.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die damen und herren vom amt werden sich nicht querstellen, eher stellst du dich quer, in dem du deine vorstellungen durchsetzen möchtest, die mit den vorliegenden festsetzungen nicht im einklang stehen. befreiungen machen sinn und werden auch genehmigt, wen sie mit dem vorliegenden b-plan und der gültigen gesetzeslage im einklang stehen. eine baufenstervergrößerung kann da schon wieder kritisch sein.

    um das zu bewerten müsste deine planung und der b-plan - bild und text - eingestellt werden.
     
  5. #5 Bauliesl, 13.12.2013
    Bauliesl

    Bauliesl

    Dabei seit:
    02.02.2012
    Beiträge:
    1.129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    73230
    Ein Plan würde sicherlich helfen... ;-)
    Im Übrigen ist es an dieser Stelle immer besser, jemand "Neutralen" vom Fach Deine Interessen vertreten zu lassen - sprich, der Architekt ist dafür der richtige! NIcht der BU oder wer auch immer, sondern der Architekt.
     
  6. #6 malgucken, 14.12.2013
    malgucken

    malgucken

    Dabei seit:
    05.10.2013
    Beiträge:
    633
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektronik
    Ort:
    NRW
    Die Festsetzungen sind erstmal sowieso wilkürlich, da das Grundstück überhaupt nicht zu den anderen in der Straße passt, jetzt schon nicht, und hintendran sowieso komplett anderes Viertel ist. Eigentlich sollten, die sich über mehr Wohnraum freuen da es dort auch keinen stören sollte und die Stadt ja auch profitiert, eigentlich...whatever

    Gut. Da ich aber wohl mit einem Bauunternehmer bauen möchte werde ich mal einen von denen raussuchen bzw. bei einigen das Thema ansprechen bzw. erstmal Preise einholen. Muss nur einen finden, der die richtigen im Amt kennt und gute connections hat. Danke schon einmal.
     
  7. #7 Gast036816, 14.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    beratungsresistent?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 14.12.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Jede Festsetzung ist willkürlich. Warum 50 in geschlossenen Ortschaften? Warum nicht 45 oder 53,75 km/h???

    Der Rest ist eigentlich nur noch peinlich.
     
  9. #9 Thomas B, 14.12.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Es ist also nicht klar, ob gebaut werden kann wie der TE will. Kömmt vor. Nun sollen verschiedenen BUs erstmal Zahlen und harte Fakten auf den Tisch des Hauses legen, obgleich überhaupt nicht klar ist, ob man 1. den Auftrag erhält und 2. nicht weiß ob überhapt genehmigungsfähig....guter Ansatz. Als BU würde ich dem TE wohl sagen müssen, daß die Planung und Bepreisung eines Luftschlosses aus terminlichen Gründen nicht möglich ist. Weil man ja freundlich sein will.
     
  10. #10 Gast036816, 14.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    .... oder der bu verspricht das blaue vom himmel, weill er diesen auftrag unbedingt haben muss.

    das riecht nach: ich wünsche mir eine vitamin-b-baugenehmigung, alles andere kommt nicht in frage.
     
  11. #11 malgucken, 14.12.2013
    malgucken

    malgucken

    Dabei seit:
    05.10.2013
    Beiträge:
    633
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektronik
    Ort:
    NRW
    Die 50 gelten ja auch nicht überall. Ob die nun 10 m früher oder später anfangen, ist wohl eher willkür.
    Außerdem sollte sich die Stadt nicht freuen, wenn häßliche Ecken aufgehübscht werden (ne, ist nicht so hochnäsig wie es klingt).

    Ne, aber ein BU hat wohl mehr Erfahrung, wie man die Sache angeht. Ich muss ja erstmal nix in Auftrag geben, außer evtl. ein paar hundert oder wenige tausend Euro dafür löhnen.

    PS: So ein Angebot, wo man bei einem Haus ungefähr landet ist kostenlos und liegt nach einer Woche auf den Tisch. Zumindest war es so vor einem 3/4Jahr. Wisst ihr ja auch.
    Danke schon mal.
     
  12. #12 Baufuchs, 14.12.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn nicht klar ist, ob ein Haus überhaupt genehmigungsfähig ist, erstellt ein guter BU kein verbindliches Angebot.

    Läuft unter "brotlose Kunst".
     
  13. #13 malgucken, 14.12.2013
    malgucken

    malgucken

    Dabei seit:
    05.10.2013
    Beiträge:
    633
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektronik
    Ort:
    NRW
    Hi. Wenn wir hier alles wortwörtlich nehmen, ich habe ja nix von verbindlich gesagt. Nur wo man so liegt, z.B. Fußbodenheizung (was ich gar nit unbedingt will) um die 4k pro Etage.
    Wie auch immer, Thema war ja eher, wer hat bessere Erfolgschanchen das Baufenster ein zu verändern, Firma oder ich. Wobei ein bisschen schon kein Problem sein sollte, wie man mir sagt.
    Was kostet eigentlich eine Klage, wenn das Amt Ideen ablehnt und wie lange geht so was für gewöhnlich?
     
  14. #14 Gast036816, 15.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    im regelfall ist ein bauunternehmer nicht bauvorlageberechtigt, es sei denn, im hintergrund agiert der stempelaugust, ist jedoch eine sehr schlechte konstellation für eine genehmigung außerhalb der gesetzmässigkeiten.
     
  15. #15 Thomas B, 15.12.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Nee...Norbert.
    Weiß jetzt nicht wie das in Aachen ist, aber in BY (zum Beispiel) ist ein BU (soefrn er Meister ist...also Maurermeister...Zimmerermeister...) für Objekte dieser Größe bauvorlageberechtigt.

    Aber : es geht doch jetzterstmal um eine BVA. Dafür muß in BY nicht mal ein Bauvorlagebrechtigter unterschreiben. Kann der Bauherr selber machen. Bar jeden Wissens. Ob's klug und/ oder zielführend, ist eine andere Frage...
     
  16. #16 malgucken, 15.12.2013
    malgucken

    malgucken

    Dabei seit:
    05.10.2013
    Beiträge:
    633
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektronik
    Ort:
    NRW
    Hallo. Ja, Thomas, hat recht, BVA darf Privatmann machen. Aber so ne Baufirma beschäftigt doch Statiker, Architekten... so was gehört doch für die zum Alltag. Deswegen meinte ich ja, die wissen wohl ungefähr was geht und was nicht. Ich war ein paar Mal auf dem Amt, quasi damit die mir erklären wie man zeichnet. Einer dieser Mitarbeiter fand es dann plötzlich nicht so toll, mit dem Baufenster.
    Wie läuft denn so was ab. Entscheidet die Abteilung dann gemeinsam oder geht das in einen Ausschuß, wo es dann vorgestellt wird? Ich denke mal, der dort Vorstellende hat einen gewissen Einfluss auf das Ergebnis, je nachdem wie man es vorstellt?
     
  17. #17 Gast036816, 15.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Thomas - TE träumt doch davon, dass der bu für ihn dank vitamin b sein baugesuch beim amt durchdrückt und die sachbearbeiter dort nichts mehr zu sagen haben.

    träumen darf er ja, es ist auch gerade die zeit sich etwas wünschen zu dürfen. hauptsache die entäuschung ist nachher nicht zu groß. ein teil seines traums ist ja auch, dass bauunternehmer architekten beschäftigen. jedenfalls geht dieser fred ins abseits.
     
  18. #18 malgucken, 15.12.2013
    malgucken

    malgucken

    Dabei seit:
    05.10.2013
    Beiträge:
    633
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektronik
    Ort:
    NRW
    Träumen. Nö, das ist schon was machbar. Bloß dem einen soviel dem anderen soviel recht. Deswegen Frage ich mich, wer es entscheidet. Und irgendeiner wird doch beim Bauunternehmer die Anfragen machen...
    Weiß also keiner wie so was abläuft oder wieviel eine Klage kosten würde?
     
  19. #19 malgucken, 15.12.2013
    malgucken

    malgucken

    Dabei seit:
    05.10.2013
    Beiträge:
    633
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektronik
    Ort:
    NRW
    Wie gesagt, geht nicht um Vitamin oder sonst was.
    Vllt. könnt ihr mir stichwortartig beschreiben, wie so eine Entscheidung zu stande kommt?
    Und was würde ein Klage kosten und dauern?
     
  20. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Was schwafelst Du vom Klageweg...?
    Beauftrage einen örtlichen Architekten mit einer Bauvoranfrage!
    Dann wird man sehen.
     
Thema: Bauvoranfrage, selber oder via BU
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. ausnahme baufenster www.bauexpertenforum.de

Die Seite wird geladen...

Bauvoranfrage, selber oder via BU - Ähnliche Themen

  1. Bauvoranfrage zurückgezogen

    Bauvoranfrage zurückgezogen: Hallo liebe Forenmitglieder, wir befinden und gerade in einer sehr bescheidenen Lage. Wir haben im Februar 2023 ein Grundstück in Niedersachsen...
  2. Erhält nur Antragsteller Info über Bauvoranfrage?

    Erhält nur Antragsteller Info über Bauvoranfrage?: Hallo zusammen, weiß jemand ob lediglich der Antragsteller der Bauvoranfrage einen positiven/negativen Bescheid erhält oder auch der Eigentümer...
  3. Bauvoranfrage für Anbau abgelehnt - weiteres Vorgehen

    Bauvoranfrage für Anbau abgelehnt - weiteres Vorgehen: Guten Abend, Wir haben eine Ablehnung für unsere Bauvoranfrage erhalten. Geplant war ein 25qm großer Anbau, seitlich an ein Reihenendhaus In...
  4. Bauvoranfrage selbst einreichen?

    Bauvoranfrage selbst einreichen?: Guten Morgen, wir wollen ja in Niedersachsen einen Bungalow mit Garage bauen. Bevor ich das Grundstück kaufe, möchte ich ja wissen ob ich die von...
  5. Bauvoranfrage

    Bauvoranfrage: Hallo in die Runde, Folgendes Problem stellt sich uns: Eine Fläche 2200qm die irgendwann mal nachträglich in den Innenbereich gelegt wurde könnte...