Sanierung Bodenplatte möglich?

Diskutiere Sanierung Bodenplatte möglich? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Das gerichtlich bestellte Gutachten zur Bodenplatte im Rahmen eines Gerichtsprozesses ist fertig (eher als erwartet). Im Gutachten sind folgende...

  1. rodopp

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    Das gerichtlich bestellte Gutachten zur Bodenplatte im Rahmen eines Gerichtsprozesses ist fertig (eher als erwartet). Im Gutachten sind folgende Aussagen getroffen werden (in der Zusammenfassung)

    Frage 1: Sind die Planungen des X zur Bodenplatte des Wohnhauses in Y fehlerhaft und/oder unvollständig?
    Antwort: Eine statische Berechnung fehlt in den vorliegenden Unterlagen. … Die Nachrechnung ergab: Die statisch erforderliche Bewehrung ist mit einer Bewehrungsmatte Q257A (2,57 cm²/m) in großen Bereichen nicht ausreichend."


    Frage 2: Entspricht die gesamte Bodenplattenkonstruktiorn dieses Hauses nicht den Allgemein anerkannten Regeln der Technik?
    Antwort: Die Bodenplatte wurde als elastisch gebettete Bodenplatte ausgelegt. Sie entspricht nicht den Allgemein anerkannten Regeln der Baukunst/Technik.

    Außerdem folgende Feststellung im Gutachten: "Die Rissbreitenbewehrung ist nicht ausreichend"


    Meine Frage: Sicherlich handelt es sich um Mängel (Mangel = Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand"), ist es möglich, solche Mängel der Bodenplatte irgendwie zu sanieren? Kennt jemand eine Methode dazu?

    Bitte aber keine Zusatz-Fragen allgemeiner Art wie "wo war der Bauleiter", "was war das für eine Baufirma" usw., alles wal legal und mit Leuten aus Region, die damals schon 15 auf dem Markt sind waren. Bitte nur antworten zu der Frage, falls da jemand bescheid weiß/Erfahrungen hat/ähnliche Fälle in der Praxis erlebt hat.
     
  2. #2 baufix 39, 13.12.2013
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    in Gutachter der die Fehler kennt wird sicher auch eine Lösung dafür haben.
     
  3. Yilmaz

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    Hallo,
    wo drauf und unter was ist diese platte?
    Entweder ist dieser komplett nicht tragfähig und muß samt Haus rückgebaut werden oder es ist eine mangel ohne zu erwartende schaden.
     
  4. rodopp

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    Sicherlich, ich wollte nur wissen, ob jemand hier im Forum Sanierungsmöglichkeiten kennt, damit ich vielleicht verschiedene Methoden vergleichen kann. Falls ich damit hier langweile, dann kann das Thema auch gleich geschlossen werden. Danke!
     
  5. rodopp

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    Baugrunduntersuchung liegt nicht vor, muss wohl noch nachgeholt werden.
    Da drauf ist ein Einfamilienhaus. OK wenn man ohne die genauen Angaben dazu keine Sanierungsmethoden nennen kann, kein Problem. Ich dachte, es gibt etwas "allgemeingültiges" ... Kein Problem wenn nicht.
     
  6. rodopp

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    Dann muss dieser Mangel hingenommen werden? (ich weiß, das ist schon eine rechtliche Frage ... muss nicht beantwortet werden ;-)
     
  7. Yilmaz

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    @Rodopp,
    mit mangel ohne schaden denke das dir erspart bleibt das Haus abzureissen. Sicherlich gibt es sanierungsmöglichkeiten aber sind die auch bezahlbar?
    Es ist sehr komplexes problem, im Forum wirst du keine Lösung finden.
     
  8. rodopp

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    Zitat gerichtlich bestelltes Gutachten "Die Betondeckung ist von Statiker nicht vorgegeben und vom Baubetrieb nicht zuverlässig ausreichend realisiert:
    - Korrosionsschutz partiell nicht garantiert
    - Haftverbund Beton - Stahl partiell nicht garantiert"

    Es muss somit vermutet/geschlussfolgert werden, dass nach den Allgemein anerkannten Regeln der Baukunst die statische Eignung der Bodenplatte nicht dauerhaft ist, da der Stahl nicht zuverlässig vor Korrosion geschützt ist."

    OK also es ist im Moment kein (sichtbarer) Schaden vorhanden. Schäden werden aber wahrscheinlich eher auftreten, als bei einer richtig ausgeführten Bodenplatte.
    Ist es dann noch ein Mangel ohne zu erwartende Schäden? (irgendwann "korrodiert" ja jede Bodenplatte, oder?)
     
  9. rodopp

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    danke, das ist schon mal eine Aussage ...
    Es wird wahrscheinlich kein Sachverständiger sagen können, um wieviele Jahre schneller die Bewehrung der Bodenplatte "korrodiert" als wenn die Bodenplatte richtig geplant und ausgeführt wäre ... Wie kann man dann eine eventuelle "Minderung" für die schlechte Planung und Ausführung beziffern?
     
  10. Yilmaz

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    Mir ist anhand der schilderung und zitate aus dem Gutachten immer noch nicht klar wie gravierend die Mängel sind. Vieleicht ist die Bodenplatte genauso bewehrt wie die 90% der Bodenplatten die drausen erstellt wird und ist nichts gravierendes oder sie ist nicht tragfähig!
    Wenn du willst kannst mir daten zukommen lassen, post@maurermeister.com
     
  11. rodopp

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    @Yilmaz - danke für das Angebot, aber mit Details will ich Sie nicht belästigen. Es reicht schon ihre Aussage dass "mangel ohne zu erwartende schaden." nicht unbedingt beseitigt werden müssen.
     
  12. Yilmaz

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    kein Problem. alles gute...
     
  13. rodopp

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    Vielleicht noch mal so weiter gedacht - falls ich so ein Haus verkaufen will (mit mangelhafter Bodenplatte, erstellt gegen Anerkannte Reglen usw.) - was meinen dazu die Bauexperten, erreiche ich bei so einem Haus den gleich Preis, als wenn ich exakt das gleich Haus verkaufen wollte ohne diese (durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen) bestätigte Mängel?

    Wenn ich wegen der fehlerhafte Bodenplatte das Haus nur zu einem Bruchteil des "Normalpreises" verkaufen kann, dann habe ich doch einen Schaden, oder?
     
  14. #14 baufix 39, 13.12.2013
    baufix 39

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    warte mal 15 Jahre ab, wenn nichts passiert redet keiner mehr darüber
     
  15. #15 Inkognito, 13.12.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Vor allem dürfen Sie die Information nicht unterschlagen. Sie müssen sozusagen dem Käufer sogar noch die Munition für die Preisverhandlungen liefern.
     
  16. mls

    mls Bauexpertenforum

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    exakt!

    ein anderes verhalten kann zur rückabwicklung des (ver)kaufs und
    zur kostenerstattung/entschädigung führen.
     
  17. rodopp

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    OK, nach 15 Jahren interessiert es den Käufer nicht mehr und er zahlt den "normalen Preis"
     
  18. rodopp

    rodopp

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    Na dann habe ich aber einen Schaden ... Dann muss der Mangel beseitigt werden!!!
     
  19. #19 JamesTKirk, 14.12.2013
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Das sehe ich anders.
    Die Vorgänge, die zu Korrosion der Bewehrung führen (Karbonatisierung), dauern nunmal recht lange. Und man kann sehr wohl voraussagen, wann die Korrosion beginnen wird. Die theoretische Lebensdauer von Stahlbetonbauwerken, die nach DIN 1045-1 geplant sind, beträgt 50 Jahre. Somit sind die genannten 15 Jahre nur ein sehr überschaubarer Zeitraum.
    Die Bewertung kommt aber sehr auf den Einzelfall an und kann aufgrund der hier gemachten qualitativen Aussagen ("nicht zuverlässig realisiert") nicht konkretisiert werden. Wenn nur einzelne Stäbe eine zu geringe Deckung aufweisen ist das mit Sicherheit kein Problem, wenn bei 50 % der Bodenplatte die Eisen wenige mm unter der Betonoberfläche liegen natürlich schon.
     
  20. Flip74

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    Meine Ottenormalverbrauchermeinung dazu:

    Wenn ich mir eine Gebrauchtimmobilie ansehe und an einem Erwerb interessiert bin und der Verkäufer teilt mir mit, dass die Bodenplatte Mangelhaft ausgeführt wurde, dann würde ich von einem Kauf Abstand nehmen. Ist ja schon ein erheblicher Mangel.

    Da hilft auch die Aussage nichts, ja aber das Haus steht schon XY Jahre uns es ist nichts passiert.

    Insofern, heikle Kiste.


    Der Tom
     
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