Sanierung Bodenplatte möglich?

Diskutiere Sanierung Bodenplatte möglich? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn ich wegen der fehlerhafte Bodenplatte das Haus nur zu einem Bruchteil des "Normalpreises" verkaufen kann, dann habe ich doch einen Schaden,...

  1. #21 Gast036816, 14.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das wird darauf hinauslaufen, wenn du alle parameter deines mängelbaus - am besten die gutachten gleich als verkaufsunterlage mit einstellen - bekannt gibst, verkaufst du das grundstück zum bodenrichtwert abzüglich der zu erwartenden abbruch- und entsorgungskosten und möglicherweise erforderlicher erdarbeiten.
     
  2. #22 Friedl1953, 14.12.2013
    Friedl1953

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    Dann melde ich mich dazu doch mal.

    Das Problem ist doch das hier immer wieder Teilauszüge des Problems in verschiedenen "threads" gepostet werden. Wenn man das verfolgt dann gab es mal ein Gutachten das auf Abriss hinaus lief. Dann gab es ein Gutachten, dass den Abriss verneinte aber schon Mängel auflistete. Jetzt gibt es ein Gutachten was auch gravierende Mängel an der Bodenplatte feststellt. Wir haben jetzt die Situation, es gibt Mängel an der Bodenplatte und dem Mauerwerk. Abriss aus Gutachten 1 ist jetzt momentan vom Tisch. Wenn im Beweisbeschluss, was ich eher als unwahrscheinlich ansehe, die SV nicht die Aufgabe hatten auch die Mängelbeseitigung zu definieren dann muss das eben nachträglich geschehen. Dann wird man sehen ob die Mängel fachgerecht beseitigt werden können oder ob es auf einen Abbruch hinausläuft. Jetzt an den Wiederverkaufswert (der durchaus so aussehen kann wie es Rolf schon ganz heftig beschreibt:winken) ist nicht relevant.

    Also ganz einfach Mängelbeseitigung (liegt nicht in Deinem Ermessen wie) oder Abbruch.

    Insofern hat sich das Thema Wiederverkaufswert meiner Meinung nach erledigt. Wenn die SV eine Mängelbeseitigung als möglich ansehen und die Arbeiten dann überwacht ordentlich ausgeführt werden gibt es für Dich keine Einschränkungen beim Verkauf. Ist nicht so wie bei einem Auto (Vorschaden). Du kannst dann ganz beruhigt verkaufen wie gesehen, denn es gibt keine Mängel die Du verschweigen könntest. Problem ist vielleicht nur ob Du so aktiv mit dem Problem wie Du hier bist auch in Deinem Umfeld bist. Also potenzielle Käufer gar nicht erst kommen.

    Zweites Szenario ist der Abbruch und Neuerstellung und dann gäbe es, vorausgesetzt der zweite Bau läuft ordentlich ab, auch keine Einschränkungen.

    Ich glaube Du machst Dir Gedanken in die falsche Richtung, solange nicht amtlich (Beweisbeschluss) festgestellt ist ob und wie die Mängel beseitigt werden können (hier gibt es für Dich keine Einflussmöglichkeit) oder ob ein Abbruch ansteht ist das ganze Rätseln über die Technik sinnlos.

    Dein Problem liegt doch hier im kaufmännisch/rechtlichen Bereich. Irgendwann hast Du mal geschrieben, dass Du dich mit dem Bauunternehmer geeinigt hast. Nun versuchst Du dich am Statiker, Bauleiter, Planer schadlos zu halten. Den Bauunternehmer hast Du aus der Verantwortung entlassen, ob das auch auf die Bodenplatte zutrifft, wer weiß es? Ob Du in Deinem Fall auf die 3 anderen zugreifen kannst, wer weiß es? Ob irgendwer diesen Fall überlebt und zur Kasse gebeten werden kann, wer weiß es?

    Alles Rätseln um die Technik kostet nur Nerven und Kraft. Die Abläufe sind Dir vollkommen aus der Hand genommen. Mach Dir Gedanken wer im Endeffekt zahlen muss oder auch zahlen kann. Alles andere ist sinnfrei.
     
  3. rodopp

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    oh, da habe ich eine weitere Bestätigung dafür, dass ich Mängel habe, die ja zum Schaden führen. Das Haus muss also nicht zusammenstürzen, rein statisch kann es in ordnung sein, trotzdem habe ich Schaden, ok.

    Wenn ich das Gutachten richtig gelesen habe, dann hat der Sachverständige nur eine Sanierungsmöglichkeit vorgeschlagen, um die "statische Seite" der falsch geplanten und mangelhaft ausgeführten Bodenplatte zu sanieren.

    Die Bodenplatte hat aber auch noch den Mangel Zitat "dass die vorhandene Bewehrung der Bodenplatte nicht dauerhaft geschützt ist". Also muss ich den Sachverständigen fragen, ob und wenn möglich wie die Sanierung in dieser Hinsicht laufen kann.
     
  4. rodopp

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    zum Vorherigen noch ergänzt - der Sachverständiger hat zum Thema Mauerwerk und auch zum Thema "Statik der Bodenplatte" nur gesagt, dass das Haus nicht abgerissen werden muss aus "technischer Hinsicht", weil er ja durch irgendwelche Berechnungen nachgewiesen hat, dass die Herstellervorschrift "Steine müssen vollflächig vermörtelt werden" eigentlich sinllos ist, weil das Mauerwerk auch bei "nichtvollflächiger" Verklebung hält. Und auch die Bodenplatte kann er wohl zumindest statisch so sanieren (nur als Witz am Rande - als Kosten hat er dafür 46.500 € angegeben ;-), dass sie dann "statisch" hält, nur halt mit einer verminderten Lebensdauer. Der Minderwert ist eine juristische Frage dann - was hat man von einem Haus, das zwar steht, aber als Haus unverkäuflich ist ;-)
    Na mal sehen, was die Juristen so sagen ...
     
  5. #25 Friedl1953, 14.12.2013
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    Nein Rodopp nicht Du fragst Ihn, sondern Dein Anwalt beantragt das Gutachten, wenn nicht schon vorhanden zu erweitern. Sanierung - möglich, Kosten für die Sanierung, Wertminderung des Objektes. Dann siehst Du was raus kommt.

    Aber Du blendest immer wieder das Hauptproblem aus. Kannst Du jemanden dafür haftbar machen und wenn ja, kann von dem überhaupt das Geld kommen. Der noch so schöne Titel ist nur ein Stück Papier wenn das gegenüber weg ist.
     
  6. rodopp

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    @Friedl1953 - das Spiel, dass alles nur über den Anwalt geht, kenne ich doch schon seit 2006 ...

    ICH blende nichts aus, ich habe das gemacht, was hier im Forum immer empfohlen wird, ich habe meinen Anwalt gefragt und der teilte mir schriftlich mit: Ich kann den damaligen Statiker, Planer und Bauleiter in Personalunion (Herr X) haftbar machen. Dieser war zum damaligen Zeitpunkt versichert, den "Versicherungsschein" (oder wie man es richtig nennt) haben wir ja im Zuge des Gerichtsprozesses in Kopie bekommen. Wenn es dann also einen Titel gibt, dann wird die Versicherung von Herrn X die Kosten übernehmen.
     
  7. #27 Friedl1953, 14.12.2013
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    Das freut mich für ich.
     
  8. Julius

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    Gemäß des Vortrags des SV ist doch jede Diskussion müßig!
    Die Bodenplatte muß neu, da weder ausreichend stabil noch dauerhaft.
    Ob es billiger ist, das Haus dazu abzureißen oder abzufangen, muß ermittelt werden.

    Viel Spaß bei der Umsetzung...
     
  9. #29 Skeptiker, 15.12.2013
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    Den Dir dabei voraussichtlich entstehenden Schaden ("verbleibender merkantiler Minderwert") kann und sollte auch der vom Gericht bestellte Gutachter ermiiteln. Sollte er dies selbst nicht können, da für andere Bereiche bestellt, so wäre zu dieser Frage ggf. vom Gericht hierfür ein weiterer Gutachter zu bestellen.

    Zu den ab hier jetzt überwiegenden juristischen Fragen, sollten sich die Bautechniker eher zurückhalten.
     
  10. rodopp

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    @Julius - danke für die Laienmeinung.

    Der Sachverständige ist aber ein Experte und lebt davon, dass er "Diskussionen" führt ...
    Deshalb wenn er sagt 1. "Die Bodenplatte wurde als elastisch gebettete Bodenplatte ausgelegt. Sie entspricht nicht den Allgemein anerkannten Regeln der Baukunst/Technik. .... "Die Nachrechnung ergab: Die statisch erforderliche Bewehrung ist mit einer Bewehrungsmatte Q257A (2,57 cm²/m) in großen Bereichen nicht ausreichend."

    dann beeilt er sich auch gleichzeitig zu sagen "Die relative Geringbelastung der Bodenplatte gibt keinen Anlass, das Gebäude abzureisen."

    Tja so ist das, solche Bodenplatten werden ja von einem Einfamilienhaus nur gering belastet, deshalb ist ja volkommen egal, ob die Bafirma die Ausführung nach der Anerkannten Regeln der Technik macht oder nicht oder ob sie die rechnerisch erforderliche Menge an Bewehrung da reinschmeißt oder nicht ... Hauptsache die Bude steht irgendwie, dann ist alles in Ordnung, anerkannte Regeln der Technik sind nur formalistische Spielereien, die den Praktiker nicht interessieren ...
     
  11. rodopp

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    genau, ich wollte eigentlich nur wissen, ob jemand Erfahrungen mit Sanierung von Bodenplatten hat, die zu wenig Bewehrung enthalten ;-)
     
  12. #32 MartyMcFly99, 18.12.2013
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    Das nennt sich dann "merkantiler Minderwert" und ist vergleichbar mit einem Unfallwagen. Und dieser Minderwert bleibt unter Umständen sogar bestehen, wenn die Mängel beseitigt werden.

    Dieser Minderwert ist aber nicht einfach zu beziffern, da werden selbst Gutachter Probleme haben. Wenn allerdings die Bodenplatte tatsächlich keine Standsicherheit gewährleistet, dann dürfte der anzunehmende Minderwert bei einem Verkauf gegen 100% der Gebäudekosten tendieren. Wer kauft ein Haus, dessen Bodenplatte nachgewiesen keine Standsicherheit garantiert.

    Gruss
    Marty
     
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