Dokumentation für Abnahme

Diskutiere Dokumentation für Abnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe mal eine Frage zum üblichen Umfang der Abnahme (unabhängig vom Gewerk). In meiner Branche (Maschinenbau) wird (spätestens) bei der...

  1. #1 Mathias1980, 16.12.2013
    Mathias1980

    Mathias1980

    Dabei seit:
    21.09.2011
    Beiträge:
    369
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Halle
    Ich habe mal eine Frage zum üblichen Umfang der Abnahme (unabhängig vom Gewerk).

    In meiner Branche (Maschinenbau) wird (spätestens) bei der Abnahme die entsprechende Dokumentation (Zeichnungssatz, Stücklisten, Material- und Prüfzeugnisse,etc.) übergeben. (Ich korrigiere sollte .... )
    Ich mache -letzlich in Begleitung eines SV oder Architekten- die Abnahme (rechtlich mache ich die) und möchte einen Nachweis, dass die verbauten Materialien dem LV entsprechen bzw. welche Materialien verbaut wurden. Wie soll ich es sonst prüfen?

    Habt ihr Tipps für relevante Dokumente, die der Auftragnehmer übergeben sollte. Danke!

    Gruß
    Mathias

    PS: Die Bauexperten im Forum sind -berechtigterweise- sehr auf Fairness und Ausgleich bedacht .... ich auch, d.h. es geht mir nicht um Verzögerung durch Fordern sinnloser Papiere, sondern um Dokumente, welche ich für das Verständnis der Wirkungsweise, eventueller nachfolgender Umbauten (wer weiß was in 10 Jahren ist) oder Wartungs- und Reparaturarbeiten benötige!
     
  2. #2 Gast036816, 16.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    datenblätter der verbauten produkte,
    gültige prüfzeugnisse der verbauten produkte,
    bau- und betriebsbeschreibung,
    reinigungs-, pflege- und reparaturanleitungen,
    werkstatt- und montageplanung des auftragnehmers,
    gewährsbescheinigung des auftragnehmers.

    nichtzutreffendes ist zu streichen, aber die gewährsbescheinigung niemals!
     
  3. #3 karo1170, 16.12.2013
    karo1170

    karo1170

    Dabei seit:
    15.04.2013
    Beiträge:
    1.059
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Sachsen
    Ergänzend zu #2:

    -Mess-/Prüfprotokolle (Heizungsanlage, Elt-Anlage)
    -Schaltpläne Verteiler, Strangschemen, Installationsplan in Ausführungsstand "Revision"
    -Fachunternehmererklärung der einzelnen Gewerke
     
  4. #4 OLger MD, 16.12.2013
    OLger MD

    OLger MD

    Dabei seit:
    16.07.2012
    Beiträge:
    1.589
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Bauwerksdokumentation

    und

    - auf jeden Fall eine Kopie der geprüften Statischen Berechnung für das Gesamtbauwerk
    - Bei Abweichungen, Änderungen, Ergänzungen: Pläne korrigieren lassen (ggf. Kosten)
    - Lieferscheine Beton und Bewehrung, Bewehrungsabnahmeprotokolle (sofern vorhanden)
    - Lieferscheine Steine, Mörtel

    und Du selber kannst:
    • prüfen, was zu der Dokumentation im Bauvertrag vereinbart wurde; ggf. entstehen Kosten für eine sehr ausführliche Dokumentation
    • Fotos der Aufkleber von gelieferten Produkten machen

    • Dir die Prospekte / Unterlagen der verbauten Produkte auf den Webseiten der Hersteller besorgen

    • Dir die Bauaufsichtlichen Zulassungen der Produkte auf den Webseiten der Hersteller besorgen

    Gruß
    Holger
     
  5. #5 Mathias1980, 16.12.2013
    Mathias1980

    Mathias1980

    Dabei seit:
    21.09.2011
    Beiträge:
    369
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Halle
    @alle: Danke , ich werde eure Tipps heute mal listen und mih ggf. noch einmal mit Rückfragen in das Forum wenden!
    Ich grüße euch herzlich!
    Mathias
     
  6. #6 MartyMcFly99, 18.12.2013
    MartyMcFly99

    MartyMcFly99

    Dabei seit:
    08.12.2011
    Beiträge:
    143
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Wuppertal
    Ich vermute aber, diese ganzen Dokumente kann man nur "fordern", wenn man das vorher auch vertraglich vereinbart hat?

    Marty
     
  7. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das ist unterschiedlich:

    -Fachunternehmererklärung
    -Mess-/Prüfprotokolle (Heizungsanlage, Elt-Anlage)

    muß es immer geben (ggf. dürfen aber Kopierkosten erhoben werden)

    hingegen

    -Schaltpläne Verteiler, Strangschemen, Installationsplan

    nur, wenn vereinbart (ggf. gegen Aufpreis).
     
  8. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Wer ist (welche Gewerke sind) zu einer Fachunternehmererklärung verpflichtet?
    Was gilt bspw. für die funktionale Dokumentation einer E-Installation?
    (Basis mit dem Planer ist ein Architektenvertrag mit LP1-9)
     
  9. #9 Gast036816, 21.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zu 1. - alle.
    zu 2. - was soll eine funktionale dokumentation sein? wer kommt mit so einem begriff um die ecke?
    zu 3. - der architekt muss sich darum kümmern, dass du eine vollständige und verständliche doku erhältst.

    Julius - was soll das für eine doku sein, wenn keine schaltpläne und strangschemata enthalten sind?
     
  10. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    zu 2. sorry für den Begriff. Gemeint ist einfach ein Schaltplan, der typischerweise alle Funktionszusammenhänge (Leitungen und Bauteile mit Schaltung) zeigt, der muss aber keine "Ortsbezüge" haben.

    Genau sowas weigern sich aber meine Profis zu erstellen. Es war ja im Rohbau alles mit Kreide auf die Wand geschrieben und der BH hatte ja auch das meiste abfotografiert. Nur wurde eben nicht alles so umgesetzt und wie es verschaltet ist, weiß nur der ungefähr, der dann mal wieder mit dem Durchgangsprüfer durchs bewohnte Haus rennt und mit seinen Dreckpfoten ständig die Wände schwarz macht. :mauer

    "Solche Pläne machen wir nie, nicht mal bei öffentlichen AG". BL und Elektriker sind sich einig und haben mir dazu ihre Beispiele vorgelegt. Wenn der Elektriker es nicht anbietet, dann "hätte" wohl ein Fachplaner beauftragt werden müssen...

    Was sind Strangschemata? Ein ortsorientierter Schaltplan?
     
  11. Stoni

    Stoni

    Dabei seit:
    26.01.2009
    Beiträge:
    536
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Gas-Wasser-Sch....öne Berufung
    Ort:
    Berlin
    Strangschemata stellen den schematischen Verlauf von Rohrleitungen, Armaturen und sonstigen Einbauten durch das Gebäude dar, quasi eine Art Blockschaltbild.
    Am besten mal beim Gockel ein paar Bilder dazu reinziehen, dann weißt Du schon, was ich meine.
    Besser und wesentlich aussagekräftiger für spätere Reparaturen sind allerdings isometrische Darstellungen des Rohrleitungsverlaufs.

    Für den TE:
    Für alle Detailplanungen, speziell irgendwelche Sonderlösungen von Anschlüssen, Abdichtungen usw. Unterlagen aushändigen lassen.

    Gruß Stoni
     
  12. #12 Baufuchs, 22.12.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Voraussetzung für die Forderung nach Detailzeichnungen etc. ist, dass diese vom TE auch in Auftrag gegeben wurden.

    Da müsste er halt mal prüfen, welche Leistungsphasen er mit seinem Architekt vereinbart hat.
    Und bezgl. Elektroplanung etc. halt die von ihm beauftragten Fachplaner.
     
  13. #13 Gast036816, 22.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die dokumentation der planer hat erst einmal nichts mit der dokumentation der firmen und deren rechtsgeschäftlicher abnahmen zu tun.
     
  14. #14 Baufuchs, 22.12.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bezog sich auf die in Vorbeiträgen genannten "Schaltpläne/Strangpläne/isometrische Darstellung von Leitungsverläufen/Detailzeichnungen von Durchdringungen etc.
     
Thema: Dokumentation für Abnahme
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gewährsbescheinigung

    ,
  2. fachunternehmererklärung maschinenbau

    ,
  3. abnahme fußbodenheizung fachplaner

    ,
  4. Dokumentation Strangschema,
  5. fachunternehmererklärung elektroplaner,
  6. fachunternehmererklärung Revision,
  7. berlin gewährsbescheinigung handwerker
Die Seite wird geladen...

Dokumentation für Abnahme - Ähnliche Themen

  1. Symbolsprache zur Planung und Dokumentation der Sanitärinstallation

    Symbolsprache zur Planung und Dokumentation der Sanitärinstallation: Hallo, ich erneuere demnächst in meinem Haus die Sanitärinstallation (Frischwasserleitungen). Kann mir jemand sagen, ob es zur Planung und...
  2. LP5: Welche Dokumentation schuldet der Architekt dem Bauherrn

    LP5: Welche Dokumentation schuldet der Architekt dem Bauherrn: Hallo an die Experten, wir befinden uns am Ende der Leistungsphase 5. Das Architekturbüro hat die Rechnung für diese nun abgeschlossene Phase...
  3. Anspruch auf Dokumentation VOB-Vertrag "schlüsselfertig"

    Anspruch auf Dokumentation VOB-Vertrag "schlüsselfertig": Hallo zusammen, wir haben von einem GÜ ein EFH schlüsselfertig mit einem VOB/B-Vertrag errichen lassen. Vor der anstehenden Abnahme treibt mich...
  4. Dokumentation der Elektroanlage in EFH ---> WOMIT?

    Dokumentation der Elektroanlage in EFH ---> WOMIT?: Hallo, womit kan ich die Elektroinstallation in unserem EFH komfortabel dokumentieren? Bei dem Thema fällt mir E-Plan ein, das ist aber...
  5. Abnahme und Dokumentation von Immobilien

    Abnahme und Dokumentation von Immobilien: Liebe Community, hiermit möchte ich Ihnen unser Service zur Abnahme und Dokumentation von Immobilien kurz vorstellen. Der Service...