Kellerwand ohne Bitumenanstrich

Diskutiere Kellerwand ohne Bitumenanstrich im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, nach dem unser Keller fertig betoniert war und auch die Decke des Kellers fertiggestellt war, wurde der Keller mit Polystyrol...

  1. #1 Blaumann78, 17.12.2013
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    Hallo Forum,

    nach dem unser Keller fertig betoniert war und auch die Decke des Kellers fertiggestellt war, wurde der Keller mit Polystyrol gedämmt.
    Hiernach kam unsere Eigenleistung (Noppenbahn, Drainagerohr, Vlies, Regenwasserrohre für die Dachentwässerung und 25t Sickerkies).

    Leider erst zwei Tage später fiel mir (nicht der Bauleiterin!) auf, das der Bitumenanstrich, der vertraglich vorgesehen ist, nicht ausgeführt worden war.
    Unser Keller wurde nicht mit WU Beton gegossen sondern mit XC3 C20/25.

    Des weiteren muss ich erwähnen, das der Keller nur zur Hälfte im Erdreich sitzt, da es sich um eine leichte Hanglage handelt.

    Wir haben nun folgende Optionen:

    a: Wir unterschreiben, das wir auf die Bitumenschicht verzichten und erhalten eine Gutschrift (Höhe noch unbekannt).
    b: Die Eigenleistungen werden durch den Bauunternehmer rückgebaut, Polystyrol wird entfernt, Anstrich erfolgt und sämtliche Arbeiten werden dann ebenfalls durch den Bauunternehmer neu gemacht.


    Meiner Meinung nach ist es Riskant auf Variante a) einzugehen, da es sich um keinen echten WU Beton handelt.
    Da aber nie Wasser in der Baugrube stand bevor die Kellerbodenplatte gegossen wurde und es damals auch lange und viel geregnet hat, und der Keller ja jetzt auch mit verklebten Polystyrol und Drainage und Noppenbahn da steht könnte es auch ausreichend sein.
    Da Variante b) uns zeitlich im Bauvorhaben jetzt einfach enorm zurück wirft.

    Mir geht es nicht zwingend darum jetzt einige hundert Euro aus der Sache herauszuziehen, viel wichtiger ist mir, dass unser Keller langfristig dicht ist und bleibt.


    Über Eure Ratschläge und evtl. auch Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.
    Sollte ich etwas unklar ausgedrückt haben, dann lasst es mich wissen. Ich versuche dann genauer zu werden ;-)



    Vielen Dank und Gruß
    Blaumann78
     
  2. #2 Thomas B, 17.12.2013
    Thomas B

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    Wenn es eine Weiße wanne ist, dann braucht es keine Dickbeschichtung zusätzlich. Ist der Keller so wie er ist aber nicht wasserdicht, braucht es zusätzliche Maßnahmen.

    Ob der Beton für sich wasserdicht ist? Keine Ahnung! Wieviel und wie oft und ob überhaupt mit Wasser (Feuchtigkeit) zu rechnen ist kann man dem Baugrundgutachten entnehmen. Gibt es ein solches nicht kann man nur raten. Genauso wie der Statiker dann nur raten konnte als er seine Berechnungen gemacht hat.....(wie belastbar ist der Baugrund?)
     
  3. #3 Friedl1953, 17.12.2013
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    Gibt es da wirklich eine Frage???? Freue dich, dass Du eine seriöse Firma hast, die ohne murren ihren Fehler allumfassend beseitigen will. Hätte auch anders laufen können. Lade die Leute, wenn sie den Fehler beseitigen, zu einer ordentlichen Brotzeit ein und gut ists. Wirft dich das wirklich enorm zurück, Dein Bau kann doch munter weitergehen.
     
  4. #4 Thomas B, 17.12.2013
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    ...ihn nicht, aber die Firma wird es schon ärgern. Baugruibe ernmeut ausheben, Drainage entfernen, Wärmedämmung dürfte hinterher auch kaputt sein....das läppert sich.....
     
  5. #5 Blaumann78, 17.12.2013
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    Hallo,

    danke für die prompten Antworten.
    Wir hatten bereits einen Bekannten auf der Baustelle, der sich die Wände usw. angesehen hat.
    Dieser meinte, er würde es riskieren den Keller so zu lassen wie er ist.

    Er hatte auch schon Baustellen, da wurde ohne Drainage und ohne Noppenbahn, das reine Erdreich aufgefüllt und der Keller ist bis heute trocken.
    (Da hätte ich allerdings schon meine Bedenken)!

    Es ist keine weiße Wanne, sondern eine schwarze Wanne (aber aktuell eben ohne Bitumenanstrich). Der gesamte Keller ist mit dem Beton XC3 20/25 gegossen, der für feuchte Verhältnisse ausreicht, aber nicht absolut dicht ist wie echter WU Beton (weiße Wanne).

    Zeitlich denke ich wird uns die Aktion im Fall einer Nachbesserung 1-2 Wochen zurück werfen. Aber es stimmt schon. Wenn es jetzt nicht gemacht wird, dann gar nicht mehr. Zum Glück ist der Keller noch nicht mit Erdreich angefüllt worden (kleiner Trost).

    Ich habe mir auch überlegt eine längere Gewährleistung herauszuschlagen, sollte es bei der aktuellen Ausführung ohne Anstrich bleiben und zusätzlich deutlich mehr Kies auffüllen lassen, so das evtl. auftretendes Wasser besser bis zur Drainage sickern kann und dann abgeführt wird.

    Gibt es evtl. noch von jemandem Erfahrungswerte mit normal betonierten Kellern, die keinen Anstrich haben, aber die mit Polystyrol verklebt sind und mit Noppenbahn und Drainage ausgestattet sind?

    Wie lange hält in der Regel die Bitumenschicht? Wird die auf lang oder kurz nicht auch rissig und durchlässig?
    Wenn die beispielsweise nach 10 Jahren ihre Eigenschaften verliert das Wasser abzuhalten, wäre es doch auch möglich ein Deal mit der Baufirma zu machen uns 12 Jahre Gewährleistung zu geben.
    Geht diese das nicht ein, kommen wir um den Anstrich nicht herum.
     
  6. #6 Gast036816, 17.12.2013
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    Gast036816 Gast

    nimm die variante b) an, auch wenn es das bauvorhaben zurück wirft, was danach kommen kann, damit kannst du bestimmt nicht glücklich werden.
     
  7. #7 Friedl1953, 17.12.2013
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    Sicherlich, aber die Firma hat das angeboten und die wissen wahrscheinlich schon was sie das kosten wird. Das alles ohne das ewig blöde gelabere von SV und RA. Ich finde da steht schon eine gute Firma dahinter die weiß wie man sich ordentlich bei Fehlern benimmt. Mag sein, dass die Beschichtung vielleicht nicht zwingend notwendig ist, aber einen Grund das ausszuschreiben hat die bestimmt. Außerdem hätten die ja auch ganz anders reagieren können. Außerdem gibt es beim Verzicht gegen Gutschrift ja auch das Problem der Gewährleistung, falls da doch mal was schief geht. Also in so sensiblen Bereichen wie der Kellerabdichtung würde ich keine Kompromiss eingehen.
     
  8. #8 Thomas B, 17.12.2013
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    Wie denn? Vertuschen unbd hoffen daß es hält? Kann gehen, kann aber dann erst richtig teuer werden....ich meine: richtig teuer!

    Eigentlich gibt es nur eine Antwort: Wenn die Beschichtung notwendig ist (und davon ist auszugehen, sonst wäre sie wohl kaum geplant gewesen), sollte sie auch ausgeführt werden.
     
  9. #9 Friedl1953, 17.12.2013
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    Dann sind wir uns ja einig:bierchen:

    @ Thomas, anders!!!! schließlich hat der Bauherr ja darauf aufgebaut. Bin mir zwar nicht sicher wie das juristisch bei einem Laien zu werten ist, ein Fachmann hätte da die Brille aufgehabt.
     
  10. Julius

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    In dieser Konstellation ist kann die Antwort doch nur b) lauten!
    Alles andere wäre potentieller finanzieller Selbstmord...
     
  11. #11 Corinna72, 17.12.2013
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    Vorsicht mit der Ansicht, die Noppenbahn würde da irgend was abdichten. Die dient nur dem Schutz der Perimeterdämmung beim Verfüllen. Wird gekonnt und mit Feingefühl verfüllt, kann diese evtl. sogar weggelassen werden. Dies macht keinen Unterschied bei Fragen der Abdichtung.

    Klar dass der Bauunternehmer keine Lust hat, nochmals alles aufzugraben, macht wieder Arbeit, kostet Geld und wirft den Bau zurück.
    Was ist denn das für eine Konstellation?
    -Dein Architekt macht Ausschreibungen?
    -oder GU / GÜ
    -oder Bauträger?

    Im ersten Falle soll Dein Architekt zusammen mit dem Bodengutachter und evtl. einem Sachverständigen vor Ort entscheiden, ob die jetzige Konstellation so ausreicht. Das geht vor Ort viel besser als aus der Ferne.
    Im zweiten oder Dritten Falle müsstest Du selber Bodengutachter UND Sachverständigen beauftragen. Vorher mit dem BU / GÜ / BU abklären, dass er diese Kosten dann auch trägt. (Muss er an sich sowieso, bzw. Du kannst diese Kosten spätestens bei der Schlussrechnung in Abzug bringen, spart aber Ärger).

    Immerhin zeigen sich Undichtigkeiten im Kellerbereich meistens recht schnell, sprich innerhalb des Gewährleistungszeitraumes. Ich will Dir damit nicht dazu raten, die jetzige Siatuation zu akzeptieren, Info nur zur Ergänzung.
     
  12. #12 Friedl1953, 17.12.2013
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    Wie kommst Du den darauf?????? Hat er doch schon angeboten!!!!!!!
     
  13. #13 Corinna72, 17.12.2013
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    Wo steht das?
    Der TE hat lediglich erwähnt, dass dies Option B ist, nicht jedoch, dass der Unternehmer dies angeboten hat.
     
  14. #14 Friedl1953, 17.12.2013
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    Wenn ich eine Option habe, heißt dass auf deutsch "ich habe die Wahl". Die kann ich nicht haben wenn mir das gegenüber die Wahl nicht eingeräumt hat.:winken
     
  15. #15 Blaumann78, 17.12.2013
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    Jetzt geht's mir besser!

    Danke für Eure Meinungen. Wir haben morgen einen Termin mit der Baufirma. Werden auf den Anstrich nicht verzichten (uns kostet es keinen Cent mehr, eben nur etwas mehr Zeit).
    Dafür schlafen wir beruhigt und brauchen keine feuchten Kellerwände fürchten.

    Die Bauarbeiter, die das jetzt ausbessern dürfen tun mir nur Leid. Aber es hilft ja alles nichts ....
     
  16. #16 Friedl1953, 17.12.2013
    Friedl1953

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    Na aber zu ner zünftigen Brotzeit kannst Du die einladen. Dem Chef kannste sagen, dass Du es gut findest wie er zu seinen Fehlern steht. Das fördert das gegenseitig verstehen, ja und dann klappt es schon mit dem Häuslebauen. Viel Glück und auch etwas Spass bei der Sache.
     
  17. #17 Gast036816, 17.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ja, viel erfolg morgen!
     
  18. Julius

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    Ob das tatsächlich JETZT ausgebessert werden kann, sollte sorgfältig geprüft werden (Verarbeitungstemperaturen!).
     
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