Aufschüttunf rutscht gleich schon wieder ab?

Diskutiere Aufschüttunf rutscht gleich schon wieder ab? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, mich würden Einschätzungen zu unserem aufgeschütteren Garten interessieren. Das Baugrundstück ist zum Nachbarn hin abfallend und...

  1. #1 GWeberJ, 18.12.2013
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    Hallo zusammen,

    mich würden Einschätzungen zu unserem aufgeschütteren Garten interessieren.

    Das Baugrundstück ist zum Nachbarn hin abfallend und an der Grundstücksgrenze wurde ca. 2,5 Meter hoch aufgeschüttet. Zunächst ca. 1,5 m verdichteter Schotte, dann ca. 1,25 m Erd-Steinchen-Gemisch, oben drauf ca. 0,25 Komposterde. Die Aufschüttung wird gehalten durch L-förme Drahtkonstruktionen. Sieht ungefähr so aus:

    |
    |
    |
    |_________
    |
    |
    |
    |__________

    Als Absturzsicherung würde an den Rand der Aufschüttung noch ein Zaun gesetzt. Dessen Ständer sitzen jeweils in einbetonierten Fallrohren. Diese Betonverankerung selbst wiederum thront aber auf der verdichteten Erde. Angelegt wurde das ganze im Sommer. Kurz danach bildeten sich entlang des Zauns Setzrisse in der Erdschichte und der Zaun wurde wackelig. Daraufhin wurden einige der Betonfundamente wieder ausgebuldet und etwas großzügiger neu einbetoniert. Ein paar Monate später sind nun wieder deutlich Setzrisse vorm Zaun zu erkennen.

    Ich finde es überhaupt nicht verwunderlich, dass selbst verdichtete Erde noch einige Zeit "arbeitet". Rein gefühlsmäßig würde ich vermuten, dass da bestimmt auch noch im nächsten Jahr Bewegung drin sein wird. Dies zumal die Aufschüttung durch das Drahtgeflecht ja nicht so fest eingeschlossen ist wie bei einer einem gemauerten Abschluss oder Betonwinkelelementen.

    Aber man kann doch nicht jedes Mal die Fundamente des Zauns nacharbeiten lassen, oder? Intuitiv würde ich sagen, dass die Fundamtente bis runter zum verdichteten Schotter reichen müssten, um dauerhafte Standsicherheit zu gewährleisten. Was meinen die Experten?

    Und nein, ich habe das so nicht in Auftrag gegeben.
     

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  2. #2 tkoehler78, 18.12.2013
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    Sieht für mich wie ein Fall von "bewehrter Erde" aus!

    Wer war es dann? Und noch wichtiger: Wer hat das geplant?
     
  3. #3 Gast vS, 18.12.2013
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    Geländeschnitt - Böschungswinkel ??

    So sieht es erst einmal nach selbgebasteltem Murks aus ....
     
  4. #4 Inkognito, 18.12.2013
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    Bewehrte Erde sollte ja eigentlich eine Außenhaut haben, die vor Erosion schützt... und die Lagen sind ~0,3 m stark. Da kann ich kaum dran glauben. Entweder das ist irgendeine zugelassene Sonderkonstruktion die ich jetzt nicht kenne, oder es ist... kreativer Murks.
     
  5. #5 Manfred Abt, 18.12.2013
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    Diesen Satz hatte ich so verstanden.

    Woraus sich dann direkt die Frage anschließt, wie es denn in Auftrag gegeben wurde.
    Und ob und von wem es "als im wesentlichen vertragsgerecht hergestellt" abgenommen wurde

    Sieht abenteuerlich, kurzlebig und gefährlich für den Nachbarn aus. An den Böschungsfuß sollte sich eine mit Betretungsverbot belegte Zone anschließen.
     
  6. #6 GWeberJ, 18.12.2013
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    @tkoehler78

    Das war der Bauträger. Wir sind diesen Sommer in ein neues MFH gezogen. Wie der Garten bzw. die Böschung ausgeführt wird, war in der Baubeschreibung nicht festgelegt.
    Soweit ich weiß, mussten der Bauträger so hoch aufschütten, weil es vom Bauamt eine Maximalvorgabe für die Höhe gab des Gebäudes gab. Wir haben uns natürlich nicht dagegen gewehrt, dadurch ein ebenes Stück Garten zu bekommen.

    Wenn das so nicht fachgerecht ausgeführt ist, passt es aber gut zu dem Bild, das ich inzwischen von dem Bauträger habe.
     
  7. #7 GWeberJ, 18.12.2013
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    Vielen Dank schonaml für das Feedback. Ich fasse das mal so zusammen: Ist wohl Murks.

    Gibt es vielleicht eine DIN, wie so eine Aufschüttung zum Hang hin einzufassen ist? Oder muss ich gleich einen Sachverständigen beauftragen?
     
  8. #8 Manfred Abt, 18.12.2013
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    ich weiß es nicht genau, aber ich würde in folgende Richtung forschen:
    • stellt dieser Geländeversprung evtl. ein (eigenständiges) Bauwerk dar?
    • muss die Standfestigkeit nachgewiesen werden?
     
  9. #9 GWeberJ, 18.12.2013
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  10. #10 Gast vS, 18.12.2013
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    also - nach erster Einschätzung ist dieses Konstrukt grob fahrlässig / nicht standsicher - demnach wären Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich. Und ob Sie es selbst verbockt haben oder nicht, ist dann erst einmal vollkommen egal.
     
  11. #11 GWeberJ, 18.12.2013
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    Wer ist dafür mein Ansprechpartner? Die Bauaufsichtsbehörde unserer Kommune?

    Was ist denn - nach erster Einschätzung - zu bemängeln? Der Zaun, der oben nicht ordentlich verankert drauf sitzt? Oder das Fehlen einer Außenhaut? Letzteres scheint baer nicht unbedingt notwendig zu sein, sonst gäbe es ja keine begrünten Hangböschungen, oder?

    Hier ist ein Link zur Montaganleitung des Systems, das bei uns vemrutlich zum Einsatz kam: http://hoy-geotextilien.de/anleitung/soft.pdf
    Ich abe dort jetzt auch einmal wegen der baufsichtlichen Zulassung durch das DIBt nachgefragt.
     
  12. #12 Gast vS, 18.12.2013
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    Frage bleibt nach Böschungswinkel etc.

    Das System sieht nach den Bildern nicht kraftschlüssig aus. Demnach ist zu besorgen, dass spätestens bei Zutritt von Wasser und / oder Frost Rutschungen erfolgen können.

    Bauaufsichtsbehörde in Verbindung mit Rechtsbeistand ist erst einmal der richtige Weg.

    Aber zur weiteren Einschätzung .. s.o. - bis dahin, bleibt für mich die Notwendigkeit zur Gefahrenabwehr = Sofortmaßnahmen.
     
  13. #13 Manfred Abt, 18.12.2013
    Zuletzt bearbeitet: 18.12.2013
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    Interessanter ist da schon der Link zum Muster-Ausschreibungstext:
    http://hoy-geotextilien.de/pdf/musterausschreibungstext_quicky_soft_2000.pdf

    Konstruktionsneigung 60°/70°, nach den Bildern siehts steiler aus, oder?
    Bewehrungsgitter nach statischen Erfordernissen bzw. bauaufsichtlicher Forderung

    Sagt doch eigentlich schon alles, oder?

    Bzgl. des Weges gibt es drei Hauptthemen:
    • oberste Priorität: Gefahrenabwehr gegenüber dem Nachbarn
    • Klärung mit Bauaufsichtsamt (Schuss ins eigene Knie? Aber wohl nicht vermeidbar)
    • Durchsetzung Ansprüche gegenüber Bauträger

    Unterstützung insbesondere für die letzten beiden Themen durch Bauanwalt mehr als anzuraten
     
  14. #14 Gast vS, 18.12.2013
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    Zustimmung für Manfred, mit dem Zusatz, dass Maßnahmen nicht nur für den Nachbarn erforderlich sind - ggf. kann die abrutschende Böschung auch für jemanden auf der Böschungskrone "verdammt ungesund" werden.

    Nach den Bildern ist die Böschung bereits in Bewegung - dem zur Folge können jederzeit einige Tonnen Erdreich schlagartig als Folge eines Böschungsbruches abscheeren
     
  15. #15 Annette1968, 18.12.2013
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    Zitat: Abrechnung erfolgt nach m² senkrechter Ansichtsfläche.

    hat da wohl jemand wörtlich genommen. Mich wundert, dass der untere nachbar noch nichts gesagt hat.....
     
  16. #16 GWeberJ, 18.12.2013
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    Vielen Dank für die Antworten. Auch wenn ich mir etwas anderes zum Weihnachtsfest gewünscht hätte. Ich habe nun die Hausverwaltung informiert. Da der Hausverwalter zufällig auf dem Nachbargrundstück wohnt, wird es wohl bald "lustig" werden.

    Hoffentlich, hoffentlich sehen wir alle Gespenster und das ist nur eine normale Setzbewegung im aufgeschütteten Erdreich.
     
  17. Stoni

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  18. #18 OLger MD, 18.12.2013
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    Vielen Dank für den Hinweis!

    Im Dokument gefunden: Für Stützkonstruktionen als „Bewehrte Erde“ ist die Prüfpflicht für jeden Einzelfall gesondert zu regeln.

    Legt die Bauaufsicht fest, ob eine Einstufung als Bauwerk gemäß DIN1076 erfolgt?
     
  20. #20 OLger MD, 19.12.2013
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    Das liegt meist im Ermessen des Amtes. Manchmal "entlassen" die Sogar ihre eigenen Bauwerke aus dem Zusändigkeitsbereich der DIN, um die Prüfkosten zu sparen oder errichten Bauwerke mit Höhen von 1.49m Ansichtsfläche.
    In der Thüringer Bauordnung gibt es einen Abschnitt über verfahrensfreie Bauvorhaben. Wenn die Stützwand da nicht mit 'drunterfällt müßte sie im Bauantrag enthalten sein, also mit Statik und Plänen. Lass das mal prüfen.

    Gruß
    Holger
     
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