Aufschüttunf rutscht gleich schon wieder ab?

Diskutiere Aufschüttunf rutscht gleich schon wieder ab? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; 2,50m aufgeschüttet um das Grundstück eben zu haben. Ich wollte 60cm aufschütten und das wurde durch die Nachbarn erfolgreich verhindert. Sieht...

  1. #21 Ambiente, 17.01.2014
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    2,50m aufgeschüttet um das Grundstück eben zu haben. Ich wollte 60cm aufschütten und das wurde durch die Nachbarn erfolgreich verhindert. Sieht gefährlich aus das Ganze.
     
  2. #22 GWeberJ, 29.01.2014
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    Habe mich am 3. 1. per Mail an das Bauamt gewandt. Bisher keine Rückmeldung.

    Der Riss im Erdreich ist aber auch nicht mehr größer geworden.
     
  3. #23 OLger MD, 30.01.2014
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    Der Riss hält Winterschlaf.
    Warte, bis es taut.
    Mit zunehmender Setzung (aus Eigengewicht, quellen und trocknen, etc.) und mit abnehmender Belastung, z.B. aus Baustellenverkehr ändert sich auch der Bewegungsdrang des Bodens.
    Danke für die Zwischeninfo.

    Gruß
    Holger
     
  4. #24 GWeberJ, 30.01.2014
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    Nach erneuter Anfrage nun Rückmeldung vom Bauamt:

    Die DIN 1076 regelt Bauwerke, die außerhalb des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Ausführung kommen. Damit kommt diese Norm nicht zur Anwendung.
     
  5. #25 Thomas B, 30.01.2014
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    Ich denke mal, daß es erstmal Banane ist welche DIN das regelt. Entscheidend dürfte sein, ob das Bauwerk verkehrssicher ist oder nicht. Ist es das nicht und setzt sich, den Gesetzen der Schwerkraft folgend, gen Nachbar in Bewegung und richtet dort Schaden an (vielelicvht gar Personenschaden), dann haftest wohl erstmal Du (bzw. Ihr als WEG). Ihr habt dann sicher die Mögleichkeit dies dann wiederum dem BT aufs Auge zu drücken, aber erstmal dürftet Ihr, als "Verursacher" dran sein.

    Also egal ob nun DIN XY oder was weiß ich, würde ich mir mal einen Statiker und Geologen/ Baugrundsachverständigen gönnen, der das Ganze kritisch untersucht. Das ganze am besten zeitnah (=sofort), da Ihr ja um eine mögliche Gefahr wißt oder zu wissen meint. Passiert nun etwas könnte man dann evtl. sogar Euch ans Bein pinkeln...aber das mögen die rechtliche Bewanderteren beurteilen.

    In jedem Falle sehe ich hier unbedingt schnelle Handlungsbedarf!!! Das muß dan eben auch ggf. kostenerzeugend in Eigeninitiative erfolgen. ich glaube nicht, daß man erwarten kann, daß ein Amt sagt "Oh ja..schlimm. Da schreiten wir jetzt ein!"
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 30.01.2014
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    Thomas - das kommt davon, wenn Laien mit Behörden "verhandeln".

    Das Mitarbeiter hat keinen Bock, sich damit auch noch zu beschäftigen, der Laie schreibt was DIN, die betrifft das Landesbaurecht nicht, also hat es einen schicken Hebel, die Beschwerde abzubügeln.

    @ TE
    Di bist Teil einer WEG. Ich an Deiner Stelle wäre vorsichtig, Dinge zu managen, die die Gemeinschaft und damit den Verwalter angehen.
    Nehmen wir mal an, das Mitarbeiter hätte grad Langeweile gehabt, wäre vor Ort gekommen, hätte Gefahr im Verzuge gesehen und einen Tiefbauer mit einer Sicherung durch Verbau beauftragt.
    Die Rechnung dafür + behördliche Kosten hätte er dann an die WEG gesandt.

    Da Du den Verwalter quasi umgangen und dem so die Möglichkeit zur kostengünstigeren Lösung genommen hast, könntest Du für eine Differenz Böschung abbaggern und Erdreich lagern vs. behördliche Sicherung als von Dir der Gemeinschaft verursachten Schaden übergebügelt bekommen!

    Dein Ansprechpartner ist der Verwalter. Dem kannst Du ein Höllenfeuer unterm A.... machen - ja.

    Einer der Gründe, warum mensch sie NIEMALS eine WEG-Wohnung kaufen sollte.
     
  7. #27 Thomas B, 30.01.2014
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    Grundsätzlich JA, Ralf,...aber...Gefahr in Verzug und zwar richtige, echte, ganz dolle Gefahr....
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 30.01.2014
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    Sehe ich auch so - aber dann dem Verwalter eben eine Frist mit allen Rechtsfolgen setzen - über einen Anwalt.

    Und dann nicht mit dem Bauamt "Hasch mich" spielen, sondern einen Fachmenschen ansetzen, der denen Hammelbeine macht.

    Hab ich in ähnlicher Sache erlebt:
    Vermieter erneuert Fallleitungen im MFH, neue Leitungen Plaste, Deckendurchbrüche mit Bauschaum verschlossen. Mieter hat mehrfach mit dem Bauamt gesprochen und ist hingehalten worden.
    Dann Anwalt, ich hab dem kurz §§ aus der LBO genannt, der hat das in einem knackigen Brief ans Amt geschickt, eine Woche später war Ortsbesichtigung, danach 4 Wochen zur Mangelbehebung.
    Vermieter war not amused - aber egal.
     
  9. #29 Thomas B, 30.01.2014
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    Wie auch immer...jedenfalls: HURTIG !!!

    Man stelle sich vor jetzt passiert etwas! Vorher hätte sich die WEG darauf zurückziehen können ,daß es zwar so sit, aber eben für sie als Laien gar nicht ersichtlich war...alles Laien...keine Ahnung. Und davon jede Menge.

    Nun aber kann sich zumindest der TE darauf nicht zurückziehen. Er hat es hier publik gemacht. Und ist auch im Amt vorstellig geworden. auf Nichtwissen wird er -als einiziegr!!!- sich nicht zurückziehen können. Der Verwalter schon. Der Rest der WEG auch.

    Der TE ist nun also tatsächlich im Zugzwang und sollte schleunigst handeln...aber so was von schnell.
     
  10. #30 GWeberJ, 30.01.2014
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    Verwalter wurde am 18. 12. informiert (inklusive Photos). Zeitgleich habe ich Kontakt mit dem vermuteten Hersteller der Bewehrungselemente aufgenommen und dessen Rückmeldung einen Tag später an den Verwalter weitergereicht.

    Erst danach habe ich zusätzlich beim Bauamt nachgefragt.

    Vom Verwalter kam bisher keine Rückmeldung. Den Spuren im Schnee nach zu urteilen wurde die Böschung aber irgendwann zwischen den Jahren mal von irgendwem begangen.

    Da ich - vermutete - Baumängel schon fast im Dutzend melde (man beachte Paralleldiskussionen hier im Forum), kann ich mir gut vorstellen, dass man mich inzwischen nicht mehr allzu ernst nimmt. Der Verwalter wird vom Bauträger bzw. dessen Hanseln gesagt bekommen haben, dass es sich bei den Rissen in der Erde um eine normale Setzbewegung handelt (kann ja auch so sein) und das wird er so geglaubt haben - nehme ich an.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 30.01.2014
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    Dann nimm Dir einen Anwalt, der dem Verwutzer Beine macht. Mit Androhung von Regressforderungen und allem PiPaPo.

    Du wirst Dich wundern, wie schnell sich dann so ein Verwutzer bewegen kann!
     
  12. Julius

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    Etwa auf GENAU DEM (unterliegenden) Grundstück???

    Nö, da dürfte leider mehr im Busch sein. Deutlich mehr...

    Da neu errichtete WEG, wurde der Verwalter (wie vielfach üblich) vom BT eingesetzt?

    Was sagen die Miteigentümer?
    Was der Verwaltungsbeirat?
     
  13. #33 GWeberJ, 30.01.2014
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    Der Verwalter hat einen ganz guten Ruf in der Stadt. Aber weder er noch ich kann beurteilen, ob hier ein Schaden vorliegt oder alles in Ordnung ist.

    Ich kann natürlich Auskunft verlangen, inwiefern er auf meinen Hinweis bisher tätig geworden ist. Aber was soll ich konkret fordern? Selbst so banale Sachen wie Baunterlagen kann er vom Bauträger nur dann einfordern, wenn ein Baumangel konkret vorgetragen wird.
     
  14. #34 GWeberJ, 30.01.2014
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    Auf einem von zwei an die Böschung grenzende Grundstücken.

    Ich habe schon mit zwei (Baurechts-)Anwälten aufgrund von anderen Mängeln gesprochen. Der Verwalter gilt als seriös. Aber ja, er wurde vom BT ausgewählt.
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 30.01.2014
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    Ja, dann muss er eben auf Kosten der WEG einen Gutachter einschalten.

    Aber genau DAS ist das Problem - auf Kosten der WEG. Diese muss er nächstes Jahr abrechnen, da gibts dann Ärger
    und damit ist sein Job gefährdet.
    Also lieber schön stillhalten.
    :mauer
     
  16. #36 GWeberJ, 02.02.2014
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    Es bleibt spannend. Dieser Tage wurde mir gesteckt, dass die Nachbarn vielleicht gar nicht so zufrieden mit der Böschung vor ihrer Nase sind.
     
  17. Julius

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    Dann wird es diese ja nicht sehr stören, wenn sich die Böschung demnächst eigenständig etwas abflacht...
     
  18. #38 GWeberJ, 02.04.2014
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    Update: Nun ist doch irgendwer aufgewacht. Heute wurde eine Bestimmung der Bodendichte durchgeführt (so eine Art Ramme, die sich sukzessive in den Boden arbeitet).
     
  19. #39 GWeberJ, 04.06.2014
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    So, die Ausführung der Böschung als Bewehrte Erde hat sich als Schwarzbau entpuppt. Weder Pläne noch statische Nachweise lagen dem Bauamt vor. Letzteres konnte nun immerhin durch die Bodensondierung nachgeholt werden.
     
  20. #40 vollmond, 04.06.2014
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