Zwei Fragen zum Notartermin

Diskutiere Zwei Fragen zum Notartermin im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hätte mal zwei Fragen zum langsam nahenden Notartermin: 1. Wir haben schon ganz zu Anfang unserer Verhandlungen einen vom...

  1. #1 Duesseldorfer, 18.12.2013
    Duesseldorfer

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    Hallo zusammen,

    ich hätte mal zwei Fragen zum langsam nahenden Notartermin:
    1. Wir haben schon ganz zu Anfang unserer Verhandlungen einen vom Notar beglaubigten Vorabentwurf des Kauf-/Werkvertrags bekommen. Über die Vertragsinhalte haben wir jetzt einige Zeit verhandelt und einige Dinge waren im Vertrag auch noch nicht endgültig formuliert. Ich habe gelesen, dass man zwei Wochen vor dem Notartermin den Vertrag zugeschickt bekommen muss, damit man Zeit hat, diesen prüfen zu lassen. Jetzt die Frage: Muss es sich hierbei um den endgültigen Vertrag handeln, oder ist der Bauträger dieser Pflicht schon nachgekommen, indem er uns den Vorabentwurf zu Beginn der Verhandlungen zur Verfügung gestellt hat?

    2. Der Bauträger sagt, dass einige Änderungen auch noch während des Notartermins vorgenommen werden sollen. Angenommen, es kommt bei dem Notartermin zu Unstimmigkeiten und wir würden den Vertrag nicht unterzeichnen. Wer trägt die Kosten des Notartermins? Dass die Notarkosten vom Käufer zu tragen sind, wird ja erst in dem Kauf-/Werkvertrag festgelegt (welchen ich ja nicht unterschreiben muss) und der Notar wird vom Bauträger beauftragt. Sollte es also zu Unstimmigkeiten kommen und wir eine Unterzeichnung ablehnen, müsste der Bauträger die Kosten tragen?

    Danke im Voraus für die Antworten!

    Gruß
    Duesseldorfer
     
  2. #2 Baufuchs, 18.12.2013
    Baufuchs

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    Zu 1) Pflicht mit Übersendung Entwurf ist erfüllt, Du kannst ja nun Deine Änderungswünsche mitteilen und um Übersendung eines geänderten Exemplars bitten.
    Gleichzeitig kannst Du einen neuen Beurkundungstermin vereinbaren.

    Zu 2)
    Der Bauträger (salopp gesagt) hat nicht alle Latten am Zaun, wenn er schon jetzt ankündigt, dass während der Beurkundung noch Änderungen vorgenommen werden sollen.
    Das soll verhindern, dass Du diese Änderungen noch von eigenem Fachmann (Anwalt) prüfen lässt.

    Den BT auffordern, schon jetzt diese Änderungen aufnehmen zu lassen.

    Beurkundet wird dann exakt das, was vorher geprüft wurde.
     
  3. #3 toxicmolotow, 19.12.2013
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    Ich stimme Baufuchs da zu. Und das gesprochene Bild passt dazu.

    Änderungen mündlich kundtun, aber nicht benennen... nette Variante. Langsam glaube ich, dass soetwas Methode hat.
     
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