Welche Leistungsphasen betroffen?

Diskutiere Welche Leistungsphasen betroffen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, die Bank bitte zur ersten Prüung des Bauvorhabens um folgende Unterlagen: Bauzeichnungen Baubeschreibung Berechnung des...

  1. #1 Anna1985, 19.12.2013
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    Hallo zusammen,

    die Bank bitte zur ersten Prüung des Bauvorhabens um folgende Unterlagen:

    Bauzeichnungen
    Baubeschreibung
    Berechnung des Umbauten Raumes
    Wohn- und Nutzflächenberechnung
    Baukostenaufstellung

    Welche Leistungsphasen kann der Architekt zur Erstellung dieser Unterlagen, um zu klären, ob eine Finanzierung überhaupt gewährt werden kann, verlangen?

    Lieben Dank
    Anna
     
  2. #2 Thomas B, 19.12.2013
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    Schwierig.

    Um Kosten benennen zu können (und nicht solche aus dem Bauch heraus, sondern belastbare, nachvollziehbare Zahlen) muß es einen Entwurf geben. Eine Baubeschreibung zB gibt es beim Architekten gar nicht. So etwas ist typisch für GU/GÜ/BT.

    Normalerweise läuft es doch anders herum.

    bank sagt wiviel sie rausrückt. Das + Eigenkapital ist das Budget. Damit kann man planen.

    Für die Kredite später bedarf es dann natürlich einer genauen Kostenschätzung.
     
  3. #3 Anna1985, 19.12.2013
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    aber es ist doch so, dass bereits in der LP 2 eine erste Kostenshätzung inkl. erster Skizzen und Berechnungen, anhand von Erfahrungswerten des Architekten, erstellt wird.

    Die Bank gib einen ersten Rahmen vor, trotzdem sollen die Unterlagen eingereicht werden, bevor es dann später noch ins Detail geht. Die Bauherren wollen aber natürlich wissen, ob das, was sie sich vorstellen, überhaupt mit dem Budget vereinbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, dann gibt es kenen Neubau, aber dafür die Architektenrechnung. Und da möchte man doch vorab wissen, wie hoch diese ausfallen könnte, d.h. wieviel Geld man dann "versenkt".
     
  4. #4 feelfree, 19.12.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Für eine grobe Einschätzung, ob Budget und Vorstellung so ganz ungefähr zusammenpassen, braucht es sicher nicht die ganze Leistungsphase 2 incl Kostenschätzung. Ich würde sogar behaupten, so etwas müsste in einem (idealerweise kostenlosen) Erstberatungsgespräch drin sein.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Bauzeichnungen LP 2, 3, 4
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    Berechnung des Umbauten Raumes LP 4
    Wohn- und Nutzflächenberechnung LP 4
    Baukostenaufstellung LP 2, 3, 4


    Du hats einen Bänker, der nur GÜ und BT kann. :mauer. Wenn Du einen Architekten hast, mit dem Du bauen willst, dann gib Deinem Bänker mal dessen Telefonnummer, damit der Architelt dem Bänker mal ne Nachhilfestunde in HOAI geben kann.
    Oder gib ihm die Nummer Deiner Architektenkammer.
    Ich fürchte nur, der so sehr frei von jeder Ahnung, dass ihm das auch nicht helfen wird.

    Du kannst mit einem Architekten aber auch stufenweise Verträge schliessen. Also LP 1+2, danach, 3, dann 4. UNd jedesmal zur Bank rennen und die Ergebnisse Deinem Bänker vorlegen - mit der Bitte um seinen Segen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Ach freifühler - es geht nicht um das, was ein Architekt mit der Ansage Budget xyz.000 € anfangen kann, sondern um die Tatsache, dass der/die TE nicht mit einer Baugenehmigung dastehen möchte, bei der die Bank dann sagt:
    Sie hätten ja xyz.000€ bedkommen, nur nicht dafür

    Das geht nur mit einer verbindlichen ZUsage der Bank, wofür diese eine wertlose 08/15-BT/GÜ Bauumschreibung und ein paar zu dem Zeitpunkt ggf sinnfreie Zahlen auf dem Papier haben will.
     
  7. #7 Thomas B, 19.12.2013
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    @feelfree: klar kann man so etwas im ersten Gespräch grob eingrenzen. Darum aber giing es nicht, sondern um:

     
  8. #8 feelfree, 19.12.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ok, Problem verstanden. Die Bank will Unterlagen, die es noch gar nicht geben kann. In so einer Situation war ich zum Glück nie.
     
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