Vorgehen nach Erhalt des Gutachtens vom bestellten Sachverständigen

Diskutiere Vorgehen nach Erhalt des Gutachtens vom bestellten Sachverständigen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, in Verbindung mit einer EFH-Baumaßnahme aus dem Jahr 2011 ergeben sich augenblicklich einige Fragen in Bezug auf die weitere...

  1. #1 happyfish, 20.12.2013
    happyfish

    happyfish

    Dabei seit:
    12.12.2010
    Beiträge:
    89
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Schweinfurt
    Hallo Zusammen,

    in Verbindung mit einer EFH-Baumaßnahme aus dem Jahr 2011 ergeben sich augenblicklich einige Fragen in Bezug auf die weitere Vorgehensweise.
    Kurz zum Ablauf. Unmittelbar nach Fertigstellung der BP und der Garagenfundamente bestanden meinerseits Zweifel an der Qualität der Ausführung.
    (Externe Bauüberwachung war nicht beauftragt.) Ich habe einen SV beauftragt. Dieser hat eine Baubegehung durchgefürt und protokolliert, worauf sich ein späteres Gutachten begründet, was der Tiefbaufirma mit Bitte um Nachbesserung übersandt wurde. Die Dinge nahmen ihren Lauf, die Tiefbaufirma bestritt die Mängel und hat mich auf Zahlung verklagt.
    Nach zwei Jahren liegt jetzt das Gutachten des vom Gericht bestellten SV vor. Alle Punkte aus dem Beweisbeschluss werden als Baumängel aufgeführt und gleichzeitig mit einer Kostenschätzung vervollständigt. Im Prinzip wird das Gutachten des von mir privat bestellten SV bestätigt bzw. um neue Mängelpunkte erweitert. Streitwert ca. 40 T€ wobei natürlich noch das Prozessrisiko besteht. Das Gutachten ist m.E aber doch so eindeutig, dass ich mir ein paar Gedanken für die Zukunft mache. ( Ich weiß, ich könnte auch die RA fragen, aber mein Vertrauen ist begrenzt und sie hat mir zu verstehen gegeben, dass sie bis Ende des Jahres mit Fällen beschäftigt ist, bei denen die Verjährung droht. )

    1.) Muss ich Arbeiten zur Beseitigung der Baumängel von der ursprünglichen Tiefbaufirma durchführen lassen?

    2.)Wenn nein, muß ich für die die Arbeiten Angebote einholen oder kann ich einfach xy beauftragen?

    3.)Könnte ich die Arbeiten von einem Architekten ausschreiben und überwachen lassen und, vorrausgesetzt ich gewinne den Prozess, die Kosten an die ursprüngliche Tiefbaufirma weitergeben?

    Vielen Dank im Vorraus.

    happyfish
     
  2. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    1. Grundsätzlich erstmal ja, es sei denn ein Gericht beschließt anderes
    2. Erst wenn 1. zum XX. mal gescheitert ist
    3a. Ja
    3b. kommt aufs Urteil an.

    Alles ohne Flinte. Alles nur nach eigenem Rechtsbeistand vornehmen.
     
  3. #3 Friedl1953, 21.12.2013
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Na ja, hat er die Mängelbeseitigung abgelehnt, dann hat er das Recht zur Nachbesserung verwirkt.

    Für mich würde sich hier sofort eine andere Frage stellen.

    Du sprichst von 40 T Euronen. Alles zusammen wird das Ganze dann bestimmt irgendwo bei 60 - 70 landen. Überlebt der das?????????????????
    Wäre es für Ihn sinnvoller dann in die Insolvenz (GmbH) zu gehen?
    Darüber solltest Du dir bei allen maßnahmen bewußt sein.
     
  4. #4 Gast036816, 21.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ohne absprache mit deinem anwalt solltest du gar nichts unternehmen!
     
  5. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    @ happyfish - die Frage ist natürlich auch, ob das Gericht der Meinung ist, dass diese Mängel beseitigt werden müssen. Es kann sein, dass einige der Mängel zwar als Mängel eingestuft werden, aber wenn z.B. der Bau trotzdem die ihm zugedachte Funktion erfüllt, dann kann das Gericht evtl. entscheiden, dass dieser Mangel hinnehmbar ist.
     
  6. #6 happyfish, 21.12.2013
    happyfish

    happyfish

    Dabei seit:
    12.12.2010
    Beiträge:
    89
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Schweinfurt
    Danke für die Antworten.

    @ rodopp Vor Gericht und auf hoher See ..... O.k aber das wäre echt bizarr mir folgende Situation vorzuszellen: BH vermutet einen Mangel, er beauftragt einen SV. Dieser führt eine Baubegehung durch und bestätigt diesen Mangel in einem Privatgutachten. Obwohl dieser SV auch vor Gericht zugelassen ist, bestellt das Gericht einen weiteren SV, in meinem Fall gleich zwei, die diesen Mangel ebenfalls bestätigen, die ca. Kosten zur Mängelbeseitigung aufführen, und dann kommt ein Vertreter der Staatsgewalt, sprich ein Laie was die Bauausführung und die anerkannten Regeln der Technik betrifft, und tritt das alles in die Tonne? Bin kein Jurist aber schwer vorstellbar für mich. Was würde dann den betriebenen Aufwand rechtfertigen? Die Richterin hat im Beweisbeschluss die Fragen an die Gutachter selbst festgelegt. Es geht n i c h t um Schönheitsfehler oder kleine Missverständnisse bei der Ausführung. Es gibt allerdings auch Mängel, die nicht mehr zu beheben sind. Diese sind, da sie die Standsicherheit nicht beeinträchtigen (lt. Gutachten) evtl. als Mangel hinnehmbar, führen aber m.E zu einer auszugleichenden Wertminderung.

    @ rolf a i b Keine Sorge, ich habe gelernt zu warten. Mich hier im Forum zu informieren ist das einzige was ich ohne Anwalt unternehme.

    @ Friedl1953 Ja, er hat nachweislich 2 Termine zur Besprechung der Vorgehensweise zur Mängelbeseitigung nicht wahrgenommen. Wäre aus seiner Position auch unlogisch gewesen, da er, mittlerweile sein Anwalt, die Mängel bestreitet.
    Das Risiko der Insolvenz war mir von Anfang an bewusst aber was ist die Alternative? Die Mängel sind so gravierend, dass auch meine Existenz (aus finanzieller Sicht!) gefährdet ist. Daher schon möglich das einer ins Gras (aus finanzieller Sicht!) beißt.

    Viele Grüße
    happyfish
     
  7. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    Na ja, dem Richter ist der betriebene Aufwand vollkommen egal, er hat seinen Job ja sicher so oder so. Bei mir ist das genauso gelaufen, wie Du es beschrieben hast - ok das letzte Wort, also Urteil ist noch nicht gefallen. Warum sich der gerichtlich bestellte Sachverständige dann z.B. beeilt, zu sagen (sinngemäß, ich kann gerne auch Zitate bringen) "beim betreffenden Mauerwerk sind die DIN-Normen, anerkannte Regeln der Technik, Herstellervorschriften usw. nicht eingehalten, das Mauerwerk ist aber nicht mangelhaft, da es die ihm zugedachte Funktionen erfüllt" - keine Ahnung. Es würde eigentlich auch reichen, wenn er beschreiben würde, was alles nicht eingehalten wurde, die Unterschiede zwischen "Ist-Zustand" und "Soll-Zustand". Man kann nur spekulieren, warum es für ihn so wichtig ist, die Sachen gleich als "unwichtig" einzustufen.
    Die statischen Eigenschaften des Mauerwerkes versucht er so zu beschreiben - ja, das Mauerwerk ist aufgrund der fehlerhaften Ausführung (Überbindemaße, Verklebung nicht vollflächig usw.) statisch nicht so wie es eigentlich sein sollte. Das Mauerwerk ist an sich aber schon so statisch "überdimensioniert", dass die schlechte Ausführung kein Problem darstellt. Jetzt beschreibe ich nur Bespielhaft seine "Berechnungen" - bei ordentlicher Ausführung ist die statische Sicherheit des Mauerwerkes 200%, das ist absichtlich so überdimensioniert, damit die Mauern stehen bleiben, reichen 130%. Da bei uns durch schlechte Ausführung noch ca. 150% vorhanden sind, so ist das zwar weniger als wir bezahlt haben, aber immerhin noch ausreichend, da mehr als 130%.

    Bei der Gerichtsverhandlung hat er sogar behauptet, auch wenn die Steine ohne Mörtel aufeinander geschichtet wären, dann würde das Mauerwerk noch halten und die "ihm zugedachten Eigenschaften" also das Haus zu tragen, erfüllen.

    Warum das Ganze? Keine Ahnung ...
     
  8. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    nur als Beispiel - Dein "privater" Sachverständiger kann Mängel noch und nöcher beschreiben und beweisen, entscheidend ist, was dazu der gerichtlich bestellte sagt. Der kann dann problemlos ein mit unstrittig vorhandenen Mängeln gebautes Mauerwerk als "mangelfrei" erklären. Ob das Gericht seiner "Logik" folgen wird? Mal sehen ...

    Zitat gerichtlich bestelltes Gutachten bei mir "Das Mauerwerk kann in Bezug auf die Betrachtung des vertikalen Lastabtrages als zuverlässig angesehen werden. Es liegt kein Mangel vor. Die Wände stehen inzwischen über sechs Jahre. Sie
    entsprechen nachweislich nicht den Voraussetzungen der Mauerwerks-DIN 1053-1. Sie sind jedoch von vornhinein so
    überdimensioniert, dass trotz unstrittig vorhandener Festigkeitsmängel immer noch zuverlässig ein ausreichend
    hoher Sicherheitsbeiwert vorhanden ist."
     
  9. #9 Friedl1953, 21.12.2013
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Das weiß ich nicht weil ich deinen Fall nicht kenne und damit nicht beurteilen kann, ob Du keine andere Möglichkeit als die juristische hattest. Das Problem ist nur, wenn er über die "Wupper" geht bleibt Dir nicht nur der Schaden sondern, bei einem Streitwert von 40.000 T Euronen, auch heftige Streitkosten. Wünsche dir, dass er das überlebt?
     
  10. #10 happyfish, 21.12.2013
    happyfish

    happyfish

    Dabei seit:
    12.12.2010
    Beiträge:
    89
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Schweinfurt
    Da hast Du sicher Recht aber in meinem Fall liegt das Gutachten der vom Gericht bestellten SV bereits vor. Wie oben erwähnt bestätigt es in allen Punkten das Gutachten des privaten SV. Es geht eigentlich noch weit darüber hinaus, da in der Zeit zwischen Privatgutachten und Gutachten des bestellten SV weitere Mängel vermutet wurden. Der Beweisbeschluss, also die Fragen auf welcher der bestellte SV zu antworten hatte, enthielt die Mängel aus dem Privatgutachten und zusätzlich weitere bis dahin noch nicht begutachtete Mängel. Es wurden ausnahmsweise alle Mängel von den bestellten Sachverständigen ebenfalls als Mängel begutachtet. D.h der Richter bzw. die Richterin müßte sich über alle Gutachter hinwegsetzen. Aber auf welcher Grundlage sollte dies geschehen? Das Risiko für solch eine Entscheidung erscheint mir überschaubar. Aber warten wir mal ab. Im Moment bin ich etwas entspannter, zwischendurch ist man ziemlich verunsichert ob man sich nicht verrannt hat. Ein Privatgutachten oder ein Anwalt sorgen auch nicht für besseren Schlaf, da sie mit solchen Geschichten nicht ihren Idealismus bekunden sondern nur ihren Lebensunterhalt sichern.

    Viele Grüße
    happyfish
     
  11. #11 happyfish, 21.12.2013
    happyfish

    happyfish

    Dabei seit:
    12.12.2010
    Beiträge:
    89
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Schweinfurt
    Welche Möglichkeit, außer die juristische, sollte es geben, wenn der Auftragnehmer alle Mängel bestreitet? Mir fällt da keine ein. Wünsch mir lieber, dass ich das überlebe.
     
  12. #12 Friedl1953, 21.12.2013
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Wie gesagt ich weiß nicht wie es abgelaufen ist. Ich habe es früher immer mit dem was uns alle verbindet gemacht, unsere gemeinsame Sprache. Ich habe zwar auf der anderen Seite gestanden. Bin aber stolz darauf bei 250 Häusern im Jahr 10 Jahre ohne Rechtsstreit ausgekommen zu sein. Es gibt immer einen Weg.
    Wenn das Gutachten so eindeutig Deine Position stärkt überlebst Du es wenn er es überlebt.
     
  13. #13 happyfish, 21.12.2013
    happyfish

    happyfish

    Dabei seit:
    12.12.2010
    Beiträge:
    89
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Schweinfurt
    10 Jahre/250 Häuser ohne Stress. Glückwunsch zu dieser Quote. Kommt mein Tiefbauer mit Sicherheit nicht ran, der private SV hat mich letzte Woche angerufen, er hatte eine Baustellenbegehung bei einer Familie die mit selbiger Tiefbaufirma gebaut haben . Was sagt man dazu?

    Gemeinsame Sprache verbindet, sollte man meinen. Wenn sich die Kommunikation aber auf Floskeln wie :"Das haben wir schon immer so gemacht." ,oder auch gern genommen:"Das passt schon" beschränkt ist der Ärger eigentl. vorprogrammiert. Das habe ich damals nur einen Augenblick zu spät bemerkt.

    Ein Riesenproblem ist auch der immense Zeitdruck der Firmen. Niemand hat wirklich Zeit einem mal zuzuhören und niemand fühlt sich für seine Arbeit wirklich verantwortlich. Das ist ein unschöner Nebeneffekt dieser Sub-Sub-Sub Mentalität. Richtig gut lief es nur mit Firmen wo der Chef selbst mitgearbeitet, seine Leute entsprechend behandelt hat. Selbst mein 5-jähriger Sohn hat bei einer unerfreulichen Situation bemerkt :"Der Chef redet aber böse mit seinen Männern.", und das obwohl er vorher nicht wußte wer der Chef ist. Das nur mal nebenbei.
     
  14. #14 Friedl1953, 22.12.2013
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Nein nicht ohne Stress, aber immer eine Lösung gefunden. Natürlich setzt das ein beiderseitiges aufeinander zugehen voraus.
     
  15. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    250 häuser im jahr, sind ca. 21 häuser im monat.
    vielleicht kannst du mal beschreiben, worin denn nun deine aufgabe lag?
     
  16. #16 Friedl1953, 22.12.2013
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Technischer Leiter eines Fertighausbetriebes der unter anderem für die Qualitätssicherung, Bauleitung, Kundendienst verantwortlich war. Alle Beanstandungen gingen über meinen Tisch. Demzufolge auch dann bei evtl. Streitigkeiten der Kontakt zum Anwalt. In den ersten 2 Jahren habe ich laufende Prozesse zu Ende geführt, habe allerdings auch noch 2 - 3 eingefangen. Aus der Erkenntniss heraus, dass bei Prozessen immer nur die Anwälte und das Gericht verdienen, habe ich alles, auch mit viel Herzblut getan, was das verhindert. Notfalls auch bis nachts um drei und beide Parteien haben sich deutlich wankend verabschiedet. Aber es war auch eine andere Zeit, die Streitfreudigkeit scheint zwischenzeitlich ja extrem hoch zu sein. Das freut die Anwälte.
     
  17. #17 Gast036816, 22.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    .... so viel alkohol, bis alle mängel schön waren?
     
  18. #18 Friedl1953, 22.12.2013
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Neeee bis wir einen Kompromis zwischen beseitigen, vergüten und akzeptieren gefunden haben.
     
Thema:

Vorgehen nach Erhalt des Gutachtens vom bestellten Sachverständigen

Die Seite wird geladen...

Vorgehen nach Erhalt des Gutachtens vom bestellten Sachverständigen - Ähnliche Themen

  1. Landhausdielen - Kleber hat sich an einigen Stellen gelöst. Wie vorgehen?

    Landhausdielen - Kleber hat sich an einigen Stellen gelöst. Wie vorgehen?: Hallo Zusammen, bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin, aber ich probiere es mal. Vorweg: Ich habe wenig Ahnung ;-) Wir haben vor einem...
  2. Kanalanschlusspflicht umgangen? Frage zum Vorgehen beim Bauamt

    Kanalanschlusspflicht umgangen? Frage zum Vorgehen beim Bauamt: Liebe Experten, ich freue mich über Tipps zum richtigen Vorgehen mit meinem städtischen Bauamt. Dazu muss ich 2-3 Sätze vorwegschieben: Ich...
  3. Grundwasser trotz Wanne? Wie vorgehen

    Grundwasser trotz Wanne? Wie vorgehen: Hi zusammen, wir haben ein EFH, vollunterkellert (BJ 1978) und haben gerade "etwas" Hochwasser hier in Celle (sieht man ja in den Medien). Das...
  4. Vorgehen Sanierung/Berechnung alte Betondecke

    Vorgehen Sanierung/Berechnung alte Betondecke: Hallo, wir haben ein ca 1950 errichtetes Stallgebäude das längst nicht mehr als Stall genutzt wird. Das Stallgebäude soll einer neuen Nutzung...
  5. Bauvoranfrage für Anbau abgelehnt - weiteres Vorgehen

    Bauvoranfrage für Anbau abgelehnt - weiteres Vorgehen: Guten Abend, Wir haben eine Ablehnung für unsere Bauvoranfrage erhalten. Geplant war ein 25qm großer Anbau, seitlich an ein Reihenendhaus In...